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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Karlsruhe prüft Umgangspflicht für Väter nichtehelicher Kinder

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Gast
New PostErstellt: 21.11.07, 04:15  Betreff: Karlsruhe prüft Umgangspflicht für Väter nichtehelicher Kinder  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Nichteheliche Beziehung
Karlsruhe prüft Umgangspflicht für Väter nichtehelicher Kinder
20. November 2007

[ngo/ddp] Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am Mittwoch mit der umstrittenen Umgangspflicht für Väter nichtehelicher Kinder. Konkret geht es darum, ob ein Vater durch Androhung eines Zwangsgeldes zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden darf. Der Kläger im vorliegenden Fall ist verheiratet, hat zwei minderjährige Kinder aus der Ehe und zudem einen achtjährigen Sohn aus einer nichtehelichen Beziehung. Er hat die Vaterschaft für den achtjährigen Jungen anerkannt und leistet Unterhalt. Persönliche Kontakte unterhält er zu dem Kind jedoch nicht, weil dies nach seiner Ansicht unweigerlich zum Zerbrechen seiner Ehe führen würde. Zudem empfinde er keine Bindung zu dem Kind.

Auf Antrag der Mutter des Achtjährigen ordnete das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg in zweiter Instanz an, dass der Vater Umgang mit dem Kind haben müsse. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) habe ein Kind ein Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater und der Vater die entsprechende Pflicht. Der Kontakt solle in Anwesenheit eines fachkundigen Dritten stattfinden, der vom Jugendamt zu bestimmen sei. Für den Fall der Verweigerung des Umgangs drohte das Oberlandesgericht dem Vater ein Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro an.

Dagegen wandte er sich mit einer Verfassungsbeschwerde. Die Zwangsgeldandrohung verletze ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Der Gesetzgeber habe zwar den Elternteilen aufgegeben, Umgang mit den Kindern zu führen. Diese "moralische Verpflichtung" sei jedoch nicht mit Zwangsmitteln vollstreckbar.

Zu der Verhandlung vor dem Ersten Senat wird Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) als Vertreterin der Bundesregierung erwartet. Mit dem Urteil ist erst im nächsten Jahr zu rechnen.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=16982
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Gast
New PostErstellt: 22.11.07, 00:29  Betreff: Re: Karlsruhe prüft Umgangspflicht für Väter nichtehelicher Kinder  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Inland Karlsruhe verhandelt über Besuchspflicht von Eltern
Müssen Väter ihre Kinder besuchen?

Ein Vater mit seinen Kindern (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Ein Vater mit seinen Kindern ]
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich seit heute mit der Frage, ob ein Vater zu regelmäßigen Besuchen seines nichtehelichen Kindes verpflichtet werden kann. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sprach sich vor Gericht generell dafür aus. Es sei mit dem Grundgesetz vereinbar, einen Vater notfalls zum Umgang mit seinem Kind zu zwingen, so die Ministerin.

Sie schränkte aber ein, solche Treffen müssten eindeutig dem Wohl des Kindes dienen. Dafür müssten die Richter jeden Einzelfall genau prüfen. Einen stark abweisenden Vater zu treffen - wie im aktuell vorliegenden Fall - sei nicht im Sinne des Kindes.

Im konkreten Fall klagt ein Vater gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. Dieses hatte den Mann dazu verurteilt, sich alle drei Monate mit seinem nichtehelichen Kind zu treffen. Das Gericht berief sich dabei auf ein 1998 geändertes Gesetz. Danach haben Kinder das Recht, leibliche Eltern und Großeltern regelmäßig zu treffen. Das bedeute im Umkehrschluss eine Umgangspflicht der Erwachsenen, so die Richter. Für den Fall, dass der Vater weiter den Umgang verweigert, wurde ihm ein Zwangsgeld von 25.000 Euro angedroht.
Ehefrau droht mit Scheidung

