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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 22.06.18, 23:17  Betreff:  Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Urteil im Familiengericht im baden-württembergischen Offenburg im Fall: Az.: 4 F 142/17 :

QUELLE: MZ - Mitteldeutsche Zeitung (19.06.2018) @ www.mz-web.de/wirtschaft/finanzen/recht/tochter-vernachlaessigt-frueheres-heimkind-muss-nicht-fuer-pflegebeduerftige-mutter-zahlen-30648044# :

    Zitat:
    .
    Tochter vernachlässigt: Früheres Heimkind muss nicht für pflegebedürftige Mutter zahlen

    19.06.18, 15:35 Uhr

    Offenburg/Rodgau -

    Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen. Eine entsprechende Entscheidung lag am Dienstag beim Familiengericht im baden-württembergischen Offenburg vor (Az.: 4 F 142/17). Das sagte der Anwalt der 55 Jahre alten Klägerin, Michael Klatt, der dpa. Die Frau aus dem hessischen Rodgau wehrte sich vor Gericht dagegen, die Pflegekosten für ihre Mutter zu übernehmen. Das Landratsamt im baden-württembergischen Ortenaukreis hatte entsprechende Ansprüche erhoben.

    Die Tochter argumentierte hingegen, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt. Aus Sicht des Anwalts hat die mittlerweile pflegebedürftige Mutter ihre Tochter dadurch vernachlässigt. Im Mai hatte das Gericht vorgeschlagen, dass die Klägerin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts - er beträgt etwa 760 Euro - monatlich zahlt. Das hatte die Klägerin abgelehnt. Zur jetzigen Entscheidung des Gerichts liegt nach Angaben des Rechtsanwalts noch keine Begründung vor.

    FOTO: Gabriele Dietz-Paulig erscheint vor dem Familiengericht. Das frühere Heimkind Dietz-Paulig will nicht für seine pflegebedürftige Mutter zahlen, nachdem diese sie zunächst in ein Säuglings- und dann bis zur Volljährigkeit in ein Kinderheim gegeben hatte.
    Foto: dpa

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Beschlagwortet mit TAGS/LABELS: Offenburg, Rodgau, Familiengericht, Familiengericht in Offenburg, Az.: 4 F 142/17, Urteil, Säugling, Heimkind, ehemaliges Heimkind, Gabriele Dietz-Paulig, ehemalige Heimkinder, Säugling ins Heim gesteckt, Ex-Heimkind, Unterhalt für Mutter, Forderungen der Behörden, hessischen Rodgau, pflegebedürftige Mutter, Unterhalt zahlen, Anwalt der Klägerin, Michael Klatt, Urteil im Familiengericht, baden-württembergischen Offenburg, Fall Az.: 4 F 142/17, Tochter vernachlässigt, früheres Heimkind, keinen Unterhalt zahlen, Entscheidung, Pflegekosten für ihre Mutter, Landratsamt, Ortenaukreis, Ansprüche erhoben, Kinderheim, Kinderheim aufgewachsen, keinen Kontakt zu ihr, Volljährigkeit, bis zur Volljährigkeit,
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 23.06.18, 22:57  Betreff:  Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Kind ist pflegebedürftigen Eltern zum Unterhalt verpflichtet

    Zitat:
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    Elternunterhalt: Wenn Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen (30.03.2017)

    Familiäre Solidarität ist keine "Einbahnstraße". Daher unterhalten Eltern nicht nur ihre Kinder, sondern diese müssen auch für ihre pflegebedürftigen Eltern sorgen. Richter Gilbert Häfner hat die Regelungen zusammengefasst.
    .

QUELLE: www.mdr.de/mdr-um-4/leichter-leben/elternunterhalt-104.html

Die abschließende Frage dieses Interviews mit Richter Gilbert Häfner und seine Antwort, ließt wie folgt:

    Zitat:
    .
    Kann ein erwachsenes Kind auch dann auf Unterhalt für einen Elternteil in Anspruch genommen werden, wenn sich dieser bereits vor vielen Jahren aus nichtigem Anlass von dem Kind abgewandt hat?

    Grundsätzlich besteht die Unterhaltspflicht auch dann, wenn die Beziehung zwischen Unterhaltsbedürftigem und -verpflichtetem gestört ist oder seit langem kein Kontakt mehr besteht. Nur in seltenen Ausnahmefällen entfällt die Unterhaltsverpflichtung gemäß § 1611 BGB, so zum Beispiel, wenn der Bedürftige seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt hat und dessen Inanspruchnahme grob unbillig wäre. Ein schuldhaftes Fehlverhalten liegt nicht vor, wenn der pflegebedürftige Elternteil der früheren Unterhaltsverpflichtung seinem Kind gegenüber wegen einer psychischen Erkrankung nicht gerecht werden konnte. Dagegen wird man eine Tochter, welche vom Vater in der Kindheit sexuell missbraucht wurde, sicher nicht zum Unterhalt des Vaters heranziehen können.
    .


