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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 22.06.18, 23:17     Betreff:  Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen Antwort mit Zitat  

Mit dem Rucksack nach Indien
.
Urteil im Familiengericht im baden-württembergischen Offenburg im Fall: Az.: 4 F 142/17 :

QUELLE: MZ - Mitteldeutsche Zeitung (19.06.2018) @ www.mz-web.de/wirtschaft/finanzen/recht/tochter-vernachlaessigt-frueheres-heimkind-muss-nicht-fuer-pflegebeduerftige-mutter-zahlen-30648044# :

    Zitat:
    .
    Tochter vernachlässigt: Früheres Heimkind muss nicht für pflegebedürftige Mutter zahlen

    19.06.18, 15:35 Uhr

    Offenburg/Rodgau -

    Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen. Eine entsprechende Entscheidung lag am Dienstag beim Familiengericht im baden-württembergischen Offenburg vor (Az.: 4 F 142/17). Das sagte der Anwalt der 55 Jahre alten Klägerin, Michael Klatt, der dpa. Die Frau aus dem hessischen Rodgau wehrte sich vor Gericht dagegen, die Pflegekosten für ihre Mutter zu übernehmen. Das Landratsamt im baden-württembergischen Ortenaukreis hatte entsprechende Ansprüche erhoben.

    Die Tochter argumentierte hingegen, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt. Aus Sicht des Anwalts hat die mittlerweile pflegebedürftige Mutter ihre Tochter dadurch vernachlässigt. Im Mai hatte das Gericht vorgeschlagen, dass die Klägerin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts - er beträgt etwa 760 Euro - monatlich zahlt. Das hatte die Klägerin abgelehnt. Zur jetzigen Entscheidung des Gerichts liegt nach Angaben des Rechtsanwalts noch keine Begründung vor.

    FOTO: Gabriele Dietz-Paulig erscheint vor dem Familiengericht. Das frühere Heimkind Dietz-Paulig will nicht für seine pflegebedürftige Mutter zahlen, nachdem diese sie zunächst in ein Säuglings- und dann bis zur Volljährigkeit in ein Kinderheim gegeben hatte.
    Foto: dpa

    .

Beschlagwortet mit TAGS/LABELS: Offenburg, Rodgau, Familiengericht, Familiengericht in Offenburg, Az.: 4 F 142/17, Urteil, Säugling, Heimkind, ehemaliges Heimkind, Gabriele Dietz-Paulig, ehemalige Heimkinder, Säugling ins Heim gesteckt, Ex-Heimkind, Unterhalt für Mutter, Forderungen der Behörden, hessischen Rodgau, pflegebedürftige Mutter, Unterhalt zahlen, Anwalt der Klägerin, Michael Klatt, Urteil im Familiengericht, baden-württembergischen Offenburg, Fall Az.: 4 F 142/17, Tochter vernachlässigt, früheres Heimkind, keinen Unterhalt zahlen, Entscheidung, Pflegekosten für ihre Mutter, Landratsamt, Ortenaukreis, Ansprüche erhoben, Kinderheim, Kinderheim aufgewachsen, keinen Kontakt zu ihr, Volljährigkeit, bis zur Volljährigkeit,
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