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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Induzierte Umgangsverweigerung (PAS)

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Seite: 1, 2, 3, 4, 5
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Gast
New PostErstellt: 04.05.07, 07:14  Betreff: Re: Induzierte Umgangsverweigerung (PAS)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

HEILIGER, Anita (2003): Das sogenannte "PAS" und die Mißachtung des Kindeswillens. "PAS" als Pseudo-Theorie und die Vernachlässigung von Gewalterfahrungen. Ludwig Salgo: Es ist falsch, die Mutter zum Verschweigen ihrer Ängste zu zwingen, S. 240-242, in: HEILIGER, Anita; WISCHNEWSKI, Traudl (Hrsg.)(2003): Verrat am Kindeswohl. Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstrittigen Fällen, München: Frauenoffensive

Ludwig Salgo: Es ist falsch, die Mutter zum Verschweigen ihrer Ängste zu zwingen

Salgo weist in einem neueren Vortrag auch auf die Gefahr der Ermordung von Kindern im Kontext mit Umgang und Sorgestreitigkeiten hin, was bereits geschehen und als Befürchtung natürlich der absolute Horror für Mütter ist. Das Gewaltpotential von Kindsvätern, deren Gewalthandlungen zumeist dokumentiert, in jedem Fall von den Müttern berichtet wurden, werde völlig unterschätzt. Deutliche Alarmsignale wie die Forderung der Frauen nach Polizeischutz, Flucht ins Frauenhaus oder Auskunftssperre für die Anschrift von Frau und Kind werden oftmals vernachlässigt, in ihrer Gefährdung für Frau und Kind nicht ernstgenommen. Salgo setzt sich ferner mit der Frage auseinan der, inwieweit ein Kind auch durch miterlebte Gewalt geschädigt wird, und verweist u.a. ebenfalls auf die Arbeit von Wallerstein (Wallerstein/Lewis 2001), die entsprechende Erfahrungen junger Erwachsener erforschte. Sie erfuhr, das Erinnerungen an väterliche Gewalt und elterlichen Streit sie weiter verfolgt, Nachahmungsimpulse bei jungen Männern verursachen und junge Frauen in gewalttätige Männerbeziehungen verwickeln kann. Wallerstein schließt hieraus: "Daß es nicht genügt, Kinder aus einem gewalttätigen Milieu zu entfernen, um sie vor den Langzeitwirkungen ihrer Zeugenschaft von Gewalttaten zu schützen. Solche Kinder brauchen eine intensive psychologische Behandlung zusätzlich zu Maßnahmen, die sie davor schützen, weiterhin der Gewalt ausgesetzt zu sein." (Wallerstein 2001, S. 67, bei Salgo 2002, S. 94)
Salgo wendet sich gegen die häufige Praxis von Gerichten, Gewalt des Kindsvaters gegen die Kindsmutter in ihrer Auswirkung auf die Kinder zu negieren und die Väter dennoch für Umgangs- und Sorgerecht als geeignet zu sehen. Er problematisiert die sogenannte "Wohl Verhaltensklausel" (ebd., S. 96, nach § 1684, 2, l BGB): "Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert" (ebd.). Wenn der Kindsvater Gewalt ausgeübt hat, sei es falsch und unehrlich, meint Salgo, wenn die Mutter dies leugnet oder verschweigt, zumal die Kinder ja in aller Regel Zeugen oder Opfer dieser Gewalt

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waren. Die Mütter zu zwingen, wie es viele Gerichte tatsächlich tun, diese Erfahrungen und die fortbestehende Gefahr zu leugnen, bedeutet ihren Schutzinstinkt auszuhebeln und ihr Kind bewußt Gefahren auszusetzen. Dies kann von Müttern nicht verlangt werden und ist ohne Zweifel kindeswohlgefährdend. Bezeichnenderweise werden Väter kaum sanktioniert, wenn sie, wie viele Mütter berichten, die Kinder beim Umgang massiv gegen die Mutter beeinflussen und damit die Mutter-Kind-Beziehung schwer schädigen, ohne ihr jedoch umgekehrt selber Gewalt gegen das Kind vorwerfen zu können.
Unrecht solle als Unrecht, Gewalt als Gewalt benannt und gebrandmarkt werden, meint Salgo, Ehrlichkeit gegenüber dem Kind sei ein wichtiger Faktor, glaubwürdig für es zu sein und zu bleiben.
Salgo verweist ferner darauf, daß das Kindschaftsrecht einen Ausschluß vom Umgang vorsieht, wenn er kindeswohlgefährdend ist, und meint daher, dem Gesetzgeber selber könne nicht unterstellt werden, er habe traumatisierte Kinder weiteren Verletzungen aussetzen wollen. Die juristische und sozialarbeiterische Praxis zeigt hier allerdings eine andere Tendenz.
Gerichtliche Auseinandersetzung um den Umgang sind seit der Kindschaftsrechtsreform deutlich gestiegen, wie Salgo anhand der familiengerichtlichen Statistik aufzeigt: von 27.754 Fällen 1999 auf 30.547 Fälle in 2000 (ebd., S. 96). Daß es sich positiv auf die Elternbeziehung auswirke, wenn Kinder zum Umgang gezwungen werden, widerlegt Salgo wiederum unter Berufung auf Wallerstein (s.o.). Er kritisiert wie Fegert auch den sogenannten begleiteten Umgang, der von der Politik mit hohen Mitteln gefördert werde, aber das Problem der (in aller Regel Männer-)Gewalt in der Familie und damit verbundene Sicherheitsfragen vernachlässige.
Das neue Gesetz zur "Ächtung der Gewalt in der Erziehung" spielt in der Umgangspraxis bisher so gut wie keine Rolle (§ 1631, 2 BGB). Auch wird bisher kaum verlangt, daß gewalttätige Väter ihr Verhalten nachweislich bearbeiten und ändern, bevor sie Zugang zum Kind erhalten. "Distanziert sich der gewaltausübende Elternteil dem Kind gegenüber nicht von seinem früheren Verhalten, egal ob es sich um Gewalt dem Kind und/oder ,nur' dem anderen Elternteil gegenüber handelte, so ist die Ausgangssituation äußerst belastet; Beschränkungen bis hin zum Ausschluß sind unter diesem Umstand in solchen Fallkonstellationen häufig notwendig, um das Kind und seine Entwicklung zu schützen" (ebd., S. 108).
Insgesamt ist deutlich, wie hier am Beispiel von Fegert, Bruch und Salgo gezeigt wurde, daß sich die Kritik an der Sorge- und Umgangs-

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rechtspraxis in der BRD zu formulieren beginnt. Sie muß jedoch erst noch an die breite und Fachöffentlichkeit gelangen sowie durch entsprechende konkrete und massive Forderungen ergänzt werden, um fachpolitisches Handeln im Sinn einer Änderung des Kindschaftsrechts und seiner Handhabung wirkungsvoll anzustoßen.

