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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 24.11.07, 09:13     Betreff: Re: Karlsruhe prüft Umgangspflicht für Väter nichtehelicher Kinder Antwort mit Zitat  

22.11.2007
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Vater will sein Kind nicht sehen
Ungewöhnlicher Fall aus Brandenburg vor dem Bundesverfassungsgericht
CHRISTIAN RATH

KARLSRUHE Auch das gibt es: Ein Vater will sein uneheliches Kind auf keinen Fall sehen, doch die Mutter verklagt ihn, und ein Gericht verurteilt ihn zum Umgang mit seinem Sohn. Jetzt kämpft der Mann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Durchsetzung dieser Umgangspflicht.

Der Fall ist skurril, für die Beteiligten aber sehr ernst. Im Mittelpunkt steht ein verheirateter Mann aus Brandenburg, der über Jahre hinweg ein außereheliches Verhältnis unterhielt. Als die Geliebte, der er die Verhütung überlassen hatte, schwanger wurde, setzte seine Ehefrau ein Ende der Affäre durch.

Inzwischen ist das Kind acht Jahre alt, der Mann hat zwar die Vaterschaft anerkannt und zahlt auch Unterhalt, Kontakt mit dem Jungen will er aber nicht haben. Er verweist auf den Widerstand seiner Ehefrau, die Angst vor einem Wiederaufleben der Affäre habe. Außerdem sehe er sich generell nicht in der Lage, das Kind anzunehmen. Über seine Anwältin ließ er gestern ausrichten: "Wenn er das Sorgerecht hätte, würde er das Kind sogar zur Adoption freigeben." Der Mann nahm an der Verhandlung nicht selbst teil.

Die Mutter des Kindes, seine ehemalige Geliebte, besteht jedoch darauf, dass er dem Kind ein Vater sein soll. Und sie hat das Gesetz auf ihrer Seite. Seit der Modernisierung des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 haben Kinder ein Recht zum Umgang mit beiden Elternteilen – und Eltern eine entsprechende Pflicht.

Deshalb verurteilte das Oberlandesgericht Brandenburg den Mann Anfang 2004, alle drei Monate mit seinem Sohn unter Begleitung zwei Stunden Zeit zu verbringen. Falls er sich weigere, müsse er bis zu 25 000 Euro Zwangsgeld bezahlen. Hiergegen erhob der Mann Verfassungsbeschwerde. Die zwangsweise Durchsetzung dieser Pflicht verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte die Gesetzeslage. "Grundsätzlich ist es richtig, wenn ein Elternteil auch zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden kann", sagte sie bei ihrem überraschenden Auftritt, "ich zweifle aber, ob die Abwägung der Interessen hier gelungen ist."

Auch das Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel lehnte eine Umgangspflicht in diesem Fall ab. Denn seit einem Jahr lebt der Junge in einem Heim und wird dort auf die Rückkehr zur Mutter, die wohl Erziehungsprobleme hatte, vorbereitet. Nach seinem Vater frage er nicht, sagte eine Sozialarbeiterin, wichtiger sei eine Stabilisierung im Verhältnis zur Mutter. Der erzwungene Kontakt zum abweisenden Vater könne sogar zu "Entwicklungsstörungen" führen. Ulrike Peifer vom Deutschen Verein für öffentliche und soziale Fürsorge ging noch weiter: "Wir lehnen Zwangsmittel zur Lösung familiärer Konflikte generell ab."

Doch die geladenen Experten waren gespalten. "Auch ablehnende Väter lassen sich oft vom Charme eines Kindes einfangen und entwickeln dann doch Vätergefühle", argumentierte Georg Rixe vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht.

Die Verfassungsrichter werden ihre Entscheidung in einigen Monaten verkünden.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11072061/492531/Ungewoehnlicher_Fall_aus_Brandenburg_vor_dem_Bundesverfassungsgericht_Vater.html
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