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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 05.01.08, 18:29 Betreff: Kein gemeinsames Sorgerecht bei Streit
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Akt. 03.01.08; 22:47 Pub. 03.01.08; 22:47 Kein gemeinsames Sorgerecht bei Streit Eltern, die auch nach der Scheidung ständig streiten, erhalten kein gemeinsames Sorgerecht mehr für die Kinder. So hat es das Oberlandgericht in Frankfurt entschieden. Das Wohl des Kindes erfordert, dass zwischen den Eltern eine tragfähige, soziale Beziehung bestehe. Das Gericht wies damit die Beschwerde eines Vaters ab. Das Familiengericht hatte seiner geschiedenen Frau das Sorgerecht zugesprochen, weil sie sich auch nach der Scheidung weiterhin zankten. http://www.20min.ch/news/ausland/story/27883932
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Gast
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Erstellt: 05.01.08, 18:30 Betreff: Re: Kein gemeinsames Sorgerecht bei Streit
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© ZEIT online 3.1.2008 - 10:33 Uhr * Schlagworte: * Gesellschaft * Familie und Partnerschaft * Sorgerecht
Bei Streit kein Sorgerecht
Wer sich auch nach der Scheidung noch mit seinem Ex-Partner dauernd streitet, kann seinen Anspruch auf Sorgerecht verwirken. Das entschied jetzt ein Oberlandesgericht
Bei ständigem Streit auch noch nach einer Scheidung erhalten Eltern kein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder. Maßgebend sei allein das Wohl des Kindes, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Das Wohl des Kindes erfordere für ein gemeinsames Sorgerecht, dass zwischen den Eltern eine «tragfähige, soziale Beziehung» bestehe.
Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines geschiedenen Vaters zurück. Der Mann hatte sich dagegen gewandt, dass das Familiengericht das elterliche Sorgerecht allein seiner Ex-Frau übertragen hatte. Die Begründung: Auch nach der Scheidung war es zwischen den Eltern regelmäßig zu Auseinandersetzungen gekommen.
Das OLG wertete die Entscheidung des Familiengerichts als rechtmäßig. Das in der Verfassung verankerte Sorgerecht der Eltern verlange nicht ausnahmslos, dass es nach einer Scheidung weiterhin von beiden Elternteilen ausgeübt werden müsse. Denn dem ebenfalls im Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrecht des Kindes komme keine geringere Bedeutung zu. Die Persönlichkeit eines Kindes nehme aber mit Sicherheit Schaden, wenn das Kind weiterhin den Streit der Eltern, gerade auch um seine Person, miterleben müsse.
Eltern müssen sich vertragen – sonst haben sie keinen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht. Es wird dann nur einem Elternteil zugesprochen. Ist das Urteil für Sie so nachvollziehbar und gerechtfertigt? - Nach dem Verfassungsgerichtsurteil streiten Union und SPD erneut über die Reform des Unterhaltsrechts. Die für Freitag geplante Verabschiedung wurde verschoben. » DIE ZEIT 13/2007 o Im Zweifel für das Kind -
Die Koalition will das Unterhaltsrecht ändern – und streitet. Worüber eigentlich? »
http://www.zeit.de/online/2008/02/sorgerecht-dauerstreit?from=rss
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Gast
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Erstellt: 05.01.08, 18:31 Betreff: Re: Kein gemeinsames Sorgerecht bei Streit
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03.01.2008
Kein gemeinsames Sorgerecht bei ständigem Streit geschiedener Eltern
Frankfurt/Main (dpa) Bei ständigem Streit auch noch nach einer Scheidung erhalten Eltern kein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder. Maßgebend sei allein das Wohl des Kindes, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines geschiedenen Vaters zurück. Der Mann hatte sich dagegen gewandt, dass das Familiengericht das elterliche Sorgerecht allein seiner Ex-Frau übertragen hatte.
Bei ständigem Streit auch noch nach einer Scheidung erhalten Eltern kein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder. Maßgebend sei allein das Wohl des Kindes, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines geschiedenen Vaters zurück. Der Mann hatte sich dagegen gewandt, dass das Familiengericht das elterliche Sorgerecht allein seiner Ex-Frau übertragen hatte.
http://www.lr-online.de/nachrichten/Schlaglichter-Prozesse-Familie;art740,1891309
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