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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 05.08.18, 04:02     Betreff:  Diakonie der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal entblößt Antwort mit Zitat  

tiptoi® Kindersachbuch: tiptoi® Mein...
.
[quote="Martin MITCHELL"].
Der Vollständigkeit halber gehört, m.E., diese Chronologie und alles was daraus hervorgeht auch hierher.

ERSTENS:

»„Uns wurde die Würde genommen“ --- GEWALT IN HEIMEN DER EVANGELISCHEN BRÜDERGEMEINDE KORNTAL IN DEN 1950ER BIS 1980ER JAHREN --- AUFKLÄRUNGSBERICHT« von Dr. Brigitte Baums-StammbergerProf. Dr. Benno HafenegerAndre Morgenstern-Einenkel – KORNTAL, IM JUNI 2018 @ www.aufklaerung-korntal.de/wp-content/uploads/2018/06/Aufarbeitungsbericht.pdf (Umfang: 10.67MB; Länge: 412 Seiten)

ZWEITENS:

Stellungnahme / Kritik »Doppelter Verrat --- Demütigende Aufarbeitung der Gewalt in Heimen der evangelischen Brüdergemeinde Korntal« von Ursula Enders (Köln 27.06.2018) @ www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/images/Presse/Bericht_Korntal.pdf (Länge: 20 Seiten)

DRITTENS:

„In ihrer Replik weisen Baums-Stammberger und Hafeneger diese Kritik zurück. Enders scheine „unzufrieden, ihr ist das alles noch nicht genug Skandal“. so die Vermutung der Aufklärer.“ (QUELLE: STUTTGARTER ZEITUNG 17.07.2018 @ www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.missbrauchsskandal-bei-korntaler-bruedergemeinde-aufklaerer-entlasten-pfarrer-gruenzweig.10b414f5-38ff-4079-a033-2096dc317b6f.html).
. [/quote]

Replik von Brigitte Baum-Stamberger to Ursula Enders :

Genauer gesagt: Undatierte Replik von Prof. Dr. Benno Hafeneger und Dr. Brigitte Baums-Stammberger zur 20-seitigen Stellungnahme von Ursula Enders [herausgegeben von den Verfassern ungefähr Ende Juni/Anfang Juli 2018 – M.M.] :

QUELLE: netzwerkbetroffenenforum.de/bruedergemeinde-korntal-stellungnahme-zu-doppelter-verrat-von-ursula-enders-prof-dr-benno-hafeneger-dr-brigitte-baums-stammberger/ (das Original liegt mir leider nicht vor; auf der Webseite www.aufklaerung-korntal.de/impressum/ wurde es bisher nicht veröffentlicht; daher weiß ich auch nichts weiteres zu dessen Formatierung; auf diese hier wiedergegebene Veröffentlichung wurde ich erst aufmerksam am 1. August 2018 – M.M.) :

ANFANG DES ZITATS DIESER REPLIK.

    Zitat:
    .
    Brüdergemeinde Korntal Stellungnahme zu „Doppelter Verrat“ von Ursula Enders Prof. Dr. Benno Hafeneger / Dr. Brigitte Baums-Stammberger


    Prof. Dr. Benno Hafeneger / Dr. Brigitte Baums-Stammberger

    „Uns wurde die Würde genommen“.

    Aufklärungsbericht: Gewalt in den Heimen der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal in den 1950er bis 1980er Jahren


    Stellungnahme [der beiden] zu „Doppelter Verrat“ von Ursula Enders


    Es gibt Äußerungen, die man am besten mit Unverständnis ignoriert, vor allem, wenn sie von Unkenntnis und Inkompetenz gekennzeichnet sind, wenn ständig wiederholende Wort- und Begriffshülsen produziert werden und/oder wenn sie aus einer ideologisch extremen Position bzw. von Sektierern sowie selbsternannten Wahrheitsfindern kommen. Das vorliegende Pamphlet „Doppelter Verrat“ gehört zu dem Schrifttypus, den man eigentlich ignoriert; weil wir ihn dem Typus eines schlechten Pamphletes zuordnen – es gibt demgegenüber natürlich auch kluge, intelligente Pamphlete. Man erwartet und freut sich auf einen sachlichen, seriösen Disput, der Aufklärungsvorhaben weiterbringt, aber was wurde einem vorgelegt, musste man lesen – ein miserables Pamphlet.