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[editiert: 04.05.07, 07:20 von Admin]
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Gast
New PostErstellt: 04.05.07, 09:54  Betreff: Re: Induzierte Umgangsverweigerung (PAS)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

HEILIGER, Anita (2003): Das sogenannte "PAS" und die Mißachtung des Kindeswillens. Anmerkungen und Literatur, S. 242-243, in: HEILIGER, Anita; WISCHNEWSKI, Traudl (Hrsg.)(2003): Verrat am Kindeswohl. Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstrittigen Fällen, München: Frauenoffensive


Anmerkungen
1    Bei dem Artikel handelt es sich um die Erweiterung des Beitrags: ,,,PAS' Das Parental Alienation Syndrome:  Eine Fiktion mit schwerwiegenden familienrechtlichen Folgen", in: Sozialmagazin 6/2001, S. 24-29
2    "Die Vereinigung von entrechteten Vätern, die sich nichts mehr gefallen lassen! Den Müttern, die unbegründeten, krimininellen Kindesentzug an Vätern betreiben, wird hiermit der ebenso brutale und rücksichtslose Krieg erklärt! Rache für unsere Kinder!"
3    Zitat aus einem Urteil aus dem Jahre 1996.
4.   Aus dem psycholog. Sachverständigengutachten Geschäfts-Nr. F25/96, S, 87-92.
4    vgl.Gutachten zu den Geschäftsnummern: 3 F 568/95, 513 F 2160/96.
5    Aktualisierte Fassung eines Artikels aus STREIT - feministische Rechtszeilschrift 3/2001, S. 114-116.

Literatur

Arbeitskreis Berliner psychologischer Sachverständiger in Familiensachen, "Umgangsrecht und sexueller Mißbrauch", Vortrag in Dresden am 29.2.91 anläßlich eines Kongresses des Berufsverbands Deutscher Psychologen.
Bruch, Carol, S., "Parental Alienation Syndrome und Parental Alienation: Wie man sich in Sorgerechtsfällen irren kann", in: FamRZ 19/2002, S. 130/l-1315.
Busse, Detlef/Max Steller/Renate Volbert, "Sexueller Mißbrauchsverdacht in familienrechtlichen Verfahren", Abschlußbericht zum Forschungsprojekt des Instituts für Forensische Psychiatrie der FU Berlin vom März 2000.
Chesler, Phyllis, Mothers on Trial. The Battle for Children and Custody, New York 1986.
Emmerl, Dorothea, Sind Söhne ohne Väter verloren? Untersuchung der Lebenssituation alleinerziehender Frauen am Beispiel eines sozialpädagogischen "Präventionsprojektes" im ländlichen Raum, Diplomarbeit an der Kathol. Stiftungsfachhochschule München, 2000.
Fastie, Friesa, Zeuginnen der Anklage. Die Situation sexuell mißbrauchter Mädchen und junger Frauen vor Gericht, Berlin 1994.
Fegert, Jörg M., "Kinderpsychiatrische Begutachtung und die Debatte um den Mißbrauch mit dem Mißbrauch", in: Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie 1995.
ders., "Psychische Folgen von sexuellem Mißbrauch und ihre Bedeutung im familiengerichtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren", in: f Wodtke-Werner a.a.O., S.41-68.

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ders., "Parental Alienation oder Parental Accusation Syndrome? Die Frage der Suggestibilität, Beeinflussung und Induktion in Umgangsrechtsgutachten", in: Kind-Prax 1/2/2001, S. 3-7/39-42.
Fischer, Wera, "The Parental Alienation Syndrome (PAS) und die Interessenvertretung des Kindes", in: NDV 10/98, S. 306-310.
Gardner, Richard A., The Parental Alienation Syndrome, New Jersey 1992.
Heiliger, Anita, Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance, Pfaffenweiler 1991.
dies., "Zur Problematik einer Konzeption nachehelicher gemeinsamer elterlicher Sorge als Regelfall im Kontext einer geplanten Reform des Kindschaftsrechts", in: FamRZ 9/92, S. 1006-1011.
dies.,   Täterstrategien und Prävention. Sexueller Mißbrauch an Mädchen innerhalb familialer und familienähnlicher Strukturen, München 2000.
dies.,  Männergewalt gegen Frauen beenden. Strategien und Handlungsansätze - am Beispiel der Münchner Kampagne gegen Männergewalt an Frauen und Mädchen/Jungen, Opladen 2000.
Jakob, Peter, "Optimierung der Hilfe durch Einzelfallkooperation der Hilfen bei sexueller Gewalt an Kindern", in: Heusohn, Lothar/Ulrich Klemm (Hg.), Sexuelle Gewalt gegen Kinder, Ulm 1998, S. 100-118.
Kodjoe, Ursula/Peter Koeppel, "The Parental Alienation Syndrome", in: Der Amtsvormund 1/98, S. 9-28.
Pötz-Neuburger, Susanne, "Ein Jahr Sorgerechtsreform: Entwicklungen und Erfahrungen", in: Streit W), S. 147-152.
Riedel-Breidenstein, Dagmar, "Mißbrauch des Mißbrauchs - was bedeutet diese öffentliche Auseinandersetzung?" In: Strohhalm e.V. (Hg.), Auf dem Weg zur Prävention, Berlin, 1996, S. 183-190.
Salgo, Ludwig, "Häusliche Gewalt und Umgang", Vortrag auf der interdisziplinären Fachtagung "Kinder und häusliche Gewalt. Kinder mißhandelter Mütter", Juni 2002, in Berlin-Glienicke, Dokumentation des Landesjugendamts Berlin, 2002, S. 90-110.
Salzgeber, Joseph/Michael Stadier, "Beziehung contra Erziehung - kritische Anmerkungen zur aktuellen Rezeption von PAS", in: Kind-Prax 6/98, S. 167-171.
Thoennes,  Nancy/Patricia G. Tjaden, "The Extent, Nature and Validity of Sexual Abuse Allegations in Custody Visitation Disputes", in: Child abuse and neglect, 1992.
Volbert, Renate, "Suggestionseffekte in Kinderaussagen", in: Warnke, A./Trott, G.-E./Remschmid, H. (Hg.), Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ein Handbuch für Klinik und Praxis, Göttingen 1997, S. 150-159.
Wakefield,  H./R. Unterwager, "Sexual Abuse Allegation in Divorce and Custody Disputes", in: Behavioral Science and the Law, Vol. 9/1991.
Wallerstein, J.S./Lewis, J., "Langzeitwirkungen der elterlichen Ehescheidung auf Kinder", in: FamRZ, 2001.
Ward, Peggie/J. Campbell Harvey, "Family Wars: The Alienation of Children", Pace Custody Newsletter 9/1993.
Wodtke-Werner, Verena (Hg.), Alles nochmal durchleben. Das Recht und die (sexuelle) Gewalt gegen Kinder, Baden-Baden 1997.


