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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 05.07.17, 09:18  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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»Einklagbarer Schadenersatz aufgrund eines Arbeitsunfalls [in der ehemaligen DDR in 1966] auch nach über 50 Jahren noch möglich: [ Noch nicht rechtskräftig! ] Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 29.05.2017 - S 39 U 320/12«, AUFGEFÜHRT @ www.kostenlose-urteile.de/SG-Dresden_S-39-U-32012_Sozialgericht-Dresden-haelt-Arbeitsunfall-nach-ueber-50-Jahren-fuer-erwiesen.news24471.htm ( Ich weiß nicht warum nicht, aber von „Verjährung“ ist hier in diesem Bericht zu diesem Urteil überhaupt keine Rede! )

Aus weiterer diesbezüglicher
QUELLE:
»Dem Kläger ist somit die Möglichkeit eröffnet, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für den Verlust des kleinen Fingers der linken Hand zu verlangen.
Gegen den Gerichtsbescheid ist die Berufung zum Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz möglich.
Quellen:
Aktenzeichen:
S 39 U 320/12; Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 29. Mai 2017 (nicht rechtskräftig)
Pressemeldung [ www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/1064.php ] des SG Dresden«
QUELLE (28.06.2017): justillon.de/2017/06/arbeitsunfall-nach-50-jahren-erwiesen/

Dieser Sozialgerichts-Fall ist, meines Erachtens, unbedingt weiter zu beobachten !!

Denn alle Schädigungen, die man Heimkindern, Behinderten und Psychiatrisierten – in den verschiedenen 'Einrichtungen' (und auch bei und durch die unentlohnte Arbeit zu der man sie in diesen 'Einrichtungen' gezwungen hat!) damals verursacht hat, sollen ja
angeblich zivilrechtlich verjährt“ sein, sodass man ENTSCHÄDIGUNG nicht mehr einklagen könne, erzählt man uns.

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 12.08.17, 10:04  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
    .
    „Asymmetrische Machtverteilung in der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“.“

    [ ……… ]

    Die Betroffenen sitzen mal wieder am Katzentisch

    [ ……… ]

    „Eine Beschwerdemöglichkeit haben die Betroffenen selbstverständlich auch nicht. Antragsteller sind sie, Almosenempfänger werden sie, soweit sie Glück haben.“

    .

QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2017/07/27/die-betroffenen-sitzen-mal-wieder-am-katzentisch/ (Blog des sich im Ruhestand befindenden evangelischen Pfarrers und Diplom-Psychologen Dierk Schäfer, ansässig in Bad Boll)

WEITERE QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.files.wordpress.com/2017/07/stiftung-anerkennung-und-hilfe-praesentation-beb-2017.pdf (67-seitiges PDF-Dokument im Blog des sich im Ruhestand befindenden evangelischen Pfarrers und Diplom-Psychologen Dierk Schäfer, ansässig in Bad Boll)
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 12.08.17, 10:10  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Bekanntgebung im Namen der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« (d.h. der beiden deutschen Amtskirchen, der Länderregierungen und des Bundesministeriums für Arbeit und Solziales):

QUELLE: rbb|24 - Rundfunk Berlin-Brandenburg - »Entschädigung von Unrecht - Beratungsstelle für Heimopfer eröffnet in Berlin« (11.08.2017, 15:21) @ www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2017/08/berlin-beratungsstelle-heimopfer.html (von dpa)

    Zitat:
    .
    Entschädigung von Unrecht

    Beratungsstelle für Heimopfer eröffnet in Berlin

    11.08.17 | 15:21

    Missbrauchsopfer, die in staatlichen Einrichtungen der Jugendpsychiatrie oder der Behindertenhilfe der Bundesrepublik und der DDR Unrecht und Leid erfahren mussten, finden in Berlin künftig in zwei Beratungsstellen Unterstützung. Betroffene könnten dort ab dem 21. August Hilfe erhalten, um die bundesweit einheitlichen Anerkennungsleistungen zu beantragen, teilte die Senatssozialverwaltung am Freitag in Berlin mit. Träger der Beratungsstellen sind das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) und die Lebenshilfe.