    Nachdem wir von unterschiedlichen Seiten mit Hinweisen auf den Inhalt und die Form des Pamphletes aufmerksam gemacht worden sind, haben wir uns entschlossen, doch eine Stellungnahme abzugeben; ohne freilich auf jede falsche Aussage und unqualifizierte Formulierung oder Unterstellung der Autorin [Ursula Enders] einzugehen.

    1.

    Viele Rückmeldungen, die auf Fachlichkeit und Seriosität basieren – und nur die sind für uns von Bedeutung – bestätigen sowohl unsere methodische Anlage und Auswertung als auch die Differenziertheit und Gewissenhaftigkeit des Berichtes. Wer die vorliegenden Aufarbeitungsberichte kennt bzw. wirklich gelesen hat, weiß, dass es – aus unterschiedlichen Gründen – eine solche komplexe Untersuchungsanlage und Aufklärung bisher kaum gab. Dies soll noch einmal kurz deutlich gemacht werden; der Bericht hat den „Gewalthaushalt“ in den Heimen differenziert dargestellt und basiert auf einer soliden empirischen Basis und:

    – auf einer gründlichen Recherche und Auswertung von allen zugänglichen archivalischen Materialien; hier ist im Bericht alles dokumentiert worden, was dokumentiert war (man könnte auch sagen, das Material ist „ausgeforscht“);

    – auf methodisch gewissenhaft vorbereiteten, durchgeführten und mit einem erprobten Verfahren ausgewerteten Interviews von 105 ehemaligen Heimkindern, die sich gemeldet haben und dazu bereit waren. Man weiß aus der Fachdiskussion, dass das für viele nicht einfach und mit Überwindung verbunden ist, und dass die subjektiven Motive sehr unterschiedlich sind.

    – Schließlich wurden Interviews mit 25 ehemaligen Mitarbeiter*innen geführt, um auch deren Erinnerungen bzw. Sicht auf den Aufklärungsprozess in den Bericht einzubeziehen.

    Zu den hervorzuhebenden Merkmalen des Berichtes, die ihn ausmachen und z. T. unterscheiden von anderen Berichten, zählen: Die Gespräche mit ehemaligen Heimkindern wurden z. T. über mehrere Stunden an einem von ihnen gewählten Ort mit großer Empathie und Zugewandtheit geführt, das zeigen die vielen positiven Rückmeldungen. Wir haben bewusst diesen persönlichen und seriösen Zugang gewählt, um den Betroffenen damit Gelegenheit zu geben, über ihre Erfahrungen von Leid und Unrecht ausführlich zu berichten. Man kann eine Untersuchung kaum systematischer anlegen.

    Andere Berichte zeigen z. B., dass lediglich Telefoninterviews geführt wurden oder auf eine Aktenanalyse ganz verzichtet wurde; dass eine methodisch systematische Auswertung mit einem renommierten Auswertungsprogramm nicht erfolgt ist.

    2.

    Die wohl begründete Komplexität gilt auch für die partizipative und transparente Struktur und den Prozess der Aufarbeitung insgesamt, die es so bisher kaum gab und auf die noch mal hingewiesen werden soll: Es gab eine Auftraggebergruppe, in der Betroffene die Mehrheit hatten und die fast 2 Jahre lang den Aufklärungsprozess begleitet, organisiert und gesteuert hat; es gab mehrere Treffen mit ehemaligen Heimkindern; es gab eine neutrale und unabhängige Moderation und es gab eine unabhängige Aufklärergruppe sowie Vergabekommission.

    3.