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Gast
New PostErstellt: 04.05.07, 09:59  Betreff: Re: Induzierte Umgangsverweigerung (PAS)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Süddeutsche Zeitung

19. August 2003

Entfremdung von den Eltern;
Recht auf Umgang mit den Kindern: Gute Mütter und böse Väter

RUBRIK: LESERBRIEFE; S. 8

Nun sind auch ledige Väter den Scheidungsvätern gleichgestellt. Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte habe ihr Verlangen auf Umgang mit ihren Kindern deutlicher bejaht, als das deutschen Gerichten und Politikern lieb sei, schreibt Helmut Kerscher in seinem Kommentar.

Und das läuft im streitfälligen Alltag so: Man(n) begibt sich zur gerichtlich festgelegten Umgangszeit zum gerichtlich festgelegten Umgangsort - erhält dann erst die Mitteilung, dass der Umgang nicht stattfindet und kurz danach vom herbeigerufenen Überfallkommando Platzverweis als "Störer der öffentlichen Ordnung", bei Nichtbefolgung des Polizeibefehls Handschellen.

Man(n) muss feststellen, dass der Umgangsbeschluss das Papier nicht wert ist, worauf er steht und die eingeräumten rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Umgangs in der Praxis der Umgangsvereitelung dienen. Die mit Umgangsboykott regelmäßig einhergehende Entfremdung (= PAS, Parental Alienation Syndrome) durch den "aufenthaltsbestimmungsberechtigten" Elternteil, der das Kind dabei - zur persönlichen Rache - seelisch misshandelt, wird von Amts wegen nicht zur Kenntnis genommen.

Man(n) hat - bei Strafandrohung (Paragraf 170 b Strafgesetzbuch) - schließlich nur zu zahlen. Das im Sorgerechtsverfahren grundgesetzwidrig zur Streitsache abgewertete und der Manipulation preisgegebene Kind sorgt damit für Konjunktur: Die Abschaffung der Sorgerechtsregelung zugunsten der bisher innerstaatlich nicht angewandten UN-Kinderrechtskonvention - die richtigerweise die Kinder statt die im Zweifel nachtragenden Eltern berechtigt, kostet nämlich Arbeitsplätze: durch Entlastung der "Familiengerichte", weil sich dann der Sorgerechtsstreit erübrigt; durch Einsparung der psychologischen "Sachverständigen", weil dann die Kindergrundrechte den Willkürbegriff "Wohl des Kindes" ersetzten; und durch weniger Jugendkriminalität.

Rainer Gast, Rheinau

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New PostErstellt: 04.05.07, 10:03  Betreff: Re: Induzierte Umgangsverweigerung (PAS)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Tages-Anzeiger

S.14

6. April 2004

Wenn eine Mutter ihr Kind schaedigt

Von Thomas Hasler, Zuerich

Eine Mutter entfremdet ihr Kind dem Vater. Sie wird freigesprochen, weil sie nicht wusste, was sie tat. Trotzdem drohen der Mutter fatale Folgen.

Die Gerichte haben sich vermehrt mit einem Phaenomen zu befassen, das in der Wissenschaft bereits einen Namen hat: "Parental Alienation Syndrome (PAS)", das Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom. Ein Elternteil oder dessen Umfeld wirkt dabei derart auf das Kind ein, dass sich dieses schliesslich vehement und kompromisslos vom anderen Elternteil abwendet.


Am Montag stand eine knapp 37-jaehrige Frau vor dem Zuercher Obergericht. Sie war nicht der Kindesentfremdung angeklagt. Denn dies ist kein Straftatbestand. Ihr wurde jedoch Ungehorsam gegen eine amtliche Verfuegung vorgeworfen: Ein Gericht hatte ihr "befohlen", ihre Tochter dem Vater "zur Ausuebung seines (im Scheidungsurteil) festgelegten Besuchsrechts zu uebergeben".

Uebergriffe eingebildet

Doch die damals achtjaehrige Tochter wehrte sich mit Haenden und Fuessen dagegen, ihren Vater zu sehen. Diese Ablehnung, so hiess es in der Anklage, sei der "massiven Beeinflussung" der Tochter durch die Mutter zuzuschreiben. Und zweifellos wirkten auch die Grosseltern muetterlicherseits kraeftig mit.

Was vom Vater und Ex-Mann zu halten war, aeusserten die Mutter und deren Eltern mehr als deutlich. Da war die Rede von einem "gefaehrlichen und verabscheuenswuerdigen Mann". Das Kind duerfe "diesem perversen Menschen nie mehr ausgesetzt" werden. Die Ehefrau bezichtigte ihren Mann bereits ein Jahr nach der Geburt der Tochter der sexuellen Uebergriffe. Zwei Jahre spaeter wiederholte sie die Vorwuerfe. Nur: Diverse Gutachten konnten die Vorwuerfe nicht erhaerten. Mehrere Gerichte weigerten sich denn auch, das Besuchsrechts des Vaters einzuschraenken.

Noch klarere Worte fand das Obergericht: Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sei eine Einbildung der Mutter. Sie habe dies dem Kind so lange suggeriert, bis es die Ansicht ihrer Mutter uebernahm. Zuletzt musste die Mutter ihre Tochter gar nicht mehr beeinflussen. Bereits die Ankuendigung, das Besuchsrecht des Vaters stehe bevor, stiess beim Kind auf Ablehnung - laut Gericht "mit einer Heftigkeit, die erschreckt". Kommentar der Mutter: "Ich konnte meine Tochter doch nicht an den Haaren zum Besuchstermin zerren."

Zwischen den Eltern tobte seit ueber sieben Jahren ein erbitterter Kampf um das Sorge- und Besuchsrecht. Schliesslich musste das Besuchsrecht des Vaters tatsaechlich voellig ausgesetzt werden. Das Gutachten hatte gezeigt, dass die Tochter sich in einem schwer wiegenden Loyalitaetskonflikt befand, Diagnose: "Parental Alienation Syndrome."

Vermeintliches Kindeswohl

Das Maedchen erzaehlte inzwischen sogar von Uebergriffen, die zu einem Zeitpunkt stattgefunden haben sollen, an dem es zwischen Vater und Tochter nachweislich schon lange zu keinem Kontakt mehr gekommen war. In dieser Situation den Vater zu sehen, waere fuer das Kind wirklich schaedlich, hielt das gemaess Gericht "detailreiche, sorgfaeltige und nachvollziehbare Gutachten" fest.

