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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Baby fast verhungern lassen

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Gast
New PostErstellt: 02.08.08, 09:06  Betreff: Baby fast verhungern lassen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

erstellt am: 31.07.2008
Leichlingen
Baby fast verhungern lassen
VON TOBIAS KRELL

Leichlingen (RP) Viel zu klein, wehrlos und absolut unterernährt war das Baby, das vom Jugendamt am 17. März 2006 aus einer Wohnung in einem Leichlinger Industriegebiet befreit wurde. Drei Monate nach der Geburt wog das Mädchen nur 3,95 Kilo – gerade einmal 150 Gramm mehr als bei der Geburt im Dezember des Vorjahres. So viel legen normale Kinder in nicht einmal zwei Wochen zu.

Mittwoch musste sich der Vater vor dem Amtsgericht in Opladen verantworten. Misshandlung von Schutzbefohlenen lautete die Anklage. Verstanden hat er offenbar nichts. „Ich weiß immer noch nicht, was das alles soll. Ihr ging es gut und sie hatte immer genug zu essen“, sagte er.

Amtsrichter Dr. Hoppe war sichtlich erschüttert von dem Fall. „Sie können von Glück sagen, dass das Jugendamt rechtzeitig aufmerksam wurde und ihrer Tochter nichts Schlimmeres passiert ist“, betonte er. Sonst wäre es zu einem Verfahren vor dem Landgericht gekommen – samt der Aussicht auf eine mehrjährige Haftstrafe. So kam der 29-Jährige glimpflich davon – mit einer Verwarnung unter Strafvorbehalt. Dabei handelt es sich um eine Art Geldstrafe auf Bewährung. Die 1800 Euro Strafe muss der Arbeitslose nur zahlen, wenn er sich nicht an die Auflagen hält – etwa weitere Straftaten begeht.

Uneinsichtiger Angeklagter

Der Vater des Mädchens zeigte sich bei Gericht nicht gerade von einer sympathischen Seite. Bemerkt haben will er nichts. Und um das Füttern hätte sich fast nur die Mutter des Kindes gekümmert. „Das habe ich nicht als meine Aufgabe angesehen“, meinte er. Das stieß Staatsanwaltschaft und Richter böse auf. „Sie sind jemand, der keine Verantwortung für sein Handeln übernimmt. Schuld sind immer nur die anderen“, kritisierte Dr. Hoppe den Leichlinger. Alles stritt der Hilfsarbeiter ab. Die Unordnung in der Wohnung mit Rauschgiftresten und Tabak auf dem Tisch, von der seine Freundin und die Behörde berichteten? Nicht richtig. Die ungesunde Hautfarbe des Babys? Quatsch. Und die Aussage seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die das Mädchen nun alleine und unter Aufsicht des Jugendamtes groß zieht, störte er ständig durch Zwischenrufe und Kommentare.

Die 24-jährige Köchin, die bereits in dieser Sache verurteilt wurde, zeigte gestern Reue und gab die Versäumnisse zu. „Wir hatten zu wenig Geld, auch weil er immer Drogen gekauft hat. Seine Eltern wollte er nicht nach Geld fragen, und ich durfte mir nichts bei einer Freundin leihen. Das hat er verboten, und ich hatte Angst vor ihm“, berichtete sie. Darum habe sie den Speisetrank aus Milchpulver ganz stark strecken müssen. Das hätte ohne das Eingreifen des Jugendamtes wohl katastrophale Folgen gehabt.
http://www.rp-online.de/public/article/leverkusen/596197/Baby-fast-verhungern-lassen.html
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