    Zitat:
    .
    Gilbert Häfner

    Er ist Präsident des Oberlandesgerichts Dresden. Seit 2002 äußert sich Gilbert Häfner im MDR zu rechtlichen Fragen des Alltags.

    Gilbert Häfner ist Jurist und von Beruf Richter. Nach dem Jurastudium wurde er 1983 Staatsanwalt und später Amtsrichter in Heidelberg. 1985 wechselte er ins Justizministerium von Baden-Württemberg in Stuttgart und 1992 ins Sächsische Staatsministerium der Justiz in Dresden.

    1995 wurde er Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht. Dort war er u. a. für Berufungen in Verbraucherschutzfragen zuständig, quasi als Sachsens oberster Verbraucherschutzrichter. 2012 wurde er Präsident des Landgerichts in der sächsischen Landeshauptstadt. Seit dem 1. Dezember 2017 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Dresden. Jeden zweiten Donnerstag im Monat erklärt er den Zuschauern Rechtsfragen in verständlicher Form. Dann können Sie auch Ihre Fragen loswerden.

    [ ……… ]

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QUELLE: www.mdr.de/mdr-um-4/leichter-leben/leichter-leben-haefner-100.html
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 24.06.18, 22:39  Betreff:  Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
    .
    PFLEGE

    01.02.2016

    Wann müssen Kinder die Pflege ihrer Eltern zahlen?

    [ ……… ]

    Was, wenn der Kontakt brachliegt?

    Spannungen in der Familie ändern nichts an der Unterhaltsverpflichtung. Das gilt selbst dann, wenn über viele Jahre keine Verbindung bestand, wie der Bundesgerichtshof 2014 urteilte (Az. XII ZB 607/12) [ Siehe @ openjur.de/u/674342.html ]. Nur wenn Eltern etwa nachweislich ihre Kinder schwer misshandelt haben oder stets den Unterhalt verweigerten, muss der Nachwuchs nicht für sie aufkommen. Die Unterhaltspflicht entfällt auch dann, wenn Mutter oder Vater durch eigenessittliches Verschuldenverarmten, also etwa durch Spielsucht.

    [ ……… ]
    .

QUELLE: www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Wann-muessen-Kinder-die-Pflege-ihrer-Eltern-zahlen-id38664017.html
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 25.06.18, 23:00  Betreff:  Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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In einem beinahe gleichlautenden Bericht im Internet zu dem einleitenden Bericht mit dem dieser Thread von mir am Mittwoch, 20. Juni 2018, 04:09 Uhr, oben, eröffnet wurde, ist im letzten Absatz meines jetzt hier ergänzenden Beitrags von einer möglichen Berufung, die das Landratsamt im baden-württembergischen Ortenaukreis gegen das Urteil des Familiengerichts im baden-württembergischen Offenburg im Fall Az.: 4 F 142/17 doch noch einlegen könnte, die Rede. :

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QUELLE: teleskopi.de/tochter-vernachlassigt-fruheres-heimkind-muss-nicht-fur-pflegebedurftige-mutter-zahlen

    Zitat:
    .
    [ 19.06.2018 ]

    DEUTSCHLAND


    Tochter vernachlässigt: Früheres Heimkind muss nicht für pflegebedürftige Mutter zahlen

    Offenburg/Rodgau -

    Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen. Eine entsprechende Entscheidung lag am Dienstag beim Familiengericht im baden-württembergischen Offenburg vor (Az.: 4 F 142/17). Das sagte der Anwalt der 55 Jahre alten Klägerin, Michael Klatt, der dpa. Die Frau aus dem hessischen Rodgau wehrte sich vor Gericht dagegen, die Pflegekosten für ihre Mutter zu übernehmen. Das Landratsamt im baden-württembergischen Ortenaukreis hatte entsprechende Ansprüche erhoben.

    FOTO: Gabriele Dietz-Paulig erscheint vor dem Familiengericht. Das frühere Heimkind Dietz-Paulig will nicht für seine pflegebedürftige Mutter zahlen, nachdem diese sie zunächst in ein Säuglings- und dann bis zur Volljährigkeit in ein Kinderheim gegeben hatte.

    Die Tochter argumentierte hingegen, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt. Aus Sicht des Anwalts hat die mittlerweile pflegebedürftige Mutter ihre Tochter dadurch vernachlässigt. Im Mai hatte das Gericht vorgeschlagen, dass die Klägerin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts - er beträgt etwa 760 Euro - monatlich zahlt. Das hatte die Klägerin abgelehnt. Zur jetzigen Entscheidung des Gerichts liegt nach Angaben des Rechtsanwalts noch keine Begründung vor.


