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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Anfang   zurück   weiter   Ende
   Betreff   Autor   Datum 
No new posts beamtenwillkür/ Namensänderung bei Pflegekindern
Autor: ordep74 BEAMTENWILLKÜR/ NAMENSÄNDERUNGEN BEI PFLEGEKINDERN , oder WIE WIRD EIN KIND EIN PFLEGEKIND? Jugendamt die SUPERBEHÖRDE!!, Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten Mit Hilfe von Ämtern(insbesondere Jugendämtern, Amtsgerichten und Polizei) ,werden in der Bundesrepublik Deutschland ,Vor und Nachnamen von Pflegekindern verändert, sie erhalten eine neue Identität (ohne das pflegekind zu fragen oder mit ihm darüber zu sprechen,das ist IDENTITÄTSBETRUG!!) ,dies geschieht oft im Säuglingsalter oder bei der Einschulung ("zum Wohle des Kindes"). Aufgrund fehlender Erfahrung im Umgang damit und unter dem Vorwand es wäre das Recht des Pflegekindes dieses zu erfahren, wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Jugendamtsmitarbeitern(studierte Sozialpädagogen) diese Namensänderung dem Pflegekind mitgeteilt,(im Alter von 12 Jahren,weil nach meinung von Diplompsychologen,das menschliche Gehirn ein Bewusstsein entwickelt hat, mit dem es solch einen Wahnsinn verarbeiten kann!!!) ("zum Wohle des Kindes"),dadurch wird die Identität des Pflegekindes zerstört,das sich im Glauben befindet das Kind der Pflegeeltern zu sein, es wird in die Rolle des Pflegekindes gedrängt, was extreme (traumatisierende) Auswirkungen hat,oft ein Leben lang!!! Ich ,der Autor dieses Beitrags, (selbst ehemaliges Pflegekind=Betroffener) schreibe hier aus eigener Erfahrung und halte dies für ein JUSTIZVERBRECHEN!!!, (es ist FOLTER!! ,schwere Körperverletzung und Verstoss gegen die Menschenrechte!!! (die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR), „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ – Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. es gibt mittlerweilen Studien darüber in denen herusgefunden wurde, "das das Mitteilen der Namensänderung, "NICHT SO GUT" für das Pflegekind ist da ein Identitätsverlust statt findet, bis hin zu geistigen Störungen,Komplexe und Aggression!!!!!!,
ordep74 18.07.10, 03:25
No new posts beamtenwillkür reloaded
ich habe mir erlaubt ein streitgespräch mit einem admin von einer webseite für pflegeeltern zu kopieren um deutlich zu machen , das in der BRD nix mehr geglaubt wird,und zitierte weisheiten von gandhi und arnd gibts gratis!!! ------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------- In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet. Hiermit mache ich von diesem Grundrecht gemäß der Deutschen Verfassung Gebrauch. Artikel 5 (verkürzt) (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt. ------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------- PN=Persönliche Nachricht PT=Pflegetochter PK=Pflegekind PE=Pflegeeltern HORST=admin (name geändert) HORST: Hallo Ordep74. Was war deine Intention, diesen Blödsinn hier zu posten? Inhaltlich ist das in Teilen ziemlicher Unsinn. Nebenher ist der Ton etwas reißerisch und damit wird das ganze völlig unglaubwürdig für mich. Also: Was steht dahinter? Warum müssen wir das lesen? Vielleicht kannst du uns das noch erklären, sonst löschen ich diesen Blödsinn wieder. _________________ Liebe Grüße ... horst -------------------- Wer an Wunder glaubt, vollbringt sie. Ernst Moritz Arndt. -------------------- gast: Danke horst,ich konnte auch nur den Kopf schütteln. _________________ LG gast Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht! Mahatma Gandhi Ich kann nur dazu sagen das eine Namensänderung auch zum Wohl des Kindes nicht einfach so gemacht wird. ordep74: ihr müsst das nicht lesen, ich finde es nicht in ordnung wie mit mir umgegangen wurde da ich das opfer bin und mich betrogen fühle, mit diesem artikel möchte ich zeigen was expflegekinder mit meinem jahrgang ertragen mussten.... und wenn einer denkt das ich lüge kann er von mir gerne eine kopie meiner petition bekommen die ich (es ist exakt der beitrag den ich hier gepostet habe) im deutschen bundestag eingereicht habe.... mit dem ergebniss ,das der bundestagsausschuss kein gesetz gefunden hat welches ein mitteilen der namensänderung begründen könnte...... mit mir wurde nie darüber gesprochen das ich ein pflegekind bin, ich bin mit 1,5 jahren in die pflegefamilie gekommen..... und wie im beitrag geschrieben....kam das dann im alter von 12 jahren bei mir zur sprache...... glaubt ihr denn ich erfinde sowas? ps: ich bin 1974 geboren und man hatte damals noch keine erfahrung mit pflegekindern, ein jeder mit gesundem menschenverstand weiss das man sowas ,was mit mir gemacht wurde nicht mit einem menschen machen kann, niemand kommt als pflegekind auf die welt, man wird dazu gemacht, meine pflegeeltern wurden von den JA-Beamten erpresst!!!! (O-Ton: ,"wenn ihr es dem pflegekind nicht sagt,tun wir es,es ist sein RECHT!!") (wie brutal und skrupellos muss ein Mensch sein um so etwas zu tun???) tagliche anrufe gab es bei mir zuhaus von diesen Beamten ob sie es mir schon gesagt haben, meine Pflegeeltern wollten es mir nicht sagen, das der beitrag reisserisch rüberkommt war auch meine volle absicht, man soll wissen was für menschenverachtende schweinereien das jugendamt so draufhat, das jugendamt hat in meinem fall einen klaren rechtsbruch begangen..... susi: Hallo Das war vor 37 Jahren, da wurde noch nicht so genau auf die Kinderseele geschaut, heute muss man eher dafür kämpfen das PK wenn sie es möchten den Namen der PE bekommen. Früher wurde auch nie offen über Adoption gesprochen, auch das ist anders heute. Oder sollte so zum Wohle des Kindes sein. Du hast schwer damit zukämpfen was dir passiert ist. Und ich wünsche dir alles gute. _________________ Alles liebe susi Es wäre halt für alle Seiten transparenter gewesen wenn du dich vor einem solch gewaltigen Posting einmal vorgestellt hättest . Dann nähmlich hättest du als Schreiber und wir als Antworter ein klareres Bild von unserem Gegenüber , seiner Geschichte und seiner Haltung zu dem ein und anderen . Was dir damals passierte tut mir sehr leid! LG gast: Hallo, ja - jetzt mit Erklärung kann ich verstehen, was Du mitteilen willst. Auch mir tut es leid, was Du erlebt hast. Wie susi schon schreibt, auch das Thema Adoption war ja ein Tabu-Thema. Unsere ehemalige SA sagte auch neuen Eltern, die einen Säugling bekamen, auf die Frage, wann sie es dem Kind denn passenderweise sagen sollte, dass es ein PK sei: "Ab dem 1 Tag - dann haben sie Übung wenn es mal danach fragt oder sie es für alt genug halten" :-) Unsere PT war 4 Jahre alt, da gab es kein Geheimnis, da hätten wir auch nicht gewollt. LG gast HORST: Hi. Hier meine Antwort auf eine PN von Ordep74. Da er seine PN auch hier weiter oben veröffentlicht, mache ich auch meine Antwort öffentlich. ----------------------------- copy -------------------------------------------------- Hi. Wenn du hier solche Dinge in einem solchen Ton verbreitest, wie z.b. Zitat: Jugendamt die SUPERBEHÖRDE!!, Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten, dann können das ehrverletzende Behauptungen sein. Dafür hafte ich, nicht du !!! Ich habe gerade wieder so ein Verfahren am Hals, weil jemand meint, seine Dinge in die Welt posaunen zu können, wie er meint. Das kann man ganz und garnicht. Wenn das jetzt ein Mitarbeiter des zuständigen JAs liest, dann bekommst du und auch ich eine Abmahnung und Unterlassungserklärung, das kostest so schlappe 1.000,-€. Wie gesagt, ich habe das als Admin nicht das erste Mal. Zur Sache selbst. Ich habe auch mehrere PK bei denen eine Namensänderung durchgeführt wurde. Sie sind sehr zufrieden damit. Wenn du nicht wusstest, dass du ein PK bist, dann haben deine PE schwer versagt. Das hat nichts mit der Namensänderung und dem JA zu tun, sondern ausschließlich mit deinen PE. Ich zweifele auch stärkstens an, dass du eine Traumatisierung durch eine Namensänderung erlitten hast. Das halte ich für absoluten Blödsinn. ------------------------------------------ ende ------------------------------------------- Ich werde jetzt dieses Thema schließen denn solche Äußerungen: Zitat: das der beitrag reisserisch rüberkommt war auch meine volle absicht, man soll wissen was für menschenverachtende schweinereien das jugendamt so draufhat, das jugendamt hat in meinem fall einen klaren rechtsbruch begangen..... sind zum einen sachlich falsch, und menschlich m.E. nicht tragbar. Einen solchen Ton will ich in diesem Forum nicht haben. Kipp also bitte deinen Müll in der Zukunft woanders ab. _________________ Liebe Grüße ... HORST -------------------- Wer an Wunder glaubt, vollbringt sie. Ernst Moritz Arndt. --------------------
ordep74 22.12.11, 22:20
No new posts Sind Pflegekinder mit zwei Familien überfordert?
ich denke JA!! weil "normale kinder" nur einen vater und nur eine mutter haben und nicht doppelt soviel,bei scheidungen in der pflegefamilie sind es dann noch mehr Pflegeeltern die einfach durchrotiert werden...