Obwohl die Mutter ganz offensichtlich alles zur Entfremdung der Tochter vom Vater beigetragen hatte, wurde sie vom Obergericht dennoch freigesprochen, "auch wenn sich in mir alles straeubt", wie eine Richterin sagte. Warum? Es gibt im Strafrecht so genannte ausser- oder uebergesetzliche Rechtfertigungsgruende. Wer beispielsweise in der Wahrnehmung berechtigter Interessen eine Straftat begeht, kann freigesprochen werden. Ein berechtigtes Interesse in diesem Zusammenhang kann das Wohl des Kindes sein. Ein Richter forderte trotzdem eine Verurteilung. Die Mutter habe ihre eigenen Interessen auf die Tochter projiziert und letztlich - weil die Gerichte kein Kontaktverbot aussprachen - eine "nicht akzeptable Selbstjustiz" geuebt. Dieser Ansicht wollten sich die beiden anderen Richter nicht anschliessen. Die Frau sei schlicht nicht zurechnungsfaehig. Sie habe gemeint, zum Wohle des Kindes zu handeln, und habe nicht erkannt, dass sie das Syndrom schuldhaft herbeigefuehrt habe - wer zur Einsicht nicht faehig ist, kann nicht schuldig sein und muss freigesprochen werden.

Mutter deutlich gewarnt

"Verstehen Sie den Freispruch nicht falsch", warnte die vorsitzende Richterin. "Sie haben noch nicht realisiert, dass Sie die Ursache der Probleme sind. Das alles hat gar nichts mit dem Verhalten des Vaters zu tun. Sie persoenlich haben es so weit gebracht, dass das Wohl des Kindes heute so gefaehrdet ist."

Die Richterin forderte die Frau eindringlich auf, "eine vernuenftige Sicht auf ihren Ex-Mann" zu entwickeln. Schafft sie das nicht, kann das fatale Konsequenzen haben: Der Frau koennte letztlich das Sorgerecht entzogen werden. Viel Zeit bleibt nicht mehr: Der naechste Besuchstermin des Vaters nach langer Pause ist am 1. Juli geplant.

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Gast
New PostErstellt: 04.05.07, 10:15  Betreff: Re: Induzierte Umgangsverweigerung (PAS)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Focus Magazin

7. Juli 2003

FACHBUCH;
Papa, der Idiot

von Christine Brinck

Modernes Leben, Nr.28, Seite 113

Das elterliche Entfremdungssyndrom (PAS) findet immer mehr wissenschaftliche Beachtung

Wenn der siebenjaehrige Sven seine Familie malt, zeichnet er unproportionierte Strichmaennchen mit Eierkoepfen, ueber die er die immergleiche Botschaft krakelt: "Alle sind brav, nur mein Papa ist boese." Die zehnjaehrige Larissa verstoerte ihre Lehrerin mit dem kaltbluetigen Bekenntnis, dass sie ihrer Mutter "den Tode wuensche", und der achtjaehrige Gregor bezeichnet seinen Vater grundsaetzlich als "den Idioten".

Der Ende Mai verstorbene US-Jugendpsychiater Richard Gardner, beruehmt durch seine Beraterrolle im Sorgerechtskrieg zwischen Woody Allen und Mia Farrow, hatte PAS 1985 zum ersten Mal beschrieben.

Der Bestsellerautor, der 1971 das erste Kinderbuch ueber Scheidung veroeffentlichte, beobachtete seit den Achtzigern immer mehr Kinder, die sich auf die Seite eines Elternteils warfen und den zweiten rigoros verunglimpften. Oft erklaerten sie die ploetzliche Verachtung von Vater oder Mutter mit fadenscheinigen Motiven: "Er hat mir nicht die Jacke gekauft, die ich wollte" oder "Es war immer so peinlich, wenn sie mich vom Hockey abgeholt hat".

Einhellig forderte die Tagungsrunde eine schaerfere Festschreibung des Umgangsrechts im deutschen Gesetz. So sieht das franzoesische Strafrecht ein Jahr Gefaengnis und 15000 Euro Strafe fuer Muetter oder Vaeter vor, die ihrem Ex-Lebenspartner Sproesslinge grundlos entziehen. Deutsche Richter, so der Vorwurf des PAS-Experten Warshak, bevorzugten eher die absurde Empfehlung: "Lassen Sie mal Ruhe einkehren, sehen Sie den Kleinen eine Weile nicht."

Der menschlichen Einsicht, weiss Warshak, helfen allerdings auch Paragrafen nicht immer auf die Spruenge: "PAS und emotionaler Kindesmissbrauch hoeren erst auf, wenn Eltern ihre Kinder mehr lieben, als sie ihren Ex-Partner hassen."

*Das Parental Alienation Syndrome, VWB-Verlag

Jaehrlich erleben in Deutschland rund 150000 Kinder die Scheidung ihrer Eltern

GRAFIK: Zerrissen zwischen Papa und Mama: Kinderzeichnung aus einer Psychologenpraxis;
Mitten im Konflikt Seit Jahrzehnten erforschen Wissenschaftler Trennungs-traumata von Scheidungskindern. Etwa 20 Prozent der Scheidungen gelten als hoch strittig und fuer Kinder besonders belastend;
PAS -Entdecker US-Wissenschaftler Richard Gardnerbenannte das Scheidungskinder -Syndrom 1985 zum ersten Mal

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New PostErstellt: 06.05.07, 10:28  Betreff: Re: Induzierte Umgangsverweigerung (PAS)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Süddeutsche Zeitung

16. Februar 2002

Wie Baron Instetten die kleine Annie abrichtete;
Nur gedankenlose oder grausame Eltern wetteifern um die Zeit ihres Kindes - Neue Studien zum Entfremdungssyndrom;
Christine Brinck

Drei Jahre hatte Effie Briest ihre kleine Tochter Annie nicht gesehen; nervös freute sie sich auf die erste Begegnung mit ihrem einzigen Kind. Die Begegnung geriet nicht zur selig- rührenden Wiedervereinigung, sondern zur Katastrophe. Entnervt schickte die Mutter das Kind nach kurzer Zeit heim zu Kindermädchen und Mann. "So also sieht ein Wiedersehen aus", lässt Fontane seine Heldin krampfhaft lachend hervorstoßen. Dass ihr geschiedener Ehemann, Baron von Instetten, die drei Jahre nach der Scheidung gut genutzt hatte, Annie der Mutter komplett zu entfremden, damit hatte sie nicht gerechnet. Ihre Sehnsucht und Liebe waren ungebrochen, seitdem sie das Kind nach der Aufdeckung ihrer ehebrecherischen Beziehung zu Major Crampas an den Vater verloren hatte.

