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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Schweiz: Scheidungs- und Trennungsstress und -kampf

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 05.05.07, 04:15  Betreff: Schweiz: Scheidungs- und Trennungsstress und -kampf  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

FACTS

18. Maerz 2004

"Es zerreisst mich fast"

Von Hanspeter Bundi

Gesellschaft: justiz; Seite 36

Geschiedene koennen ihre Kinder gnadenlos manipulieren - bis zur Diffamierung des andern Elternteils. Endlose Prozesse sind die Folge, trotz des neuen Scheidungsgesetzes.

Als Leo R.* am Abend des 11. Februar 2003 heimkam, fand er sein Haus verlassen vor, ohne Frau und ohne Kinder. Es war das Ende einer Ehe und der Anfang einer Entfremdung von seinen zwei Kindern. Seit September letzten Jahres ist die Beziehung zur 13-jaehrigen Sandra und dem 8-jaehrigen Christian unterbrochen; die Mutter will es so.

Im seinem Fall ist die erzwungene Trennung besonders absurd, denn Leo R. ist Lehrer, und seine Tochter geht zu ihm in die einzige Sekundarschule des Dorfes in der Ostschweiz. So steht er fast jeden Tag vor ihr, lehrt naturwissenschaftliche Faecher, und sie bemueht sich, eine aufmerksame Schuelerin zu sein. Sie sagt ihm Du und vermeidet im Uebrigen, ihn mit dem Namen oder als Vater anzureden. "Manchmal zerreisst es mich fast, wenn ich sie so sehe", sagt Leo R. Doch er setzt sich dem Druck aus, es ist fuer ihn die Chance, dass seine Tochter ein anderes Bild von ihm bekommt, als ihre Mutter es ihr vermittelt. Er ist ein schlanker Mann Ende dreissig, sportlich, mit einem sensiblen Gesicht, einer, bei dem man sich vorstellen kann, dass er seinen Kindern ein guter Vater ist.


2002 waren 12 716 Kinder von einer Ehescheidung betroffen, 20 Prozent mehr als 15 Jahre zuvor. In den meisten Faellen koennen sich die Eltern nach anfaenglichen Turbulenzen darauf einigen, wo die Kinder vor allem wohnen sollen und wann sie den andern Elternteil, meist den Vater, besuchen duerfen. Wenn sie sich nicht einigen koennen, entscheiden in erster Linie die Vormundschaftsbehoerden.

Diese versuchen, zwischen streitbaren Eltern zu vermitteln, und geben bei Bedarf psychologische Gutachten in Auftrag. Weg vom Gericht und den Juristen - hin zu einer sozialen Institution und zu psychologischen Fachleuten: Das ist die Richtung, die das neue Scheidungsrecht seit dem 1. Januar 2000 vorgibt.

Die Verlagerung macht Sinn. Sinnvoll ist es auch, dass vor Gericht nicht mehr verhandelt wird, wer an der Zerruettung einer Ehe schuld sei. Doch die Praxis zeigt, dass rachsuechtige Partner in Zusammenarbeit mit Anwaelten es trotzdem noch schaffen, sich selber, das Gericht und den gehassten Ex mit Juristerei zu beschaeftigen. Am ergiebigsten und am verletzendsten sind dabei Streitereien ueber das Sorgerecht und das Besuchsrecht. "Die Kinder sind das einzige Kampffeld, das unversoehnlichen Eltern noch offen steht", sagt Wilhelm Felder, Professor fuer Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universitaet Bern.

Fachleute schaetzen, dass jedes zehnte Scheidungskind heute psychologischen Beistand benoetigt, meist wegen der Unvernunft seiner Eltern. "Der einzige Stress fuer ein Kind, der schlimmer ist als zwei streitende Eltern, sind zwei geschiedene streitende Eltern", schreibt die amerikanische Scheidungsforscherin Mavis Hetherington.

Im Fall der Familie R. bekraeftigten beide Eltern in einem Mediationsgespraech zwar ihre Absicht, das Wohl der Kinder ueber alles zu stellen und nicht gegeneinander zu intrigieren, doch Leo R. musste zwei Monate dafuer kaempfen, einen Besuchsrhythmus zu etablieren. Einen Sommer lang konnten die Kinder ihren Vater regelmaessig besuchen und mit ihm in die Ferien fahren. Doch seit dem ersten Septemberwochenende des Jahres 2003 laeuft gar nichts mehr.

Auf einer Wanderung hatte Leo R. seine Drohung wahr gemacht und seinen quengelnden Sohn Christian ins huefthohe Wasser eines Bergsees geschleppt. Bei einer guten Beziehung zwischen den Eltern haetten Mutter und Vater diesen Erziehungs-Ausrutscher gemeinsam mit Christian ausgleichen koennen. So aber reichte Mutter Maja R. umgehend eine Polizeiklage wegen Taetlichkeit ein. Seither hat Leo R. seine Kinder nicht mehr gesehen.

