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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 24.06.18, 22:39 Betreff: Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen |
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Zitat:
. PFLEGE 01.02.2016
Wann müssen Kinder die Pflege ihrer Eltern zahlen?
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Was, wenn der Kontakt brachliegt?
Spannungen in der Familie ändern nichts an der Unterhaltsverpflichtung. Das gilt selbst dann, wenn über viele Jahre keine Verbindung bestand, wie der Bundesgerichtshof 2014 urteilte (Az. XII ZB 607/12) [ Siehe @ openjur.de/u/674342.html ]. Nur wenn Eltern etwa nachweislich ihre Kinder schwer misshandelt haben oder stets den Unterhalt verweigerten, muss der Nachwuchs nicht für sie aufkommen. Die Unterhaltspflicht entfällt auch dann, wenn Mutter oder Vater durch eigenes „sittliches Verschulden“ verarmten, also etwa durch Spielsucht.
[ ……… ] . |
QUELLE: www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Wann-muessen-Kinder-die-Pflege-ihrer-Eltern-zahlen-id38664017.html .
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