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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 04.05.18, 07:23     Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND. Antwort mit Zitat  

MARCO POLO Reiseführer London
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QUELLE: Ärzte Zeitung @ www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/962895/medikamentenversuche-informationen-tests-heimkindern.html

    Zitat:
    .
    Ärzte Zeitung online, 02.05.2018

    Medikamentenversuche

    Wenig Informationen über Tests an Heimkindern

    BERLIN. Die Gesundheitsbehörden können offenbar nur wenig zur Aufklärung von Medikamentenversuchen an Heimkindern in den Jahren von 1949 und 1975 beitragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag hervor.

    Demnach verfügen sie "über relativ wenige Informationen" dazu. Die Linke hat unter anderem wissen wollen, welche Angaben das Bundesgesundheitsamt (BGA) oder Nachfolgebehörden zu Arzneimittelstudien innerhalb dieses Zeitraums in Heimen machen könnten.

    Die Bundesregierung verweist darauf, dass das erst 1961 eingeführte Arzneimittelgesetz wie auch andere frühere gesetzliche Vorschriften weder Regelungen für die Zulassung von Arzneimitteln noch für klinische Prüfungen vorgesehen hätten.

    Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie dem Paul-Ehrlich-Institut seien keine Unterlagen zu solchen Studien zu Zeiten des BGA (1952-1994) bekannt. Das gelte auch für das Robert Koch-Institut.

    Es sei erschreckend, dass sich die Bundesregierung komplett unwillig zeige, "an der Aufdeckung der Verstrickung von Bundesbehörden in die
    grauenvollen Arzneimitteltests an Heimkindern in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts mitzuwirken", kommentierte Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik der Links-Fraktion [ Siehe @ www.aerztezeitung.de/panorama/article/924075/medikamententests-heimkindern-betroffener-erzaehlt.html?sh=1&h=1477402662 ]

    Wenn man den Antworten der Bundesregierung glaube, hätten die Bundesbehörden offensichtlich alle Unterlagen zu etwaigen Verwicklungen des damaligen Bundesgesundheitsamtes mit Arzneimittelstudien an Heimkindern verloren, versteckt oder vernichtet, so Gabelmann.

    Im Abschlussbericht des von der Bundesregierung einberufenen Runden Tischs "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" hieß es, sollte es in Heimen zu kollektiven Behandlungen oder Sedierungen gekommen sein, die der Erforschung von Medikamenten gedient hätten, sei dies als Missbrauch zu beurteilen und erfülle den Tatbestand der schweren Körperverletzung. (bar)

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