ordep74 02.05.12, 13:41
No new posts "Geldmaschine" Pflegekind
Autor: ordep74 ------------------------------------------------------------------------------------ In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet. Hiermit mache ich von diesem Grundrecht gemäß der Deutschen Verfassung Gebrauch. Artikel 5 (verkürzt) (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt. ------------------------------------------------------------------------------------ Jugendämter,Heime und Pflegefamilien sichern sich ihren "Arbeitsplatz", und der Staat vergrössert seine "Macht" , Am 17.08.2008 sendete das ZDF in seinem Magazin frontal 21 einen Beitrag zum Thema Jugendämter Im Filmbeitrag heißt es ab 3:15 min: Sprecher: "Sind die Kinder erst im Heim, ist die Behörde die Verantwortung los. Davon profitieren viele Einrichtungen, die wirtschaftlich auf eine gute Belegung angewiesen sind. Bis zu 7.000 EUR monatlich bringt ein Heimplatz." In rund 9.500 Fällen übertrugen im Jahre 2009 die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein. Umgerechnet in Geld, um das es dabei geht: Wenn man davon ausgeht, daß pro Kind durchschnittlich monatlich 1.400 Euro an die Pflegefamilien gezahlt wird, so haben wir es mit der stattlichen Summe von 159.600.000,00 € (9500 (Fälle)*12*1400)zu tun. Bei einem geschätzten durchschnittlichen Honorar je Gutachten von rund 10.000,00 Euro beläuft sich das Geld, das jährlich in diesen Fällen an Gutachter gezahlt wird, insgesamt um die 95 Millionen Euro. Davon ein beträchtlicher, statistisch nicht genau erfasster Anteil an den bayerischen Monopolisten GWG sowie deren “Kooperationspartner”. ich habe im Internet von Pflegeeltern gelesen die 7 (in worten : SIEBEN) Pflegekinder haben. Diesen Pflegeeltern wurde sogar schon von einem Jugendamtsleiter ein längerer Vortrag darüber gehalten, dass es Pflegeeltern gäbe, die sich am Pflegegeld und den Zusatzleistugen bereichern würden ! ! ! „Pflegeeltern“, wie Sie sie nennen,sind professionelle Dienstleister , und eben keine Eltern. Sie bieten gegen Bezahlung Kindern, die nicht zur Adoption freigegeben wurden, ein familiäres Lebensumfeld. wollen die einem wirklich weissmachen, das sie das aus rein christlicher Nächstenliebe tun? (ich möchte niemanden was böses unterstellen, wenn es so ist, ist es wohl eine gute sache , sind durch ihre langjährige Erfahrungen bestimmt sogenannte "Profi-ELTERN",deswegen.. aber ich halte es für bedenklich, alleine der monatliche Erziehungsbeitrag von 202 euro pro Pflegekind beträgt 1414 euro , (lassen wir alle Pflegekinder unter 7 Jahre sein,da ich ihr alter nicht kenne) plus Unterhaltsbedarf macht das 4368 euro monatlich !!! Wenn einer 3 Jobs hat , macht er das bestimmt nicht weil er so gerne arbeitet oder weil er unausgelastet ist.... 2.3. Finanzielle Leistungen Der Unterhalt der Vollzeitpflege ist nach §39 SGB VIII geregelt. Es gibt Pauschalbeträge, die in drei Gruppen gegliedert sind. Die Staffelung erfolgt nach Altersgruppen. Wie hoch die entsprechenden Beträge sind, legt das jeweilige Landesjugendamt fest. Hier die aktuelle Leistungsgliederung (Stand 01.01.2006) des Landesjugendamtes Rheinland- Pfalz: Altersgruppe, Unterhaltsbedarf+ Erziehungsbeitrag 202 euro= Gesamt 0 bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 422,+ 202,= 624,-- 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 484,+ 202,= 686,-- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 586,+ 202,= 788,-- (http://www.lsjv.rlp.de – August 2007) Die Pauschalbeträge umfassen den gesamten Lebensbedarf des Kindes. Darunter fallen alle Kosten für den Verzehr, Taschengeld, Kleidung, Friseur, Pflegemittel, Telefon, Reparaturen, usw. Die Pflegepauschalen können bei Vorlage von Unfallversicherungszahlungen und Alterssicherungsbeiträgen für das Kind erhöht werden. Der Erziehungsbeitrag ist ein geringes Entgelt für die Pflegeeltern. Hierüber können die Pflegepersonen frei verfügen. Die Krankenhilfe wird nach §40 SGB VIII geregelt. Nicht anerkannte Verfahren (z.B. Heilpädagogische Verfahren) werden nicht finanziert. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Diese können auf Antrag der Pflegepersonen und nach Ermessen des zuständigen Jugendamtes gewährt werden: Art Vorraussetzungen Höhe der Zahlung Erstausstattung des Zimmers (Möbel und Bettzeug) Einmalzahlung auf Antrag und nach Bedarf 1500 Euro Bekleidungserstausstattung Einmalzahlung auf Antrag oder nach Bedarf 0,5 % der Pflegegeldpauschale Leistungen für wichtige Anlässe (Taufe, Konfirmation, Kommunion,...) bei wichtigen Anlässen auf Antrag oder nach Bedarf 200 Euro Gruppenreisen mit Jugendgruppen, Kirchenverbänden, Vereinen, etc. Einmalzahlung pro Jahr auf Antrag 200 Euro Urlaubsreisen mit den Pflegeeltern Einmalzahlung pro Jahr auf Antrag 300 Euro Weihnachtsbeihilfe Einmalzahlung pro Jahr ohne Antrag 0,07 % der Pflegegeldpauschale (http://www.lsjv.rlp.de – August 2007 ps: Ich bin selbst bei einer Pflegefamilie aufgewachsen und mir wurde von meinem Pflegevater erzählt, das meiner leiblichen Mutter nur wichtig gewesen wäre, das sie das Kindergeld bekommt.... weitere Beiträge: (hier auf dieser WEB-SEITE) -BEAMTENWILLKÜR -BEAMTENWILLKÜR reloaded -Situation "Pflegekind" abschaffen?
ordep74 02.05.12, 13:48
No new posts Sozialbehörde prüft Drogentest für Pflegeeltern
(quelle:HAMBURGER ABENDBLATT) Sozialbehörde prüft Drogentest für Pflegeeltern Nach dem tragischen Tod der elfjährigen Chantal aus Wilhelmsburg, die vor knapp zwei Wochen an einer Methadon-Vergiftung gestorben ist, wollen die Sozial- und Gesundheitsbehörde die Regeln zur Auswahl von Pflegefamilien überprüfen. Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) kann sich in diesem Zusammenhang auch vorstellen, Drogentests einzuführen, wie sie in anderen deutschen Großstädten wie Berlin oder Köln längst üblich sind. Erst am Donnerstag hatte sich herausgestellt, dass die Pflegeeltern von Chantal drogenabhängig sind. "Wenn es um die Auswahl von Pflegeeltern geht, dürfen Personen mit einer Drogenkarriere künftig keine Chance mehr haben, ein Pflegekind zu bekommen", sagte Scheele. Deshalb werde seine Behörde die bestehenden Regeln künftig so gestalten, dass Familien, bei denen es Anhaltspunkte für Drogenkonsum oder eine kriminelle Vergangenheit gibt, keine Pflegekinder mehr anvertraut werden. Zudem soll die Innenrevision der Bezirksaufsicht beauftragt werden, das Vorgehen der Behörden im vorliegenden Fall genau zu überprüfen, kündigte Scheele an. Der Leiter des Bezirksamts Mitte, Markus Schreiber (SPD), will vorerst keine persönlichen Konsequenzen aus dem Fall Chantal ziehen. Derzeit komme ein Rücktritt für ihn nicht infrage, sagte er dem Abendblatt. meine persönliche Meinung zu diesem Artikel: man sollte pflegeeltern auch einen umfassenden psychologischen Test unterziehen..und besser kontrollieren.wer weiss schon ob das Pflegekind seinen freien willen leben darf....später und überhaupt: freie berufswahl...wie es sich kleidet.. und ob dem Pflegekind später von den Pflegeeltern geholfen wird wenn es mal Probleme hat im erwachsenenalter.....oder nur bevormundet wird.. von den achso tollen Pflegeeltern..die sich vieleicht noch heimlich auf deren namen ein sparbuch eröffnen und das geld selbst einstecken...pfui (alles erlebt !!) wenn die pflegeeltern in einer kleinen stadt wohnen ,dann zahlt auch der mann von der sparkasse das geld an die aus.....
ordep74 22.05.12, 17:42
No new posts Situation "Pflegekind" abschaffen ?
Autor: ordep74 ich finde man sollte die Situation "Pflegekind" abschaffen, -weil es für viele Pflegekinder eine zu grosse seelische Belastung ist...., -weil es nix halbes und nix ganzes ist, genauso wie 1 Euro Jobs oder Leiharbeit...., -weil Pflegekinder mit zwei Familien oft überfordert sind..., -weil Kinder keine Pflegekinder sein wollen,sondern ganz normale Kinder..., -weil man nicht als Pflegekind geboren wird,sondern man wird dazu gemacht..., -weil es nicht mehr zeitgemäss ist...., -weil der kinderklau gestoppt werden muss..., -weil KINDERHANDEL (36300 Inobhutnahmen im Jahr 2010) in der Bundesrepublik Deutschland nach §236 StGB verboten ist!!...., -weil Rückführungen oft gar nicht stattfinden....., -weil Pflegekindern der Kontakt zu den Herkunftseltern oft von den Pflegeeltern verboten wird,das wird vom Jugendamt noch unterstützt, so haben Pflegekinder später niemanden mehr!!!...(wie in meinem Fall,meine Pflegeeltern hatten nie kontakt zu meinem leiblichen Eltern)..., -weil Kinder zu VOLLWAISEN gemacht werden!!!..., -weil Pflegekinder um ihre Identität betrogen werden!!..., -weil mit Pflegekindern illegale,geisteskranke Experimente gemacht werden (z.B.Namensänderungen,siehe meinen Beitrag:Beamtenwillkür),alles zum Wohle des Kindes,was in Warheit Folter ist!!!...., -weil Folter in Deutschland verboten ist!!! „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ – Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. -weil Traumatas oft mit dem Begriff SENSIBEL bagatellisiert werden...., -weil Pflegekinder oft hochintelligent sind,was aber von Pflegeeltern meist gar nicht bemerkt und gefördert wird,weil diese kinder nicht so geliebt werden wie eigene...., -weil Pflegekinder oft als grauenvoll und schwer gestört dargestellt werden....(was erwartet man von einem Pflegekind das nicht bei seinen Eltern sondern oft bei Pflegeeltern leben muss,die nichtmal die eigenen Kinder richtig im Griff haben...)..., -weil Pflegeeltern auch nicht immer nur "lieb und nett" sind...., -weil Pflegeeltern das Pflegekind oft einschüchtern (wenn du nicht brav bist,geben wir dich weg/kommst du ins Heim,deine Eltern sind tot)...., -weil Pflegeeltern sich oft am Sparbuch der Pflegekinder bereichern..., -weil auch Pflegeeltern sich scheiden lassen,das Pflegekind ist dann doppelt und dreifach bestraft und kommt NIE zur Ruhe...!!! (gerne wird dann auch dem Pflegekind die schuld gegeben..."DU bist schuld an der Scheidung,weil du so ein grauenvolles Kind bist!")....., -weil Pflegekinder von geschiedenen Pflegeeltern,die bei der Mutter leben ,oft vom pädophilen Nachbarn sexuell missbraucht und mit Mord bedroht werden wenn es sich jemand anvertrauen sollte.....(Pflegekinder sind leichte Opfer für pädophile,die merken gleich das der Vater fehlt und wenn das kind labil ist)....., -weil Pflegeeltern oft niederträchtig sind und ihre Macht ausnutzen..., -weil ein Kind keine Ware ist, die man hin und her schieben kann...., -weil schlechte Eltern hart bestraft werden müssen!!....., -weil man den Eltern helfen muss,statt Kinder zu entziehen...., -weil oft bei JA-Beamten aufgrund von zu geringer Intelligenz eine Verflachung des IQ zu befürchten ist ,was für alle beteiligten verheerende Folgen haben kann!!!..... -weil „Pflegeeltern“, wie Sie sie nennen, mehr oder weniger professionelle Dienstleister sind, und eben keine Eltern. Sie bieten gegen Bezahlung Kindern, die nicht zur Adoption freigegeben wurden, ein familiäres Lebensumfeld...., -weil keiner mit Kindern Geld verdienen darf...., -weil alleine schon der Begriff "Pflegekind" ein Unwort ist...., -weil ein Kind erzogen und nicht "gepflegt" werden muss...., -weil Pflegekinder oft durch ihre "Pflege" zur UnSelbständigkeit erzogen werden..., -weil Pflegekinder oft gar nicht von den Pflegeeltern beachtet werden,erst wenn sie um die Aufmerksamkeit buhlen und kriminell werden,dann werden sie aber noch dafür bestraft,man sollte diese Pflegeeltern zum Psychologen schicken..., -weil es nicht reicht dem Pflegekind Nahrung und saubere Kleidung zur Verfügung zu stellen..., -weil viele EX-Pflege/Heimkinder aufgrund ihrer Kindheit niemals ein "normales" Leben führen können,auf der Strasse bzw. in prekären Lebensverhältnissen leben oder sich umbringen..., -weil schon zuviele Pflegekinder gestorben sind..., -weil Adoption vernünftiger ist...., -weil die Fehler immer beim Pflegekind gesucht werden ,und nicht bei den Pflegeeltern...., -weil schwer gestörte Pflegeeltern oft die Augen verdrehen und sich den Kopf an der Wand blutig schlagen bis zur Bewustlosigkeit..., -weil Pflegekinder oft ein LEBEN lang traumatisert sind !!!...., -weil Pflegekinder entwurzelt, entfremdet werden, und im erwachsenenalter labil ,ambivalent, beziehungsunfähig sind...., -weil sich das Pflegekind immer an die Pflegefamilie anpassen muss....., -weil ein Pflegekind IMMER der FREMDE ist...., -weil Pflegeeltern keine JUNKIES sein dürfen...., -weil Pflegeeltern oft Drogen nehmen und lügen...., -weil Pflegeeltern oft AGGRESSIV und überfordert sind..., -weil es in Warheit oft gar nicht um das Pflegekind geht, sondern um die Pflegeeltern selbst ,die sich nur nach aussen profilieren wollen!!( seht her was für gute Menschen wir sind, wir haben diesem Kind (Vorzeigepflegekind) das Leben gerettet !,meistens haben Pflegeeltern Berufe wie:Lehrer,Politiker oder im medizinischen Bereich...) -weil Pflegekinder KEINE Erbanschprüche haben...., -weil Pflegekinder weniger Rechte haben...., -weil Pflegekinder oft keinen Führerschein und ein Auto von den Pflegeeltern zum 18ten Geburtstag bekommen, wie leibliche kinder,sondern"entsorgt" werden,indem man sich einfach nicht mehr um sie kümmert,mit dem Argument :du bist doch jetzt erwachsen,bezahle deine Bedürfnisse selbst!!!...., -weil Kinder kein "Forschungsprojekt" sein dürfen ,wie z.B. bei der Universität in SIEGEN , die da mit Pflegekindern spricht...., -weil man sich folgende frage stellen muss: Wenn es Berufspflegeeltern (Profis) gibt,gibt es dann auch Berufspflegekinder? klingt verrückt oder ? weil es verrückt IST!!! -weil ich es für unmenschlich,barbarisch und PERVERS halte...., -weil die Würde des Menschen unantastbar ist...., -weil ICH ordep74 selbst ein Pflegekind gewesen bin...., weitere Beträge auf dieser WEB-Seite: -Beamtenwillkür/ Namensänderungen bei Pflegekindern -Beamtenwillkür reloaded -"Geldmaschine" Pflegekind
ordep74 09.11.12, 01:18
No new posts Deutsches Jugendamt verschweigt Pflegekind 12 Jahre lang Herkunftsfamilie
Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten Mit Hilfe von Ämtern(insbesondere Jugendämtern, Amtsgerichten und Polizei) ,werden in der Bundesrepublik Deutschland ,Vor und Nachnamen von Pflegekindern verändert, sie erhalten eine neue Identität (ohne das pflegekind zu fragen oder mit ihm darüber zu sprechen,das ist IDENTITÄTSBETRUG!!) ,dies geschieht oft im Säuglingsalter oder bei der Einschulung ("zum Wohle des Kindes"). Aufgrund fehlender Erfahrung im Umgang damit und unter dem Vorwand es wäre das Recht des Pflegekindes dieses zu erfahren, wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Jugendamtsmitarbeitern(studierte Sozialpädagogen) diese Namensänderung dem Pflegekind mitgeteilt,(im Alter von 12 Jahren,weil nach meinung von Diplompsychologen,das menschliche Gehirn ein Bewusstsein entwickelt hat, mit dem es solch einen Wahnsinn verarbeiten kann!!!) ("zum Wohle des Kindes"),dadurch wird die Identität des Pflegekindes zerstört,das sich im Glauben befindet das Kind der Pflegeeltern zu sein, es wird in die Rolle des Pflegekindes gedrängt, was extreme (traumatisierende) Auswirkungen hat,oft ein Leben lang!!! Ich ,der Autor dieses Beitrags, (selbst ehemaliges Pflegekind=Betroffener) schreibe hier aus eigener Erfahrung und halte dies für ein JUSTIZVERBRECHEN!!!, (es ist Folter!!,schwere Körperverletzung und Verstoss gegen die Menschenrechte!!! (die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR) „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ – Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. es gibt mittlerweilen Studien darüber in denen herusgefunden wurde, "das das Mitteilen der Namensänderung, "NICHT SO GUT" für das Pflegekind ist da ein Identitätsverlust statt findet, bis hin zu geistigen Störungen,Komplexe und Aggression!!!!!!, weitere Beiträge hier auf dieser Webseite: -Beamtenwillkür/Namensänderung bei Pflegekindern -Beamtenwillkür reloaded -"Geldmaschine" Pflegekind -Situation "Pflegekind" abschaffen?
