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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 20.07.18, 07:29 Betreff: Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen |
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. Badische-Zeitung
QUELLE: www.badische-zeitung.de/suedwest-1/ortenaukreis-ficht-urteil-an-muss-ex-heimkind-doch-fuer-pflege-der-mutter-zahlen.html :
Zitat:
. Offenburg
Ortenaukreis ficht Urteil an: Muss Ex-Heimkind doch für Pflege der Mutter zahlen?
Von BZ-Redaktion
Mi, 18. Juli 2018 um 09:20 Uhr
Das Familiengericht Offenburg hatte einer 55-Jährigen Recht gegeben: Da ihre Mutter sie als Kind verstoßen habe, müsse sie nicht für die Altenpflege der Frau aufkommen. Nun legt der Kreis aber Revision ein.
[ FOTO: „Der Rechtsstreit um die Unterhaltspflicht einer Tochter für die pflegebedürftige Mutter in Offenburg geht weiter. Foto: dpa“ ]
Im Rechtsstreit um die Unterhaltspflicht einer Tochter für die pflegebedürftige Mutter hat der Ortenaukreis Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Offenburg eingelegt. Darin hatte das Gericht die Tochter von allen Pflichten befreit, da sie bereits als Säugling von der Mutter in ein Heim gegeben worden war und keinerlei Beziehung zu ihrer leiblichen Mutter hatte. Das Landratsamt sieht laut einer Mitteilung in dem Fall verschiedene grundsätzliche Rechtsfragen berührt, die von einem Obergericht geklärt werden sollten.
Streitthema: Tochter soll Altenpflege einer Offenburgerin zahlen, von der sie als Baby in ein Heim gegeben wurde [ Siehe @ www.badische-zeitung.de/offenburg/tochter-soll-pflege-einer-offenburgerin-zahlen-die-sie-als-baby-ins-heim-gab--148242172.html (Di, 16. Januar 2018 um 11:46 Uhr) ]
Der Fall hatte bundesweit Beachtung gefunden. Der Landkreis hatte von der Tochter eine Kostenbeteiligung gefordert. Das Gericht hatte als Vergleich angeregt , dass der Kreis lediglich 30 Prozent der Unterhaltskosten einfordert. Damit wäre dieser einverstanden gewesen, die Tochter hatte dies zurückgewiesen.
Urteil in Offenburg: Verstoßenes Heimkind muss keinen Unterhalt für seine Mutter bezahlen [ Siehe @ www.badische-zeitung.de/offenburg/urteil-in-offenburg-verstossenes-heimkind-muss-keinen-unterhalt-bezahlen--153736860.html (Di, 19. Juni 2018 um 12:01 Uhr) ]
Eine Prüfung der Urteilsbegründung habe nun ergeben, so der Landkreis, dass über den Einzelfall hinaus Klärungsbedarf bestehe, vor allem auch im Hinblick auf weitere Fälle. "Das Gesetz sieht die vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nur in besonderen Ausnahmefällen als gegeben", erklärt Sozialdezernent Georg Benz. "Zwar erkennen auch wir eine schwerwiegende Verfehlung der Mutter, jedoch werden ihre persönlichen Lebensumstände nach unserer Sicht vom Gericht nicht ausreichend gewürdigt." Zudem würden sich inzwischen vermehrt Unterhaltspflichtige auf die vorliegende Entscheidung berufen.
MEHR ZUM THEMA:
● Rückblick I: Gericht urteilt, dass verstoßenes Heimkind keinen Unterhalt für Mutter bezahlen muss [ Siehe @ www.badische-zeitung.de/offenburg/urteil-in-offenburg-verstossenes-heimkind-muss-keinen-unterhalt-bezahlen--153736860.html (Di, 19. Juni 2018 um 12:01 Uhr) ]
● Rückblick II: Ex-Heimkind will nicht für Mutter zahlen - Vergleichsvorschlag [ Siehe @ www.badische-zeitung.de/offenburg/ex-heimkind-will-nicht-fuer-mutter-zahlen-vergleichsvorschlag--149863064.html (Di, 27. Februar 2018 um 15:57 Uhr) ]
● Rückblick III: Abgeschobene Tochter: Gütetermin in Offenburg verläuft erfolglos [ Siehe @ www.badische-zeitung.de/suedwest-1/abgeschobene-tochter-guetetermin-in-offenburg-verlaeuft-erfolglos--148364963.html (Fr, 19. Januar 2018 um 09:37 Uhr) ]
● Rückblick IV: Tochter soll Altenpflege einer Offenburgerin zahlen, die sie als Baby ins Heim gab [ Siehe @ www.badische-zeitung.de/offenburg/tochter-soll-pflege-einer-offenburgerin-zahlen-die-sie-als-baby-ins-heim-gab--148242172.html (Di, 16. Januar 2018 um 11:46 Uhr) ] . |
Leider ist immer noch kein Volltext der Entscheidung "4 F 142/17" vom 19.06.2018 veröffentlicht, sonst könnte man nachschauen, ob darin tatsächlich Unklarheiten bestehen.
Hoffentlich lässt die Klägerin sich nicht juristisch zermahlen, weil ihr Einzelfall jetzt für andere Fälle herhalten muss. .
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