Das könnte heute nicht passieren. In Zeiten schuldfreier Scheidung und gemeinsamen Sorgerechts seien wir gegen die Willkür von sorgeberechtigten Elternteilen gefeit, glaubt der moderne Zeitgenosse. Falsch. Fontane schildert einen Fall, der sich zwar im späten 19. Jahrhundert zugetragen hat, doch solche Tragödien spielen sich trotz moderner Umgangsregelungen so oder ähnlich täglich ab. Auch heute werden Elternteile nach Trennung und Scheidung brutal ausgegrenzt und von den Kindern ferngehalten.

Scheiden tut sehr weh

Catherine L. zum Beispiel. Sie hat ihre zwei Söhne, die aus den Ferien beim Vater nicht zu ihr zurückkehrten, in sieben Jahren hauptsächlich nur bei Gericht gesehen. Umgangsrecht wird ihr verweigert. Begründung: Die Kinder wollen nicht. Dass die neun- und siebenjährigen Kinder schon wenige Wochen nach der Trennung nichts mehr von der Mutter, mit der sie vorher recht glücklich zusammenlebten, wissen wollten, hat Richter und Jugendamt nie verwundert.

Dies ist kein Einzelfall. Etwa ein Fünftel aller Scheidungen gelten als hochstrittig, und die Konflikte der ehemüden Partner werden oft auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Der betreuende Elternteil (meistens die Mutter) besteht auf der ausschließlichen Zuneigung der Kinder. Dazu muss freilich die Liebe zum anderen Elternteil zerstört werden. Die Mutter will den Ehemann (der Vater die Ehefrau) aus ihrem (seinem) Leben eliminieren, ergo soll auch das Kind den Vater (die Mutter) vertreiben. Dahinter steckt selten nur Gemeinheit, sondern meistens tiefe seelische Not. Entweder wird der Verlust des anderen als so existenziell empfunden, dass allein die Vorstellung, die Liebe der Kinder mit ihm teilen zu müssen, als unerträglich erscheint. Oder die Schuld am Scheitern der Ehe wird so einseitig dem anderen angelastet, dass aus dem unfähigen Partner automatisch auch der unfähige Elternteil wird.

Im Falle von Effie Briest war die Eliminierung der Mutter moralisch- gesellschaftlich sanktioniert. Sie hatte gefehlt, der Vater bekam das volle Sorgerecht. "Seine Erziehung geht dahin, das Kind von der Mutter fern zu halten", heißt es lapidar bei Fontane. Einmal darf Effie diese Ausgrenzung durchbrechen, aber vergebens. Der Grund, warum die Mutter das geliebte Kind so schnell wieder fortschickt, liegt an dessen vom Vater eingeübten Verhalten. Ehe er es zur Mutter schickt, richtet er es ab wie einen "Papagei und bringt ihm die Phrase bei ,wenn ich darf´".

Der kluge Fontane hat hier ein Syndrom beobachtet, das erst ein Jahrhundert später im Zeitalter der Massenscheidungen einen Namen bekam: PAS - Parental Alienation Syndrome, oder elterliches Entfremdungssyndrom. Richard A. Gardener, ein amerikanischer Kinderpsychiater, hat PAS 1984 zum ersten Mal beschrieben. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, beeinflusst das Kind gegen den abwesenden Elternteil. Begriffe wie Gehirnwäsche, Programmierung oder Manipulation werden ebenfalls für diesen Vorgang verwendet. Dass PAS so häufig vorkommt, liegt an der Psychodynamik der elterlichen Beziehung. Dass es aber zum radikalen Abbruch jeden Kontakts führt, liegt ironischerweise an Dritten - denjenigen, die professionell und von Staats wegen für das Kindeswohl zuständig sind: Familienrichter, Sozialarbeiter, Gutachter und Rechtsanwälte.

Diese machen sich allzu oft die subjektive Darstellung eines Elternteils zu eigen und werten dann, so die Freiburger Psychologin und Entfremdungsspezialistin Ursula Kodjoe, "folgerichtig den längst zerstörten Kindeswillen als Ausdruck emotionaler und rationaler Entscheidungsprozesse". Gerade weil die Scheidungsbegleiter so einseitig den Kindeswillen interpretieren, sind die entfremdeten Elternteile so hoffnungslos allein und hilflos. Jeder Monat, in dem sie ihre Kinder nicht sehen, vertieft die Ausgrenzung. Und Sanktionen gegen den entfremdenden Elternteil gibt es bei uns selten. Man scheut sich die "störrischen" Kinder zum Besuch zu zwingen. Das halten die Entfremdungsexperten für falsch.

So argumentiert Gardener in seinem gerade auf Deutsch erschienenen Buch "Das elterliche Entfremdungssyndrom: Anregungen für gerichtliche Sorge-und Umgangsregelungen" (VWB Verlag Berlin, 2002), dass Kinder, die unter dem PAS- Syndrom leiden, auf Anordnung des Gerichts bei dem entfremdeten Elternteil wohnen oder bei ihm Besuch machen sollten. Gardener beschreibt in seiner Studie 99 PAS-Fälle. Bei den 22, bei denen das Gericht seiner Empfehlung auf Sorgerechtsänderung oder Einschränkung des Kontakts mit dem entfremdenden Elternteil folgte, verbesserte sich die Symptomatik oder verschwand gar ganz. Wo die Empfehlungen missachtet wurden, verbesserte sich die Symptomatik der Kinder meistens nicht. Er vergleicht die Behandlung von PAS-Kindern mit der von Patienten, die in einer Sekte einer Gehirnwäsche unterzogen wurden. So wie der Kontakt zum Sektenführer eingeschränkt oder unterbunden werden muss, soll auch der Kontakt zum Entfremder reduziert werden. Für Familienrichter, Anwälte, Gutachter und Sozialarbeiter könnte diese Studie eine Quelle der Erleuchtung sein. "Nur grausame oder gedankenlose Eltern wetteifern um die Zeit, die Zuneigung und die Loyalität ihrer Kinder", schrieb 1988 Vance Packard.

Doppeltes Leid

Es scheint an grausamen und gedankenlosen Eltern kein Mangel zu herrschen. Ihnen und den Scheidungsprofis, die ihnen beistehen, wäre eine weitere Veröffentlichung nahe zu legen: "Eltern sägen ihr Kind entzwei - Trennungserfahrungen und Entfremdung von einemElternteil" von Siegried Bäuerle und Helgard Moll-Strobel(Auer-Verlag, Donauwörth). Die Autoren beleuchten das PAS-Feld aus juristischer, therapeutischer, sozialpädagogischer und soziologischer Sicht. Auch pädagogische Handlungsanweisungen und Interventionsmöglichkeiten fehlen in diesem nützlichen Handbuch nicht.

