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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 25.06.18, 23:00 Betreff: Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen |
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. In einem beinahe gleichlautenden Bericht im Internet zu dem einleitenden Bericht mit dem dieser Thread von mir am Mittwoch, 20. Juni 2018, 04:09 Uhr, oben, eröffnet wurde, ist im letzten Absatz meines jetzt hier ergänzenden Beitrags von einer möglichen Berufung, die das Landratsamt im baden-württembergischen Ortenaukreis gegen das Urteil des Familiengerichts im baden-württembergischen Offenburg im Fall Az.: 4 F 142/17 doch noch einlegen könnte, die Rede. :
. QUELLE: teleskopi.de/tochter-vernachlassigt-fruheres-heimkind-muss-nicht-fur-pflegebedurftige-mutter-zahlen
Zitat:
. [ 19.06.2018 ]
DEUTSCHLAND
Tochter vernachlässigt: Früheres Heimkind muss nicht für pflegebedürftige Mutter zahlen
Offenburg/Rodgau -
Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen. Eine entsprechende Entscheidung lag am Dienstag beim Familiengericht im baden-württembergischen Offenburg vor (Az.: 4 F 142/17). Das sagte der Anwalt der 55 Jahre alten Klägerin, Michael Klatt, der dpa. Die Frau aus dem hessischen Rodgau wehrte sich vor Gericht dagegen, die Pflegekosten für ihre Mutter zu übernehmen. Das Landratsamt im baden-württembergischen Ortenaukreis hatte entsprechende Ansprüche erhoben.
FOTO: Gabriele Dietz-Paulig erscheint vor dem Familiengericht. Das frühere Heimkind Dietz-Paulig will nicht für seine pflegebedürftige Mutter zahlen, nachdem diese sie zunächst in ein Säuglings- und dann bis zur Volljährigkeit in ein Kinderheim gegeben hatte.
Die Tochter argumentierte hingegen, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt. Aus Sicht des Anwalts hat die mittlerweile pflegebedürftige Mutter ihre Tochter dadurch vernachlässigt. Im Mai hatte das Gericht vorgeschlagen, dass die Klägerin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts - er beträgt etwa 760 Euro - monatlich zahlt. Das hatte die Klägerin abgelehnt. Zur jetzigen Entscheidung des Gerichts liegt nach Angaben des Rechtsanwalts noch keine Begründung vor.
Das Landratsamt [im baden-württembergischen Ortenaukreis] werde das Urteil des Familiengerichts [im baden-württembergischen Offenburg] akzeptieren, hieß es noch im Mai. Nach der jetzt ergangenen Entscheidung will der Kreis nicht ausschließen, eventuell Rechtsmittel einzulegen. „Wir werden nun prüfen, ob unsere Argumente ausreichend gewürdigt wurden“, sagte eine Sprecherin [des Landratsamts im baden-württembergischen Ortenaukreis] am Dienstag [19.06.2018] (dpa) . |
Ich habe das Ganze schon vor ein paar Tagen notiert und zur Veröffentlichung vorbereited (kann es aber jetzt selbst nicht mehr an der als QUELLE angegebenen Stelle im Internet finden). .
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