    Das Landratsamt [im baden-württembergischen Ortenaukreis] werde das Urteil des Familiengerichts [im baden-württembergischen Offenburg] akzeptieren, hieß es noch im Mai. Nach der jetzt ergangenen Entscheidung will der Kreis nicht ausschließen, eventuell Rechtsmittel einzulegen. „Wir werden nun prüfen, ob unsere Argumente ausreichend gewürdigt wurden“, sagte eine Sprecherin [des Landratsamts im baden-württembergischen Ortenaukreis] am Dienstag [19.06.2018] (dpa)
    .

Ich habe das Ganze schon vor ein paar Tagen notiert und zur Veröffentlichung vorbereited (kann es aber jetzt selbst nicht mehr an der als QUELLE angegebenen Stelle im Internet finden).
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 20.07.18, 07:29  Betreff:  Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Badische-Zeitung

QUELLE: www.badische-zeitung.de/suedwest-1/ortenaukreis-ficht-urteil-an-muss-ex-heimkind-doch-fuer-pflege-der-mutter-zahlen.html :


Leider ist immer noch kein Volltext der Entscheidung "4 F 142/17" vom 19.06.2018 veröffentlicht, sonst könnte man nachschauen, ob darin tatsächlich Unklarheiten bestehen.

Hoffentlich lässt die Klägerin sich nicht juristisch zermahlen, weil ihr Einzelfall jetzt für andere Fälle herhalten muss.

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 12.08.18, 00:34  Betreff:  Früheres Heimkind muss Mutter keinen Unterhalt zahlen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
    .
    Donnerstag, 9. August 2018, um 21:23 Uhr

    Wir bitten um eure Aufmerksamkeit!

    [
    QUELLE: www.facebook.com/pg/VEHeV/posts/?ref=page_internal ]


    Mein Name ist Dorothea Brummerloh und ich arbeite als Hörfunkautorin für den Deutschlandfunk. Ich recherchiere gerade zum Thema „Albtraum Unterhalt - wenn Kinder für Eltern zahlen müssen“. Dabei bin ich auch auf den Fall von Frau Gabriele Dietz-Pelzig gestoßen, die als ehemaliges Heimkind, das keinen Kontakt zur Mutter hatte und im Heim aufwuchs, nun für die leibliche Mutter Unterhalt zahlen soll.

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist verankert, dass Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig sind. Eltern zahlen Kindern Unterhalt, doch sind Kinder ebenfalls verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, obwohl sie im Heim aufgewachsen sind. Für mich stellt sich in diesem Fall die Frage: Wann ist der Unterhalt für die eigenen Eltern selbstverständlich und wann wird er zu einer Strafe für die Kinder?

    Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass man diese Ansprüche nicht anfechten kann, selbst wenn man jahrzehntelang keinen Kontakt zu seine Eltern hatte. Bei meinen Recherchen bin ich aber auch auf Ausnahmefällen gestoßen: Wenn sich Mütter und Väter wegen „schwerer Verfehlungen“ an ihren Kindern schuldig gemacht haben oder wenn eine Unterhaltsforderung „grob unbillig“ ist, kann das Recht auf Elternunterhalt „verwirkt“ sein. Ist das im Falle der Heimkinder oder verleugneten Kinder nicht genauso? Warum wird das so unterschiedlich gesehen? Warum ist man mehr oder weniger vom "Gutdünken" eines Sachbearbeiters des Sozialamtes abhängig, der in dem einen Fall sagt, Heimkinder müssen nicht zahlen und in dem anderen Fall die Ablehnung zurückweist.

    Ich bin auf der Suche nach anderen Heimkinder, denen ähnliches widerfahren ist oder die auch mit solchen Schreiben der Sozialhilfeträger konfrontiert wurden. Weil das ein ganz sensibles Thema ist und Sie als Betroffenen geschützt werden müssen, biete ich als Hörfunkautorin absolute Anonymität, d.h. Namen werden verändern, Stimmen verfälscht, Orte nicht erwähnt. Seien Sie versichert, dass ich mich einem absolut seriösen Journalismus verpflichtet fühle. Bitte informieren Sie sich unter
    www.dorothea-brummerloh.de über meine Arbeit.

    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine Antwort per Mail (
    ) oder auf einen Rückruf ( Handy 0179/ 24 28 900 oder 04293/ 78 77 98 mit AB ).

    Dorothea Brummerloh,
    Dorothea im neuen Studio von Radio Bremen freie Journalistin für Medizin- und Wissenschaftsjournalismus sowie Buntes.
    Siehe @
    www.dorothea-brummerloh.de/

    .

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