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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Fachgespräch: Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

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Gast
New PostErstellt: 13.02.08, 18:29  Betreff: Fachgespräch: Sorgerecht nicht verheirateter Eltern  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Fachgespräch

2. Mai 2007
Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
Fachgespräch mit Sorgerechtsexperten in Berlin

Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, ist dies für die betroffenen Familienmitglieder meist ein krisenartiges Ereignis. Die Eltern beenden ihre Paarbeziehung, während die Kinder sich jedoch wünschen, beide Eltern zu behalten.
Paradigmenwechsel hin zum gemeinsamen Sorgerecht

Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für die Situation nach der Trennung und Scheidung entscheidend verändert. Waren die Eltern miteinander verheiratet, war es lange Zeit so, dass zumeist die Mutter nach der Scheidung das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bzw. das gemeinsame Kind bekam. Mit der Reform wurde dann ein Paradigmenwechsel hin zum gemeinsamen Sorgerecht vollzogen. Die gemeinsame Verantwortung für die Kinder soll seitdem auch nach der Scheidung weiter gelebt werden. Es gilt, das Recht der Kinder auf beide Eltern zu realisieren.

Für nicht miteinander verheiratete Eltern und deren Kinder gestaltet sich die Situation anderes. Wollen beide Eltern gleichermaßen für ihre Kinder verantwortlich sein und wesentliche Entscheidungen gemeinsam treffen, haben sie die Möglichkeit, eine Sorgerechtserklärung abzugeben.

Doch was, wenn einer der beiden Elternteile diese Erklärung nicht abgeben möchte? In solchen Fällen sieht der Gesetzgeber vor, dass das Sorgerecht dann alleinig bei der Mutter verbleibt.
Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung 2003 im Grundsatz für verfassungsgemäß erklärt. Die Verfassungsrichter wiesen den Gesetzgeber jedoch an, zu prüfen, ob seine Annahmen für dieses Urteil auch vor der gesellschaftlichen Realität bestand haben. Bislang ist hinsichtlich des Prüfauftrages eher Stillstand zu vermelden, was auch an der Tatsache liegen dürfte, dass das Verfassungsgericht keine zeitliche Vorgabe gesetzt hatte. Dies war für die Bundestagsfraktion Anlass, mit einem öffentlichen Fachgespräch eine eigene Beurteilung zu versuchen.
Reformbedarf ja, aber Uneinigkeit hinsichtlich der Reichweite

Im Fachgespräch wurde der Frage nachgegangen, ob das faktische Vetorecht der Mutter eine Gerechtigkeitslücke darstellt, die es im Interesse der Kinder zu schließen gilt.

Fachgespräch gemeinsames Sorgerecht

Fachgespräch gemeinsames SorgerechtAuch wenn es schwierig zu entscheiden ist, was das Beste für die betroffenen Kinder ist, waren sich die Experten einig, dass die jetzige Regelung in vielen familiären Konstellationen weder den Kindern noch den Vätern gerecht wird. Dies auch vor dem Hintergrund, dass viele Konflikte über das Sorgerecht anderen Gründen und Motiven entspringen. Für die Situation nach der Trennung seinen Aspekte wie Umgangs- und Unterhaltsregelungen von größerer Bedeutung. All dies mache ein ernsthaftes Nachdenken über eine mögliche Änderung der bestehenden Regelung notwendig. Differenzen zwischen den ExpertInnen zeigten sich bei der Frage, wie weitgehend eine solche Änderung überhaupt angelegt sein sollte. Denkbar ist dabei, eine generelle gemeinsame Sorge oder Einzelfallregelungen, die Vätern einen Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet.

Fachgespräch gemeinsames Sorgerecht

Im Nachgang dieses Fachgesprächs wird die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Position erarbeiten und prüfen, ob eine parlamentarische Initiative sinnvoll erscheint.
Die geladenen Experten

* Dr. Angelika Nake, Vorsitzende der djb-Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften, Memmingen
* Sabine Heinke, Familienrichterin am Amtsgericht, Bremen
* Dipl.-Psych. Dr. Rainer Balloff, Freie Universität Berlin und Vorstandsmitglied des IGF – Institut Gericht & Familie e. V., Berlin
* Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., Heidelberg
* Prof. Dr. jur. Roland Proksch, Evangelische Fachhochschule Nürnberg
* Begrüßung, inhaltliche Einführung und Moderation:
Ekin Deligöz MdB, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik


Haben Sie Fragen zu diesem Artikel?
Quelle: http://www.gruene-bundestag.de/cms/familie/dok/182/182415.sorgerecht_nicht_verheirateter_eltern.html
© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 2008
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