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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 20.06.07, 09:27     Betreff: Re: Heroinabhängige Eltern ließen Kinder auf der Straße leben Antwort mit Zitat  

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Heroinabhängige Eltern schickten fünfjähriges Kind zum Betteln

Augsburg (ddp). Ein Fall von extremer Vernachlässigung eines fünfjährigen Jungen durch seine heroinabhängigen Eltern hat heute das Augsburger Amtsgericht beschäftigt. Angeklagt sind der 30-jährige Vater und der 24 Jahre alte Mutter des Kindes. Der Jungewar laut Anklage regelmäßig von frühmorgens bis zum Abend auf der Straße und musste bei Nachbarn um Essen und Trinken betteln. Selbst bei schlechtem Wetter sei der Junge unterwegs gewesen - ohne entsprechende Kleidung. Zudem soll der Vater seine zweijährige Tochter so geschlagen haben, dass ihr Gesicht, Arme, Beine und der Rücken mit blauen Flecken übersäht waren.

Die Hauptverhandlung wurde am Dienstag allerdings nach kurzer Zeit ohne Beweisaufnahme ausgesetzt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Die Angeklagten hätten sich bislang zur Sache nicht eingelassen, hieß es. Vielmehr wurde von den Verteidigern unter Hinweis auf die Heroinabhängigkeit der beiden beantragt, diese auf ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit hin psychiatrisch begutachten zu lassen. Diesem Beweisantrag folgte das Jugendschöffengericht. Außerdem wurde ein Landgerichtsarzt beauftragt, sich auch zur Frage der Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt zu äußern.

19.06.2007 Sab
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=82313
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