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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 24.04.07, 20:16     Betreff: Hilfe für Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern Antwort mit Zitat  

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Jugendamt des Landkreises Kassel Kassel, den 14.11.2005

Käthe Heinrich 1343

 

Tagung am 09.11.2005

Hilfe für Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern

 

Gemäß § 31 SGB VIII gehört die sozialpädagogische Familienhilfe mit in den Bereich

der Hilfe zur Erziehung.

Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe sollen durch intensive Betreuung und

Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,

bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie in Kontakt mit Ämtern

und Institutionen unterstützt werden und Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden. Sie ist

in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

In der Ausgestaltung der sozialpädagogischen Familienhilfe soll die Förderung der

Entwicklung des Kindes und die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern

gefördert werden.

Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe wird im Grunde genommen vorausgesetzt,

dass die Familien über ausreichende, durch die Fachkräfte aktivierbare Ressourcen

verfügen.

Aufgrund dessen wird die sozialpädagogische Familienhilfe als eine der häufigsten

Hilfen im Bereich der Jugendhilfe eingesetzt.

Für den Landkreis Kassel arbeiten 2 freie Träger für die Durchführung der sozialpädagogischen

Familienhilfe.

Hier finden regelmäßig Kooperationsgespräche zwischen Mitarbeitern der SPFH und

den Mitarbeitern der Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes statt.

Bei einem solchen Kooperationsgespräch wurde festgestellt, dass das Thema Sucht

permanent bei den Mitarbeitern der Familienhilfe vorhanden war, gleichzeitig auch

die meiste Kritik an der Nichtzielerreichung durch die ASD-Mitarbeiter erfolgte.

Es war sehr nachvollziehbar, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Familienhilfe

nicht ausreichend vorbereitet und ausgebildet sind, mit der Problematik Sucht umzugehen.

- 1 -

Daher wurde durch das Jugendamt des Landkreises Kassel ein Kontakt zu der

Drogenhilfe Nordhessen hergestellt.

Es wurde vereinbart, dass eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Suchtverhalten

in der Familie“ für die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes und

der Familienhilfe von der Drogenhilfe Nordhessen durchgeführt wird.

Ziel war es, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für das Problem Sucht zu sensibilisieren

und auf den Umgang vorzubereiten.

Das Jugendamt des Landkreises Kassel hatte zum damaligen Zeitpunkt 32 lfd. Fälle

in der sozialpädagogischen Familienhilfe, davon war bei 8 Familien der Anlass der

Aufnahme der sozialpädagogischen Familienhilfe die Suchtproblematik. Nicht

berücksichtigt waren in dieser Zahl die Familien, bei denen erst während des Hilfeprozesses

eine Suchtproblematik festgestellt worden ist.

Gleichzeitig wurde eine Auswertung der sozialpädagogischen Familienhilfe der

letzten 5 Jahre durchgeführt. Erschreckend war hierbei die hohe Abbruchrate der

Hilfe. Ca. 80 % haben auf dem Hintergrund von Suchtproblemen oder psychisch

Erkrankungen von Eltern bzw. Elternteilen zu Abbrüchen geführt. Wobei Sucht an 1.

Stelle stand.

Daraufhin wurden mit der Drogenhilfe Nordhessen mehrere Gespräche geführt und

es wurde vereinbart, dass wir ein Diagnostikverfahren in den Fällen vorschalten, in

denen eine Suchtproblematik vorliegt. Weiterhin wurde überlegt, ob ein spezielles

Angebot für diese Familien entwickelt werden sollte. Eine Konzeption Sozialpädagogische

Familienhilfe - Sucht sollte das erste Ziel sein.

Die Träger, die für den Landkreis Kassel die sozialpädagogische Familienhilfe

durchführen, wurden eingeladen und das Jugendamt hat gemeinsam mit der

Drogenhilfe das Ziel eines neuen Modells vorgestellt. Die Träger waren

einvernehmlich damit einverstanden, dass dieses neue Angebot konzipiert werden

sollte.

