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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Böse Drohung, anonyme Bezichtigung

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Gast
New PostErstellt: 05.10.07, 08:48  Betreff: Böse Drohung, anonyme Bezichtigung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Aus dem GERICHTSSAAL

Böse Drohung, anonyme Bezichtigung Freispruch, trotz glaubhafter Zeugin

Luise L.* (25), die Mutter der kleinen Lara* (4), berichtet, Jens J.* (46) habe mehrfach gedroht, ihr den Schädel einzuschlagen, falls sie ihn beim Jugendamt als Erzeuger des Nachwuchses angäbe. Laras Oma behauptet, die Drohung des Mannes hätte sich auf den von ihrer Tochter geplanten Schluss-Strich der Beziehung bezogen. Die Schwester der jungen Frau erzählt im Zeugenstand: Jens hat gesagt, er schlägt Luise den Schädel ein, wenn sie ihm die Kleine ständig verweigert. „Alles Lüge“, kommentiert Jens J. auf der Anklagebank genervt. „Ich habe schon zwei andere Kinder. Für die darf ich zahlen. Ein Besuchsrecht habe ich trotzdem nicht.“ Da Luise L. das Kind unbedingt bekommen wollte, hätten sie beschlossen, ihn nicht als Vater anzugeben. Luise habe ihm zugesichert, er dürfe die Kleine – auch nach dem Ende der Partnerschaft Ende 2005 – regelmäßig sehen. „Das war ebenfalls gelogen“, kommentiert der Glatzkopf bitter.

„Jens wollte das Kind nicht“, so Luise L. „Deshalb habe ich ihn auch nicht als Vater benannt. Doch das Jugendamt drängte. Schließlich brauchte es den Namen, um den Unterhaltsvorschuss später von Laras Vater zurückzufordern. Als anonyme Briefe in der Behörde eingingen, die Luise L. bezichtigten, ihre Tochter gröblichst zu vernachlässigen, habe sie Besuch von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes erhalten. „Da habe ich gesagt, das kann nur der Kindesvater gewesen sein.“ Bis heute werde sie von dem Angeklagten per SMS terrorisiert. „Er hat gemeint, bevor ihm jemand ans Bein pinkelt, würde er meine ganze Familie durch den Dreck ziehen.“ Die anonymen Schreiben ans Jugendamt gingen nicht auf seine Kappe, wirft der Angeklagte ein. Allerdings habe er einen Brief verfasst , und auch unterschrieben, der den Onkel der kleinen Lara des sexuellen Missbrauchs an seiner Nichte beschuldigt.

„Es fanden sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das Kindeswohl gefährdet ist“, erinnert sich eine Jugendamts-Angestellte im Zeugenstand. Luise L. habe sogar die Kita-Erzieherinnen von ihrer Schweigepflicht entbunden. Eine andere Behördenmitarbeiterin gibt an, Luise L. habe ihr gegenüber geäußert, sie habe sich seit Laras Geburt von Jens J. bedroht gefühlt, den Namen des Kindesvaters aus Angst verschwiegen. „Erst am 12. Dezember 2006 hat sie ihn genannt. Selbst da war ihr noch anzumerken, dass sie völlig neben sich stand.“

„Ich glaube nicht, dass Luise L. die Unwahrheit gesagt hat“, resümiert Amtsrichterin Monika Holk. Für eine Verurteilung sei jedoch eine bestimmte Tat erforderlich. Leider lasse sich nicht mehr aufklären, wann und in welchem Kontext der Angeklagte die bewusste Äußerung von sich gegeben habe. Freispruch!

(*Namen geändert.) Hoga
http://www.pnn.de/potsdam/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-pnn.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/04.10.2007/3560555.pnn
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