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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 29.04.07, 09:37     Betreff: Zur Erfindung des "PAS" Antwort mit Zitat  

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Blac...

HEILIGER, Anita (2003) Das sogenannte "PAS" und die Mißachtung des Kindeswillens. Zur Erfindung des "PAS", S. 230-231, in: HEILIGER, Anita; WISCHNEWSKI, Traudl (Hrsg.)(2003): Verrat am Kindeswohl. Erfahrungen von Müttern mit dem Sorg- und Umgangsrecht in hochstrittigen Fällen, München: Frauenoffensive

Zur Erfindung des "PAS"

Das sogenannte "PAS - Parental Alienation Syndrome" ist ein Instrument, mit dem diese Praxis der Umgangs- oder Sorgerechte in zunehmendem Maß begründet wird. Es handelt sich hierbei um eine nach Deutschland importierte Erfindung des US-amerikanischen Kinderpsychiaters Richard Gardner (1992). In den USA tobt der Kampf um Rechte an Kindern schon länger und härter als (bisher) in dei BRD (vgl. Chesler 1986), und für nahezu jede Theorie und Praxis können aus den USA Ansätze bezogen werden in der Absicht, sie hier als erprobtes und gesichertes Wissen darzustellen. Dieses "Syndrom" soll besagen, daß der betreuende Elternteil, in der Regel die Mutter, das Kind dem Vater durch negative Beeinflussung und Verweigerung des Umgangs entfremde. Es wird behauptet, dem Kind werde damit "die Grundvoraussetzung für die eigene gesunde Persönlichkeitsentwicklung entzogen" (Fischer 1998, S.306), ihm werde "schwerer emotionaler Schaden" (Ward u.a. 1998, S.238) und "seelische Kindeswohlgefährdung" (Kodjoe/Koeppel 1998, S.24) zugefügt.
In den wenigen vorfindlichen Beiträgen zum Thema wird implizit davon ausgegangen, daß das Kind den Vater immer liebe, sonst habe die Mutter das Kind aus egoistischen Motiven und in verantwortungsloser Weise manipuliert, eine Ablehnung des Vaters durch das Kind könne es nicht geben und brauche auch nicht respektiert zu werden (s.u.). Eine enge Mutter-Kind-Beziehung wird als "pathogene Angstbindung... die im Gewand inniger Liebe, Besorgnis und Aufmerksamkeil für das Kind daherkommt", abgewertet (Kodjoe/Koeppel 1998, S. 14).
Inakzeptable Positionen militanter Väterorganisationen statt fachlich angemessene Reflexionen spiegeln sich in diesen Auffassungen wider (vgl. Gerth 1998). So üben selbst Salzgeber und Stadler, die als Vorstand der GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie) eine Vielzahl von familienrechtlichen Gutachten zu verantworten haben, in denen die "PAS"-Theorie in z.T. haarsträubender Weise gegen Mutter und Kind umgesetzt wird (s.u.), hier Kritik: "Sicherlich bedenklich für das Kindeswohl im Einzelfall (ist es), wenn das PAS nun im deutschen Sprachraum im anwaltlichen Schriftsatz bei Sorge- und Umgangsstreitigkeiten als Allheilmittel oder psychologisch verbrämte Keule auftaucht. Fast immer wendet sich diese  Keule gegen Verhalten der Mutter als der Ursache von PAS, wen es Probleme mit dem Umgang oder Sorgerecht gibt" (1998, S. 168). Sie kritisieren ferner die tendenziöse deutsche Übertragung von Gardne der "PAS" als diagnostische Kategorie vorschlage und "wiederholt darauf verwiesen hat, daß die Diagnose PAS keineswegs verkürzt als

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Kriterium einer Sorgerechtsempfehlung taugt" (ebd.). Sie werfen Kodjoe/Koeppel, die hier als Protagonisten der tendenziösen Übertragung auftreten, vor, entsprechende Hinweise und Differenzierungen von Gardner zu unterschlagen. Aus dieser Kritik von Salzgeber/Stadler wird deutlich, daß Kodjoe/Koeppel den Vorschlag von Gardner benutzen, um ihn als Instrument im Kampf gegen Mütter einzusetzen, die den Umgang des Kindsvaters für das Kind als schädlich betrachten. Daß entsprechende Bedenken von Müttern durchaus realistische Gründe haben können, wird grundsätzlich ausgeschlossen und den Müttern umgekehrt die Erziehungseignung abgesprochen (vgl. Pötz-Neuburger 1999, Salzgeber/Stadler 1998).
Offen gegen das Kindeswohl gerichtet erscheint die Argumentation deutscher PAS-Anhängerlnnen, wenn es um den Kindeswillen geht. Hier wird offenkundig, daß es bei der deutschen PAS-Übertragung nicht um das Kind geht, wenn Aussagen und Willensäußerungen des Kindes übergangen werden, ja sogar Fachkräfte aufgerufen werden, diese zu mißachten, wenn sich in ihnen die Ablehnung eines Elternteils ausdrückt: " Oftmals erscheint es als die bequemste Lösung, dem Willen des Kindes nachzugeben, zumal er sich so überzeugend äußert. Damit lassen sich jedoch auch Richter, Sozialpädagogen und Sachverständige in das dysfunktionale System des programmierenden Elternteils einbinden... das gilt es mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Ein gerichtlich angeordneter (und durchgesetzter) Umgang verschafft den Kindern die Nische, die sie brauchen: Sie müssen zum abgelehnten Elternteil gehen, sie verraten den geliebten Elternteil nicht" (Kodjoe/Koeppel a.a.O., S. 21). Der gerichtlich angeordnete und durchgesetzte Umgang gegen den Willen des Kindes - in realen Fällen sogar eine Sorgerechtsübertragung auf den Vater - wird hier als die ultima ratio definiert und die Behauptung aufgestellt, mit diesem Weg seien gute Erfahrungen gemacht worden (vgl. ebd.), was nach Salzgeber/Stadler jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt: "...für den Erfolg einer diesbezüglichen Praxis ist bisher keine nennenswerte empirische Grundlage, geschweige denn Überprüfung bekannt" (Salzgeber/Stadler 1998, S. 170).

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[editiert: 29.04.07, 09:45 von Admin]
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