"Sie wollen gar nicht zu ihm", sagt Mutter Maja R. Die Reaktion hat in der Fachwelt einen Namen. Es ist Parental Alienation Syndrom (PAS) oder auf Deutsch: das Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom. In ihrem Buch "Scheidung und Kindeswohl" schreiben Liselotte Staub und Wilhelm Felder: "Alienation bedeutet die kompromisslose Zuwendung eines Kindes zu einem Elternteil und die ebenso kompromisslose Abwendung vom andern Elternteil."

Meist ist der sorgeberechtigte Teil fuer diese Entfremdung verantwortlich, und das ist in neun von zehn Scheidungsfaellen die Mutter. Ein saeuerlich verzogener Mund, wenn das Kind zum Vater geht. Ein Verbot, ueber ihn zu reden. Negative Aeusserungen. Veraechtliche Handbewegungen. Das alles signalisiert dem Kind offen oder versteckt, dass seine Liebe zum Vater nicht gern gesehen ist. Fuer die Kleinen sind diese Signale wie Stacheldraehte, die zwischen den Eltern aufgespannt sind. Um den Spannungen auszuweichen, entscheiden sich Kinder fuer die Mutter und gegen den Vater. Der Berner Jugendpsychiater Felder betont, dass nicht nur Frauen versuchen, das Kind vom abwesenden Elternteil zu entfremden. In den letzten Monaten hatte er zweimal mit Vaetern zu tun, die im erfolgreichen Kampf um das Sorgerecht alles taten, um einen Keil zwischen Kinder und Muetter zu treiben.

Leo R. ist den Distanzierungen hilflos ausgesetzt. Angesichts der verfahrenen Situation hat die zustaendige Vormundschaftsbehoerde das Besuchsrecht vorlaeufig sistiert. "Die verantwortlichen Frauen dort sind ueberfordert", sagt Leo R. "Sie schwanken hin und her, je nachdem, mit wem sie gerade gesprochen haben, mit meiner Exfrau oder mit mir."

In einer ganz andern Ecke der Schweiz hat Bernhard F. mit der Vormundschaftsbehoerde andere, bessere Erfahrungen gemacht. Gleichzeitig hat er aber erlebt, wie ein Anwalt moegliche Verstaendigungen und Fortschritte zunichte machen kann. Der Anfang seiner Scheidungsgeschichte toent aehnlich wie die Geschichte Leo R.s. Am 19. Juli des Jahres 2000 kam Bernhard F. abends um halb sieben heim und fand das Haus leer vor. Er hatte keine Ahnung, wo seine Frau und der damals dreijaehrige Sohn Thomas sein koennten. Zehn Minuten spaeter laeutete das Telefon. Es war Regula F.s Anwaeltin. "Ihre Frau will ein neues Leben anfangen. Am besten ist es, Sie suchen sich einen Anwalt. Alles Weitere besprechen wir vor Gericht."

Bernhard F. hat drei dick gefuellte Ordner mit Dokumenten vor sich und erzaehlt detailliert von seinem Kampf um einen regelmaessigen Kontakt zu Thomas, von Ferien, die ins Wasser fielen, und von Tricks, die er anwandte, damit es mit dem naechsten Urlaub klappte. Im Fruehling des Jahres 2003 - Thomas besuchte mittlerweile den Kindergarten - schien es, als ob alles besser wuerde. Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Kantons sowie die Kindergaertnerin hatten beim Buben ein aussergewoehnlich grosses Beduerfnis nach Kontakten mit seinem Vater festgestellt. Deshalb schlug die die Vormundschaftsbehoerde seines Wohnorts vor, Thomas solle jedes zweite Wochenende und waehrend vier Ferienwochen bei seinem Vater wohnen. Ausserdem solle Bernhard F. seinen Sohn regelmaessig anrufen duerfen. Die beiden Eltern erklaerten sich mit dem Entwurf zur Regelung einverstanden. Man trennte sich distanziert, jedoch ohne boese Worte.

"Im Gespraech mit den Eltern lassen sich strittige Fragen meistens klaeren", sagt eine Juristin der zustaendigen Vormundschaftsbehoerde. "Aber dort, wo Anwaelte herumwuehlen, haben wir ein Problem."

Im Fall F. heisst der Anwalt Klaus A. Acht Tage nachdem die Vormundschaftsbehoerde die Besuchsregelung fuer das Jahr 2003 erlassen hatte, legte er Beschwerde ein. In der Folge deckte Anwalt A. Bernhard F. und die Behoerden mit superprovisorischen Verfuegungen, Beweisantraegen, Stellungnahmen und Beschwerden ein. A. intervenierte nicht nur am Wohnort, sondern auch hoehern Orts, stellte die Zustaendigkeit der Vormundschaftsbehoerde in Frage, legte Beschwerde gegen das kantonale Vormundschaftsamt ein, erklaerte den Jugendpsychiatrischen Dienst und die lokale Vormundschaftsbehoerde fuer befangen.

