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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Liechtenstein. Für gemeinsame Obsorge als Regelfall

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Gast
New PostErstellt: 08.01.08, 21:00  Betreff: Liechtenstein. Für gemeinsame Obsorge als Regelfall  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Liechtensteiner Vaterland (Dienstag, den 08. Januar 2008 - 03:29 Uhr)

Vertreter der Gruppe «MannsBilder» übergaben gestern ihr Positionspapier zur «gemeinsamen Obsorge» an Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher: Stefan Kemnitzer, Ernst Weiss, Hansjörg Frick, Franz-Josef Jehle, Justizminister Klaus Tschütscher, Rolf Nutt und Dominic Brühwiler (v. l.). Bild Daniel Schwendener

Für gemeinsame Obsorge als Regelfall

Die Gruppe «MannsBilder» strebt die gemeinsame Obsorge als Regelfall an. Gestern übergab sie ihr Positionspapier über die elterliche Verantwortung nach der Scheidung an Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.

Von Günther Fritz

Nach dem geltenden Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) haben die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung dem Gericht eine Vereinbarung zu unterbreiten, wem künftig die Obsorge allein zukommt. Kommt innerhalb angemessener Frist keine Vereinbarung zustande oder widerspricht diese dem Kindeswohl, so entscheidet das Gericht, welchem Elternteil die Obsorge künftig allein zukommt. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern kann das Gericht diesen die gemeinsame Obsorge belassen, wenn die Eltern eine genehmigungsfähige Vereinbarung über ihre Anteile an der Betreuung und die Verteilung der Unterhaltskosten vorlegen.

Kinder brauchen Mutter und Vater

In ihrem per Ende 2007 verabschiedeten Positionspapier beschreiben die «MannsBilder», wieso sie sich für eine Gesetzesänderung im Regelfall von einer alleinigen zur gemeinsamen Obsorge hin einsetzen. Es sei nicht einsichtig, dass einem Elternteil nach der Auflösung der Partnerschaft die Elternschaft gekündigt werden soll. Die gemeinsame Obsorge sei nach aktueller Gesetzeslage zwar möglich, berge aber grosses Konfliktpotenzial. In der Praxis werde vielfach der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen. Für die «MannsBilder» ist die Verantwortung der Väter nach einer Trennung oder Scheidung ebenso wichtig. So schreiben sie in ihrer gestern versandten Medienmitteilung: «Kinder brauchen beide Elternteile und besonders die Söhne brauchen ihre Väter. Gerade in unserer heutigen Zeit, in welcher männliche Vorbilder – Spielgruppe, Kindergarten, Schule und immer mehr auch in der Familie – vielfach fehlen. Wenn nun ein Ehepaar mit Kindern sich trennt, so bleiben sie dennoch Vater und Mutter und somit Eltern.»

Für abgestuftes Modell

Im Sinne der Gleichstellung fordert die Gruppe der «MannsBilder» eine gemeinsame Obsorge als Regelfall in einem nach Entscheidungskompetenzen abgestuften Modell und eine Realisierung von Massnahmen, welche die gesellschaftliche Realität hin zu einer gelebten gemeinsamen Obsorge verändern. Leitlinie für gesetzliche Regelungen rund um die Scheidung müsse das Kindeswohl sein, das sowohl Pflege, Betreuung und Erziehung als auch die finanzielle Absicherung umfasst. Dazu heisst es im Positionspapier: «Die gesetzlich gleichmässige Verteilung von Elternrechten garantiert dem Kind nicht die Präsenz beider Elternteile. Trotzdem – die gemeinsame Obsorge bietet Chancen, und ein gesetzlicher Rahmen, der diese Chancen aufgreift und dennoch die Risiken und Schwachpunkte nicht vernachlässigt, wäre sehr zu begrüssen.» Betont wird vonseiten der «Mannsbilder» besonders, dass es enorm wichtig sei, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die eine Teilung der Kinderbetreuung erst möglich machen. So brauche es eine Arbeits- und Lebenswelt, in der es für Mütter und Väter möglich ist, einem Beruf nachzugehen und sich um Kinder zu kümmern.

Justizminister dankt für Engagement

Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher nutzte die Übergabe des Positionspapiers zu einer vertieften Diskussion zur Thematik der «gemeinsamen Obsorge». «Das Gespräch gab mir die Gelegenheit, Ausführungen zu den Arbeiten zu machen, welche in meinem Ressort zu diesem sehr wichtigen Thema bisher an die Hand genommen wurden», erläuterte der Justizminister unter ausdrücklichem Hinweis auf die im Rahmen der Projektgruppe 200 Jahre ABGB laufenden Reformvorhaben bezüglich des Ehe- und Kindschaftsrechts. Im Weiteren liess sich Justizminister Tschütscher von der Gruppe «MannsBilder» auch über die bisherige wie inskünftige Ausrichtung und Schwerpunktsetzung unterrichten. Er verdankte deren Initiative und Engagement ausdrücklich.

Die Gruppe «MannsBilder» hat mit Beginn dieses Jahres eine neue Homepage unter www.mannsbilder.li online geschaltet. Von dieser aus kann das Positionspapier der Gruppe «MannsBilder» zum Thema «gemeinsame Obsorge» eingesehen und heruntergeladen werden.
http://www.vaterland.li/page/lv/artikel_detail.cfm?id=27703
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