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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt München: Frau lässt Junkie sterben

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Gast
New PostErstellt: 21.04.10, 06:34  Betreff: Jugendamt München: Frau lässt Junkie sterben  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Angst vor dem Jugendamt: Frau lässt Junkie sterben

716.04.10|MünchenFacebook
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München - Junkie Armin H. setzte sich in der Wohnung von Nathalie S. den Goldenen Schuss. Weil sie nichts tat, als er zusammenbrach steht die Frau jetzt wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Nathalie S. (39) hatte ihrem Besucher das tödliche Heroin überlassen. Und sie rief nicht den Notarzt, als der Gast ins Koma fiel. Armin H. starb. Ab Montag steht Nathalie S. vor dem Schwurgericht. Die Anklage lautet auf versuchten Mord – denn auch bei unverzüglichem ärztlichen Einschreiten wäre er laut rechtsmedizinischem Gutachten nicht zu retten gewesen.

Es war um die Mittagszeit am 2. August 2009. Die Angeklagte hatte kurz zuvor für 600 Euro Heroin erworben. Gemeinsam mit Armin H. nahm sie die harte Droge. Kurz darauf sackte der Mann bewusstlos zusammen. Dass sein Zustand gefährlich war, erkannte die Hartz-IV-Empfängerin offenbar. Denn sie rief mit dem Handy ihres Gastes zunächst dessen Freund an und fragte ihn um Rat. Er erwiderte laut Anklage, sie solle sofort den Notarzt alarmieren. Stattdessen wählte Nathalie S. ihren Lebensgefährten an, von dem sie den selben Rat bekam. Doch sie rief keinen Arzt. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Angeklagte den Erwerb des Heroins verbergen, also eine Straftat vertuschen wollte – ein niedriger Beweggrund. Auch habe die Mutter von drei Kindern das Einschreiten des Jugendamtes befürchtet, wenn ihr Rauschgiftkonsum der Behörde bekannt würde.

Als ihr heimkehrender Lebensgefährte schließlich kurz vor sieben Uhr abends den Notarzt rief, konnte der nur noch den Tod von Armin H. feststellen. Er hätte das Opfer aber auch bei sofortigen Bemühungen nicht am Leben erhalten können, ergab die Obduktion. Das habe die Angeklagte freilich nicht wissen können und deshalb sofort Hilfe holen müssen, so die Staatsanwaltschaft.

Einen ähnlichen Fall hatte das Schwurgericht vor knapp sechs Jahren zu entscheiden. Damals hatte ein Junkie in seiner Wohnung einer drogenunerfahrenen 17-Jährigen Heroin gespritzt – das Mädchen starb. Der Angeklagte kam zunächst nur wegen Beibringung des Giftes vors Amtsgericht, das den Fall ans Schwurgericht verwies. Das Urteil dort: neun Jahre Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Sarah List
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/angst-jugendamt-frau-laesst-junkie-sterben-719031.html
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