ordep74 03.12.12, 20:11
No new posts Deutsche Jugendämter abschaffen?
Das deutsche Volk sollte sich langsam mal die Frage stellen, warum man den Begriff „Kindeswohl“ nicht gegen die Begriffsbildung die „besten Interessen des Kindes“ ersetzt. Ich werde es im voraus schon mal erklären: die besten Interessen des Kindes lassen keinen Interpretationsspielraum! Und unter einem Gummibegriff „ Kindeswohl“ werden vorsätzlich politische Ziele verfolgt. Das Jugendamt dient sich selbst,nicht dem Staat! , handelt wie ein Arbeitgeber, der mittlerweile zu offensichtlich Heime und andere Trägereinrichtungen bedient und diese Träger legen die Akte immer so an, dass sie immer weiter an den Kindern verdienen können....man kann auch sagen das ,das Jugendamt zum Kinderhändler mutiert ist, seine ursprüngliche funktion verfehlt, und zu oft total versagt!!
ordep74 19.01.13, 22:45
No new posts Ein "Kurzpflegekind",was ist das?
in arbeit.....
ordep74 02.02.13, 20:28
No new posts Beobachtungen von Pflegekindern bei Pflegeeltern
-glasiger und ausdrucksloser Blick.Vieleicht rollen die Augen nach hinten oder die Lider flattern -die Pflegeeltern sprechen von sich selbst in der Mehrzahl oder in der dritten Person -das Gedächtniss zeigt Ausfälle oder andere Probleme -die Stimmungslage wechselt extrem auch ohne Anlass
ordep74 02.02.13, 21:48
No new posts geschlechtsumwandlungen bei chinesischen kindern
(quelle: chin.Tageszeitung) Die chinesische Mafia ist auch für Menschenhandel bekannt, unter anderem für Kinderraub rund 2,5 Millionen Kinder pro Jahr verschwinden in china, ohne das sie jemals wieder gefunden werden. Oft werden sie für Billiglohnarbeiten missbraucht oder an reiche kinderlose Paare verkauft,weil aber Mädchen in china weniger wert sind als jungen werden von korrupten Chirurgen Geschlechtsumwandlungen durgeführt.Die Operation dauert ca. 4 bis 8 Stunden und ist abhängig von der Prozedur und der vom Chirurgen angewendeten Technik. Viele dieser NSC-Kids (NAP SEX CHANGE) sterben übersetzung: xian sung tao
ordep74 24.02.13, 00:52
No new posts sexueller Missbrauch....
Wie sage ich meinen herrschsüchtigen Pflegeeltern das ich als ca 10oder 12 jähriger JUnge mehrfach von meinem pädophilen Nachbarn und einem bekannten von ihm sexuell missbraucht worden bin?
ordep74 10.04.13, 12:18
No new posts Jugendämter in Europa - Türkei interveniert
Beitrag von Ali Ria Ashley (Turkish Press-das türkische Nachrichtenportal) Die Türkei streitet für die Menschenrechte von Kindern und Eltern in Deutschland Ein Disput, der seines gleichen sucht, von den Medien in Deutschland aber kaum beachtet wird, geht in die nächste Runde. Die türkische Regierung will betroffenen Eltern nun rechtlich und materiell zur Seite stehen, damit betroffene ihre Rechte wahrnehmen können. Im Grunde genommen eine Blamage für jedes Land, welches sich als demokratisch bezeichnet. Die Türkei muss tatsächlich für die elementarsten Menschenrechte, für Kinder und deren Eltern, die in Deutschland leben, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sich einsetzen. Nach Angaben der türkischen Regierung haben Behörden in europäischen Staaten allein in den vergangenen Jahren mindestens 4000 türkisch stämmige Kinder und Jugendliche bei Pflegefamilien „Neubeeltert“. Solches Verhalten ist alles, aber unter keinen Umständen das Handeln eines Rechtsstaates Einer der Beispiele ist der Fall Yunus, der schon als Baby, türkischen Eltern entrissen und bei einem lesbischen Paar in den Niederlande "Neubeeltert" wurde. Grund: Der Junge kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus, ein übereifriger Arzt schöpfte "Verdacht" und alarmierte das Jugendamt. Dies behauptete sogleich, dass es sich bei den Verletzungen um Gewalt handeln würde, die Mutter hat dies jedoch stets verneint. Ein typisches Beispiel. Eltern bringen Kind zum Arzt oder Krankenhaus, Kind weg! Das Jugendamt hat eine Meinung zu einer Sachlage und es gibt kein zurück mehr. Das Jugendamt muss nichts beweisen oder belegen, es reicht eine Beurteilung oder eine Unterstellung mit irgendeinem Kunstbegriff (Kindswohlgefährdung, Erziehungsunfähigkeit, Überforderung, Unterforderung, Empathieunfähigkeit etc.) um ein Kind an sich zu reißen. Völlig legal versteht sich, durch deutsche Richter per Beschluss abgesegnet oder auch nicht, das Jugendamt hat in Deutschland offenbar IMMER recht, Betroffene nahezu recht- aber vor allem wehrlos. Wer sich dennoch wehrt, riskiert es mitunter entmündigt in einer Psychiatrie oder auch im Vollzug zu landen. Nicht wenige Betroffene sind auf der Flucht mit Ihren Kindern vor dem Jugendamt. Am 22.09.2011 berichtet RTL über eine sechsköpfige Familie, die sich in den Wäldern versteckt hielt, aus sorge man könnte ihnen ihre Kinder rauben. Die Sorge war und ist nicht unberechtigt, dass Jugendamt jagt mithilfe auch der Medien, der Polizei und Gerichten teilweise völlig unschuldige Bürger, deren einziges Verbrechen darin besteht, ihre Kinder nicht hergeben zu wollen. Doch dies ist, ob man es glauben will oder nicht, eine Straftat. Solches Verhalten ist alles, aber unter keinen Umständen das Handeln eines Rechtsstaates. Deutschland wird im Bezug auf die Menschenrechte von der UN mit einer mangelhaft benotet und wurde mehrfach in letzter Zeit wegen grober Verstöße gegen die Menschenrechte rechtskräftig verurteilt. Eines der bekanntesten und erschütternsten Fälle ist der um die Familie Hase aus Münster/Westf., wo Deutschland sogar zur Zahlung von Schmerzensgeld in erheblicher Höhe verurteilt worden ist. Offenbar ist es so, dass diejenigen, die am meisten über Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern klagen, es am nötigsten haben. Neben anderen Organisationen klagt auch Amnesty International über massive Menschenrechtsverletzungen in Deutschland. Jedoch findet eine öffentliche Debatte hierüber nicht statt. Keine kritischen Stimmen, als sei alles in bester Ordnung. Es scheint in Deutschland ganz offensichtlich eine unterschwellige Zensur zu geben. Deutschland hat im Bezug auf die Menschenrechte ein gewaltiges Problem, allein was Jugendämter und Familiengerichte betrifft Worum geht es eigentlich? Es geht unter Tausenden Fällen neben dem Fall Yunus auch um das bestürzende Schicksal dreier weiterer Kinder türkischer Herkunft, die vom Jugendamt in Obhut genommen worden sind. Das Besondere dabei ist auch hier, dass diese türkischstämmigen Kinder nach Informationen des türkischen Untersuchungsausschusses bei homosexuellen Paaren in Belgien „Neubeeltert“ wurden. Nie waren Kinder so schnell wie heute in den Fängen der Jugendämter, nie waren Eltern und Bürger dieser Behörde gegenüber so recht und machtlos. Es reicht schon die Beurteilung eines vom Familiengericht einsetzten "Sachverständigen" bzw. "Gutachters", der die Meinung vertritt, dass die Eltern „Emphathie-unfähig“ wären, also sie sein „Gefühlskalt“. Eine gemeinere Unterstellung kann es kaum geben, aber genau das ist die Normalität: Verdächtigungen, Mutmaßungen und Unterstellungen oder irgendwelche Behauptungen seitens des Jugendamtes. Emphathieunfähigkeit, ebenfalls ein regelrecht vergewaltigter Begriff, deren sich das System Jugendamt und Familiengericht ordentlich bedient. Warum eigentlich? Die gängige Praxis seid Jahren ist, um freundliche Worte zu verwenden, erschreckend um nicht zu sagen besorgniserregend: Das Jugendamt in Deutschland ist faktisch allmächtig, kann seit der Reform des Kindschaftsrechts durch die ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ohne Richterbeschluss oder Entscheidung, Kinder mit der Begründung an sich reißen, das „Kindswohl“ sei gefährdet. Was aber dieser nebulöse Begriff „Kindswohl“ sein soll, darüber streiten sich die Gelehrten bis heute. Es gibt keine klare Definition, wie denn auch? „Das Kindswohl“ ist aber vor allem ein Begriff, mit dem das Jugendamt Kinder aus Familien entreißt, ähnlich wie mit dem Kunstbegriff: „Erziehungsfähigkeit“. Hierbei geht das Jugendamt und Familiengericht davon aus, dass man „Erziehungsfähigkeit“ messen könne. Das ist Schlichtweck absurd! Diesen Kunstbegriff "Erziehungsfähigkeit" gibt es diesen weder in der Psychologie noch in der Pädagogik noch in der Soziologie noch sonst wo in seriösen Arbeitsbereichen, wo es um den Menschen geht. Die Inobhutnahme der Kinder geschieht in aller Regel ohne Vorankündigung und plötzlich, z. B. nach einer anonymen Meldung, wo es heißen könnte, das Kind würde „sexuell“ missbraucht oder würde misshandelt oder lebe in einer verwahrlosten Wohnung etc. Es genügt aber auch schon mal ein blauer Fleck im Gesichtsbereich, was bei tobenden und lebendigen Kindern ja nun einmal vorkommen kann und das Kind ist weg, so wie im Fall Yunus. Und auch wenn das Gericht der Meinung ist, dass das Kind wieder zu den Eltern solle, darf das Jugendamt das Kind einfach behalten. Es heißt dann, das Kind sei mittlerweile den leiblichen Eltern gegenüber „Entfremdet“ und eine Zurückführung in die eigene Familie wäre nicht im Sinne des „Kindswohls“. Die Palette der Argumente ist teilweise so lang wie haarsträubend. Das Jugendamt, eine von den Nationalsozialisten gegründete verwaltende Behörde Es gibt Eltern, die haben einen Gerichtsbeschluss, das besagt, dass das Kind wieder zu den Eltern solle, aber Sie bekommen ihr Kind entgegen des Urteils, trotzdem nicht wieder. Die Eltern brauchen sich in Deutschland nicht machtlos gegenüber dem Jugendamt zu fühlen, sie sind es de facto. Es gibt keinerlei Kontrolle über dem Jugendamt in Deutschland. Das Jugendamt, eine von den Nationalsozialisten gegründeter Behörde, nimmt, oft allein aufgrund einer anonymen Meldung, Kinder „Inobhut“. Fakt ist: Die Kinder werden aus den Schulen oder aus Kindergärten plötzlich und ohne Vorankündigung oder Ähnliches herausgenommen. Meistens unter dramatischen Szenen, wo Kinder unter Schreien und Weinen weggezerrt werden, was keine Seltenheit ist. Aber auch die gewaltsame Herausnahme von Kindern aus Familien mit vorgehaltener Schusswaffe durch die Polizei incl. aufbrechen von Türen, ist ebenfalls keine Rarität. Zu diesen unfassbaren Aktionen des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei muss diese Behörde nicht mal das Gericht anrufen. Das Jugendamt entscheidet über das Schicksal von Familien ohne eine Kontrollinstanz. Ein unfassbarer Zustand, den es so in keinem anderen Land in der ganzen Welt gibt. Warum ist das eigentlich so? Es gibt keinerlei Kontrolle über das Jugendamt Die von der Verfassung garantierten Bürgerechte werden in vielen fällen mit Füßen getreten ohne jegliche Konsequenzen für die Täter bzw. für die Personen, die das Recht brechen oder beugen. Deutsche Gerichte lässt dies offensichtlich völlig kalt, es gibt so gut wie keinerlei negative Konsequenzen für Jugendamtsmitarbeiter oder Familienrichter, auch wenn das Recht ganz offensichtlich zum Nachteil der betroffenen Eltern gebeugt oder gebrochen wird. Das System Jugendamt und Familiengericht ist offenbar immun gegen jegliche Strafverfolgung. Ein Skandal, der aber keine Öffentlichkeit findet. Warum eigentlich nicht? Wie kommt es, dass