Das Leid, das durch Trennung und Scheidung vor allem über die Kinder kommt, ist Gegenstand zahlreicher Studien und Aufsätze. Dass die Entfremder freilich auch noch enormes Leid über den anderen Elternteil bringen, macht die Auseinandersetzung mit dem Entfremdungssyndrom um so dringlicher. "Es ist offensichtlich schmerzlicher und psychologisch vernichtender", schreibt Gardener am Ende seines Buchs, "ein Kind durch PAS zu verlieren als durch den Tod. Der Tod ist endgültig... das PAS-Kind aber noch am Leben, und es wohnt vielleicht sogar irgendwo in nächster Nähe." "Für manche entfremdete Eltern ist der ständige Schmerz eine Art lebender Tod des Herzens."

Fontanes Effie Briest starb an der Schwindsucht.

Bild: Das Kind wird hin- und hergezerrt und am Ende dem anderen Elternteil entzogen: In Fällen strittiger Scheidung gibt es nur Opfer. Foto: Cornelia Blomeyer


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New PostErstellt: 06.05.07, 10:30  Betreff: Re: Induzierte Umgangsverweigerung (PAS)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Süddeutsche Zeitung

19. Maerz 2002

Obstruktion bleibt ohne Folgen;
Umgangsrecht geschiedener Eltern: Wie Baron Instetten die kleine Annie abrichtete / SZ vom 16./17. Februar

LESERBRIEFE; S. 13

Deutschland ist weiter Schlusslicht in Teilbereichen des Kindschaftsrecht, wegen einer nur halbherzigen Reform. Damals hatte man sich auf das gemeinsame Sorgerecht ausgerichtet, aber die viel wichtigere Umgangsfrage und deren Probleme kaum beachtet. Somit kommt es in der Umgangsfrage zwischen dem Kind und einem Elternteil zu den verrücktesten, aber auch menschenverachtenden gerichtlichen Entscheidungen. Da prozessieren seit Jahrzehnten unzählige Elternteile (fast immer Väter) an deutschen Gerichten in allen Instanz um ein paar Umgangsstunden mit dem eigenen Kind, und in strittigen Fällen geht dann auf Jahre nichts voran. Die Akte staubt bei den Familiengerichten ein, und die Entfremdung eines Elternteiles zum Kind schreitet voran. Keiner kümmert sich um den psychisch angeschlagenen, ausgesperrten Elternteil.

Mittlerweile gibt es die ersten Erfolge kämpfender Väter beim Europäischen Gerichtshof, der die Bundesrepublik Deutschland zu hohen Strafen verurteilt hat. Geraten diese Elterteile nun an

einen Richter mit psychologischer Ausbildung könnte das auch bedeuten, dieser Richter kennt das in Christine Brincks Artikel beschriebene PAS-Syndrom (Parental Alienation Syndrome,

elterliches Entfremdungssyndrom) und erfasst somit die bedrohliche Entfremdung des Kindes durch einen Elternteil. Doch welcher Richter oder welches Jugendamt hat schon eine für diese wichtige Sache eine zwingende, psychologische Ausbildung? Da kommen noch immer richterliche Feststellungen in Gerichtsverhandlungen wie: "Was, Sie als nichtehelicher Vater wollen sich um ihr Kind kümmern? Das habe ich ja noch nie gehört!" Oder wie jetzt ein sehr eigenwilliger bayerischer Familienrichter das PAS-Syndrom als modernen Quatsch abtat und es als Modeerscheinung bezeichnete. Dem um Umgang bettelnden Vater vermittelte dieser Richter in der Verhandlung, er wolle sich vielleicht der Meinung des Jugendamtes anschließen und den Umgang des Vaters mit dem Kind auf Jahre aussetzen. Die mittlerweile mehr als hundert Seiten dicke, strittige Umgangsakte, die fast nur aus schriftlichen Verweigerungen, Anwürfen jeglicher Art bis hin zum erfundenen Kindesmissbrauch und Gerichtstourismus der Mutter bestand, wurde gar nicht mehr gewertet, obwohl die Akte alarmierend gegen die verweigernde Kindesmutter sprach. Die Verweigerungshaltung der Mutter wurde Jahre hindurch von den staatlichen Wächtern nur kritisiert. Zwangsmittel hatte sie nicht zu befürchten.

Herbert Luig, Gütersloh

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Gast
New PostErstellt: 07.05.07, 08:23  Betreff: Programmierte Kinder  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Associated Press Worldstream - German

Dezember 5, 2002 Donnerstag

Gesundheit & Service "Programmierte Kinder";

Psychische Probleme bei Scheidung der Eltern weit verbreitet; Jedes fuenfte Kind nach Trennung verhaltensgestoert

Mitarbeiter Frank Leth

Scheiden tut weh - das gilt besonders fuer Kinder, die auf diese Weise ploetzlich Vater oder Mutter verlieren. Haeufig sind psychische Probleme oder koerperliche Krankheiten Folge der elterlichen Trennung. "Es gibt in Deutschland jaehrlich rund 180.000 Scheidungskinder, Tendenz steigend", sagt die Freiburger Psychologin Ursula Kodjoe. In Staedten scheiterten mehr als 50 Prozent aller Ehen. Mehr als die Haelfte der Scheidungskinder verloeren nach einem Jahr den Kontakt zu einem Elternteil. Jedes fuenfte Kind sei dadurch traumatisiert und entwickle Verhaltensstoerungen.

"Ein Kind braucht fuer eine normale Identitaetsentwicklung beide, Mutter und Vater", betont der Wuerzburger Psychiater Wilfried von Boch-Galhau. Besonders schwierig fuer die kindliche Psyche werde es, wenn ein Elternteil das Kind gegen den ausserhalb lebenden Ex-Partner aufhetze und den Umgang zwischen beiden behindere oder sogar verhindere. Haeufige Folge: das so genannte Parental Alienation Syndrome (PAS) oder elterliche Entfremdungssyndrom. Einer US-Studie zufolge sind 80 Prozent aller Scheidungskinder von einem Elternteil entfremdet - meist vom Vater, da sie in der Regel nach einer Trennung bei der Mutter bleiben.

"Ein Teil dieser Kinder leidet unter PAS", sagt Boch-Galhau. Die Kinder wuerden von dem betreuenden Elternteil so beeinflusst, dass sie den ausserhalb lebenden Elternteil ablehnten oder sogar hassten. Einen nachvollziehbaren Grund fuer die Ablehnung wie beispielsweise Misshandlung oder Missbrauch liege bei PAS aber nicht vor. "Die Kinder werden vielmehr von dem betreuenden Elternteil regelrecht umprogrammiert und manipuliert", sagt von Boch-Galhau. Sie legten dann ein aehnliches Verhalten an den Tag wie Geiseln bei einem Geiselnehmer.

