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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 02.10.07, 00:46     Betreff: Neue Ehepartner sollen für Kinder aufkommen, deren Väter nicht zahlen Antwort mit Zitat  

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02.10.2007 / Schwerpunkt / Seite 3

Arm trotz Arbeit
Bundesregierung treibt mit neuem Sozialgesetz Familien in Hartz IV. Neue Ehepartner sollen für Kinder aufkommen, deren Väter nicht zahlen
Von Gitta Düperthal
Bild räumte Ursula von der Leyen eine halbe Seite für einen »tie
Bild räumte Ursula von der Leyen eine halbe Seite für einen »tiefen Einblick in ihr Seelenleben« ein unter dem Titel »Wenn ich noch 24 Stunden zu leben hätte«
Foto: AP
Oliver Spodzieja versteht die Welt nicht mehr. Der Maschinenschlosser aus Brüggen ist erwerbstätig und bringt monatlich 2300 Euro nach Hause. Trotzdem muß er jeden Cent zwei Mal umdrehen und ist Hartz-IV-Empfänger. Mit allen entwürdigenden Folgen. Jedes Eis, das er seinen Kindern kaufen möchte, muß gut überlegt sein. Sechs Jahre lang fuhr die Familie nicht in den Urlaub. Als das Wetter schlechter wurde, hatten die Kinder nur Sandalen zum Anziehen. Mit den Kindern sind sie zur Arbeitsagentur gegangen, um das zu demonstrieren. Das einzige, was der Behörde dazu einfiel: Man habe gedroht, das Jugendamt zu verständigen, sagt Spodzieja empört.
Zuviel Geld
Seit der Verschärfung der Hartz-IV-Regelungen (»Fortentwicklungsgesetz«) am 1. August 2006 ist die von bundesarbeitsagentur und Kommune gebildete sogenannte Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für Spodzieja zuständig. Nach der neuen Gesetzesregelung wurden von heute auf morgen unzählige Stiefväter plötzlich verpflichtet, für ihre Stiefkinder aufkommen zu müssen. Vielen geht es ähnlich wie den Spodziejas. Da muß ein Vierjähriger aus dem Kindergarten genommen werden, weil 190 Euro fehlen. Mitgliedschaften älterer Geschwister in Sportvereinen müssen gekündigt werden.

In Oliver Spodziejas speziellem Fall hieß das, daß er nicht nur für seine Frau Cordula und sein eigenes Kind aufkommen muß, sondern auch für die vier Kinder seiner Frau aus erster Ehe. Denn der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt. Seitdem hat sich Spodziejas Leben verändert, wurde unversehens in die Armutsfalle gedrängt. Viel Freizeit muß er seither in Amtsstuben verbringen. Und die Behörde habe nichts anderes zu tun gehabt, als diese weiterhin zu minimieren, empört sich Oliver Spodzieja. Als »arbeitendem Hartz-IV-Empfänger« stünden ihm jetzt nur noch drei Wochen Urlaub zu, mußte der in Vollzeit Berufstätige erfahren. Damit nicht genug der Demütigungen. Mit seinem schon etwas klapprigen Auto fährt Spodziega immer wieder bei der »Tafel« in Viersen vor, um seine Familie zu versorgen. Ein Zoobesuch sei nicht mehr drin, ein Restaurant habe die Familie auch schon lange nicht mehr betreten, sagt Spodzieja entnervt. Karussellfahrt oder Zuckerwatte beim Gang über den Jahrmarkt? Nicht finanzierbar. Für einen Kindergeldzuschlag aber verdiene er angeblich »zuviel Geld«, sei ihm beschieden worden.
Privatinsolvenz
Oliver Spodzieja liebt seine Frau und alle fünf Kinder. Doch daß er von der Bundesregierung derart in die Armut getrieben wird, verbittert ihn. 850 Euro weniger haben die sieben Personen, seit das Sozialamt nicht mehr für die vier Stiefkinder zuständig ist. Jetzt stehe die Familie bald vor der Privatinsolvenz, so Cordula Spodzieja. Verschärft haben sich die Verhältnisse noch, seitdem die Familie von Krefeld nach Brüggen umgezogen ist und in eine Immobilie investiert hat. 1138 Euro muß Spodzieja monatlich an die Bank zahlen. »Doch der Umzug war notwendig. Drei meiner Kinder sind fast erwachsen, zwischen 13 und 18 Jahren. Da braucht man eine gewisse Privatsphäre«, seufzt Spodzieja. Seine ehemalige Wohnung mit 120 Quadratmetern sei für sieben Personen zu klein geworden. Deshalb nahm der Familienvater es auf sich, täglich zu seiner Arbeitsstelle 120 Kilometer zu pendeln. Doch bei der ARGE hielt man neues Marterwerkzeug bereit, um die Familie in den Ruin zu treiben: Der bewohnte Wohnraum sei für »die Bedarfsgemeinschaft« zu groß, hieß es. Kommentar des Familienvaters: Seit Monaten stehe er vor der Entscheidung, entweder die Kreditraten für das Haus zu zahlen oder seine Kinder hungern zu lassen.

In ihrer Not versuchten die Spodziejas, mit juristischen Spitzfindigkeiten zu ihrem Recht zu kommen. Um den Staat dazu zu bringen, einzusehen, daß nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine Unterhaltspflicht von Stiefvätern gegenüber Stiefkindern besteht, klagte Cordula Spodzieja für ihre Kinder gegen ihren jetzigen Ehemann. Wie zu erwarten, wurde die Klage vom Gericht erst gar nicht zugelassen. Die ARGE nahm diese Information zur Kenntnis, bestand jedoch weiterhin darauf, die Familie mit dem unwürdigen und selbst aus Sicht des Sozialgerichtes Düsseldorf (Aktenzeichen S24 AS27/07 ER) in erheblichem Maße verfassungswidrigen Hartz-IV-Regularium zu traktieren. »In Frankreich gäbe es so etwas nicht – da wäre die Bevölkerung schon längst auf der Straße«, sagt Cordula Spodzieja wütend.

http://www.jungewelt.de/2007/10-02/044.php
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