    Hinweise zu ein paar Formulierungen bzw. abstrusen Hinweisen und Unterstellungen der Autorin:

    Zur Überschrift

    Es war natürlich – wenn schon, denn schon – in kriegerisch-fundamentalistischer Diktion und auf eine skandalisierende Berichterstattung zielend – ein „Doppelter Verrat“. Da waren dann alle – die Brüdergemeinde, die Aufklärer, Moderatoren – Verräter. Was macht man in dieser Denktradition eigentlich mit den Verrätern…Weiter folgt in der Unterzeile die „Demütigende Aufarbeitung“: Wer ist eigentlich verraten und gedemütigt worden? Die vielen, vielen mündlichen und schriftlichen positiven Rückmeldungen von Betroffenen können es nicht gewesen sein. Begriffe fallen immer auf die Autorin zurück: Fühlt sie sich vielleicht mit einigen wenigen privaten Kontakten zu ehemaligen Heimkindern verraten? Ihr Geheimnis bleibt, für wen sie spricht, warum und für wen sie sich zur selbsternannten Sprecherin macht. Man dachte, die Zeiten der selbsternannten Legitimation von Rachefeldzügen wäre zivilisatorisch vorbei; aber wir leben auch in Zeiten vielfältiger fundamentalistischer Bewegungen.

    Zu Teil I

    ● Es gab keine „Untersuchungskommission“ (der Begriff ist wohl einem anderen Ermittlungsbereich zugeordnet), sondern Aufklärer, die mit einem klaren Auftrag betraut waren.

    ● Fachliche Standards sind immer im Fluss, das ist trivial – aber es gibt wissenschaftliche Standards, die bereits Studierende in den ersten Semestern lernen: Klarheit der Fragestellung/des Gegenstandsbereiches/des Untersuchungsinteresses, angemessenes methodisches Vorgehen, erprobte Verfahren der Auswertung, Überprüfbarkeit…hier empfehlen wir gerne Grundlagenliteratur.

    ● Wenn Sammelbände zu einem Thema geschrieben werden, dann ist der (disziplinäre oder interdisziplinäre) Reiz, dass sie das Thema – ergänzend, überschneidend – aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Solche Publikationen erhellen ein Thema vielfach mehr als monodisziplinäre Zugänge. Vielleicht hilft dieses Bild, „die beiden Teile würden mehr oder weniger unverbunden nebeneinander stehen“.

    ● Was „Schwarze Pädagogik“ ist – die wir für die Autorin „lediglich zweimal erwähnen“ und nicht erklären –, das ist Stoff für Studierende zu Beginn des Bachelorstudiums.

    ● In der Tat ist der Schlussbericht über die Missbrauchsfälle der ehemaligen Nordelbischen-Evang. Landeskirche nicht erwähnt; auch andere Publikationen sind nicht erwähnt. Wir haben bei den 130 Literaturverweisen nur solche einbezogen, die für uns interessant und erkenntnisfördernd sind. Bei der ehemaligen Nordelbischen Landeskirche muss wohl – soweit wir wissen – aufgrund von Unzulänglichkeiten – ein zweiter Bericht angefertigt werden.

    ● Die Autorin vermisst die Strukturebene. Darauf ist schwer zu antworten: Meint sie die Mikrostrukturen/-ebenen, die Mesostrukturen/-ebenen oder die Makrostrukturen/-ebenen (oder alle). Auch diese Differenzierungen lernen Studierende relativ bald im Studium, und sie lernen dies auch in Texten zu entschlüsseln, wenn sie nicht immer mit Überschriften versehen sind. Auch hier geben wir gerne Literaturhinweise.

    ● Warum sollten die Predigten von Pfarrer G. untersucht werden – das ausgewertete Material zeigt umfänglich die gerade auch religiös begründete „strafende und harte, drohende und züchtigende Pädagogik“ dieser Zeit und einen religionswissenschaftlichen Blick wollten wir nicht einnehmen; das wäre wildern in einem Wissenschaftsbereich, in dem wir – vielleicht die Autorin als Diplom-Pädagogin? – nicht kompetent sind.

    ● Es gibt die geradezu denunziatorische Unterstellung, dass das Präventions- und Schutzkonzept der Brüdergemeinde „lediglich eine Alibifunktion hätte“. Woher weiß das die Autorin, die an den Prozessen nicht beteiligt war – auch das bleibt ihr Geheimnis. Wir haben – und das muss der Seriosität halber erwähnt werden – eine engagierte und ernsthafte Diskussion eines qualifizierten Konzeptes erlebt; sonst hätte es auch die rahmende Kommentierung nicht gegeben.

    Zu Teil II

    Wesentliche Behauptungen sind unwahr. Dies kann jedoch nicht umfassend dargelegt werden, weil damit die Vertraulichkeitszusagen gebrochen würden – was der Autorin durchaus klar sein dürfte. Im Übrigen würden sie den Rahmen einer Stellungnahme sprengen.