Der mit einer anderen Frau verheiratete Kläger legte dagegen Verfassungsbeschwerde ein. Er sieht sich durch die Strafandrohung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Mann hatte die außereheliche Beziehung abgebrochen, als seine Freundin 1999 ein Kind bekam. Seinen Unterhaltspflichten kommt er zwar nach. Aber er macht geltend, dass seine Frau im Falle regelmäßigen Umgangs mit dem inzwischen achtjährigen nicht-ehelichen Sohn die Scheidung einreichen würde. Auch aus seiner Ehe stammen zwei minderjährige Kinder.
Verein "Väteraufbruch" für Zwangsmaßnahmen

Wartendes Mädchen Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Kind wartet auf Besuch ]
Auch der Verein "Väteraufbruch für Kinder" sprach sich für die Zwangsmaßnahmen aus. "Dem massenhaften Elend vaterlos aufwachsender Kinder muss entgegen gewirkt werden", sagte Ulrich Mueller vom Väteraufbruch. Oft reiche schon das Wissen um mögliche Zwangsmaßnahmen, dass Väter ihren Pflichten nachkämen. Es ist das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht über Umgangspflichten leiblicher Eltern entscheiden muss. Das Urteil wird in etwa drei Monaten erwartet.

* UmfrageBesuchszwang für Eltern?.
* InternBesuchspflicht für Väter? Diskutieren Sie mit !.
* VideoGericht prüft Besuchspflicht für Väter [K.-D. Möller, SWR].

*
Weltatlas
Weltatlas: Deutschland
[Flash|HTML] .

Stand: 21.11.2007 15:14 Uhr
http://www.tagesschau.de/inland/besuchspflicht8.html
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Gast
New PostErstellt: 22.11.07, 07:45  Betreff: Re: Karlsruhe prüft Umgangspflicht für Väter nichtehelicher Kinder  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Sohn-Treffen per Gerichtsbeschluss
Besuchszwang für unwilligen Papa

Die Geliebte will den Mann zwingen, ihren gemeinsamen Sohn zu sehen. Seine Ehefrau droht mit Scheidung, wenn er das tut. Jetzt entscheidet das Bundesverfassungsgericht. VON CHRISTIAN RATH

"Sohn? Öch nööö.....", ein Vater stellt sich quer. Foto: ap

Eigentlich kennt man es andersherum: Die enttäuschte Liebhaberin rächt sich, indem sie dem Vater ihres gemeinsamen unehelichen Kindes den Kontakt mit dem Kind verweigert. Manche Väter werden dann ganz renitent, gehen vor Gericht oder treten in den Hungerstreik. Natürlich tun sie das alles nur, damit das Kind keinen Schaden aus der fehlenden Vaterfigur nimmt.

Ganz anders ein Mann aus Brandenburg: Er wollte sein uneheliches Kind auf keinen Fall sehen. Doch dann wurde er von der Mutter verklagt und ein Gericht verurteilte ihn auch zum Umgang mit seinem Sohn. Jetzt kämpft er vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Besuchspflicht. Sie verletze sein Persönlichkeitsrecht.
Mehr zum Thema

* Die Vaterrolle in der Familie: "Ewige Praktikanten ihres Privaten">

Der Fall ist skurril, für die Beteiligten aber sehr ernst. Im Mittelpunkt steht ein verheirateter Mann aus Brandenburg, der über Jahre hinweg ein außereheliches Verhältnis mit einer Jugendfreundin unterhielt. Die beiden hatten regelmäßig Sex, doch er betonte stets, dass er kein Kind mit ihr haben wollte. Als die Geliebte dennoch schwanger wurde, beendete er die Affäre. Der Mann hat dann zwar die Vaterschaft anerkannt und zahlt auch Unterhalt, doch seinen Sohn hat er noch nie gesehen. Seit einem Jahr lebt der heute Achtjährige in einem Heim und wird dort auf die Rückkehr zur Mutter, die wohl Erziehungsprobleme hatte, vorbereitet.

