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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 02.05.07, 08:06     Betreff: Re: Induzierte Umgangsverweigerung (PAS) Antwort mit Zitat  

HEILIGER, Anita (2003): Das sogenannte "PAS" und die Mißachtung des Kindeswillens. Suche nach Auswegen, S. 235-236, in: HEILIGER, Anita; WISCHNEWSKI, Traudl (Hrsg.)(2003): Verrat am Kindeswohl. Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstrittigen Fällen, München: Frauenoffensive

Suche nach Auswegen

In den meisten der Gutachten dieser "PAS"-AnhängerInnen wird die Beziehung des Kindes zum Vater als besonders wichtig, ihr Fehlen an sich - ohne Berücksichtigung der Qualität der Beziehung und selbst bei sexuellem Mißbrauch, wie zu sehen war - als entwicklungsschä-

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digend dargestellt jeweils ohne einschlägige Nachweise in der Forschung. Der Mutter wird beim Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs gegen den Vater Suggestion des Kindes vorgeworfen, während es forschungsmäßig bisher nicht nachzuweisen war, daß Kindern ein Erlebnis wie sexueller Mißbrauch eingeredet werden kann (vgl.  LG Mainz a.a.O., Volbert/Pieters 1996, Ceci und Bruck 1993). Aus dieser Sachlage heraus wird im Urteil des LG Mainz die Schlußfolgerung gezogen, es läge möglicherweise eine Art Suggestionswahn vor: "Eine Auseinandersetzung mit der Forschungslage wirft die Frage auf, ob sich statt der häufig behaupteten Mißbrauchshysterie in Deutschland nicht in Wirklichkeit eine Suggestionshysterie entwickelt hat." (LG Mainz a.a.O., S. 29)
Angesichts des bekannten hohen Ausmaßes von Männergewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie (vgl. Heiliger 2000 b), gegen die das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorgeht, liegt es auf der Hand, daß Kinder vor nicht wenigen Vätern zu schützen sind. Doch wird es im Gegenteil Müttern verstärkt nach dem Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechls nahezu unmöglich gemacht, ihren Kindern diesen Schutz zu geben. Sie werden oftmals gezwungen, selbst polizei- und justizbekannten Schlägern ihre Kinder auszuliefern und die absurde Meinung, ein Vater, der das Kind sexuell mißbraucht habe, sei dennoch als Vater für das Kind wertvoll, wird allen Ernstes in familienrechtlichen Gutachten vertreten.5 Mütter suchen daher verzweifelt nach Möglichkeiten, Hilfe zum Schutz ihres Kindes zu erlangen und eine politische Lösung der gegenwärtigen Situation anzustoßen.

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