dieses heiße Thema keinen Zugang in die öffentlichen Debatten findet? Eine mehr als berechtigte Frage. Nach der Reform der Kinderschutzgesetze kann das Jugendamt in Deutschland, auch auf bloßem verdacht hin, zum Beispiel auf angeblichem Missbrauch, Kinder in Obhut nehmen, was es auch tut und zwar Tausendfach. Jahr um Jahr, Monat für Monat, Tag für Tag und jeden Tag sind es statistisch gesehen rund 100 Kinder. Man mag das einfach nicht glauben wollen. Allein im Jahre 2011 haben Jugendämter in Deutschland 38.500 Kinder Inobhut genommen und Zehntausenden Eltern das komplette Sorgerecht sowie das Aufenthaltbestimmungsrecht entzogen. Dies bedeutet, dass die oft völlig verzweifelten Eltern durch deutsche Richter bzw. Gerichte, komplett entrechtet wurden und täglich werden. Dies mit einer Flapsigkeit und Dreistigkeit, das einem das Blut in den Adern gefriert. Teilweise werden mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten, den faktisch wehrlosen Eltern, sämtliche Elternrechte bzw. die von der Verfassung garantierten Bürgerrechte entzogen, obwohl das Kind nie verwahrlost war, obwohl das Kind Kern gesund ist, obwohl die Eltern alles gemacht haben, was das Jugendamt forderte. Dass hier etwas Unfassbares mitten unter uns in Deutschland durch eine Behörde und Familiengerichte passiert, will in Deutschland niemand hören. Alle schauen weg, das ist die Realität derzeit in Deutschland, wenn es um das Jugendamt und die unfassbar hohen Zahlen im Bezug auf die Inobhutnahmen geht Verzweifelte betroffene versuchen im Internet auf sich aufmerksam zu machen, treffen sich bei Demonstrationen, aber die Medien, allen voran ARD, ZDF und das WDR schauen konsequent weg. Gibt es doch eine Zensur in Deutschland? Offensichtlich schon, jedenfalls meinen dies Tausende betroffene Eltern, aber auch Fachleute, die sich auf die Seite der Betroffenen Eltern geschlagen haben. Familienrichter entziehen in einer bisweilen abstoßenden Weise wie am Fließband Eltern sämtliche Rechte im Bezug auf ihr Kind. Dies oft nachweislich völlig unverständlich, da die Kinder weder wirklich gefährdet oder verwahrlost waren. Die deutschen Gerichte nehmen es teilweise als erwiesen an, dass das sogenannte Kindswohl gefährdet sei und dann ist das so. Den Eltern werden nicht nur ihre Kinder geraubt, sondern auch ihre elementarsten Menschenrechte. Es ist kaum ein Fall bekannt, wo die Eltern ihre Kinder wieder bekommen haben, nachdem es in die Hände des Jugendamtes gelangt war. Deutschland wurde auch bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für grobe Verstöße gegen Menschenrechte im Bezug auf das neue Kindschaftsrecht verurteilt. Dies beeindruckt aber weder das Jugendamt noch deutsche Gerichte bzw. die so genannten „Familiengerichte“, noch schert es die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft oder Politiker. Strafanträge gegen Richter, die das Recht beugen oder brechen oder gegen Jugendamtsmitarbeiter werden, in 99 Prozent der fälle sofort eingestellt. Als ob alle Angst hätten? Vor was? Oder sollen wir lieber fragen: Vor wem, dass nicht mal die mutigsten Politiker dieses heiße Thema im Bundestag behandeln wollen? Alle schauen weg, das ist die Realität derzeit in Deutschland, wenn es um das Jugendamt und die unfassbar hohen Zahlen im Bezug auf die Inobhutnahmen geht. Auch Entscheidungen vom allerhöchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, beeindruckt die Akteure im Jugendamt oder Familienrecht wenig oder gar nicht, genauso wie Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte. Das Recht wird im familiengerichtlichen Verfahren ad absurdum geführt. Von einem fairen Verfahren kann in den aller meisten fällen, nicht die Rede sein Als ob im Familiengerichtsverfahren komplett andere Regeln gelten würden, wie in anderen Bereichen des deutschen Rechts. Und so ist es auch, dass das in sich geschlossenes System „Familiengericht und Jugendamt“, keine Zuschauer wünscht. So werden die Verhandlungen IMMER unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Zeugen unerwünscht. Presse? Unerwünscht. Nicht selten werden betroffene Eltern durch Ihre Anwälte in der Verhandlung fallen gelassen, wie eine heiße Kartoffel. Nur die wenigsten Anwälte im Familienrecht setzen sich auch wirklich für ihre Klienten ein, so betroffene Eltern, die sich verzweifelt im Internet äußern, da kaum eine Zeitung bereit ist, deren Anliegen zu thematisieren. Es wird von Zuständen berichtet, die man einfach nicht glauben kann, so grotesk spielen sich in familiengerichtlichen Verfahren die Dinge ab. Viele der betroffenen Eltern beklagen zudem, dass sie kein faires Verfahren hatten. Bei den familiengerichtlichen Verfahren dürfen die oft völlig verzweifelten Eltern keine Zeugen vorstellen, keine „Entlastenden“ Aspekte darbringen, sie werden oft völlig unschuldig, bewusst schwerster Straftaten beschuldigt, aber Sie dürfen sich nur sehr beschränkt verteidigen, wenn überhaupt. Schließlich soll ja „geholfen“ werden. Es stellt sich die Frage wobei? Die Regeln in der ZPO, der zivilen Prozessordnung, greifen an dieser Stelle ebenfalls nicht. Eltern, denen die Kinder weggenommen wurden, betroffene Eltern sagen nicht selten „geklaut“ wurden, wird vorgeworfen bzw. Sie werden beschuldigt, das sogenannte Kindswohl gefährdet zu haben, wobei kein Mensch erklären kann, was man darunter zu verstehen hat, was das überhaupt sein soll. Zwar werden Hilfen angeboten, auch vom Jugendamt, bevor es zu solchen gravierenden Einschnitten kommt - diese „Hilfen“ sind dann sogenannte SPFH, sozialpädagogische Familienhilfen. Diese bekommen Ihr Geld für Ihre Arbeit in aller Regel nicht direkt vom Jugendamt, sondern von einem der so genanten „Träger“. Diese sind die Diakonie, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz oder ähnliche karitative Vereine, die selber Kinderheime und Ähnliches unterhalten. Hierzu muss bemerkt werden, dass das Kinder einem Kinderheim rund 7 bis 8 Tausend Euro pro Monat einbringen und Pflegeeltern bis zu 4 bis 5 Tausend Euro bekommen kann. Wenn Kinder aber ins Ausland gebracht werden, gibt es bis zu 14 Tausend Euro pro Kind und Monat. Ein lohnendes Geschäft. Bundesweit ist zu beobachten, dass in aller Regel der Vater als gefährlich bzw. als Gefahr für das Kind dargestellt wird und die Kindsmutter bzw. die Mutter allen möglichen psychischen Störungen, Süchte oder „Zwangshandlungen“ vorgeworfen wird. Die Akteure sind der Meinung, dass Sie im Recht sind, obwohl Sie selber tausendfach das Recht brechen.
ordep74 15.04.13, 00:31
No new posts Türkische Mutter holt Jugendamt: Zwillinge seit 2 Jahren weg
(Quelle:turkishpress-das türkische nachrichtenportal ) Die türkische Regierung ist sich mittlerweile über die Problematik der Inobhutnahme von türkischen Kindern und Jugendlichen durch deutsche Jugendämter bewusst. Bekir Bozdağ spricht von Assimilierung und Missionierung zu Christen, Verbände von einer Industrie Der Fall einer Mutter beschäftigte lange Zeit die türkischsprachigen Medien in Deutschland. Inzwischen gehen türkische Elternvereine und Verbände über, die türkische Regierung auf den Plan zu rufen und die wittert darin eine Assimilierung von Kindern und Jugendlichen mit türkischen Migrationshintergrund. Der Vorwurf klingt erst einmal absurd, die Geschichten um betroffene türkische Eltern sind aber inzwischen Alltag. Man schätzt, das 23 Prozent der im Jahre 2012 von Jugendämtern in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen türkischen Ursprungs sind, Tendenz steigend. Bekir Bozdağ: "Assimillation und Missionierung" Der stellvertretende Ministerpräsident Bekir Bozdağ erklärte Mitte Mai, es befänden sich etwa 4.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland unter der Obhut von Pflegefamilien, karitativen Einrichtungen oder Kirchen. Bekir Bozdağ bezeichnete die Zahlen als alarmierend und die Erfahrungen der türkischen Eltern als ein einziges Drama. Gleichzeitig erhob er schwere Vorwürfe gegen die Jugendämter und sprach von einer gesteuerten Assimilierung. Psychologin Carola Storm-Knirsch: "Wir nennen es Industrie" Betroffene deutsche Eltern sowie Türkische Elternverbände bezeichnen die Arbeit der Jugendämter unverhohlen als eine Industrie. Um lebensfähig zu bleiben und die ihnen vom Haushalt zugesprochenen finanziellen Mitteln auch im nächsten Jahr zu erhalten, hätten diese regelrecht eine Industrie aufgebaut und müssten es am Leben erhalten, in dem sie das "Pensum" erfüllen. Daran verdienen nicht nur Einrichtungen, sondern Pflegeeltern oder freie Jugendamtsmitarbeiter. Allein in den letzten fünf Jahren ist die Inobhutnahme von Kindern um 36 Prozent gestiegen und die Kosten für ein einziges Kind, das in Obhut genommen wurde, kann bis zu 7.000,- im Monat betragen. Längst fordern Betroffene und Verbände eine Neuregulierung der Jugendamtsarbeit, um die menschenünwürdigen "Kindesentführungen" durch Ämter einzuschränken. Ursula von der Leyen: "Solche Entscheidungen sind für die Jugendämter immer eine Gratwanderung" Obwohl die ehemalige Bundesfamilienministerin von der Leyen bereits 2009 harte Kritik an der Praxis der Jugendämter übte, hat sich seitdem nichts verändert. Zwar sei die Inobhutnahme eine kurzfristige Massnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die daheim akut gefährdet seien, aber die Praxis zeige auch, dass es viele Fälle gebe, die jahrelang andauern würden. Mangelnde Empathie und schon ist das Kind weg Für die Inobhutnahme reicht allein schon eine mangelnde Empathie, die ein vom Jugendamt bestellter Mitarbeiter an der Mutter oder dem Vater diagnostiziert und schon wird das Kind ohne Ankündigung und Möglichkeit des Abschieds aus dem Familienkreis entrissen. So ereignete sich das jedenfalls bei Sevgül Erdal, der damals alleinerziehenden Mutter von Zwillingen. Da es in der Schule zunehmend Probleme gab; die Mutter bezeichnete es als Diskriminierung der Kinder durch die Lehrkräfte, holte sie sich Hilfe vom Jugendamt. Eine folgenschwere Entscheidung, mit der sie seit zwei Jahr nicht zurecht kommt. Erst hatte man einen Mitarbeiter des Jugendamtes in der Wohnung, der die Kinder gleich zu einer Therapie schickte, danach kam die Polizei, die aufgrund eines Gerichtsbeschluss die Kinder mitnahm. Seit 2 Jahren kann sie die Zwillinge nicht sehen Heute, nach 2 Jahren, ist die Mutter verzweifelter denn je, denn eines der Zwillinge will nicht bei der Pflegefamilie bleiben und unbedingt zurück, während das andere Kind bereits zum dritten male aus einer anderen Pflegefamilie ausgebrochen und seitdem verschwunden ist. Allein schon das Auseinanderreißen der Zwillinge an sich, stellt die Mutter auf eine große Probe, um nicht vollendst die Fassung zu verlieren. Die Prozedur zur Inobhutnahme durch Jugendämter sei schlicht und einfach nur noch als Automatismus zu bezeichnen, verurteilt dabei eine türkische Familie, die seit mehreren Jahren keinen Kontakt zu dem eigenen Kind hat. Alle bisherigen Bemühungen, das Kind per Gerichtsurteil zurück zu bekommen scheiterten demnach und das ist bisweilen nicht der einzige Fall, der Fragen aufwirft.