Als das Kind knapp zwei Jahre alt war, klagte die Mutter auf regelmäßige väterliche Besuche. Sie besteht darauf, dass er dem Kind ein Vater sein soll. Doch der Mann sah das nicht ein. Das kleine Kind habe noch keinen eigenen Willen, argumentierte er, und der Mutter gehe es nur darum, die Beziehung fortzusetzen. Außerdem habe seine Ehefrau gedroht, ihn zu verlassen, wenn er den Sohn besuche.

Doch die Exgeliebte hat das Gesetz auf ihrer Seite. Seit der Modernisierung des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 haben Kinder ein Recht zum Umgang mit beiden Elternteilen - und Eltern eine entsprechende Pflicht. Deshalb verurteilte das Oberlandesgericht Brandenburg den Mann, alle drei Monate mit seinem Sohn - unter fachlicher Begleitung - zwei Stunden Zeit zu verbringen. Falls er sich weigere, müsse er bis zu 25.000 Euro Zwangsgeld bezahlen. Den Hinweis auf den Druck der Ehefrau ließen die Brandenburger Richter nicht gelten. Mit der Drohung, den Mann zu verlassen, könne sie nicht erreichen, dass er seine gesetzlichen Pflichten missachte. Überhaupt könne die Aversion gegen das Kind nicht so groß sein, meinten die Richter, weil die Ehefrau auch monatlich den Unterhalt überweise.

Doch der Mann, der nicht Vater spielen will, gab nicht auf. Er erhob Verfassungsbeschwerde, über die gestern in Karlsruhe verhandelt wurde. Er sehe sich generell nicht in der Lage, das Kind anzunehmen. Die zwangsweise Durchsetzung der Besuchspflicht verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, argumentiert er. Über seine Anwältin ließ er gestern ausrichten: "Wenn er das Sorgerecht hätte, würde er das Kind sogar zur Adoption freigeben." Der Mann nahm an der Verhandlung nicht selbst teil

Die Mutter saß dagegen - von den Richtern unerkannt - im Zuschauerraum. Gegenüber der Presse wollte sie sich jedoch nicht äußern, weil sie einen Exklusivvertrag mit einem Boulevardmedium hat.

Dafür kam Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zu Wort, die natürlich die aktuelle Gesetzeslage verteidigte. "Grundsätzlich ist es richtig, wenn ein Elternteil auch zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden kann", sagte sie bei ihrem überraschenden Auftritt in Karlsruhe, "ich zweifle aber, ob die Abwägung der Interessen hier gelungen ist."

Auch das Jugendamt der Stadt Brandenburg lehnte eine Umgangspflicht in diesem Fall ab. Nach seinem Vater frage er nicht, sagte eine Sozialarbeiterin, wichtiger sei eine Stabilisierung im Verhältnis zur Mutter. Der erzwungene Kontakt zum abweisenden Vater könne sogar zu "Entwicklungsstörungen" führen. Ulrike Peifer vom Deutschen Verein für öffentliche und soziale Fürsorge ging noch weiter: "Wir lehnen Zwangsmittel zur Lösung familiärer Konflikte generell ab."

Doch die Experten waren sich gestern nicht einig. "Auch ablehnende Väter lassen sich oft vom Charme eines Kindes einfangen und entwickeln dann doch Vatergefühle", argumentierte Georg Rixe vom Interessensverband Unterhalt und Familienrecht. "Kontakte mit dem Vater können für die Identitätsbildung des Kindes auch dann wichtig sein, wenn sich dieser kühl und abweisend verhält", sagte Ulrich Müller vom Väteraufbruch für Kinder. Dann werde der abwesende Vater wenigstens nicht idealisiert.

