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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 08.10.18, 13:52     Betreff:  STUDIE: Verbrechen der Katholischen Kirche in Deutschland Antwort mit Zitat  

Mit dem Rucksack nach Indien
.
Habt Ihr bemerkt? : Die jetzige Bundesministerin für Justiz, Katarina Barley (SPD) spricht sich gegen die Kirche und für uneingeschränkte und unverwässerte Rechtsstaatlichkeit aus, was die Verbrechen der Kirche betrifft ( jegliche Verbrechen der Kirche betrifft ! ) !!

    Zitat:
    .
    hpd - Humanistischer Pressedienst :

    Katarina Barley zum Missbrauchsskandal

    "Das Kirchenrecht steht nicht über dem Strafrecht"

    Von: Florian Chefai

    5. OKTOBER 2018

    Schlagworte:
    Missbrauch, Katholische Kirche, Justiz


    [
    QUELLE: hpd.de/artikel/kirchenrecht-steht-nicht-ueber-dem-strafrecht-16029 ]

    [ FOTO: „Dr. Katarina Barley - Foto: © Thomas Kohler / phototek“ ]


    Bundesjustizministerin Katarina Barley kritisiert die katholische Kirche für den fehlenden Aufklärungswillen im Missbrauchsskandal. Gegenüber der ZEIT forderte sie die Öffnung der Kirchenarchive und Akten.

    Katarina Barley kritisierte die katholische Kirche bereits Ende September für "jahrzehntelanges Verschweigen, Vertuschen und Verleugnen" im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal. So etwas wie ein Schweigekartell dürfe es nicht geben, erklärte die Justizministerin.

    Im
    Gespräch mit der ZEIT [ Siehe »Was tut der Staat, wenn die Kirche Täter schützt?« (3. Oktober 2018, 16:55 Uhr / Editiert am 7. Oktober 2018, 11:49 Uhr / DIE ZEIT Nr. 41/2018, 4. Oktober 2018 / 104 Kommentare) @ www.zeit.de/2018/41/katarina-barley-bundesjustizministerin-spd-interview/komplettansich ] wiederholte sie nun die Forderung, bekannt gewordene Taten anzuzeigen, damit Staatsanwaltschaften diese verfolgen können: "Alles, was strafrechtlich relevant ist, muss und wird von Polizei, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten verfolgt werden. Der Eindruck, das werde der Kirche überlassen, ist falsch. Das Kirchenrecht steht nicht über dem Strafrecht – es ist umgekehrt."

    Barley wies ferner darauf hin, dass der Rechtsstaat keine Geheimarchive akzeptiere: "Alle Unterlagen in den kirchlichen Archiven können von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt und ausgewertet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen." Zugleich kritisierte sie die Vertuschung von Missbrauchsfällen durch die Diözesen: "Akten zu manipulieren, um jemanden vor der Strafverfolgung zu schützen, kann eine strafbare Handlung sein!"

    Es sei dringend notwendig, "dass die katholische Kirche ihre Haltung zu Zölibat, Homosexualität und Sexualmoral vor allem von Priestern hinterfragt", erklärte Barley. Vertrauen, dass es in der Kirche von selbst besser wird, habe sie keines.


    MEHR ZUM THEMA:

    Missbrauchsstudie: "Staatsanwaltschaften sollten jetzt die Kirchenarchive beschlagnahmen!" – Kommentar von ifw-Beiratsmitglied Rechtsanwalt Eberhard Reinecke [ Siehe @ hpd.de/artikel/staatsanwaltschaften-sollten-jetzt-kirchenarchive-beschlagnahmen-16001 (28.09.2018) ]

    Keine Ausnahmen von der Strafverfolgung für die Kirche und ihre Priester – Kommentar von Prof. Dr. Dieter Rössner [ Siehe @ hpd.de/artikel/keine-ausnahmen-strafverfolgung-fuer-kirche-und-ihre-priester-16026 (05.10.2018) ]

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    ÜBER DEN AUTOR

    Florian Chefai Der Autor ist stellvertretender Chefredakteur des
    hpd. Er studiert Philosophie und Soziologie in Trier und ist aktiv bei der Giordano-Bruno-Stiftung.
    Seine Interessenschwerpunkte liegen bei der Philosophie der Aufklärung, Ideengeschichte, Ethik sowie Religions- und Ideologiekritik.

    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

    Mehr vom Autor auf
    hpd :

    1. "Das Kirchenrecht steht nicht über dem Strafrecht"
    [ Siehe @ hpd.de/artikel/kirchenrecht-steht-nicht-ueber-dem-strafrecht-16029 ]

    2. "Erzieherinnen haben einen Bildungsauftrag – keinen Verkündigungsauftrag!"
    [ Siehe @ hpd.de/artikel/erzieherinnen-haben-einen-bildungsauftrag-keinen-verkuendigungsauftrag-16008 ]

    3. Schüler protestieren gegen Diskriminierung an katholischem Gymnasium
    [ Siehe @ hpd.de/artikel/katholisches-gymnasium-mariengarden-bricht-antidiskriminierungsbestimmungen-15999 ]

    4. "Dialog darf kein Selbstzweck sein"
    [ Siehe @ hpd.de/artikel/dialog-darf-kein-selbstzweck-sein-15993 ]

    5. Katarina Barley: Die Kirche muss Verantwortung übernehmen
    [ Siehe @ hpd.de/artikel/katarina-barley-kirche-muss-verantwortung-uebernehmen-15983 ]

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Bisher 14 Leserkommentare zu dem in diesem Artikel angesprochenen Thema im hpd.
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