ordep74 15.04.13, 00:47
No new posts Türkei - Tochter sieht leibliche Mutter nach 7 Jahren
(Quelle: turkishpress-das türkische nachrichtenportal ) Tränen flossen, als die 18-jährige Elif Yaman nach nun 7 Jahren, in der nordwestlichen Stadt Sakarya wieder in die Arme der leiblichen Mutter fiel Der stellvertretende Premier Bekir Bozdag hatte das 7-jährige Märtyrium beendet und mit der Mutter von Elif Yaman in Sakarya auf die langersehnte Ankunft gewartet, berichteten türkische Medien kurz nach der Ankunft. Als die 18-jährige Elif das Foyer des Hotels betrat, flossen die Tränen. Nach 7 Jahren konnten sie sich endlich wieder in die Arme fallen. Vergessen waren die Erlebnisse, die Zeit nach der Zwangstrennung durch das Jugendamt. Die Trennung der leiblichen Eltern oder Elternteile von ihren eigenen Kindern ist in der türkischen Kultur weitaus einschneidender als man zunächst annimmt. Das war auch im Fall der Familie Yaman nicht anders, wie auch in vielen weiteren tausend anderen Fällen, die langsam ans Tageslicht kommen. Viele türkische Familien in Deutschland sind davon betroffen. Das Jugendamt schaltet sich ein, um den Schutz und das Rechts des Kindes zu gewährleisten, das Kindeswohl steht dabei an erster Stelle. Verwahrlosung, Gewalt, es gibt viele Gründe, warum das Jugendamt sich einschaltet und das Kind in die Obhut von Pflegeeltern gibt. Das war auch im Fall Yaman nicht anders, eines von geschätzten 3.000 Fällen, in denen türkische Familien betroffen sind. Es werden Vorwürfe laut, die Jugendämter würden willkürlich handeln, durch Gerichte im handeln bestätigt. Hinzukommt dann auch noch die Religion, die Herkunft, die dabei eine Rolle spielen. Vielleicht ist von allem etwas dran, vielleicht ist es auch in vielen Fällen gerechtfertigt, dass das KIndeswohl über alles gestellt wird. Aber ist damit den Kindern geholfen? Viele sehen das kritisch. Sie befürchten einschneidende psychologische Folgen für das Kind selbst. Aber auch die Eltern oder ein Elternteil, leiden darunter. 1991 heiratete Ayse Yaman und kam mit dem Ehemann nach Deutschland. Ein Jahr später kam die Tochter Elif auf die Welt. Die heile Welt brach aber kurz danach zusammen. Ayse und ihr Mann lebten sich auseinander, bald trennte sich Ayse von ihrem Mann, dann kam eins nach dem anderen. Als Elif 5 Jahre alt wird, zieht Ayse mit ihr in ein Frauenhaus ein. Streß, die Umgebung, sie verleiten die Mutter dazu die Tochter zu schlagen. Einmal habe sie zugeschlagen, erklärte sie 2007 gegenüber der Sabah-Avrupa. Der Vorfall wird gemeldet, das Jugendamt in Osnabrück schaltet sich ein und nimmt das Kind in Obhut. Ayse schlägt den juristischen Weg ein, will das Kind zurück bekommen, aber das stellt sich als langwierig heraus und auch das Jugendamt hat ihre Vorgaben und will die Mutter durch einen Psychologen untersuchen lassen. Erst dann will man darüber befinden, ob das Kind an die Mutter übergeben werden kann. Der Mutter wird von dem Psychologen aber attestiert, sie könne der elterlichen Pflichten nicht nachkommen. Sie besorgt sich einen weiteren Attest, die etwa anderes besagt, aber das Jugendamt hat ihr Urteil gefällt. Elif wird an eine Pflegefamilie übergeben, das Kind von der Mutter vollkommen abgeschirmt. Sie darf von da an kein Kontakt aufnehmen. Es gibt keine Adresse, keinen Namen und keine Telefonnummer von der Pflegefamilie. Ayse Yaman holt sich Hilfe, zunächst zwei Anwälte, dann bittet sie Hilfsvereine um deren Rat, erbittet Hilfe vom türkischen Aussenministerium. Man wird aktiv, aber das Gericht urteilt, das Kind bleibt bei den Pflegeeltern, einer katholischen Familie, wie Ayse Ende 2007 gegenüber türkischen Medien angibt. Auch die Anwälte sind besorgt, vermuten doch sie, dass das staatliche Willkür sei. Nicht nur dass die Pflegeeltern eine andere Religion haben, auch der Richter befindet, das Kind dürfe nicht weiter muslimisch erzogen werden. Für die Anwälte bedeutet das nichts anderes als Assimilationspolitik. Ein weiterer Schicksalsschlag macht es dann erheblich schwieriger, den juristischen Streit weiterzuführen. Sie wird aus Deutschland ausgewiesen, weil sie seitdem arbeitslos geblieben ist. Türkische Vereine die sich damit alltäglich befassen, beschwichtigen heute den Fall. Es liege auch an den Muslimen bzw. Türken selbst, solche Fälle erst nicht aufkommen zu lassen. Die Umut Yildizi e.V. in Neuss ist so eine Hilfsorganisation, die Familien türkischer Herkunft dazu animiert, sich als Pflegeeltern zur Verfügung zu stellen. Es liege schließlich an den Türken oder Muslimen selbst, diese Fälle selbst in die Hand zu nehmen, denn es gebe weiterhin einen erheblichen Mangel an Pflegeeltern. Dewegen würden sich auch die Ämter genötigt sehen, türkische Kinder in die Obhut Deutscher Familien zu geben. Noch habe sich unter den türkischen Migranten nicht herum gesprochen, das auch sie aktiv werden könnten, sie dabei finanziell entschädigt werden. Élif, die sich am gestrigen Abend nur in deutscher Sprache gegenüber der türkischen Presse erklären konnte, stellte auch klar, sie sei von der Pflegefamilie nicht unter Druck gesetzt worden. Nach 7 Jahren Trennung und all den Erlebnissen, ist auch alles vergessen, vergeben.
ordep74 15.04.13, 00:50
No new posts Jugendamt in Deutschland: Kinderklaubehörde im Dienste der Pflegeindustrie
(Quelle:Nachrichtenspiegel-das nachdenkmagazin) Freitag, 15.3.2013. Eifel. Wie schreibt man Geschichten, die man gar nicht schreiben darf? Wie macht man auf Missstände aufmerksam, die zum Himmel schreien, aber nicht genannt werden dürfen? Was macht man mit Informationen, die einem unter dem Siegel der strikten Verschwiegenheit mitgeteilt werden – zum eigenen Schutz? Wie kann man sicherstellen, das die Quellen nicht doch entdeckt werden? Nun – man kann eine Geschichte erzählen. Fällt umso leichter, wenn man anonym ist. Meine Geschichte zum Beispiel – die kann ich erzählen. Ich bin geschieden – nach 23 Jahren Ehe beschloss meine Ex-Frau, das ich ein “Dreckskerl” sei (erfuhr ich durch Dritte) und das sie sich lieber umbringen würde, als auch nur noch einen Tag mit mir weiter zu leben – was sie dann auch mehrfach in die Tat umsetzte. Nun – ich bin auch kein Engel. Wir hatten sechs Kinder zusammen, ich wähnte mich in einer heilen Familienwelt, die viel Kosten verursachte. Wie andere Blödmänner auch, arbeitete ich bis zu 120 Stunden die Woche (das geht – für einen gewissen Zeitraum), um mein Gehalt zu verdoppeln – was mir immer mal wieder gelang. Kinder kosten halt Geld – und wenn man nicht beständig dem Staat auf der Tasche liegen möchte (was ja gerade in diesen Zeiten an Gotteslästerung und Majestätsbeleidigung grenzt), dann muss man schon was tun, um die ständigen Forderungen von Schule und Staat befriedigen zu können – erst recht, wenn der Staat einem beständig tiefer in die Tasche greift, wovon Hausbesitzer ein besonders lautes Lied singen können. Während einer Trennung und Scheidung stellt sich natürlich die Frage: was ist mit den Kindern? Und auf einmal bekommt man Kontakt zu einer Behörde, die man sonst nur vom Hörensagen kannte: dem deutschen Jugendamt. Nun – der Mehrzahl der Menschen ist dieses Amt unbekannt. Wer keine Kinder hat, der begegnet ihm nicht – es sei denn, da wurde mal wieder ein Pflegekind von der Pflegefamilie gefoltert, umgebracht oder zum Betteln geschickt. Solche Behandlung von Pflegekindern ist mir nicht neu. In den siebziger und achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts interessierte ich mich für alternative Lebensgemeinschaften (und tue es heute noch), da ich der Meinung bin, das Stämme die Stürme der Zukunft besser überstehen können als Einzelgänger. Während meiner Reisen stieß ich auch auf Modelle, die ich sehr bedenklich fand: das klassische Aussteiger-Bauernhof-Modell, finanziert durch … Pflegekinder. Viele Pflegekinder. Man sprach ganz offen davon, das die Kinder “nur wegen des Geldes” auf dem Hof waren, ansonsten störten sie nur das alternative Leben. Gut – es sah schön aus, wenn man von außen schaute: viele halbnackte Kinder rannten über den Hof und spielten mit den Tieren, während die Pflegeeltern gemütlich bei selbstgedrehter Zigarette und der nachmittäglichen Flasche Bier im Innenhof saßen: Idylle pur. Pflegefamilie ist – ich hoffe, ich verärgere hier niemanden mit meiner krassen Meinung – ein Job wie jeder andere auch. Im Deutschlandradio erfährt man etwas mehr darüber: “Dieses Geld, was die Pflegeeltern bekommen, ist zweigeteilt und zwar bekommen sie für ihren Aufwand, also für ihr bürgerschaftliches Engagement so etwas wie einen Erziehungsbeitrag, der auch nicht versteuert werden muss, es ist kein Einkommen in dem Sinne und das beträgt zur Zeit 219 Euro monatlich.” Dazu kommen die sogenannten kindbezogenen Aufwendungen, von denen sämtliche Ausgaben wie Kleidung, Spielzeug, Essen, Taschengeld, Sportverein, Musikunterricht etc. bestritten werden sollen. Die Pauschalen liegen zwischen 458 Euro bei Kindern bis 7 Jahren und 638 Euro für Pflegekinder im Teeniealter und variieren wie auch der Erziehungsbeitrag von Bundesland zu Bundesland nur unerheblich. Von solchen Summen können Kinder arbeitsloser Eltern nur träumen. Die müssen mit knapp einem Drittel der Bezüge auskommen … und bieten so schon mal einen Ansatzpunkt, das Kinder aus der Familie genommen werden, die ihnen nicht die nötige materielle Sicherheit geben kann. Wo sie dann hin kämen, gleicht einem Lottospiel: “Es gibt keine Vorgaben, keine gesetzlichen Vorgaben, wie das Pflegekinderwesen in den Jugendämtern, bei freien Trägern organisiert werden muss, das heißt von daher gesehen haben Sie hier auch in Deutschland einen bunten Flickerlteppich dazu, … wo es eben halt sehr, sehr unterschiedliche Ausgestaltungen des Pflegekinderwesens gibt und das führt oftmals auch schon doch zu einer großen Unübersichtlichkeit.” Spannend auch die Begründung, warum dieser manchmal tödliche “Flickerlteppich” so weitergelebt wird: Nach dem Methadon-Tod der elfjährigen Chantal in Hamburg ist