Die Verfassungsrichter werden ihre Entscheidung in einigen Monaten verkünden.
http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/besuchszwang-fuer-unwiligen-vater/?src=TE&cHash=021f45eb79
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Gast
New PostErstellt: 22.11.07, 07:46  Betreff: Re: Karlsruhe prüft Umgangspflicht für Väter nichtehelicher Kinder  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

1.11.2007

Die Vaterrolle in der Familie
"Ewige Praktikanten ihres Privaten"

Deswegen kommt es zu Situationen wie der jetzt in Karlsruhe verhandelten: Männer lernen erst in Krisen ihre Familie kennen, sagt der Autor Thomas Gesterkamp

taz: Herr Gesterkamp, kann man einen Vater zwingen, sich um seinen Sohn zu kümmern? Gerichte haben das versucht.
Mehr zum Thema

* Sohn-Besuch per Gerichtsbeschluss: Besuchszwang für unwiligen Vater>
* Kommentar: Das Recht des Kindes>
* Kommentar: Das Recht des Kindes>

Von Thomas Gesterkamp erschien das Buch "Die neuen Väter" (Herder Verlag)

Thomas Gesterkamp: Das ist doch kein juristisches Ding. Ich frage mich, was soll da rauskommen, wenn der Vater wie ein Delinquent dem Sohn vorgeführt wird. Das müsste man mindestens psychologisch moderieren.

Aber sind Väter nicht wichtig?

Selbstverständlich, und es ist ja interessant, was sich da in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Vor allem die Söhne brauchen ihre Väter. Sie waren - und sind es leider immer noch - abwesend, nicht nur wegen der Trennung, sondern weil ihnen der Beruf wichtiger ist.

Wozu brauchen Jungs ihre Väter?

Um eine eigene Identität als Mann entwickeln zu können. Später auch, um ihr Geschlecht zu entdecken. Männer kommunizieren anders und sie verhalten sich untereinander anders. Die ersten Jahre der Jungs verlaufen oft praktisch vaterlos - zum Beispiel, weil es in den Kitas und Schulen auch kaum Männer gibt.

Geht es eigentlich um Sohn und Vater, wenn die Geliebte den Mann zu etwas zwingen will - und die Ehefrau zum Gegenteil?

Der Mann ist der Spielball dieser Frauen geworden. Das kann man sagen, ohne die Verhältnisse im Detail auszuleuchten. Die Ehefrau benimmt sich ja sehr seltsam, wenn sie ihrem Mann verbieten will, den eigenen Sohn zu sehen. Und das Kind wird hier zur Waffe. Das beobachtet man häufig: Die Frauen benutzen bei Beziehungsfragen das Kind als Waffe - die Männer das Geld.

Wie kommt es zu solchen Konstellationen?

Weil viele Männer ihre Beziehungssituation offenbar nicht richtig reflektieren. Sie haben sich meist in einer Variante des Ernährermodells eingerichtet. Sie reüssieren im Beruf, das Zuhause managt die Frau - und merken gar nicht, dass sie in der Familie dabei ein hohes Risiko aufbauen. Kommt es dann zu Streitigkeiten, sind sie überrascht.

Welche Konflikte gibt es?

Ganz allgemein kann man sagen: Väter und Männer lernen oft erst in Krisen ihre Familie kennen. Vorher haben sie sich wenig gekümmert, was zu Hause so alles los ist.

Was können Männer den besser machen?

Sie sollten nicht ewig die Praktikanten des eigenen Privatlebens sein. Dann haben es die Frauen und die Gerichte ganz leicht zu sagen, sorry, der weiß ja gar nicht, was zu Hause angesagt ist.

Was heißt das konkret?

Männer sollten sich bemühen, Haushalt und Partnerschaft egalitär zu organisieren. Das heißt auch, zeitweise Verzicht im Beruf zu üben. Gute Väter imponieren Frauen, das alte Bild vom Weichei, das den Kinderwagen schiebt, ist falsch. Der Mann muss dabei übrigens nicht Mapi spielen

Was ist das denn?

Der Papi, der Mami spielt. Einfach kritiklos die Frauenrolle zu übernehmen. Ich rate den Männern, die Vaterrolle und auch die des privaten Haushaltsmanagers selbstbewusst zu übernehmen.

Gibts das heute nicht schon viel öfter als vor, sagen wir, 20 Jahren?

In Akademikerkreisen, in Berlin oder Köln, sicher. Aber wenn ich die Beziehungsmuster auf dem Land anschaue, wundere ich mich schon. Das ist alles noch sehr traditionell.


