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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 14.03.19, 08:03     Betreff:  STUDIE: Runder Tisch, Fonds und Beratungsstellen analysiert Antwort mit Zitat  

FOSSIL Damen Charms-Armband Edelstah...
.
In DIESER 389-SEITIGEN STUDIE markiert „August 2018“, auf die im Eröffnungsbeitrag dieses Threads betitelt »STUDIE: Runder Tisch, Fonds und Beratungsstellen analysiert« von mir hingewiesen wird, heißt es,

seitens EINEM TEAM VON FACHLEUTEN, dass sich ( wie angegeben @
www.ipp-muenchen.de/texte/IPP_2018_ABS_Studie_AP_13.pdf ) zusammensetzte aus

Dr. Peter Mosser (Jg. 1968), Dr. phil, Diplom-Psychologe
( Siehe @
www.schulische-praevention.de/daten/autoren/dr-peter-mosser/ );

Helga Dill, Diplomsoziologin, Mediatorin und Journalistin.
Studium der Soziologie, Psychologie und Politikwissenschaft in München
( Siehe @
www.ipp-muenchen.de/wir-ueber-uns/team/dill );

Gerhard Hackenschmied, Diplom-Psychologe, Mitarbeiter im Projektteam „Sexuelle Grenzverletzungen, psychische und körperliche Gewalt in Institutionen“ des Instituts für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München; Teilhabe in vielen Autorengemeinschaften vieler Fachbücher. ;

Dr. Florian Straus (Jg. 1952), Diplom-Soziologe
( Siehe @
www.ipp-muenchen.de/wir-ueber-uns/team/straus );

Elisabeth Helming, Diplom-Soziologin und Pflegekind-Fachfrau;

Dr. Johanna Beyer, Diplom-Soziologin;

zum Beispiel, auf Seite 13 :


    Zitat:
    .
    Für das IPP [ Institut für Praxisforschung und Projektberatung ] gehört diese STUDIE ZU EINEM FORSCHUNGSSCHWERPUNKT, IN DEM ES UM GEWALT UND MISSBRAUCH IN INSTITUTIONEN [ nicht nur an Jungen und jungen Männern, aber auch an Mädchen und jungen Frauen ] GEHT. Im Mittelpunkt standen und stehen für uns sowohl Fragen der Entstehung, Vertuschung und Aufdeckung wie auch die nach den Folgen und Bewältigungschancen für Betroffene und Institutionen. Ein weiteres wichtiges Interesse galt dem Kontext der Heimerziehung, da wir parallel eine Längsschnittstudie zu den Bedingungen des Aufwachsens in der stationären Jugendhilfe heute durchführen.
    Ebenso gilt unser Erkenntnisinteresse dem Thema Aufarbeitungs- und Anerkennungskultur. Was, so unsere Leitfrage, kann man am Beispiel des Fonds Heimerziehung erkennen, dass für eine gute, gelingende Aufarbeitungs- und Anerkennungskultur zum Standard werden sollte?

    .

Und auf den Seiten 377 und 378 sind folgende EMPFEHLUNGEN zu finden:

    Zitat:
    .
    10.4 EMPFEHLUNGEN

    a. Es bedarf einer Verstetigung eines Beratungs- und Unterstützungsangebots für Frauen und Männer, die in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1975 in Heimen untergebracht waren z.B. in Form einer weiterbestehenden Anlaufstelle. Dieses Angebot sollte allen Betroffenen offenstehen (nicht auf die Zeit 1949 bis 1975 begrenzt bleiben).

    b. Es müssen auch für die kommenden Jahre finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die teils dramatischen gesundheitlichen und ökonomischen Folgen ehemaliger Heimkinder abzumildern.

    c. Die Auszahlung solcher Mittel muss niedrigschwellig, unbürokratisch und zeitnah erfolgen.

    d. Es sind Anstrengungen zu unternehmen, um auch einen größeren Teil jener ehemaligen Heimkinder zur Inanspruchnahme von Leistungen zu motivieren, die bisher nicht erreicht werden konnten. Heimträger und/oder Jugendämter sollten dazu verpflichtet werden, das Thema weiterhin in der der Öffentlichkeit zu halten und ehemalige Heimkinder auf entsprechende Leistungen aufmerksam zu machen.

    e. Ehemaligen Heimkindern muss die Möglichkeit geboten werden, in einem für sie kontrollierbaren Rahmen ihre Geschichte erzählen zu können, gehört und anerkannt zu werden.

    f. Es bedarf eines klaren Bewusstseins für bestimmte Erfordernisse in der Altenpflege und Altenhilfe im Umgang mit ehemaligen Heimkindern. Es müssen Betreuungsformen geschaffen werden, die in deutlicher Abgrenzung zu den Strukturen und Atmosphären früherer Kinder- und Jugendheime konzipiert sind. Hier geht es zentral um die Vermeidung von Gefühlen der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins und um die Verhinderung von Retraumatisierungen.

    g. Es bedarf einer deutlichen, glaubwürdigen und nachhaltigen gesamtgesellschaftli-chen Anerkennung des von den ehemaligen Heimkindern erlittenen Leids, z.B. in Form von Mahnmalen, Museen, Veranstaltungen, etc… Diese Erinnerungskultur ist in einem größeren Kontext der gesellschaftlichen Entstigmatisierung von (ehemaligen) Heimkindern zu sehen. Die Tatsache der Unterbringung in einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung darf nicht länger als biografischer Makel gelten.

    h. Erkenntnisse aus der Analyse der Heimerziehung aus den 1950er und 1960er Jahren müssen in sorgfältiger Weise in der Reflexion der Verhältnisse in der gegenwärtigen stationären Kinder- und Jugendhilfe Berücksichtigung finden. Grundlegende Aspekte wie Mitbestimmung, Beschwerdekultur und Transparenz müssen immer wieder „neu belebt“ werden, um – auch partielle – Rückfälle in frühere Zeiten der Heimerziehung keinesfalls zuzulassen. Neue Konzepte wie jenes der Ombudschaft müssen flächendeckend umgesetzt werden. Für diese Reflexion unter der Perspektive der Prävention muss ein Konzept erarbeitet werden.

    i. Sowohl in der stationären Kinder- und Jugendhilfe als auch in den Jugendämtern und Heimaufsichten ist die Personalausstattung zu verbessern, um Überforderungen zu vermeiden und dem Auftrag, fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen bei der Verarbeitung ihrer biografischen Belastungen zu helfen und ihre Bildungschancen zu verbessern, tatsächlich gerecht zu werden. Auch bei der Beratung und Begleitung ehemaliger Heimkinder ist auf geeignete Arbeitsbedingungen zu achten, um Überlastungen auf Seiten der Berater*innen entgegenzuwirken.

    j. Diese Evaluation entlastet nicht Träger und Einrichtungen von der Aufgabe, selbst wissenschaftliche Aufarbeitungsprojekte zu initiieren, um Taten und Täter*innen zu benennen und Betroffenen die konkrete Anerkennung ihres Leids ermöglichen.

    .

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