das Kinderpflegewesen in Deutschland in die Kritik geraten. Für den Staat bleiben Pflegefamilien eine kostengünstige Betreungsform. “Eine kostengünstige Betreuungsform” – wie nennt man dann eigentlich die Hartz-IV-Situation von Kindern: eine absolut billige Endlagerung? Doch zurück zum Thema, das ich als persönliche Geschichte erzählen wollte, um damit das Thema etwas lebensnaher zu gestalten. Auch bei uns ging es um den Verbleib der Kinder – nachdem ein Versuch, weiter unter geänderten Rahmenbedingungen zusammenzuleben, gescheitert war. Man findet sich dann auf einmal vor einem Gericht wieder – einem ganz normalen Amtsgericht – wo dann plötzlich und unerwartet ein Jugendamtsmitarbeiter auftaucht und von Adoption spricht. Begründung: Keine. Nun – wir leben hier in der Eifel. Viele Narreteien der Moderne gehen an uns spurlos vorbei und auf die Phantasien einer Halbtagskraft aus der fernen Stadt gibt man hier nicht soviel. Da ich zudem ein sehr streitbarer Mensch bin und durch meine Mutter etwas sensibilisiert war, wollte ich auch gleich auf die Barrikaden gehen … bis ich eines Tages von wohlmeinender Stelle an die Seite genommen und unter dem Siegel der absoluten Verschwiegenheit darauf hingewiesen wurde, das Jugendämter nichts anderes als Kinderklaubehörden sind, die einen Bedarf neureicher Eltern an Nachwuchs zu befriedigen haben. Außerdem – so weiter – gibt es auch einen gewissen Druck von Seiten der Pflegekinderindustrie: viele Kostenkalkulationen funktionieren dort nicht, wenn nicht beständig Nachschub kommt. Der Rat kam von fachlich versierter Seite … und war mit viel Angst bezüglich meines Wohlergehens verknüpft, weshalb ich ihn ernst nahm. Immerhin zeigt auch eine Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2012, das man es hier mit einer stetig wachsenden Erscheinung zu tun hat: Im Jahr 2011 haben die Jugendämter in Deutschland 38 500 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 2 100 (+ 6 %) mehr als 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2007 (28 200 Inobhutnahmen) stieg sie um 36 %. Auf wundersame Weise wächst hier der Kinderklau in unvorstellbarem Maße … bedenkt man, das immer weniger Kinder geboren werden, so hätte man Wachstumszahlen, die absolut alamierend sein müssen. Woher stammt dieser Trend? Hat es sich bei bedürftigen Parteikollegen herumgesprochen, das Pflegekinder ein idealer Bestandteil der Eigenheimfinanzierung sein können? Oder werden Eltern immer blöder? In einem älteren Artikel der Zeit spricht der Sozialpädagoge Heribert Giebels über die Macht der Jugendämter: ZEIT: Wer kontrolliert das Jugendamt? Giebels: Es unterliegt keiner Kontrolle. Es gibt nur die Rechtsaufsicht, die von der Obersten Landesjugendbehörde, den Innen- oder Sozialministerien der Länder wahrgenommen wird. Außerdem gibt es eine interne Fachaufsicht oder Supervision im Jugendamt selbst. Ich weiß aber, dass bis in den Petitionsausschuss des Bundestages sehr, sehr viele Beschwerden aus der Bevölkerung eintreffen über die Arbeit der Jugendämter. Das ist in der Tat so: es gibt keine Kontrollbehörde für die Jugendämter in Deutschland. Hier kommt etwas vor, das es eigentlich nicht geben sollte – aber leider in unserem Staat die Norm ist: Der einzelne Sozialarbeiter im Jugendamt ist mit großer Macht ausgestattet, mit ihr kann er zerstören oder aufbauen. Dass diese Macht missbraucht wird, kommt immer wieder vor. Deshalb gerät das Jugendamt auch nach wie vor in den Ruf, ein rechtsfreier Raum zu sein. Das Jugendamt hat immer Recht, heißt es dann. Erinnert an die Macht der Jobcenter – doch gegen Jugendämter ist man noch hilfloser. ZEIT: Wie können sich Eltern wehren? Giebels: Dienstaufsichtsbeschwerden haben wenig Erfolg, man muss vielmehr die Rechtsaufsicht bemühen und die Gerichte anrufen. Aber die wenigsten Eltern haben die Mittel zu so einer Auseinandersetzung, und sie haben zudem Angst davor, dass ihr Kind den Konflikt ausbaden muss. Sie geben den Kampf irgendwann auf und versuchen, sich mit dem Verlust des Kindes abzufinden. Ohnmacht vor staatlicher Willkür. Der Artikel stammt aus dem Jahre 2007 – seitdem stiegen die “Inobhutnahmen” um 36%, tausende weiterer Eltern mussten sich mit dem Verlust ihrer Kinder anfreunden. Ich merkte auf einmal, das ich mich mitten in einem Minenfeld befand – einer Behörde ausgeliefert, die sich oft genug durch Inkompetenz, Verantwortungslosigkeit und skrupellosem Machtmissbrauch ausgezeichnet hatte. Und ich sollte auch merken, das dies Fakt war. Drei Prozesse gab es um meine jüngeren Kinder, drei verschiedene Richter verorteten die Kinder unabhängig voneinander bei dem Vater, der laut psychologischem Gutachten eines Psychologieprofessors und einer Sozialarbeiterin “eine ausgeglichene und emotional sehr stabile Persönlichkeit” ist, während die Erziehungsfähigkeit der Mutter nicht ganz den üblichen Vorstellungen entsprach: also landeten die jüngeren Kinder bei mir – was auch ihrem Wunsch entsprach. Dann kam der Tag, wo die Grundschule mich anrief – genauer gesagt, ein Sozialarbeiter, der in der Nachmittagsbetreuung arbeitete … aber auch Streetworker beim Jugendamt war. Der jüngere von beiden Kindern war auffällig geworden – er erkannte Lehrer und Betreuer nicht mehr, sah überall Blut im Schnee und hatte panische Angst vor Zombies, die ihn fressen wollten. Nun -die Kinder waren immer auffällig, wenn sie von der Mutter kamen, diesmal jedoch war es sehr heftig. Der Streetworker war sichtlich besorgt – und wollte von mir die Erlaubnis, das Jugendamt zu informieren … obwohl das mit seinem Nebenjob in der Schule nicht vereinbar war. Dumm wie ich war, gab ich sie ihm. Was dann folgte, war ein außerordentlich seltsames Erlebnis. Ich hatte sowieso einen Termin mit dem Jugendamt vereinbart und wollte mich über Hilfemöglichkeiten informieren. Was folgte, war kein Gespräch über die Verhaltensauffälligkeiten meiner Kinder sondern … eine Hausdurchsuchung. Man suchte bei mir die Horrorfilme, die mein Sohn bei der Mutter mit angesehen hatte – ein schon lange von mir kritisierte Zustand. Man fand natürlich nichts. Völlig undenkbar, was hätte geschehen können, wenn in der Menge der Datenträger, die hier lagern, belastendes Material gefunden worden wäre. Derselbe Mitarbeiter regte beim folgenden Prozess wieder das Thema Pflegefamilie an – völlig ohne Angaben von Gründen. Mein Anwalt fand ihn schlichtweg … sag ich jetzt nicht. Das Gericht nahm den Einwurf gar nicht zu Kenntnis. Ich beantragte in Folge erstmal eine Akteneinsicht beim Jugenamt – die Antwort kam prompt: ich wurde aufgefordert, für die bei mir lebenden Kinder Unterhalt zu zahlen – dafür hat man sich später allerdings entschuldigt. Das hier möglicherweise der “mit großer Macht ausgestattete” Jugendamtsmitarbeiter seine Finger mit im Spiel hatte, bleibt wilde Spekulation. Die Akteneinsicht war dann erst recht interessant – das erste, was ich sah, war eine Aktennotiz, die dringend entfernt werden sollte – was man wohl vergessen hatte. Sie besagte, das alle Unterlagen aus den Akten zu entfernen seien, die “mich nichts angingen” – das geschah dann wohl so gründlich, das einer von meinen Kindern hier gar keine Akte besaß – trotz mehrere Prozesse. Soviel Schlamperei ist eigentlich unglaublich … doch es kam noch besser. Der jüngste meiner Söhne, die bei der Mutter leben, war sehr verhaltensauffällig geworden – trotz einer vom Jugendamt installierten Familienhilfe. Dieser “Helfer” begnügte sich allerdings damit, alle fachärztlichen Diagnosen der behandelnden Ärzte kraft seiner Kompetenz als “Sozialarbeiter” außer Kraft zu setzen und durch eigene fachfremde zu ersetzen. Während seiner Tätigkeit bekam er gar nicht mit, das mein Sohn schulische Fehlzeiten von fünfzig Prozent hatte … was ich auch nur durch Zufall erfuhr. Auf Wunsch des Jugendamtes hatte ich mich von meiner Restfamilie zurückzuhalten, um keine Konkurrenz der Erziehungsstile aufkommen zu lassen, die – zugegebenermaßen – weit auseinanderlagen. Doch wie es der Zufall so mit sich brachte, gab es dann doch einen Kontakt zwischen der Schule und mir – und ich fiel aus allen Wolken, was sich dort schon alles abgespielt hatte: unter den wachsamen Augen des Jugendamtes. Als ich dann noch per Mail darüber informiert wurde, das mein Sohn (wenn überhaupt) meistens hungrig und mit knurrendem Magen in der Schule saß und sich deshalb kaum auf den Unterricht konzentrieren konnte, leitete ich das Schriftstück an das Jugendamt weiter – immerhin war ich offiziell über eine Kindswohlgefährdung informiert worden. Was machte das Jugendamt daraus? Ich sei keine vertrauenswürdige Quelle, so hieß es, und deshalb wurde die Angelegenheit nicht weiter verfolgt … jedenfalls so lange nicht, bis ich mit einer Schadensersatzklage drohte. Aus dem Kreis wird ähnliches berichtet, siehe Aachener Zeitung: Wenn Kinder in Stolberg von ihren Eltern vernachlässigt werden oder verwahrlosen, reagiert das Jugendamt oft zu spät – oder gar nicht. Das ist der Kern der Kritik, die Nicole Grabowski äußert. „Wir haben viel zu wenig Hilfe vom Jugendamt bekommen. Eine Zusammenarbeit war kaum möglich”, beklagt die stellvertretende Rektorin der Grundschule Donnerberg. In mehrere Fällen von Kindeswohlgefährdung habe es trotz wiederholter Anrufe keine Reaktionen des Jugendamtes gegeben. Bestätigt wird sie auch von Irmgard Remmert. „Es gibt zwar Beispiele einer guten Zusammenarbeit, aber es hat auch häufig Fälle gegeben, in denen wir keinen Rückruf bekommen haben”, erklärt die Leiterin der Grundschule Bischofstraße. Verwahrloste Kinder sind auch für die Inobhutnahme nicht so interessant – die Kinder eines Verkaufsleiters der Pharmaindustrie schon eher. Oder das Kind einer Studienrätin, siehe Passauer Neue Presse bei Moehnle. Wer an weiteren Fällen interessiert ist, wird bei Karin Jaeckel fündig. Dort findet man den Fall der Familie Haase, der meine Mutter seinerzeit so entsetzt hatte, das sich mich beständig auf dem Laufenden hielt, weshalb ich – wie gesagt – etwas