INTERVIEW: CHRISTIAN FÜLLER
http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/ewige-praktikanten-ihres-privaten/?src=SZ&cHash=b39ea22428
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Gast
New PostErstellt: 24.11.07, 09:13  Betreff: Re: Karlsruhe prüft Umgangspflicht für Väter nichtehelicher Kinder  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

22.11.2007
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Vater will sein Kind nicht sehen
Ungewöhnlicher Fall aus Brandenburg vor dem Bundesverfassungsgericht
CHRISTIAN RATH

KARLSRUHE Auch das gibt es: Ein Vater will sein uneheliches Kind auf keinen Fall sehen, doch die Mutter verklagt ihn, und ein Gericht verurteilt ihn zum Umgang mit seinem Sohn. Jetzt kämpft der Mann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Durchsetzung dieser Umgangspflicht.

Der Fall ist skurril, für die Beteiligten aber sehr ernst. Im Mittelpunkt steht ein verheirateter Mann aus Brandenburg, der über Jahre hinweg ein außereheliches Verhältnis unterhielt. Als die Geliebte, der er die Verhütung überlassen hatte, schwanger wurde, setzte seine Ehefrau ein Ende der Affäre durch.

Inzwischen ist das Kind acht Jahre alt, der Mann hat zwar die Vaterschaft anerkannt und zahlt auch Unterhalt, Kontakt mit dem Jungen will er aber nicht haben. Er verweist auf den Widerstand seiner Ehefrau, die Angst vor einem Wiederaufleben der Affäre habe. Außerdem sehe er sich generell nicht in der Lage, das Kind anzunehmen. Über seine Anwältin ließ er gestern ausrichten: "Wenn er das Sorgerecht hätte, würde er das Kind sogar zur Adoption freigeben." Der Mann nahm an der Verhandlung nicht selbst teil.

Die Mutter des Kindes, seine ehemalige Geliebte, besteht jedoch darauf, dass er dem Kind ein Vater sein soll. Und sie hat das Gesetz auf ihrer Seite. Seit der Modernisierung des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 haben Kinder ein Recht zum Umgang mit beiden Elternteilen – und Eltern eine entsprechende Pflicht.

Deshalb verurteilte das Oberlandesgericht Brandenburg den Mann Anfang 2004, alle drei Monate mit seinem Sohn unter Begleitung zwei Stunden Zeit zu verbringen. Falls er sich weigere, müsse er bis zu 25 000 Euro Zwangsgeld bezahlen. Hiergegen erhob der Mann Verfassungsbeschwerde. Die zwangsweise Durchsetzung dieser Pflicht verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte die Gesetzeslage. "Grundsätzlich ist es richtig, wenn ein Elternteil auch zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden kann", sagte sie bei ihrem überraschenden Auftritt, "ich zweifle aber, ob die Abwägung der Interessen hier gelungen ist."

Auch das Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel lehnte eine Umgangspflicht in diesem Fall ab. Denn seit einem Jahr lebt der Junge in einem Heim und wird dort auf die Rückkehr zur Mutter, die wohl Erziehungsprobleme hatte, vorbereitet. Nach seinem Vater frage er nicht, sagte eine Sozialarbeiterin, wichtiger sei eine Stabilisierung im Verhältnis zur Mutter. Der erzwungene Kontakt zum abweisenden Vater könne sogar zu "Entwicklungsstörungen" führen. Ulrike Peifer vom Deutschen Verein für öffentliche und soziale Fürsorge ging noch weiter: "Wir lehnen Zwangsmittel zur Lösung familiärer Konflikte generell ab."

Doch die geladenen Experten waren gespalten. "Auch ablehnende Väter lassen sich oft vom Charme eines Kindes einfangen und entwickeln dann doch Vätergefühle", argumentierte Georg Rixe vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht.

Die Verfassungsrichter werden ihre Entscheidung in einigen Monaten verkünden.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11072061/492531/Ungewoehnlicher_Fall_aus_Brandenburg_vor_dem_Bundesverfassungsgericht_Vater.html
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