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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Vater werden im Amt

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Gast
New PostErstellt: 03.07.08, 20:01  Betreff: Vater werden im Amt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Vater werden im Amt

10 Jahre Kindschaftsreform: 3910 Potsdamer Elternpaare sagten Ja zum gemeinsamen Sorgerecht

In der Amtsstube wurde gestern Sebastian Riese zum zweiten Mal Vater. Zusammen mit Lebensgefährtin Yvonne Schumann war der 24-jährige Koch ins Potsdamer Jugendamt gekommen, um das gemeinsame Sorgerecht für das fünf Tage alte Töchterchen Joyleen-Maya beurkunden zu lassen. Zum Schriftstück gab es einen Blumenstrauß und einen rosaroten Strampler von der Jugendbeigeordneten Elona Müller dazu.

Gestern vor zehn Jahren nämlich war das neue Kindschaftsrecht in Kraft getreten, das eheliche und nicht-eheliche Elternschaft gleichstellen sollte. „Eine Erleichterung für die Eltern und gut für die Kinder“, sagte Müller. Vor 1998 nämlich brauchte ein Vater ohne Trauschein eine Vollmacht der Mutter, um beispielsweise mit dem Kind zum Arzt zu gehen oder es vom Kindergarten abzuholen. Das Sorgerecht lag ausschließlich bei der Mutter, auch wenn die Eltern zusammenlebten. „Wer gemeinsames Sorgerecht wollte, musste zwingend heiraten“, sagte Anke Maiwald, Amtsvormund im Jugendamt. Dass es vielen unverheirateten Elternpaaren ein Bedürfnis gewesen sei, gemeinsam für die Kinder zu sorgen, hätte die Vielzahl der Beurkundungen kurz nach Gesetzeseinführung gezeigt. Die ersten seien ein Paar gewesen, dessen Kind bereits sieben Jahre alt war. Seit dem hätten in Potsdam 3190 Elternpaare Ja zum gemeinsamem Sorgerecht gesagt. Das seien etwa 85 Prozent der unverheirateten Paare. „Für uns war völlig klar, dass wir uns beide um die Kinder kümmern – auch wenn die Beziehung mal auseinander gehen sollte“, erklärte die 25-jährige Restaurantfachfrau. Schon bei ihrer ersten Tochter Scheyenne-Lyza seien sie gleich nach der Geburt zur Beurkundung ins Jugendamt gegangen. Das sei nun dreieinhalb Jahre her.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht könnten aber auch schon vor der Geburt beurkundet werden, erklärte Maiwald. Die gemeinsame Sorgerechtserklärung werde kostenlos vom Amt an die leiblichen Eltern ausgegeben. Dazu seien extra ausgebildete Urkundspersonen berechtigt, sagte die Fachbereichsleiterin für Zentrale Fachaufgaben. Allerdings sei das Ja bindend und nicht mehr rückgängig zu machen.

Es sei wichtig für die Kinder, dass Paare auch nach der Trennung Mutter und Vater bleiben, erklärte die Beigeordnete, die nach ihrer eigenen Scheidung noch das Sorgerecht für die beiden Töchter explizit für ihren Ex-Mann beantragen musste. So gesehen sei das Gesetz auch schon vor zehn Jahren „längst überfällig gewesen.“ Nicola Klusemann
http://www.pnn.de/potsdam/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-pnn.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/02.07.2008/4138983.pnn
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