sensibilisiert war. Dort wurde sogar das neu geborene Baby aus dem Krankenhaus geklaut, ein achtes Kind musste mit Hilfe des Schauspielers Matthieu Carriere geheim in Hamburg geboren werden, während die anderen Kinder im Nirgendwo verschwunden waren. Das Ergebnis des jahrelangen Kampfes Eltern gegen Jugendamt? Hier bei Karin Jaeckel: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland abermals wegen einer Sorgerechtsentscheidung verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag einem Paar aus Altenberge bei Münster in Westfalen Recht, dem deutsche Gerichte den Kontakt zu ihren Kindern untersagt hatten. Die Berliner Regierung muß dem Urteil zufolge den Klägern 45.000 Euro an Entschädigung zahlen. Und noch ein Ergebnis ist zu verzeichnen, siehe INHR: Die Eltern der heute 8 jährigen Sandra Haase sind entgegen der Angaben des Jugendamtes wohl auf. Nicht so die 14 jährige Tochter Lisa-Marie. Sie hat sich laut Medienberichten in SAT1 und RTL das Leben genommen, weil das Jugendamt ihre Familie unbegründet zerstört und sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der Familie Haase Recht gibt. Besonders pikant: ein Einblick in die Arbeit eines deutschen Jugendamtes: In einer Nacht und Nebenaktion werden die 7 Kinder am 18. Dezember 2001 den Eltern ohne Verabschiedung entrissen und auch untereinander getrennt. Ab dann müssen sich die Kinder alleine durchschlagen und in neuer Umgebung von Heim und Pflegefamilie sich selbst zurechtfinden. Der kleinen Sandra erzählt die Fürsorgerin gar ihre Eltern seien Tod, während sie das Mädchen in ein Erziehungsheim bringt. Ihrer 3 Jahre älteren Schwester Anna sagt man, die Eltern seien schlecht. Beiden Kindern wurde zudem gesagt, sie werden ihre Eltern nie mehr wieder sehen. Hat die Familie die Kinder wiederbekommen? Natürlich nicht: Die Kinder, bis auf Anna-Carina und Sandra-Christin, leben bis heute in Pflegefamilien und Heimen. Laura-Michelle, die als Säugling der Mutter abgenommen wurde, bekam sogar den Familiennamen der Pflegeeltern zugesprochen. Damals hatte ich den Fall der Familie Haase noch als Ausrutscher westfälische Dämlichkeit verbucht. Heute habe ich eigene Erfahrungen …. und die Daten des statistischen Bundesamtes machen mir Angst. Was läuft da ab in Deutschland? Hören wir dazu Holger M. Joecken – hier im Kommentar im Presseblog: Ein schöner Gedanke….”nur”ist es seit Jahren bekannt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland NICHT an die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention hält und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ,einfach ignoriert….. Die Herausnahme/Inobhutnahme von Kindern ist ein MILLIARDENGESCHÄFT und schafft Millionen von Arbeitsplätzen…. Ich selbst bin Vater eines inzwischen 11-jährigen Sohnes der vor über 4 Jahren,mit Polizeigewalt,aus unserer Wohnung gezerrt wurde… Seit mehr als 3 Jahren wird das Kind mit “Risperdal” behandelt…ein Psychopharmaka das nur unter strengster psychiatrischer Beobachtung verschrieben werden darf…und erst “offiziell” ab 16 Jahren zugelassen ist…. (Wer glaubt denn das eine “Jugendhilfeeinrichtung” über die Sachkenntnisse und über das Personal verfügt um die Medikation ordnungsgemäss durchzuführen???) Hört man öfter – das die geklauten Kinder mit Psychopharmaka ruhig gestellt werden. Doch es gibt noch ganz andere Dimensionen des Horrors … der auch meine Kinder hätte treffen können. Die FAZ zitierte einen Fall aus dem Jahre 2008: Ein Beispiel für eine der Petitionen, willkürlich herausgegriffen: Absender sind Frank und Sabine M. aus Mönchengladbach, sie schreiben: „Unsere Tochter Jessica, geb. 21. 05. 1997, lebt seit vier Jahren im Kinderheim Schloss Dilborn. Wie es dazu kam und aus welchem Grund wir Sie um Hilfe bitten, entnehmen Sie bitte dem folgenden Bericht.“ Es folgt ein dreißig Seiten langes Schreiben, in dem unter anderem geschildert wird, wie die sechsjährige Jessica nach einem stationären Aufenthalt in der Jugendpsychiatrie Viersen berichtet, ein Pfleger habe sie nachts aus dem Bett geholt. „Sie musste sich im Büro auf einen Stuhl setzen, er wollte ihr Papier in den Mund stopfen und sie anpinkeln. Er (. . .) drohte ihr: ,Wenn du deinen Eltern was erzählst, dann kommst du ins nasse kalte Grab, dann haben deine Eltern keine Jessica mehr.’“ Da sind wir jetzt von den Pflegefamilien weg und bei der Heimunterbringung angekommen – auch ein Riesengeschäft in Deutschland, an dem alle gut verdienen. Avaaz hatte sich seinerzeit der Thematik mal angenommen und eine Petition formuliert: Ich bitte um sofortige Prüfung aller in Deutschland Veranlassten Inobhutnahmen durch Jugendämter und Familiengerichte. Es hat den Anschein und ist beweisbar, dass der § 1666 BGB nur als Vorwand benutzt wird um Kinderheime zu füllen die Milliarden dadurch verdienen. Allein in Bayern besitzt die Erzdiözese München und Freising e. V. 60 Kinderheime mit über 15.000 Kinder wo Bund und Land pro Kind pro Monat zwischen 5000,- Euro und 8000,- Euro bezahlt. Allein in Deutschland werden pro Jahr 35 bis 40 Milliarden an Steuergelder ausgegeben. Familien wird das Umgangsrecht verboten und sogar in Ausland verschleppt. Ausländischen Kindern wird sogar die Heimatsprache untersagt. Aus diesem Grund bitte ich um eine schnellstmögliche Prüfung und das die Menschenrechte eingehalten werden, Kinder dürfen nicht dazu verwendet werden damit sich andere daran bereichern. Kinder brauchen Ihre Eltern. 5000 – 8000 Euro pro Kind … PRO MONAT. Und wenn so ein Heim erstmal steht, dann gibt es auch eine gewissen Fülldruck – immerhin laufen die Kosten immer weiter, ganz unabhängig von der Belegung: da gibt es unternehmerisches Risiko, für das in Deutschland immer der Staat einspringt. Das ist bei uns – anders als im Falle von Arbeitslosigkeit – halt so geregelt. 40 Milliarden Euro dafür, das immer mehr Kinder ihren Eltern weggenommen werden … zunehmend aus Gründen, die in mangelnder Wirtschaftskraft zu suchen sind, siehe nochmal FAZ: Im Dezember eskalierte die Lage, denn Siegfried Hoffmann beschwerte sich bei Jugendamt und Diakonie über „das arrogante und ignorante Vorgehen“ und weigerte sich, weitere Hilfe anzunehmen. Daraufhin kam Familienrichter Ulrich Vennemann ins Haus, sah sich um, monierte neben der räumlichen Enge „sehr beschränkte Budgets“ und „wechselnde Elternrollen“ (Siegfried Hoffmann und seine Frau teilen sich die Elternzeit) und ordnete ein Entwicklungsgutachten der Kinder an. Dieses Gutachten wird zurzeit erstellt. Außerdem legte er der Familie nahe, ihr schuldenfreies Eigenheim zu verlassen. Das Jugendamt bot von sich aus eine Wohnung in einem sozialen Brennpunkt an, dem Englischen Viertel in Soest. Der Anwalt, Jochen Libertus, ist entsetzt: „So einen massiven Fall habe ich noch nicht gehabt.“ Und doch ist dies kein Einzelfall. “Beschränkte Budgets” … was hätte man erstmal gesagt, wenn es sich um Kinder von Arbeitslosen gehandelt hätte? Die Geschichte der Familie Hoffmann ähnelt etwas meiner – auch dort kam das Jugendamt nur ins Haus, um eine Urkunde zu überbringen. Daraus wurde dann schnell mehr: Es folgte ein Hilfeplangespräch mit dem Amt, bei dem herauskam, dass der Vater ein weiteres Kinderzimmer herrichten sollte – was er auch tat. Doch dann stellte das Amt weitere Forderungen, und die gingen den Hoffmanns gegen den Strich: Sie sollten eine Zentralheizung einbauen, eine neue Haustür einsetzen, eine Spülmaschine kaufen, für die sie keinen Platz haben, und einen Trockner, obwohl sie schon einen besitzen und nicht benutzen … und sie sollten ein weiteres Zimmer als Kinderzimmer herrichten, obwohl dieses Zimmer gar nicht beheizbar ist. „Das habe ich sogar gemacht – um sie loszuwerden“, sagt Hoffmann. Doch ohne Erfolg. Merkt man ein wenig, warum die Kinderklauzahlen beständig ansteigen? Arme Menschen dürfen keine Kinder mehr haben – lieber zahlt der Staat 40 Milliarden an die Pflegeindustrie, anstatt mit diesem Geld die Kinderarmut ein für alle Mal auszumerzen. Es sind Horrorgeschichten, ich weiß. Davon findet man im Netz noch viel mehr – Familie Wichmann zum Beispiel, oder Crissy1958, Leserin des Stern oder auch jene Krankenpflegerin aus Bayern, deren Geschichte bei Medrum erzählt wird. Ich selbst – habe da noch Glück gehabt. Aber meine persönliche Geschichte gehört trotzdem hier hinein, weil sie zu dem Bild passt, das viele Menschen in Deutschland erleben – mit einer Steigerungsrate von 36 % (wohlwollend gerechnet). Wann – so möchte man fragen – holt man IHRE Kinder ab? Einen Grund braucht das Jugendamt nicht mehr … es reicht aber zur Not, das ein Nachbar, ein Lehrer oder eine Erzieherin einfach mal einen gewissen “Eindruck” haben – und schon freut sich die Kasse der Heime und Pflegeeltern wieder. Das erkärt auch, warum es so wenig Widerstand gegen den Kinderklau in Deutschland gibt: viele wissen gar nicht mehr, was Kinder sind … und die, die welche haben, möchten sie nicht in Heimen sehen, wo sie unter Drogen gesetzt und angepisst werden. Oder Sie lassen sich einfach scheiden – aus welchen Gründen auch immer. Es gibt aber auch noch eine gute Nachricht: es gibt in Deutschland immer weniger Adoptionen, siehe Kölner Stadtanzeiger. Damit verdient man halt kein Geld. Was mich angeht – nun, ich mache mir erstmal keine Sorgen. Ich habe den besten Anwalt der Welt, Zeit genug für Streit jederart … und Kinder, die zu alt sind, um noch von Interesse zu sein. Darum kann ich mir erlauben, den Mund aufzumachen und zu bestätigen: das, was dort am Rande der Nachrichtenwelt erscheint, ist ein Riesenskandal in Deutschland … über den man aber lieber nicht spricht, weil die Macht der Sozialarbeiter bis ins Zimmer der eigenen Kinder reicht … und die jederzeit über Nacht weggeholt werden können – wenn nicht wegen Armutsverwahrlosung, dann eben wegen Wohlstandsverwahrlosung. In Zeiten, wo beide Eltern arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen, ist da schnell was konstruiert … zum Schaden des Steuerzahlers und zum Wohle der Pflegeindustrie.
