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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 06.01.08, 10:40 Betreff: Wenn Eltern süchtig sind
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Fallbeispiel: Schmaler Grat zwischen Helfen und Schützen Wenn Eltern süchtig sind
Kinder von Drogenabhängigen gelten als besonders gefährdet. Ihre Betreuung verlangt Sensibilität gepaart mit Erfahrung - und das Zusammenwirken vieler Einrichtungen. Das Fallbeispiel wurde (bearbeitet und gekürzt) der Zeitschrift des Mannheimer Jugendamtes entnommen:
Die Eltern der kleinen Janine (Name geändert) sind opiatabhängig. Die Mutter, die wegen massiver Regelverstöße aus dem Methadonprogramm genommen wurde, verbüßt 2007 eine sechsmonatige Haftstrafe. "Die Prognose mit Blick auf ein drogenfreies Leben muss für beide Eltern derzeit als ungünstig beschrieben werden", notiert ein Jugendamtsmitarbeiter. Bereits 2004 haben Großeltern die Behörde auf die mangelhafte Versorgung der damals Zweijährigen aufmerksam gemacht. Die Eltern (24 und 27) bekommen erzieherische Hilfen. Allerdings lehnt das Paar diese oft ab oder duldet sie nur widerwillig. Mitte 2006 wird das Familiengericht eingeschaltet. Als sich die Eltern nicht an Absprachen halten, springt eine Verwandte als Ersatzmutti ein, die aber rasch überfordert ist. Janines Eltern blocken eine Kooperation mit dem Jugendamt ab. Daraufhin kommt die Kleine in eine familienähnliche Gruppe, im Fachjargon Erziehungsstelle genannt. Besuche der Eltern werden stets begleitet. Amtliche Obhut
Als die Drogenabhängige erneut schwanger ist, suchen Jugendamt und Drogenverein nach einer familiengerechten Perspektive. Nach der Geburt sollen beide Eltern mit Baby in eine Fachklinik, die eine "sucht- und familientherapeutische Gemeinschaft mit heilpädagogischem Kinderhaus" bietet. Nachdem aber das mit Entzugssyndrom geborene "Frühchen" nur knapp überlebt, bewertet das Jugendamt die Risikofaktoren neu und beschließt, auch das zweite Kind in amtliche Obhut zu nehmen - und in eine Pflegefamilie zu geben. Die Mutter weigert sich. Das Jugendamt beantragt den Entzug der Personenfürsorge. wam
Mannheimer Morgen 05. Januar 2008 http://www.morgenweb.de/region/mannheim/artikel/20080105_srv0000001976062.html
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