Es wurde eine kleine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Drogenhilfe, der Jugendhilfe

sowie Vertreterinnen/Vertreter der 2 Träger, die für den Landkreis Kassel die

sozialpädagogische Familienhilfe durchführen, gebildet.

Die Arbeitsgruppe hat dann gemeinsam erarbeitet, dass es sinnvoll ist, bei erkennbaren

oder auch schon bei der Annahme von Suchtgefährdungen eine Diagnostik

vorzuschalten und eine eigene SPFH – Sucht zu entwickeln.

Die Drogenhilfe hat auf der Grundlage des Konzeptes eine Leistungsbeschreibung

für Diagnostik und für SPFH – Sucht erarbeitet und vorgelegt.

Seit November 2003 führen wir die eigenständige sozialpädagogische Familienhilfe –

Sucht durch, wenn im Vorfeld die Sucht schon bekannt ist.

- 2 -

Deutlich wurde in diesem Zusammenhang, dass für die Mitarbeiter der Drogenhilfe

Konfrontation und Kontrolle zum alltäglichen professionellen Handeln gehört, die Mitarbeiter

der Jugendhilfe und Familienhilfe tun sich damit sehr schwer, da Vertrauensaufbau

im Vordergrund steht.

Wenn im Laufe der SPFH-Klassik festgestellt wird, dass Suchtprobleme vorhanden

sind, soll die Drogenhilfe einbezogen werden. Die Finanzierung läuft dann über

zusätzliche Fachleistungsstunden.

In der Zeit von Nov. 2003 bis 31.10.2005 haben wir 20 SPFH-Sucht beschlossen, 4

davon warten im Moment auf den Beginn. Nur eine SPFH-Sucht führte zum tatsächlichen

Abbruch, aber auch hier war danach eine Therapieaufnahme möglich.

Aufgrund dieser positiven Erfahrung haben wir in der Zwischenzeit mit dem Emstaler

Verein, ein Verein der die Betreuung von psychisch Kranken im Landkreis Kassel

durchführt, eine eigene Leistungsbeschreibung für eine spezielle SPFH für diesen

Personenkreis entwickelt und vereinbart.

Grund hierfür ist auch, dass spezielle Kenntnisse und Umgehensweise für die

Betreuung und Anforderung an diese Menschen vorhanden sein müssen. Aber auch

um Streitfälle zwischen Sozialhilfe und Jugendhilfe einzugrenzen.

Diese sozialpädagogische Familienhilfe läuft erst seit Mai d.J., eine Auswertung kann

daher noch nicht vorliegen.

Für Eltern/Elternteile, die an einer geistigen Behinderung leiden und Jugendhilfe in

Anspruch nehmen, haben wir nach langen Verhandlungen mit der Lebenshilfe für

geistige Behinderung ebenfalls Absprachen und Vereinbarungen getroffen.

Bei Eltern/Elternteilen mit geistiger Behinderung wird von Anfang an in den Hilfeprozess

die Lebenshilfe und die Betreuungsstelle, die für den geistig behinderten

Menschen zuständig ist, einbezogen.

Sollte es keine Einigung zwischen den handelnden Personen geben, ist eine sogenannte

Clearingstelle einzuberufen. Die Entscheidung der Clearingstelle ist dann

bindend.

Ich glaube, dass wir uns aufgrund von vielschichtigen Problemlagen in der heutigen

Gesellschaft auch in bestimmten Bereichen spezialisieren müssen, um auch den

Menschen die Möglichkeit zu geben, die angebotenen Hilfen anzunehmen und zu

verstehen.

Für die Jugendhilfe ist und bleibt immer Ziel, auch durch solche Angebote das

Kindeswohl besser sicher zu stellen und die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu überprüfen

oder zu stärken.

Ziel ist es aber auch, bei knappen Finanzmitteln eine sinnvolle und nutzbringende

Hilfe für alle zu installieren.

- 3 -

 

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