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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 04.05.07, 09:59     Betreff: Re: Induzierte Umgangsverweigerung (PAS) Antwort mit Zitat  

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Süddeutsche Zeitung

19. August 2003

Entfremdung von den Eltern;
Recht auf Umgang mit den Kindern: Gute Mütter und böse Väter

RUBRIK: LESERBRIEFE; S. 8

Nun sind auch ledige Väter den Scheidungsvätern gleichgestellt. Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte habe ihr Verlangen auf Umgang mit ihren Kindern deutlicher bejaht, als das deutschen Gerichten und Politikern lieb sei, schreibt Helmut Kerscher in seinem Kommentar.

Und das läuft im streitfälligen Alltag so: Man(n) begibt sich zur gerichtlich festgelegten Umgangszeit zum gerichtlich festgelegten Umgangsort - erhält dann erst die Mitteilung, dass der Umgang nicht stattfindet und kurz danach vom herbeigerufenen Überfallkommando Platzverweis als "Störer der öffentlichen Ordnung", bei Nichtbefolgung des Polizeibefehls Handschellen.

Man(n) muss feststellen, dass der Umgangsbeschluss das Papier nicht wert ist, worauf er steht und die eingeräumten rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Umgangs in der Praxis der Umgangsvereitelung dienen. Die mit Umgangsboykott regelmäßig einhergehende Entfremdung (= PAS, Parental Alienation Syndrome) durch den "aufenthaltsbestimmungsberechtigten" Elternteil, der das Kind dabei - zur persönlichen Rache - seelisch misshandelt, wird von Amts wegen nicht zur Kenntnis genommen.

Man(n) hat - bei Strafandrohung (Paragraf 170 b Strafgesetzbuch) - schließlich nur zu zahlen. Das im Sorgerechtsverfahren grundgesetzwidrig zur Streitsache abgewertete und der Manipulation preisgegebene Kind sorgt damit für Konjunktur: Die Abschaffung der Sorgerechtsregelung zugunsten der bisher innerstaatlich nicht angewandten UN-Kinderrechtskonvention - die richtigerweise die Kinder statt die im Zweifel nachtragenden Eltern berechtigt, kostet nämlich Arbeitsplätze: durch Entlastung der "Familiengerichte", weil sich dann der Sorgerechtsstreit erübrigt; durch Einsparung der psychologischen "Sachverständigen", weil dann die Kindergrundrechte den Willkürbegriff "Wohl des Kindes" ersetzten; und durch weniger Jugendkriminalität.

Rainer Gast, Rheinau

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