    Berlin hat gemeinsam mit Bund, Ländern und Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe errichtet. Sie unterstützt Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik bis 1975 und in der DDR bis 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht erfahren haben und noch heute unter den Folgen leiden.

    Auftrag zunächst für fünf Jahre

    Auf Antrag können von der Stiftung Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen gewährt werden. Die Stiftung wurde zum Jahresbeginn gegründet, soll zunächst fünf Jahre bestehen bleiben und ist mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Träger ist das Bundesarbeitsministerium.

    In Westdeutschland lebten zwischen 1949 und 1975 rund 116.000, in der DDR zwischen 1949 und 1990 rund 140.000 Mädchen und Jungen in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Behindertenhilfe. In der Bundesrepublik begannen 1975 Reformen. Es wird davon ausgegangen, dass sich ein Viertel der betroffenen Missbrauchsopfer auch tatsächlich melden werde, hieß es.

    .

WEITERE QUELLE: Berliner Morgenpost - »SOZIALES - Entschädigungen in Behindertenhilfe und Psychiatrie« (11.08.2017, 13:40) @ www.morgenpost.de/berlin/article211548499/Entschaedigungen-in-Behindertenhilfe-und-Psychiatrie.html (von dpa)

Darüber, ob in dieser Berichterstattung von dieser Medienorganisation und auch anderen deutschen Medienorganisationen der Begriff „Entschädigung“ hätte verwendet werden dürfen, läßt sich argumentieren. Leider missbrauchen alle deutschen Medien immer und immer wieder lauthals den Begriff „Entschädigung“ wenn es sich in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht um Entschädigung handelt und auch niemand tatsächlich entschädigt wird.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 18.10.17, 05:14  Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Was der Besuch einer Beratungsstelle mit "GESUNDHEIT" und "ENTSCHÄDIGUNG" zu tun hat, ist für mich persönlich völlig schleierhaft.

QUELLE: shz.deSchleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG @ www.shz.de/regionales/newsticker-nord/psychopharmaka-tests-an-heiminsassen-id18076056.html :


    Zitat:
    .
    GESUNDHEIT

    Psychopharmaka-Tests an Heiminsassen

    vom 15. Oktober 2017

    [ An dieser Stelle ein Archivfoto des schleswig-holsteinischen Sozialministers Landesminister Heiner Garg (FDP) am Mikrofon ]

    von dpa
    erstellt am 15.Okt.2017 | 12:35 Uhr

    Ein Jahr nach Bekanntwerden von Medikamententests an Heiminsassen in den 1950er bis 1970er Jahren haben nur wenige Betroffene in Schleswig-Holstein Beratungsangebote angenommen. Insgesamt haben sich nach Angaben des Sozialministeriums 214 Menschen gemeldet, 98 Anträge auf Anerkennungsleistungen wurden gestellt. «Die Rückmeldungen lassen erkennen, dass es für Betroffene auch nach 50 Jahren enorme Überwindung kostet, über die damalige Zeit und die Misshandlungen, zu denen auch Medikamentenversuche zählten, zu sprechen», sagte Sozialminister Heiner Garg (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. «Ich möchte sie dennoch ermutigen, die Angebote der Beratungsstelle anzunehmen.» Im vergangenen Oktober hatte die Pharmazeutin Sylvia Wagner die Psychopharmakatests unter anderem an der Schleswiger Jugendpsychiatrie des damaligen Landeskrankenhauses aufgedeckt.


    FAQ zu finanzieller Entschädigung über die Stiftung [ Siehe @ www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/Aufgaben/StiftungAuH/StiftungAuHFAQ.html#doc2131998bodyText1 ]

    Studie zu Arzneimittel-Versuchen an Heimkindern
    [ Siehe @ duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf (insgesamt 54 Seiten) ]


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Darüber, ob in dieser Berichterstattung von dieser Medienorganisation und auch anderen deutschen Medienorganisationen der Begriff „Entschädigung“ hätte verwendet werden dürfen, läßt sich argumentieren. Leider missbrauchen alle deutschen Medien immer und immer wieder lauthals den Begriff „Entschädigung“ wenn es sich in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht um Entschädigung handelt und auch niemand tatsächlich entschädigt wird.
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