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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Zypries scheitert mit Scheidung light

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Gast
New PostErstellt: 14.05.07, 22:53  Betreff: Zypries scheitert mit Scheidung light  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

HANDELSBLATT, Donnerstag, 10. Mai 2007, 09:14 Uhr
Reform der Familiengerichte


Zypries scheitert mit „Scheidung light“

Von Maximilian Steinbeis

Mit der von Brigitte Zypries geforderten Vereinfachung des Scheidungsverfahrens hätte die Reform keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Foto: dpa


Die Anwaltslobby hat sich durchgesetzt: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat mit ihrem Plan, das Scheidungsverfahren zu vereinfachen, Schiffbruch erlitten. Das am Mittwoch im Kabinett beschlossene Gesetz bringt ansonsten aber massive Veränderungen im familiengerichtlichen Verfahren mit sich.

ERLIN. Die Regelung, dass kinderlose Ehepaare in gegenseitigem Einvernehmen die Scheidungsmodalitäten künftig vor dem Notar regeln können, ist aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Das Gesetz, das gestern im Kabinett beschlossen wurde, hätte sonst keine Mehrheit im Bundestag gefunden, sagte Zypries. „Es macht keinen großen Sinn, dass man sich da verkämpft.“

Zentraler Streitpunkt: Vorgesehen war, dass eine solche „Scheidung light“ ohne anwaltliche Vertretung stattfinden kann. Die Anwaltsverbände hatten bei den Rechtspolitikern aus SPD und Union Gehör gefunden mit ihrem Argument, dass dann der schwächere Part übervorteilt werden könne, wenn ihm kein fachkundiger Familienrechts-Anwalt zur Seite steht. Dazu kam der Einwand der Unions-Familienpolitiker, die in einem solchen vereinfachten Scheidungsverfahren Gefahren für die Ehe vermuteten. In einem solchen Zweifrontenkonflikt wäre sie unterlegen, sagte Zypries. Sie setze aber darauf, dass die Länder über den Bundesrat die „Scheidung light“ erneut aufs Tapet bringen.

Ansonsten bringt das am Mittwoch im Kabinett beschlossene Gesetz vor allem in den leidigen Streitfällen, in denen es um das Umgangsrecht geschiedener Ehepartner mit ihren Kindern geht, massive Veränderungen mit sich.

Das geltende Recht ist gegenüber Müttern oder Vätern, die im Streit mit ihrem Ex-Partner diesem den Umgang mit den Kindern verweigern, relativ langmütig: Die betroffenen Elternteile können zwar beim Familiengericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Aber bis diese ergeht, vergehen oft Monate, während derer sich Elternteil und Kind voneinander entfremden. Und wer sich gegen eine solche gerichtliche Anordnung widersetzen will, kann relativ risikolos vollendete Tatsachen schaffen: Dann kann man zwar ein Zwangsgeld beantragen, aber das hilft nur, solange sich der Umgangsanspruch noch durchsetzen lässt. Ist es dafür zu spät, weil die Umgangszeit bereits abgelaufen ist, dann geht das Zwangsgeld ins Leere.

Das soll sich künftig ändern: Die Gerichte sollen Umgangssachen in Zukunft vorrangig behandeln; währenddessen haben beide Eltern ein Umgangsrecht. Binnen eines Monats soll das Gericht den Eltern einen Erörterungstermin geben und dabei auf eine einvernehmliche Lösung des Konflikts hinwirken.

Sind die Eltern so zerstritten, dass sie sich nicht einmal zur Übergabe der Kinder unter die Augen treten wollen, soll daran das Umgangsrecht künftig nicht mehr scheitern: Dann kann das Jugendamt einen Umgangspfleger schicken, der das Kind bringt und wieder abholt. Gegen Eltern, die Umgangsentscheidungen oder -vereinbarungen missachten, kann künftig nicht nur ein Zwangs-, sondern ein Ordnungsgeld verhängt werden: Das bleibt vollstreckbar, selbst wenn die Umgangszeit bereits abgelaufen sein sollte.

Bei Kindern, die vernachlässigt werden, sollen die Gerichte leichter einschreiten können. So sollen sie die Eltern zu einem „Hilfegespräch“ laden können. In einem parallelen Gesetzentwurf, der im Juli ins Kabinett gehen soll, will Zypries den Gerichten ermöglichen, den Eltern Auflagen vorzuschreiben – etwa an einem Anti-Agressions-Training teilzunehmen oder das Kind in eine Kindertagesstätte zu geben.


http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p/204872/_t/ft/_b/1266288/default.aspx/index.html

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