    ● Unwahr ist die Behauptung, die Aufklärerin hätte ein Vorschlagsrecht für die Höhe der Anerkennungsleistung gehabt. Richtig ist lediglich, dass die Aufklärerin einen Betrag vorgeschlagen hat. Dies ist auch sinnvoll, weil ihr die ganze Bandbreite der Berichte bekannt ist. Der Vergleich, die Aufklärerin sei Polizei und Richter in einer Person gewesen, ist unsinnig. Vielmehr hat sie – wie ein Richter – in einer Person aufgeklärt und in einem „Richter“kollegium mitentschieden. Prof. Hafeneger hatte mit der Vergabekommission nichts zu tun.

    ● Eine exakte strafrechtliche Einordnung der Taten ist überflüssig und auch in anderen Aufklärungsberichten nicht geschehen. Wir schreiben schließlich kein Lehrbuch. Eine behauptete Bagatellisierung lässt sich z.B. S. 298 nicht finden.

    ● Infam ist die Behauptung, in einem Fall habe die Aufklärerin einen zu kleinen Raum gebucht und nicht entsprechend reagiert. Sie hat mit dem Interview nicht begonnen, sondern sofort erklärt, einen größeren Raum zu suchen und diesen auch gefunden. Die Begleitpersonen mussten mitnichten auf einem größeren Raum bestehen.

    ● Ein Gesprächsabbruch wegen der fortgeschrittenen Zeit ist nur einmal vorgekommen, das Gespräch wurde auf Bitten des Betroffenen an einem anderen Tag fortgeführt (ohne dass der Betroffene noch neues schildern konnte), und zwar auf Bitten des Betroffenen nicht in Stuttgart, sondern nahe dem Wohnort des Betroffenen.

    ● Die Aufklärerin hat in einem Fall Erlebnisse eines Betroffenen ohne Namensnennung erwähnt, die Autorin (!) nannte dann den Namen, sie kennt die Betroffene offenbar gut.

    ● Dass die Aufklärerin in die Vergabekommission berufen wurde, ist der Wunsch der Betroffenen in der Auftraggebergruppe und auch bei Opfertreffen durch andere Betroffene gewesen. Ausdrücklich hat sich hierfür auch eine Betroffene eingesetzt, die nun von der Autorin als Kritikerin herangezogen wird.

    ● Es ist richtig, dass in einem Interview der Autorin, die den Betroffenen begleitete, auf deren Wunsch hin zugesagt wurde, ihr eine Kopie der Aufzeichnung des Interviews zukommen zu lassen. Dies war jedoch rechtlich nicht zulässig. Offenbar war es für die Autorin auch ohne Belang: In allen Monaten danach hat sie die Aufklärerin nie an die gemachte Zusage erinnert.

    ● Bösartig ist die Unterstellung mangelnder Fachlichkeit, da die Aufklärerin „nur“ Amtsrichterin gewesen sei. Worin soll sich die aufklärende Tätigkeit einer Amtsrichterin von der eines Richters in der Jugendschutzkammer unterscheiden? Man sieht: Die Autorin hat von richterlicher Arbeit und von juristischen Kontexten keine Ahnung; soweit wir wissen, ist sie keine Juristin.

    ● Ausgesprochen dumm sind die Bemerkungen zur Plausibilitätsprüfung. Keines der Merkmale spielt alleine eine Rolle. Jedem verständigen Leser wird dies klar.

    ● Die Auswertungsmethode der qualitativen Inhaltsanalyse ist keine quantitativ-statistische, sondern eine qualitativ-inhaltliche – wie auch der 120 Seiten umfassende Berichtsteil zeigt. Sie ist zudem Standard in vergleichbaren Aufklärungsberichten und in der Lage die Sicht der Betroffenen gehaltvoll und in systematisierter Form abzubilden. Der Berichtsteil ist Teil der Methodentriangulation aus Institutionenanalyse, Betroffenen- und Mitarbeiterinterviews.