Aus Angst solidarisierten sie sich beispielsweise mit ihrer Mutter und uebernaehmen deren negative Sichtweise ueber den Ex-Partner und lehnten diesen radikal ab. Dabei koennten sie Fantasien entwickeln, in denen der Vater sich schlecht oder gewalttaetig ihnen gegenueber verhalte. "Ich hatte schon einen Fall, da hatte die Mutter die Kinder eingesperrt oder gedroht, sich umzubringen, wenn positiv vom Vater gesprochen wurde", sagt der Psychiater. Solch eine Situation halte kein Kind lange aus. Es gebe aber auch ebenso Vaeter, die versuchten, das bei ihnen wohnende Kind der Mutter vorzuenthalten und es gegen sie aufzustacheln.

Zwtl: "Kein Kind hat das Recht, sich selbst zu schaedigen"

Folge davon sei, dass das Kind dann von sich aus nicht mehr den Kontakt beispielsweise zum Vater haben wolle. Dem Kindeswillen nachzugeben sei jedoch falsch. "Denn kein Kind hat das Recht, sich selbst zu schaedigen", sagt Boch-Galhau. Viele PAS-Kinder reagierten auf die Trennung der Eltern mit psychischen und psychosomatischen Beschwerden. "Typisch dafuer sind depressives Verhalten, Schlaf- und Essstoerungen, staendiges Misstrauen oder auch Einnaessen", sagt der Mediziner.

Das Syndrom ist nach seinen Angaben zudem keine voruebergehende Erscheinung. Selbst nach 15 Jahren bestehe oft noch die Aggressivitaet und Ablehnung gegenueber dem einen Elternteil. "Hat ein Kind einen jahrelangen PAS-Prozess durchlaufen, haben sie auch im Erwachsenenalter ein hohes Risiko fuer Angst- und Suchterkrankungen oder auch Borderline-Stoerungen", sagt Boch-Galhau. Treten solche psychischen Stoerungen auf, werden die Kinder nach Angaben des Experten gerne alleine zur Therapie geschickt. "Angemessen waere aber eine Familientherapie, an der auch die Eltern teilnehmen", sagt auch Kodjoe. Oft entziehe sich mindestens ein Elternteil jeder Beratung oder Therapie.

Boch-Galhau schlaegt vor, die Gerichte sollten fuer geschiedene Eltern eine Pflichtberatung anordnen, die ueber die moeglichen Folgen der Trennung aufklaere. Dies sei in Deutschland aber bislang nicht vorgesehen. In den USA wuerden dagegen gute Erfahrungen damit gemacht. Kodjoe haelt es fuer besonders wichtig, dass der betreuende Elternteil nicht einfach mit dem Kind hunderte Kilometer entfernt wegziehen kann. Viele wollten so den Kontakt zum ehemaligen Partner gaenzlich abbrechen. Doch die Leidtragenden seien auch hier die Kinder.

http://www.trennungskinder.de

http://www.gabnet.com/mw/davorm1.htm

http://www.vaeterfuerkinder.de/pasind.htm


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Gast 2
Gast
New PostErstellt: 07.05.07, 10:33  Betreff: Re: Induzierte Umgangsverweigerung (PAS)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Warum bringt man hier den Müll und Stuss von der Heiliger ?

Eine Radikalfeministin, Lesbe, Frauenliebe Frauenglück laut EMMA etc. !

Bei solch einer weiblichen Veranlagung hat ein Mann und Vater sehr schlechte Karten.

Bei mîr brachte Mama die Heiliger zum begleiteten Umgang mit. ^Das Kind in der Mitte und Heiliger rechts und Mama links !

An der Haustür wo das Kind übergeben werden sollte sagte mein Kind zur Umgangsbegleitperson des Institutes: Dieses haus betrete ich nicht ! In dem haus habe ich auf das Kind gewartet.

Die Heiliger fragte nach dem Namen des Umgangsbegleiters. Mein Kind stand unter Druck und der begleitete Umgang fand nicht statt.

Die Heiliger und Mama plus Kind zogen von dannen.

Die Heiliger war von keinem Gericht oder sonstiger Stelle beauftragt worden hier sich einzumischen oder den umgang zu begleiten. Die Heiliger sorgte nun dafür das ein vaters ein Kind nicht sehen konnte.

Das ist das Kindeswohl der lesbe und Radikalfeministin (EMMA) Heiliger !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

KOTZ !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Zitat: Gast

    HEILIGER, Anita (2003): Das sogenannte "PAS" und die Mißachtung des Kindeswillens. Anmerkungen und Literatur, S. 242-243, in: HEILIGER, Anita; WISCHNEWSKI, Traudl (Hrsg.)(2003): Verrat am Kindeswohl. Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstrittigen Fällen, München: Frauenoffensive


    Anmerkungen
    1    Bei dem Artikel handelt es sich um die Erweiterung des Beitrags: ,,,PAS' Das Parental Alienation Syndrome:  Eine Fiktion mit schwerwiegenden familienrechtlichen Folgen", in: Sozialmagazin 6/2001, S. 24-29
    2    "Die Vereinigung von entrechteten Vätern, die sich nichts mehr gefallen lassen! Den Müttern, die unbegründeten, krimininellen Kindesentzug an Vätern betreiben, wird hiermit der ebenso brutale und rücksichtslose Krieg erklärt! Rache für unsere Kinder!"
    3    Zitat aus einem Urteil aus dem Jahre 1996.
    4.   Aus dem psycholog. Sachverständigengutachten Geschäfts-Nr. F25/96, S, 87-92.
    4    vgl.Gutachten zu den Geschäftsnummern: 3 F 568/95, 513 F 2160/96.
    5    Aktualisierte Fassung eines Artikels aus STREIT - feministische Rechtszeilschrift 3/2001, S. 114-116.

    Literatur

    Arbeitskreis Berliner psychologischer Sachverständiger in Familiensachen, "Umgangsrecht und sexueller Mißbrauch", Vortrag in Dresden am 29.2.91 anläßlich eines Kongresses des Berufsverbands Deutscher Psychologen.
    Bruch, Carol, S., "Parental Alienation Syndrome und Parental Alienation: Wie man sich in Sorgerechtsfällen irren kann", in: FamRZ 19/2002, S. 130/l-1315.
    Busse, Detlef/Max Steller/Renate Volbert, "Sexueller Mißbrauchsverdacht in familienrechtlichen Verfahren", Abschlußbericht zum Forschungsprojekt des Instituts für Forensische Psychiatrie der FU Berlin vom März 2000.
    Chesler, Phyllis, Mothers on Trial. The Battle for Children and Custody, New York 1986.
    Emmerl, Dorothea, Sind Söhne ohne Väter verloren? Untersuchung der Lebenssituation alleinerziehender Frauen am Beispiel eines sozialpädagogischen "Präventionsprojektes" im ländlichen Raum, Diplomarbeit an der Kathol. Stiftungsfachhochschule München, 2000.
    Fastie, Friesa, Zeuginnen der Anklage. Die Situation sexuell mißbrauchter Mädchen und junger Frauen vor Gericht, Berlin 1994.
    Fegert, Jörg M., "Kinderpsychiatrische Begutachtung und die Debatte um den Mißbrauch mit dem Mißbrauch", in: Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie 1995.
    ders., "Psychische Folgen von sexuellem Mißbrauch und ihre Bedeutung im familiengerichtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren", in: f Wodtke-Werner a.a.O., S.41-68.

