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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 08.10.18, 04:30     Betreff:  Diakonie der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal entblößt Antwort mit Zitat  

    Zitat: Martin MITCHELL

    .
      Zitat:
      .
      ZGS.de - STUTTGARTER ZEITUNG.DE :

      [ QUELLE: www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.missbrauchsskandal-bei-der-bruedergemeinde-korntal-kinderzwangsarbeit-bis-zum-kollaps.5aaba76d-c630-4860-9401-29ac8d3e2ea7.html ]

      Missbrauchsskandal bei der Brüdergemeinde Korntal
      Kinderzwangsarbeit bis zum Kollaps

      Von Franziska Kleiner
      [ Für das Profil von Franziska Kleiner siehe: www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.franziska_kleiner.a6d6d93c-a45c-4edc-989a-8ef5ed0be520.html ]

      - 14. August 2018 - 19:23 Uhr

      Die Aufklärung des Missbrauchsskandals bei der Brüdergemeinde steht offiziell vor dem Abschluss. Die ARD-Sendung „Report Mainz“ legt den Fokus auf teils brutale Arbeitseinsätze der Heimkinder. Fachleute äußern derweil neue Kritik an den Aufklärern.

      [ FOTO: „Feldarbeit war nicht nur in Korntal Pflicht, wie dieses Bild einer Ausstellung in Stuttgart zeigt. Foto: Archiv Verein ehemaliger Heimkinder ]

      [ ……… ]

      Das Grinsen des Erziehers wird ein Mann nicht vergessen

      Derweil rückte das ARD-PolitmagazinReport Mainzam Dienstag [ 14. August 2018, um 21:45 Uhr ] einen bislang nur beiläufig in der Öffentlichkeit diskutierten Aspekt in den Fokus: Zwangsarbeit in den Heimen. Darüber hat unter anderem Detlev Zander berichtet, der die Fälle von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt vor vier Jahren öffentlich gemacht [hat]. Um die Fälle aufzuarbeiten, wurden mit der Juristin Brigitte Baums-Stammberger und dem Erziehungswissenschaftler Benno Hafeneger zwei Aufklärer benannt.

      In ihrem im Juni vorgelegten Bericht zeichneten beide auch den Heimalltag der Kinder von den 1950er bis in die 1980er Jahre nach. Laut den Aufklärern hatten knapp 64 Prozent der 105 befragten Kinder davon berichtet, zur Arbeit verpflichtet oder gar gezwungen worden zu sein. Knapp ein Drittel sagte, bei der Arbeit geschlagen oder bestraft worden zu sein. Die Kinder mussten laut den Aufklärern in der Landwirtschaft, Hauswirtschaft und auf dem Bau mitarbeiten. Ein Betroffener, der bis Mitte der 1960er Jahre im Heim lebte, berichtet von der Rüben- und Kartoffelernte. „Ich habe beim Auflesen mal eine übersehen, da stieg der Verwalter ab und zeigte darauf. Dann trat er mir mit dem Stiefel voll in den Hintern. Einmal hat er mir eine Rübe an den Kopf geworfen, so dass ich bewusstlos war.“
      Körperliche Beschwerden durch die ganztägige Feldarbeit bei Hitze seien von den Verantwortlichen ignoriert worden: Die Kinder durften nicht einmal Getränke mitnehmen, auf dem Feld bekamen sie aber auch nichts. Ein anderer Betroffener, der in den 1950er Jahren in einer Einrichtung der Brüdergemeinde lebte, erzählt: „Einmal haben wir eine Sprudelflasche gefunden und mit Leitungswasser gefüllt und mitgenommen. Der Erzieher hat sie vor unseren Augen ausgegossen. Das Grinsen sehe ich heute noch.“

      [ ……… ]

      .
    .


"Den Kindern war jegliches Wasser Trinken während der Arbeit verboten"
"Trinkwasser wurde den Kindern absichtlich nicht zur Verfügung gestellt"
"Es sollte ja gearbeitet werden; keine Zeit mit darauffolgenden Pinkeln verschwendet werden"



Siehe, jedoch, zum Beispiel:

    Zitat:
    .
    Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

    KOMNET – gut beraten – gesund arbeiten

    SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT


    QUELLE: www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/2132 :

    FRAGE [gestellt im Internet seitens erwachsenen Arbeitnehmern im 21. Jahrhundert]:

    Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten (Verkäufern) verbieten, während der Arbeitszeit etwas Wasser zu trinken ?

    ANTWORT:
    Pausenregelungen werden grundsätzlich im Arbeitszeitgesetz –
    ArbZG [ Siehe @ www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html#BJNR117100994BJNE001200307 ] – getroffen. Gemäß § 4 ArbZG Pausen ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
    In der alten Arbeitsstättenverordnung war explizit gefordert, dass der Arbeitgeber im Pausenraum Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk zur Verfügung stellen muss. Diese Forderung ist in der neuen Arbeitsstättenverordnung –
    ArbStättV [ Siehe @ www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/index.html ] – nicht mehr aufgeführt. Es ist jedoch Standard, dass den Arbeitnehmern Trinkwasser oder ein anderes gesundheitlich einwandfreies Getränk in ausreichender Menge zur Verfügung steht. In Deutschland ist dieses in der Regel dadurch erfüllt, dass in den durch die Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebenen Sozialräumen Trinkwasser zur Verfügung steht.
    Insbesondere während der hochsommerlichen Temperaturen ist es zulässig, wenn Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Wasser trinken. Rechtlich ist dieser Anspruch aus dem Arbeitsschutzgesetz –
    ArbSchG [ Siehe @ www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html#BJNR124610996BJNE000600000 ] – abzuleiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen (§ 3 ArbSchG) [ Siehe @ www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html (das Arbeitsschutzgesetz trat in Kraft am 21. August 1996) ]. Es steht außer Frage, dass der nicht ausgeglichene Flüssigkeitsverlust insbesondere bei hochsommerlichen Temperaturen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Der Arbeitgeber sollte bedenken, dass ein hoher Flüssigkeitsverlust in jedem Fall zu einem Abfall des Leistungsvermögens der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers führt. Es wäre daher in seinem eigenen Interesse, wenn er ausreichende Flüssigkeitsaufnahme während der Arbeitszeit fördern würde.

    .

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