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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 24.06.08, 23:25 Betreff: 2700 Exekutionen wegen Kinder-Unterhalt
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2700 Exekutionen wegen Kinder-Unterhalt LINZ. Zahlreiche Reaktionen rief der OÖN-Exklusivbericht über eine 15-jährige Tochter hervor, deren Vater laut Urteil keinen Unterhalt zahlen muss, weil das „ausbildungsunwillige“ Mädchen die Schule abgebrochen hat. Unterhaltskonflikte zwischen Kindern und Eltern gehören beim Jugendamt zum Alltag.
20.561 Minderjährige in Oberösterreich unterstützte die Jugendwohlfahrt im Jahr 2007 zur Durchsetzung ihres Unterhalts gegenüber den Eltern, heißt es aus dem zuständigen Sozialressort von Landesrat Josef Ackerl. In 5894 Fällen ging es dabei um einen sogenannten Unterhaltsvorschuss. Dieser Vorschuss wird von den Behörden bezahlt, wenn die Unterhaltspflicht eines Elternteils feststeht, dieser aber zahlungsunwillig ist oder ein gewisser Teil des Geldes uneinbringlich ist.
„Im Regelfall tritt die Mutter des Kindes an die Jugendwohlfahrt heran, um die Angelegenheit zu regeln“, sagt eine Sprecherin von Ackerl. Das Jugendamt gehe im Regelfall außergerichtlich vor, nehme mit dem zahlungspflichtigen Vater Kontakt auf. „In vielen Fällen erfolgt die Einigung einvernehmlich.“ In vielen Fällen aber auch nicht: so mussten zur Vollstreckung der Unterhaltszahlungen im Jahr 2007 2712 Exekutionsanträge bei Gericht gestellt werden. In 308 Fällen wurden nach Anzeigen sogar Anklagen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (Strafrahmen von sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft) erhoben. Probleme bereiten Fälle, in denen der zahlungsunwillige Elternteil im Ausland lebt. Mangels einer einklagbaren Gerichtsentscheidung über die Unterhaltspflicht kommt das Kind auch nicht in den Genuss eines Unterhaltsvorschusses. „Das Bundesgesetz hat Reformbedarf“, heißt es aus dem Sozialressort des Landes. (staro)
OÖnachrichten vom 19.06.2008 http://www.nachrichten.at/regional/699908?PHPSESSID=
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