    242

    ders., "Parental Alienation oder Parental Accusation Syndrome? Die Frage der Suggestibilität, Beeinflussung und Induktion in Umgangsrechtsgutachten", in: Kind-Prax 1/2/2001, S. 3-7/39-42.
    Fischer, Wera, "The Parental Alienation Syndrome (PAS) und die Interessenvertretung des Kindes", in: NDV 10/98, S. 306-310.
    Gardner, Richard A., The Parental Alienation Syndrome, New Jersey 1992.
    Heiliger, Anita, Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance, Pfaffenweiler 1991.
    dies., "Zur Problematik einer Konzeption nachehelicher gemeinsamer elterlicher Sorge als Regelfall im Kontext einer geplanten Reform des Kindschaftsrechts", in: FamRZ 9/92, S. 1006-1011.
    dies.,   Täterstrategien und Prävention. Sexueller Mißbrauch an Mädchen innerhalb familialer und familienähnlicher Strukturen, München 2000.
    dies.,  Männergewalt gegen Frauen beenden. Strategien und Handlungsansätze - am Beispiel der Münchner Kampagne gegen Männergewalt an Frauen und Mädchen/Jungen, Opladen 2000.
    Jakob, Peter, "Optimierung der Hilfe durch Einzelfallkooperation der Hilfen bei sexueller Gewalt an Kindern", in: Heusohn, Lothar/Ulrich Klemm (Hg.), Sexuelle Gewalt gegen Kinder, Ulm 1998, S. 100-118.
    Kodjoe, Ursula/Peter Koeppel, "The Parental Alienation Syndrome", in: Der Amtsvormund 1/98, S. 9-28.
    Pötz-Neuburger, Susanne, "Ein Jahr Sorgerechtsreform: Entwicklungen und Erfahrungen", in: Streit W), S. 147-152.
    Riedel-Breidenstein, Dagmar, "Mißbrauch des Mißbrauchs - was bedeutet diese öffentliche Auseinandersetzung?" In: Strohhalm e.V. (Hg.), Auf dem Weg zur Prävention, Berlin, 1996, S. 183-190.
    Salgo, Ludwig, "Häusliche Gewalt und Umgang", Vortrag auf der interdisziplinären Fachtagung "Kinder und häusliche Gewalt. Kinder mißhandelter Mütter", Juni 2002, in Berlin-Glienicke, Dokumentation des Landesjugendamts Berlin, 2002, S. 90-110.
    Salzgeber, Joseph/Michael Stadier, "Beziehung contra Erziehung - kritische Anmerkungen zur aktuellen Rezeption von PAS", in: Kind-Prax 6/98, S. 167-171.
    Thoennes,  Nancy/Patricia G. Tjaden, "The Extent, Nature and Validity of Sexual Abuse Allegations in Custody Visitation Disputes", in: Child abuse and neglect, 1992.
    Volbert, Renate, "Suggestionseffekte in Kinderaussagen", in: Warnke, A./Trott, G.-E./Remschmid, H. (Hg.), Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ein Handbuch für Klinik und Praxis, Göttingen 1997, S. 150-159.
    Wakefield,  H./R. Unterwager, "Sexual Abuse Allegation in Divorce and Custody Disputes", in: Behavioral Science and the Law, Vol. 9/1991.
    Wallerstein, J.S./Lewis, J., "Langzeitwirkungen der elterlichen Ehescheidung auf Kinder", in: FamRZ, 2001.
    Ward, Peggie/J. Campbell Harvey, "Family Wars: The Alienation of Children", Pace Custody Newsletter 9/1993.
    Wodtke-Werner, Verena (Hg.), Alles nochmal durchleben. Das Recht und die (sexuelle) Gewalt gegen Kinder, Baden-Baden 1997.


    243
     

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Gast
New PostErstellt: 07.05.07, 12:45  Betreff: Re: Induzierte Umgangsverweigerung (PAS)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

 

Es wird hier in diesem Forum versucht, eine sachliche Meinungsdarstellung auch und gerade zwischen extrem opponierenden Meinungen zu versuchen.

 


Sicherlich mag es für manche – insbesondere für Betroffene und Opfer - schwer sein, andere Meinungen auszuhalten, gerade dann wenn solche Meinungen das eigene Schicksal negativ berühren mögen.

 


Die eigene Meinungsbildung bleibt jedoch jedem Leser nach Abwägen der vorgebrachten Argumente und dem eigenen Filtern selbst überlassen. Es wird darin erinnert, dass eine als unverständlich empfundene unsachliche sprachliche Herangehensweise in der Diskussion auch zur einer unerwünschten Disqualifizierung des entsprechenden Beitrages bei Einzelnen in ihren jeweiligen Meinungsbildungsprozessen führen kann.

 


Es wird das Verständnis als selbstverständlich vorausgesetzt, dass normalerweise und logischerweise mit bestimmten Meinungsäußerungen auch bestimmte Erfahrungen sowie bestimmte ideologische, (rechts-)politische, religiöse und andere Interessen verbunden sind.

 


Es wird der ordentliche Umgang in der Auseinandersetzung angemahnt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Admin

[quote:Gast 2]

Warum bringt man hier den Müll und Stuss von der Heiliger ?

Eine Radikalfeministin, Lesbe, Frauenliebe Frauenglück laut EMMA etc. !

Bei solch einer weiblichen Veranlagung hat ein Mann und Vater sehr schlechte Karten.

Bei mîr brachte Mama die Heiliger zum begleiteten Umgang mit. ^Das Kind in der Mitte und Heiliger rechts und Mama links !

An der Haustür wo das Kind übergeben werden sollte sagte mein Kind zur Umgangsbegleitperson des Institutes: Dieses haus betrete ich nicht ! In dem haus habe ich auf das Kind gewartet.

Die Heiliger fragte nach dem Namen des Umgangsbegleiters. Mein Kind stand unter Druck und der begleitete Umgang fand nicht statt.

Die Heiliger und Mama plus Kind zogen von dannen.

Die Heiliger war von keinem Gericht oder sonstiger Stelle beauftragt worden hier sich einzumischen oder den umgang zu begleiten. Die Heiliger sorgte nun dafür das ein vaters ein Kind nicht sehen konnte.

Das ist das Kindeswohl der lesbe und Radikalfeministin (EMMA) Heiliger !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

KOTZ !!!!!!!!!!!!!!!!!!!



[editiert: 07.05.07, 12:48 von Admin]

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