    ● Die Klassifizierung sexualisierter Gewalt als Grenzüberschreitungen und Übergriffe, die weitere Differenzierung in verbale Belästigung, Bedrängen etc., der Verzicht auf das im gegenwärtigen feministischen sowie Opferdiskurs als Trigger identifizierte V-Wort sowie auf eine juristische Differenzierung geschahen nicht aus Unkenntnis dieses Diskurses, sondern gerade auf diesem basierend. Entsprechend dem gegenwärtigen Diskurs wurde auf das V-Wort verzichtet. Auch die Begriffe Missbrauch und Misshandlung wurden aus dem gegenwärtigen feministischen Opferdiskurs verbannt, da „Missbrauch“ einen korrekten „Gebrauch“ impliziert. Wir verweisen hier auf die Publikation von Manfred Kappeler (Berlin), dem wohl renommiertesten Kenner der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland.

    ● Ein gravierendes Argument mit Blick auf die juristische Einordnung von sexualisierter Gewalt gibt es bereits seit Beginn der zweiten Welle der Frauenbewegung, und sie existiert seit jeher als eine Säule der Kritik. Denn gerade dieser Einteilung wurde jahrzehntelang die Bagatellisierung vorgeworfen, etwa weil bis zur jüngsten Novellierung des Sexualstrafrechts eine Penetration konstitutiv für eine V. war. Deshalb sind innerhalb des Diskurses neue Begrifflichkeiten entwickelt worden, die für diesen Aufklärungsbericht aufgegriffen wurden.


    Und es ist darauf hinzuweisen, dass wegen einer weiteren ehrenrührigen Behauptung im Hinblick auf eine dritte Person zur Zeit die Erstattung einer Strafanzeige geprüft wird.

    4.

    Eine Binsenweisheit ist, dass man einen Bericht gelesen und vor allem verstanden haben sollte, bevor man ihn kommentiert. Da die Autorin als praktizierende Diplom-Pädagogin – diese Anmerkung ist zentral und muss so deutlich formuliert werden – wissenschaftlich nicht ausgewiesen ist (und, soweit wir wissen, auch keine staatliche oder von Krankenkassen anerkannte (psycho-)therapeutische Ausbildung hat), über keine Forschungskompetenz (-erfahrungen) in komplexen Felddimensionen verfügt und im wissenschaftlichen Diskurs keine Rolle spielt, ist es zunächst verwunderlich und bleibt ihr Geheimnis, wie man bei fehlender Expertise einen wissenschaftlich fundierten Bericht beurteilen kann. Das zeigt sich vor allem auch im verwandten Sprachgestus und in der Unkenntnis von methodischen Fragen – Datenerhebung, Interviews, Memo-Writing, Datenanalyse/Auswertung, dann Codierungsverfahren/ hier MAXQDA.

    5.

    Die Autorin unterliegt wiederholt – einer wissenschaftlich verbrämt formulierten – Beliebigkeitskultur: Was fehlt, was noch alles hätte untersucht und gedeutet werden müssen, können, sollen. Das sind normative Überfrachtungen und Aussagen – die von der Autorin wohl favorisiert werden – und die die unangenehme Eigenschaft haben, dass sie nicht widerlegbar und „lernresistent“ (Luhmann) sind. Mit einer solchen Denktradition haben wir nichts zu tun.

    Sicher kann man eine Untersuchung (hier war es eine „Fallstudie“) immer auch komplexer anlegen – aber immer gilt, dass sie durch Fragestellung, Auftrag und methodisches Vorgehen konturiert wird. Vielleicht hilft das Bild: Das ist wie bei einer Rezension, in der formuliert wird, was in dem Buch alles fehlt, nicht beachtet wurde – da ist die richtige Antwort der Autoren: Ich habe ein (!) Buch geschrieben und keine zwei oder drei Bücher; außerdem hat auch der vorliegende Umfang eine schlüssige Begründung.

    6.