Wer im Dorf anruft und nach den Erfahrungen mit Klaus A. fragt, bekommt ein Stoehnen zu hoeren und dann die Bemerkung, da gaebe es viel zu sagen, aber man wolle nichts erzaehlen, sonst habe man eine weitere Klage oder Beschwerde am Hals. Der Gemeindepraesident schaetzt, dass der Papierkrieg, den Regula F.s Anwalt in Gang gesetzt hat, seine Gemeinde und damit den Steuerzahler rund 10 000 Franken gekostet hat. Auch die Anwaltskosten gehen ins Geld, unter anderem deshalb, weil A. mittlerweile seine Mandantin selbst zu Gespraechen mit der Kindergaertnerin begleitet. Schon zweimal hat A. seinen Prozessgegner aufgefordert, fuer die aufgelaufenen Anwaltskosten geradezustehen - ein Ansinnen, das Bernhard F. weit von sich weist.

Auch er dreht an der juristischen Spirale mit und hat gegen den Anwalt Anzeige wegen Luege und Verleumdung deponiert. Die Interessengemeinschaft geschiedener Maenner (IGM) hat den Fall aufgegriffen und bei der Anwaltskammer Beschwerde erhoben. "Die Mittel, welche Herr Dr. A. einsetzt, erscheinen aeusserst fragwuerdig und am Rande der Legalitaet", schreibt die IGM. "Uns sind ausserdem mehrere Faelle bekannt, wo Herr A. eine Uebereinkunft mit sehr fadenscheinigen Gruenden verhindert hat." Das ist starker Tobak.

Klaus A. seinerseits ist ueberzeugt, dass er mit seinen Interventionen ganz im Interesse seiner Klientin handle und dass er immer kompromissbereit gewesen sei. Es sei nicht seine Klientin, sondern Bernhard F., der mit seinen uebermaessigen Forderungen nach Telefonkontakt und Besuchsrechten fuer die Grosseltern eine Einigung immer wieder torpediere, sagt er.

Irgendwo zwischen Papieren und gegenseitigen Beschuldigungen steckt der kleine Thomas, wird zur Sache, die vom Vater "abgeholt" und von der Mutter "herausgegeben" wird. Brigitte Contin, Oberaerztin beim Berner Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst und Fachfrau fuer Gutachten bei Elternstreitigkeiten, hat oft mit Kindern wie Thomas F. zu tun. Dabei hat sie festgestellt, dass die Arbeit der Psychologen schwieriger wird, wenn parallel zu einer Abklaerung oder einer Therapie auch Gerichtshaendel laufen und Anwaelte im Spiel sind. "In der Psychologie geht es darum, sensibel mit den Menschen umzugehen. Die Anwaelte hingegen treten oft dominant auf, suchen nach Fehlern." Dadurch, sagt Contin, sei die Suche nach Loesungen von vornherein eingeschraenkt. "Wenn Elternteile erleben, dass jeder Irrtum gegen sie verwendet werden kann, sind sie nicht bereit, sich auf Versuche einzulassen", sagt sie.

Die Zuercher Psychologin Miriam Rosenthal-Rabner wird immer wieder daran erinnert, was streitbare Eltern ihren Kindern antun. Sie ist Mediatorin, versucht also, Scheidungspaare wenigstens so weit zusammenzubringen, dass sie ihre Kaempfe nicht auf dem Ruecken der Kinder fuehren. Die Graeben zwischen den Eltern koennen laut ihrer Erfahrung auch mit psychologischen Gutachten nicht ueberbrueckt werden. Im Gegenteil. "Oft wird ein solches Gutachten von einem der beiden Elternteile als Niederlage erlebt, die dann zu neuen Kaempfen fuehrt", sagt sie. In der Mediation sei es deshalb wichtig, den Scheidungspartnern das Gefuehl des Scheiterns und damit der Niederlage zu nehmen.

Mediation ist gut, toent gut und wird vom neuen Scheidungsgesetz gefoerdert. Doch genau dort, wo sie am noetigsten waere, verweigern sich verfeindete Partner. Es ist ein Teufelskreis. Wer seinen Kreuzzug um die Kinder durchziehen will, wird immer Familienangehoerige und Freunde finden, die ihn dabei unterstuetzen. Und er wird auch immer einen Anwalt finden, der ohne Ruecksicht auf Verluste, wohl aber mit Aussicht auf Honorare mit in den Kampf zieht.

Ein wenig Hoffnung bleibt trotz allem. Da ist zum einen die Einschaetzung eines juristischen Praktikers. "Die Scheidung ist sachlicher geworden", sagt Bruno Loetscher, Ehegerichtspraesident am Zivilgericht Basel. "Die ganz schlimmen, ganz bitteren Faelle gibt es noch immer. Aber sie sind selten." Besserung stellt auch die Statistik in Aussicht. Das neue Familienrecht erlaubt geschiedenen Paaren, das Sorgerecht fuer ihre Kinder gemeinsam wahrzunehmen. Im Jahr 2000 entschieden sich gerade mal 1189 Elternpaare fuer den einvernehmlichen Weg. Im Jahr 2002 waren es schon doppelt so viele.

Neues Gesetz: Immer mehr Eltern wollen das gemeinsame Sorgerecht.

juristenkampf: Bernhard F. hat drei Bundesordner gefuellt mit Prozessakten.



[editiert: 05.05.07, 04:17 von Admin]

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