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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MICHELL
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Erstellt: 15.12.17, 04:06 Betreff: DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen |
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. UPDATE
Der Anzeigeerstatter »Widerstand« lässt wissen:
Zitat:
. Ungereimtheiten über Ungereimtheiten
Friday, 8. Dezember 2017, 03:54 Uhr
So liebe Leute,
irgendwer scheint sich einen Spass daraus zu machen Ungereimtheiten bei der Bearbeitung meiner Strafanzeige zu produzieren. - Die ganzen Ermittlungen wurden wegen der Zuständigkeit [von der Hamburger Staatsanwaltschaft] vollständig an eine andere Staatsanwaltschaft in meinem ehem. DDR-Heimatbezirk abgegeben.
● StA-Hamburg: Zuerst gab es die Info, dass es Ermittlungen gegen eine Beschuldigte XYZ-1 gibt - die m.W.n. allerdings bereits tot ist.
● StA-Hamburg: Dann gab es die Info, dass tatsächlich gegen vier Beschuldigte ermittelt wird.
● andere StA: Dann gab es die Info, dass gegen die zwei Beschuldigten XYZ-1 und XYZ-2 ermittelt wird.
● StA-Hamburg: Dann gab es die Info, dass gegen die vier Beschuldigten XYZ-1 , XYZ-2 , XYZ-3 und XYZ-4 ermittelt wird.
● Nun reicht mir der Quatsch. Habe gestern nen kurzfristigen Antrag auf Auskunft nach § 406d STOP gestellt, um zu erfahren, was es mit diesem Hickhack (bzw. dieser Posse) auf sich hat.
Hier der anonymisierte Text an die z.Z. zuständige Staatsanwaltschaft:
Zitat:
. Abs.: _____ _____ ___________ __ _____ _______ ____ ____________ ___________________
Staatsanwaltschaft __ _____________ ______ ___ _____ ______________ Telefax: ______ ___ _____
Betreff: „Auskunft über den Stand des Verfahrens“ gem. § 406d STOP Bezug: Ermittlungsverfahren gegen XYZ-1, XYZ-2, XYZ-3 ___ XYZ-4 ___ __ ________ (StA-HH-Akz.: ____ __ ______); Ihr Schreiben vom 30.11.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin der Geschädigte und der ursprünglich Anzeigende in der o. g. Strafsache, daher bitte ich Sie nun gemäß § 406d StPO um „Auskunft über den Stand des Verfahrens“ in einem expliziten Punkt, der dringend Klärungsbedarf erfordert.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte aus den ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen vier Beschuldigte. Ein entsprechender Nachweis liegt mir vor! Diese vier Personen sind: 1.) XYZ-1 2.) XYZ-2 3.) XYZ-3 4.) XYZ-4 Die Staatsanwaltschaft Hamburg übergab der Staatsanwaltschaft __ die vollständige Ermittlungsakte mit allen vier Beschuldigten. Dadurch, dass sich die Staatsanwaltschaft Hamburg auf diese 4 Beschuldigten festgelegt hat (noch in Unkenntnis des an der Entführung ebenfalls beteiligten MfV-Mitarbeiters „_______“), hätten sie entweder (a) die Ermittlungen bzgl. aller fortführen müssen oder (b) einen begründeten Einstellungsbescheid bzgl. der Ermittlungen gegen eine einzelne Person erstellen und mir mitteilen müssen. Da Sie lt. Ihrem Schreiben scheinbar nur gegen XYZ-1 und XYZ-2 ermitteln, haben Sie offenbar die Ermittlungen gegen XYZ-3 und XYZ-4 eingestellt. Allerdings liegt mir kein Einstellungsbescheid darüber vor. Auch der zuständige StA-__-Mitarbeiter, mit dem ich nach Erhalt Ihres Schreibens telefonierte, konnte es für sich nicht nachvollziehen, wieso aus ursprünglich 4 Beschuldigten nun 2 Beschuldigte wurden.
Liegt eventuell in Ihren Ermittlungsakten ein Fehler vor?
Falls es sich nicht um eine unabsichtliche Einschränkung auf XYZ-1 und XYZ-2 handelt, fordere ich mit diesem Schreiben nach § 406d STPO Auskunft über die Einstellung der Ermittlungen gegen XYZ-3 und XYZ-4. Für beide Personen möchte ich – getrennt voneinander – mindestens wissen,
● welches Datum der Einstellungsvermerk bzgl. der Ermittlung trägt,
● auf Basis welcher Rechtsgrundlage (Gesetz/VO UND Paragraph UND Abschnitt UND Satz) die einzelne Ermittlungseinstellung erfolgte,
● welche Einstellungsgründe entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage griffen und
● warum kein Einstellungsbescheid an mich oder meinen Anwalt erging.
Anmerkend füge ich hinzu, dass ich mit diesem Schreiben nicht versuche die Arbeit der Ermittlungsbehörden irgendwohin zu forcieren, sondern dass ich lediglich wünsche diese erneuten Ungereimtheiten zu verstehen.
Als Frist für eine kurze Rückmeldung über die o.a. Fragen zum Verfahrensstand halte ich eine Woche nach Eingang dieses Schreibens aus rechtlichen Gründen für ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen _____ _____ [Der Anzeigeerstatter und Geschädigte »Widerstand«] . |
Bin total generft von diesem ganzen Thema und den unrechtmäßigen Tricksereien. Warum hat man mir in den ganzen verdammten letzten 30 Jahren nicht erlaubt diese perverse Willkür und faschistoide Machtgeilheit der erbärmlichen Rot-Faschisten vollständig zu vergessen.
Müde Grüße »Widerstand« . |
Von »Widerstand« gewünschte wortgetreue Wiedergabe des Originals aus dem HEIMKINDER-FORUM.DE : QUELLE: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18960-DDR-Strafanzeige-§144-2-Satz-1-StGB-DDR-„Entführung-von-Kindern-und-Jugendlichen/?postID=565869#post565869 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.) .
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