    Es gibt vor allem drei Aspekte, die sich als Subtexte aus dem Pamphlet herauslesen lassen:

    ● Die Autorin scheint unzufrieden, ihr ist das alles noch nicht genug „Skandal“; sie hätte gerne mehr und vermutet (phantasiert), dass es da noch (viel) mehr aufzuklären gibt, dass etwas verschwiegen wird. Hier deuten sich dann Verdunkelungs- und Verschwörungstheorien an (sie redet von „reproduzierten Vertuschungsdynamiken“) über die Aufklärer und die Brüdergemeinde – über deren Zusammenarbeit. Ihren Skandalisierungsbedarf können wir nicht bedienen. Um hier ein Beispiel zu nennen: Nach den Daten gab es die vorgestellte sexualisierte Gewalt und die vorgestellten ermöglichenden/begünstigenden Strukturen – aber es gab nach der vorliegenden Datenlage kein geduldetes oder organisiertes System, keine Seilschaften und Vernetzungen der Täter*innen.
    ● Ihr gehen die (von ihr wohl gewünschten skandalisierenden) Deutungen nicht weit genug. Wir haben uns – bewusst und angemessen – mit unseren Deutungsangeboten in diesem sensiblen Feld dicht am Material und den Daten orientiert. Weitere wissenschaftliche Deutungshorizonte sind immer möglich, hätten die Arbeit und den Bericht, den Anmerkungs- und Literaturapparat sowie die Untersuchungszeit dann aber erheblich erweitert. Hier bewegen wir uns auch quantitativ im Horizont von anderen seriösen Aufklärungsberichten, die empirischer Aufklärung verpflichtet sind; die kein Theorietest, sondern solide empirische Arbeiten mit Deutungen „mittlerer Reichweite“ sind.
    ● In einem wissenschaftlichen (!) Bericht dämonisiert man nicht eine Institution, sondern klärt seriös über diese auf, da verwechselt man auch historische Phasen nicht mit der heutigen Situation; ein politisch-fundamentalistisches Pamphlet darf das natürlich.

    Mit diesem Blick gilt: Bei vielen faselnden Formulierungen schwankt man zwischen Staunen und Fremdscham. Das Pamphlet ist ein Beispiel, dass scheinbar unter dem Deckmantel von selbsternannter Fachlichkeit jeder Unsinn seine Aufmerksamkeit und Legitimation erfahren kann und in der Presse abgedruckt wird. Man ist geneigt zu sagen, dass für das Pamphlet der Begriff von selbst produzierten fake news und verschwörungstheoretischen Konstrukten in der Tat zutrifft. Diese zeigen sich schon in den genannten Begrifflichkeiten in den Überschriften: „Doppelter Verrat“ und „Demütigende Aufarbeitung“.

    7.

    Es gilt, Genres, Fach- und Publikationswelten zu unterscheiden. Die Publikationen (und wohl auch die Kompetenz) der Autorin gehören zu einem anderen Genre – nämlich einem ideologisch-kämpferischen Genre. Das ist gut und legitim, und vielleicht hat sich die Autorin in der Vergangenheit hier große Verdienste erworben; das hat aber bei noch so viel rhetorischen Anstrengungen mit seriösem wissenschaftlichem Arbeiten und zugehörigen Kompetenzen nichts zu tun.

    8.

    Solche Aufklärungsprozesse sind hochkomplex, mit enormen emotionalen Belastungen und Herausforderungen für alle Seiten – vor allem für die ehemaligen Heimkinder – verbunden. Eine Erfahrung ist, dass sie auch untereinander zerstritten sind, sich unterschiedliche Gruppen und Einzelpersonen mit Vorwürfen begegnen. Auch das haben wir während des Aufklärungsprozesses wiederholt erlebt und in ihnen muss mit Unversöhnlichem umgegangen werden. Dieser Aspekt wäre inhaltlich weiter auszuführen und braucht einen anderen Ort; aber so viel sei angemerkt: Es ist fatal, wenn Unversöhnliches zu eigenen Zwecken missbraucht wird.

    9.

    Die Interviews und viele weitere Gespräche mit ehemaligen und von Gewalt betroffenen Heimkindern haben eindrucksvoll gezeigt, welche vielfältigen subjektiven Verarbeitungsweisen und unterschiedlichen Umgangsweisen sie mit ihren Erfahrungen und ihren weiteren Biographien gefunden haben. Viele wollten mit dem Ende der Aufarbeitung in Form des Berichtes und der Anerkennungsleistung einen – so schwierig das auch ist, weil die biographischen Erfahrungen bleiben – Weg der Versöhnung und einen gewissen Abschluss finden und vor allem „nach vorne blicken“. Hier trägt das Pamphlet (bewusst und gewollt?) zur Irritation bei, will die Betroffenen bevormundend und stellvertretend instrumentalisieren, indem es deren Erfahrungen und Wege des Umgangs/der Verarbeitung zu einem (ihrem) Dauerthema machen will.

