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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 01.05.07, 10:58     Betreff: Beispiel einer "PAS"-Theorie im Gutachten Antwort mit Zitat  

Zweibrüder LED-Lenser P7.2 High-End ...

HEILIGER, Anita (2003): Das sogenannte "PAS" und die Mißachtung des Kindeswillens. Beispiel einer "PAS"-Theorie im Gutachten, S. 234-235, in: HEILIGER, Anita; WISCHNEWSKI, Traudl (Hrsg.)(2003): Verrat am Kindeswohl. Erfahrungen von Müttern mit dem Sorg- und Umgangsrecht in hochstrittigen Fällen, München: Frauenoffensive


Beispiel einer "PAS"-Theorie im Gutachten

Die Durchsetzung des Umgangs oder auch der Wechsel im Sorgerecht z.B. im Kontext eines Verdachts auf sexuellen Mißbrauch wird in allen Regel vorbereitet und vorgeschlagen von Sachverständigen in familienrechtlichen Gutachten, was sich aus der Feder von PAS-AnhängnerInnen z.B. folgendermaßen liest:
"Die Entstehung der Aussage des (vierjährigen) Kindes ist durch erhebliche suggestive Einflüsse überformt, nachdem bereits die von der Mutter geäußerten Anfangsverdachtsmomente auf eine einseitig-verzerrte Wahrnehmung der kindlichen Auffälligkeiten hinweisen. Fest zuhalten ist, daß... keine forensisch verwertbare Aussage über eine mögliche sexuelle Handlung des Vaters hervorbrachte. Ihre Angaben sind aus aussagepsychologischer Sicht wertlos, da sie weder detailliert noch inhaltlich eindeutig sind. Ein Verdacht des sexuellen Mißbrauchs des Kindes durch den Vater kann somit fachlich nicht erhärtet werden... Die Kindesmutter ist derzeit nicht genügend in der Lage, in der Umgangsfrage die Interessen ihres Kindes bezüglich seines Vaters zu berücksichtigen, da sie die Vater-Kind-Beziehung vorwiegend unter dem Gesichtspunkt des sexuellen Mißbrauchs, von dem sie weiterhin überzeugt ist, wahrnimmt und bewertet... (Sie) ist nicht in der Lage, von ihrem Verdacht Abstand zu nehmen und umzudenken, etwa auf alternative Erklärungsmöglichkeiten für das kindliche Verhalten hin. Vielmehr werden von ihr weiterhin Äußerungen und Auffälligkeiten des Kindes so gedeutet, daß sie den Verdacht scheinbar bestätigen. Die Haltung der Kindesmutter in der Umgangsfrage erscheint auf Dauer für die Entwicklung des Kindes problematisch. Eine gelebte Beziehung zu ihrem Vater und die Möglichkeit realer Erfahrungen mit ihm ist aus psychologischer Sicht für... äußerst wichtig, sowohl im Hinblick auf ihre Identitätsentwicklung als auch ihre spätere Beziehungsfähigkeit in einer Partnerschaft... Sollte (die Kindesmutter zur Bejahung des Umgangs) nicht in der Lage sein, so ist, auch im Hinblick auf die Frage der Regelung der elterlichen Sorge, abzuwägen, wodurch dem Kind längerfristig größerer Schaden zugefügt wird."
Zunächst wird alleinige elterliche Sorge der Mutter vorgeschlagen wegen der engen emotionalen Beziehung des Kindes zur Mutter, aber unter der Bedingung, daß die Mutter den Umgang des Kindes mit dem Vater fördere. Andernfalls schlägt sie die Erwägung einer Sorgerechtsänderung vor in der Annahme, sonst würden dem Kind schwer-

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wiegende negative Folgen erwachsen: "Sollte jedoch ein Aufwachsen des Kindes bei der Mutter den Verlust der Beziehung zum Vater zur Folge haben, falls die Mutter zu einer Änderung ihrer Haltung nicht bereit ist, so sind die daraus erwachsenden negativen Folgen für die kindliche Entwicklung als schwerwiegend zu erachten. In diesem Falle sollte eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater ernstlich erwogen werden, da bei ihm für... die Möglichkeit besteht, die Beziehung zu beiden Eltern aufrechtzuerhalten. '4
Das gesamte Gutachten in diesem Beispiel vermittelt den Eindruck, daß in den Gesprächen mit Kind und Eltern in hohem Maß mit Suggestionen, Unterstellungen und Behauptungen von seiten der Gutachterin gearbeitet wurde, was sie ihrerseits anderen Personen vorwirft. Sämtliche Fachkräfte, die einen sexuellen Mißbrauch des Kindes aufgrund der attestierten Befunde für möglich halten, werden als fragwürdig, unglaubwürdig und suggestiv bezeichnet, somit abgewertet und diskriminiert. Angst des Kindes vorm Vater wird ignoriert und mit offensichtlichen Tricks versucht, das Kind zu positiven Aussagen über den Vater zu bringen, während seine zahlreichen ablehnenden Äußerungen mißachtet werden. Alle Aussagen des Vaters werden positiv interpretiert, als wahrheitsgemäß bewertet und nicht überprüft. Selbst Salzgeber/Stadler kritisieren in ähnlichen Fällen die "sehr große Toleranz gegenüber unangemessenem Verhalten des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, mit gleichzeitiger Forderung nach Umgang auf jeden Fall, da die Beziehung zu diesem, in Form von gerichtlich angeordnetem Umgang, das wichtigste für das Kindeswohl sei" (1998, S. 169). Eine Kenntnis von Täterstrategien läßt dieses Gutachten gänzlich vermissen. Eine ideologisch geprägte Einstellung über die Wichtigkeit, ja Vorrangigkeit der Kind-Vater-Beziehung ist ablesbar. Die Aussagen des Kindes und sein geäußerter Wille werden als unglaubwürdig und übergehbar beurteilt. Die Verhinderung des Kontakts zum Vater wird als Schädigung des Kindes, aber der vollständige Entzug der Mutter, zu der eine enge positive Beziehung besteht und auch von der Gutachterin registriert wird, als vereinbar mit dem Kindeswohl dargestellt. Das Kind wurde in diesem Fall einige Zeit später tatsächlich dem Vater übergeben.

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