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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Bald schnellere Scheidungen in München

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Gast
New PostErstellt: 23.10.07, 12:24  Betreff: Bald schnellere Scheidungen in München  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

23.10.2007 11:01 Uhr

Bald schnellere Scheidungen in München
Das Amtsgericht München will Scheidungen schneller abwickeln.Foto: dpa vergrößern
Münchner Amtsgericht
Bald schnellere Scheidungen
Das Amtsgericht will Scheidungen in Zukunft schneller abwickeln. Ziel ist es vor allem, lange Konflikte ums Sorgerecht zu verhindern.
Von Ekkehard Müller-Jentsch



In vielen Scheidungsverfahren wird das Sorge- und Besuchsrecht für die Kinder als Druckmittel benutzt, oft sogar als Gelegenheit zur Rache. Das Münchner Amtsgericht will solchen langwierigen Trennungskonflikten, die auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, nun einen Riegel vorschieben.

Gemeinsam mit Anwälten, dem Jugendamt, Sozialbürgerhäusern, Sachverständigen und Verfahrenspflegern hat das Familiengericht das sogenannte "Münchner Modell" entwickelt. Wichtigstes Ziel ist die rasche und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle der Kinder.

Bisher konnte es ein halbes Jahr oder länger dauern, bis in einem Sorge- und Umgangsrechtsverfahren verhandelt werden konnte. Jetzt soll innerhalb von vier Wochen der erste Termin festgesetzt und zugleich das Jugendamt informiert werden, damit es frühzeitig einen Mitarbeiter zu der betroffenen Familie schicken kann. Dieser soll zwischen den Eltern vermitteln und bei Bedarf umgehend eine örtliche Beratungsstelle einschalten.

Im ersten Gerichtsverfahren soll dieser Jugendamtsmitarbeiter dann mündlich berichten, zu welchen Ergebnissen die Gespräche mit den Eltern geführt haben und wie er die Situation einschätzt. Auf irgendwelche schriftlichen Berichte oder Gutachten will das Gericht dabei künftig verzichten, um Zeit zu sparen.

"Unser Ziel ist es, bereits beim ersten Gerichtstermin eine Regelung zwischen den Eltern zu finden", sagt Amtsgerichtspräsident Gerhard Zierl. Deshalb solle auch jede Form von Stimmungsmache in der Verhandlung vermieden werden. Sollte dies keinen Erfolg bringen, würden die Eltern verpflichtet, sich fachlich beraten zu lassen. "Gelingt es in dieser Beratung, eine Lösung zu finden, ist das Verfahren beendet", sagt Zierl. Ansonsten werde das gerichtliche Verfahren fortgesetzt.

"Wir sind jetzt erst in der Probephase", erklärt der Präsident. "Aber einzelne bereits durchgeführte Verfahren haben gezeigt, dass es funktionieren kann." Wichtig sei allerdings, dass nun auch die Beratungsstellen ausreichend mit Fachpersonal besetzt werden, damit die Gerichte "zeitnah" agieren könnten: "Wir müssen die Eltern sofort nach der ersten Verhandlung dorthin schicken können." Es komme darauf an, Streitigkeiten so schnell wie möglich zu beenden, um die bisher oftmals sehr lange andauernden Kontaktabbrüche zu vermeiden.

(SZ vom 23.10.2007)
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/561/139272/
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