    10.

    Wissenschaft bzw. wissenschaftliche Wissensproduktion sind immer offene Prozesse und werden inspiriert von kluger, anregender Kritik; dann kann für die weitere – auch aus Hinweisen aus dem nicht-wissenschaftlichen Bereich – Forschung (hier im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe/ der Heimerziehung) gelernt werden. Leider gibt das Pamphlet in diese Richtung nicht einen einzigen produktiven Hinweis; so ist es noch nicht mal eine durchaus wünschenswerte kritisch-aufklärende Kommentierung und damit letztlich für den Papierkorb geschrieben. Ideologische Fixierungen und Bornierungen bleiben nun mal erfahrungsresistent und sind keinem diskursiven Modus verpflichtet.

    Unser Fazit ist: Das Pamphlet hat mit dem Auftrag, dem Bericht und der Wirklichkeit des Aufklärungsprozesses nichts zu tun. Die Autorin war zu keinem Zeitpunkt an ihm beteiligt und hat keine Kenntnisse von den wirklichen Abläufen und den empirischen Arbeiten. Vielleicht hat sie Kontakte zu und Informationen von einzelnen ehemaligen Heimkindern – nur hat das mit dem Aufklärungsprozess und dem erstellten Bericht nichts zu tun. Wie man aus dieser Perspektive die Prozesse und den Bericht beurteilen will, bleibt ein weiteres Geheimnis der Autorin. So werden dann in einem schnell produzierten Paper die absurdesten Behauptungen publiziert, deren Zusammenhang mit der empirischen Realität sich einem auch mit viel gutem Willen nicht erschließt. Interessant ist nicht zuletzt, dass den Aufklärern umfangreiche Mails der Autorin vorliegen, in denen sie ihren – z. T. mit Lobeshymnen verbundenen – Respekt über die Arbeit der Aufklärer zum Ausdruck bringt; auch dies ist ein weiteres Geheimnis. Zitat: „Sie (die Aufklärerin, d. V.) und Herr Hafeneger haben einen tollen Job gemacht!“

    .

ENDE DES ZITATS DIESER REPLIK.


Dem folgt am 17. Juli 2018 folgende 7-seitige Rückmeldung von Ursula Enders, in der einleitend zu lesen ist :

    Zitat:
    .
    Prof. Dr. Hafeneger und Dr. Baums-Stammberger haben schriftlich zur Kritik von Ursula Enders an dem von ihnen unter dem Titel „Uns wurde die Würde genommen“ verfassten „Aufklärungsbericht“ zur Gewalt in den Heimen der evangelischen Brüdergemeinde Korntal in den 1950er bis 1980er Jahren Stellung bezogen. Zentrale Aussage ihrer Ausführungen ist, dass sie Ursula Enders die Qualifikation für eine fachliche Stellungnahme zu ihrer wissenschaftlichen Untersuchung abzusprechen versuchen. Sie unterstellen Ursula Enders eine „selbsternannte Fachlichkeit“. Auf die diesbezüglichen Ausführungen soll nicht weiter eingegangen, sondern lediglich exemplarisch auf einzelne wenige Publikationen von Ursula Enders, veröffentlicht in den letzten 30 Jahren, verwiesen werden. Möge sich jeder, den es interessiert, ein eigenes Urteil über die Expertise von Ursula Enders bzgl. der Thematiken „Missbrauch und Jugendhilfe“, „Missbrauch in Institutionen“ sowie „Missbrauch im Kontext von Einrichtungen in Trägerschaft ev. Kirchengemeinden“ machen.
    .

Für die gesamte 7-seitige Rückmeldung von Ursula Enders, siehe @ zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/images/Presse/Korntal_Stellungnahme_zur_Stellungnahme.pdf

Die gesamte 7-seitigen Rückmeldung von Ursula Enders, vom 17.07.2018, zu dieser "Replik" der „Aufklärer“ Hafeneger und Baums-Stammberger, folgt nachfolgend hier in Kürze: d.h. im nächstfolgenden Beitrag.
.
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