ordep74 21.04.13, 22:11
No new posts Nach Plauener Kindstod: Expertin kritisiert Jugendamt
von Roland Herold Leipzig. Die in Rerik geborene 64 Jahre alte Autorin Karin Jäckel beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Kindesentzug und Jugendämter. Nach der Tötung einer Neunjährigen durch deren Mutter in Plauen gibt es gegen die dortige Behörde Vorwürfe, das Kind nach Heimaufenthalten zu der Frau zurückgelassen zu haben, obwohl deren psychische Probleme bekannt waren. Frage: Nach dem Plauener Fall gerät erneut ein Jugendamt unter Beschuss: Ist diese Institution noch zeitgemäß? Karin Jäckel: Nein. Denn man kann ans Jugendamt Briefe schreiben, auf Knien rutschen oder toben - man hat immer nur den Weg zum Gericht, um eine Entscheidung überprüfen zu lassen. Und dieser Weg ist sehr, sehr lang. In der Zwischenzeit tritt zwischen getrennten Eltern und Kindern Entfremdung ein, bevor sie sich wieder sehen. Kann man sich dagegen wehren? Es gibt keine Beschwerdestelle, die neutral und außergerichtlich prüft, ob das, was das Jugendamt beschlossen hat, auch dem Kindeswohl dient. Schutz wird immer öfter als Kindesentziehung praktiziert. Dabei wird leider sehr oft vernachlässigt, dass Kinder ein natürliches Recht, ein Geburtsrecht auf Mutter und Vater haben und dass es Kinder nicht automatisch besser haben, wenn sie bei professionellen Ersatzeltern oder in Heimen aufwachsen und ihre Eltern nicht mehr sehen dürfen. Warum? Karin Jäckel Auch dort, also in Obhut des Jugendamts, kommen Kinder schrecklicherweise zu Schaden oder zu Tode. Häufig werden Fehler gemacht, weil die Mitarbeiter überfordert, überlastet und dazu auch noch schlecht ausgebildet sind. Was wäre die Lösung? Das Jugendamt sollte von Grund auf reformiert werden. Man müsste die Ausbildung der Mitarbeiter verbessern und die Aufgabenlast reduzieren. Vor allem sollte man die Familien nicht unter Generalverdacht stellen, wie das derzeit der Fall ist. Das klingt nach einer Aufgabe für die Politik? Die Politik müsste Studien fördern, die Familien in ihrem Gelingen und nicht nur in ihrem Misslingen zeigen. Bisher handelt man im Jugendamt "nach dem Gesetz, den Regeln des eigenen Hauses und dem eigenen Gewissen". Diese Ermessensspielräume verleiten zu Entscheidungen, die "aus dem Bauch" getroffen werden. Kann man dafür Mitarbeiter zur Verantwortung ziehen? Für die Folgen haften die Entscheidenden in aller Regel nicht, da sie nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten und gesetzlich verpflichtet sowie berechtigt sind, Kinder bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung oder Kindeswohlschädigung aus den Familien herauszunehmen und zwar ohne vorherigen Gerichtsbeschluss. Das Schlüsselwort ist dabei stets das "Kindeswohl", obwohl es sich dabei um eine nirgends definierte Worthülse handelt, die jedermann nach eigenem Ermessen auslegen und anwenden darf. Tut sich da was? Es gibt sehr viele Dinge, die schnell geändert werden müssten. Aber dazu besteht keine Bereitschaft. Im Gegenteil: Das Jugendamt hat in den vergangenen Jahren immer mehr Macht bekommen, statt dass sie beschnitten wurde.
ordep74 21.04.13, 23:08
No new posts Jugendamt Burscheid: Wieder eine Familie in den Fängen eines Jugendamtes -Größenwahn oder System?
(Quelle: Sternenklar.net) von Axel Sauer Für eine scheinbar glückliche Familie aus Burscheid ist nichts mehr wie es war. Das Amt für Jugend und Familie im Landkreis Rheinisch bergischer Kreis hat einer alleinerziehenden Mutter die Kinder entzogen. Seit fast neun Monaten kämpft die Mutter Anette Merten mit Ihren Eltern um den 5 jährigen Niklas und die 8 Monate alte Mila. “Opa hol mich hier raus”weinte der fünfjährige Niklas verzweifelt am Telefon, als er von Sozialmitarbeiterinnen des Jugendhilfebüro in Burscheid Inobhut genommen wurde! Verleumderische Aussagen einer Nachbarin der Kindesmutter, fehlerhafte Einschätzungen von Sachbearbeitern und zweifelhafte therapeutische Gutachten haben zu diesem unberechtigten Eingriff in das Familienleben geführt. “Die Großeltern beklagen – man habe ihrer Tochter zu Unrecht die Kinder weggenommen”. Nach unseren Recherchen stimmen die Angaben der Großeltern. Das Familiengericht in Leverkusen beschloß unter dem Einfluss des Jugendamtes, das die Kindesmutter von einer Psychiatrie in die nächste verbracht wurde. Auf Grund der beabsichtigten Kindesentfremdung durch Sozialmitarbeiterinnen kämpfen die Großeltern Familie Merten- Panitz darum, ihre Enkelkinder für die Zeit bis zur endgültigen Regelung des Aufenthaltsrechtes zu betreuen. Der Antrag auf familiäre Inobhutnahme wurde jedoch verweigert, weil ein Verfahrensbevollmächtigter meinte, das zwischen den Kindern und den Großeltern keinen Personenbezug bestünde. Gerade aber im familiären Sinne sollten Großeltern vor einem Fremdbezug die wichtigsten Bezugspersonen nach den Eltern sein, erzählt uns die Großmutter unter Tränen. Hier sollte sich der Verfahrensbevollmächtigte fragen”welche Personenbezüge es denn zwischen Kinderheimen, Pflegeeltern und den Inobhut- genommenen Kindern gibt? Ein Blick in das liebevoll eingerichtete Kinderzimmer der großelterlichen gepflegten Wohnung lässt keine Wünsche offen und verrät uns die fürsorgliche und häusliche Umgebung in dieser Niklas und Mila vorübergehend unbeschwert leben könnten, wenn Sozialmitarbeiterinnen das nicht mit aller Konsequenz zu verhindern wüssten. Jedoch wurde weder vom Jugendamt noch vom Familiengericht eine Begutachtung der Wohnverhältnisse angeordnet. Offensichtlich werden hier nicht die Interessen der Kinder gewahrt, sondern teure Pflege- und Heimplätze bevorzugt. Für die Fremdunterbringung der Kinder werden Eltern zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat und Kind in Rechnung gestellt. Rechnet man jedoch einen großzügig kalkulierten Kindergartenplatz bei 4 Stunden mit 300 Euro hoch, käme so ein Betreuungs-Satz für 24 Stunden mit 1.800 Euro raus. Jedoch haben Kindergartenkinder einen erhöhten Betreuungsaufwand im Vergleich zu einem Schulkind, welches 6 Stunden in der Schule ist und somit bei Fremdunterbringung keine weiteren Kosten verursachen dürfte. Trotz dieser enormen Kosten werden parallel Spenden gesammelt, dies ist Betrug am helfenden, gutglaubenden Spender. Bei einer geschätzten Kalkulation erwirtschaftet ein Heim mit ca. 200 Kindern einen Betrag von ca. 200.000 Euro. Auch das Verhalten der burscheider Kommune scheint viele Fragen aufzuwerfen, denn zuständig für das besorgnisserregende Verhalten einzelner Mitarbeiterinnen des Jugendhilfebüros will hier niemand sein. Stattdessen unterliegt die Familie der beiden Kinder ständigen Verweisen an weitere Dienststellen und alle weiteren Beschwerden an deutsche Ministerien wurden erfolglos abgeschmettert und für unzuständig erklärt. Auch der Bürgermeister der Stadt Burscheid Herr Stefan Caplan will sich gegenüber dem Jugendamt nicht verantworten und verweisst stattdessen die Familie an den zuständigen Landrat – CDU – Dr. Hermann- Josef Tebroke, dieser ebenfalls nicht weisungsbefugt scheint. Der kleine Niklas (5) muss in einer Wohngruppe im Heim leben obwohl die Mutter immer noch über ein Teilsorgerecht verfügt darf sie nicht entscheiden wo das Kind lebt. Das Sorgerecht für die mittlerweile 8 Monate alte Mila wurde ihr komplett entzogen. Das Kind sei jetzt bei einer gleichgeschlechtlichen Pflegefamilie untergebracht, berichtet uns die Mutter. Jugendämter nehmen bei Familiengerichten eine entscheidende Position ein wenn es um Kindesinobhutnahmen geht, daher wurde auch die Mutter der Kinder überhäuft mit Zwangsauflagen. Obwohl sie sich immer stets kooperativ zeigte, wurde die Großmutter in einem Schreiben vom Familiengericht sogar ermahnt ihre Tochter zur Mitarbeit zu drängen damit der Kindesrückführung nichts im Wege stünde. Stattdessen nutzte das Jugendamt die Gutgläubigkeit der Kindesmutter immer wieder aus und erwirkte so zweifelhafte Gutachten, welche die Erziehungsunfähigkeit der Mutter und eine psychische Störung des kleinen Niklas glaubhaft machen sollten. Die Süddeutsche.de zitiert” – Gutachten vor Familiengerichten haben die größte Macht die ein Papier über Menschen je haben kann, denn es entscheidet ob Eltern ihre Kinder genommen werden oder nicht. Auch nach unseren vorliegenden Beweismitteln sind Gutachter jedoch nicht selten schlecht ausgebildet und angewandte Tests oft mangelhaft. Auch in der Begutachtung von A. Merten und ihrem Sohn geht es nicht nur darum, was häufig in solchen Gutachten zu lesen ist sondern es soll auch aufgezeigt werden, was voreingenommene Sachverständige systematisch verschweigen. Die Aufgabe des Gutachters liegt nicht darin vom Jugendamt oder Familiengericht angeordnete Zwangsmaßnahmen eine Legitimation zur Inobhutnahme zu verschaffen. Vielmehr muss es Vorrang haben den Kindern das Verbleiben bei ihren leiblichen Eltern oder Familienangehörigen zu ermöglichen. Bei Bedarf sind den Familien geeignete Hilfen anzubieten, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen bzw. ihre elterlichen Fähigkeiten zu verbessern. Das Gutachten des voreingenommenen Sachverständigen im Fall der Kindesmutter” ist nach Überprüfung von zahlreichen Verstößen gegen die “Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten” gekennzeichnet. Augenfällig ist dabei insbesondere eine scheuklappenhafte Ermittlung der Grundlagen und eine nicht dem Prinzip der Differentialdiagnostik folgende Argumentation bzw. Bewertung der ermittelten Fakten. Zudem erhält es eine große Zahl fragwürdiger Annahmen, Spekulationen und Verdrehungen. Wer also heute noch Vertrauen in Familiengerichte und deren Gutachter hat, wird ganz schnell eines besseren belehrt, denn sowohl bei angeordneten Inobhutnahmen als auch in Umgangsverfahren wollen manche Richter vom Gutachter keine objektive Prüfung des Einzelfalls und eine darauf basierende neutrale Empfehlung, sondern wünschen von ihm schlicht und ergreifend die Bestätigung der Entscheidung, die sie an sich längst schon selbst getroffen haben. Wir können also davon ausgehen, dass Umgangsverfahren vielfach nichts anderes sind als Schauprozesse, die durch den Einsatz von Gutachtern grundlos verteuert und in die Länge gezogen werden. Außerdem weisen die Zitate auf, dass Familiensachen unter Federführung deutscher Familienrichter häufig nicht zu leugnende Züge absurden Theaters tragen. Die Familienrichterin der Familie A. Merten entschied sich gänzlich, das zweifellos mangelhafte Gutachten vom Facharzt Dr. med. L. aus Köln ohne Einwände anzuerkennen und der Mutter das Sorgerecht für ihre Tochter und das Teilsorgerecht für ihren Sohn zu entziehen. Weitere gerichtliche Auflagen zwangen die Kindesmutter im Laufe der Verfahrensinstanzen dazu, sich mit ihrer Tochter Mila in eine Psychiatrie in Hagen einliefern zu lassen, dort stellten die behandelnden Ärzte einen liebevollen Umgang zwischen Mutter und Tochter fest und beanstandeten keinerlei psychische Störungen. Auch der derzeitige behandelnde Facharzt für Psychiatrie in Ennepetal bescheinigte dem Gericht keinerlei Persönlichkeitsstörungen und beantragt eine erneute neutrale Begutachtung für die Mutter. Mehr als 207 000 Fälle von Kindesinobhutnahmen werden jährlich in Deutschland verzeichnet. Familienzerstörung mit System ? Dabei allein soll es nicht bleiben, denn Angehörige, Großeltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen sind davon betroffen, wenn Kinder in Obhut genommen werden. Rechnen wir pro Familie nur 4 Menschen, dann kommen wir auf 828.000 geschädigte Menschen pro Jahr alleine durch diese illegalen, die Menschenrechte und die Würde der Menschen verletzende Praktiken. Das ist zu vergleichen mit einer Kleinstadt die systematisch durch die deutsche Familienpolitik jährlich ausgelöscht wird, kritisiert der Autor aus der ClusterVisionMach2 Produktion Souveränität Deutschlands – Wider die Tyrannen. Eine der wichtigsten und mutigsten Kinderkämpferinnen in Deutschland dürfte die Autorin Dr. Karin Jäckel sein, die die Kindesentziehung als familiären Supergau bezeichnet. Auch der Heimkinderverband Deutschland HKVD der sich für Betroffene einsetzt, plant in Zusammenarbeit mit interessierten Partnern eine öffentliche Podiumsdiskussion. Deutschland wurde bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für grobe Verstöße gegen Menschenrechte im Bezug auf das neue Kindschaftsrecht gerügt und verurteilt. Die Zeit dafür ist reif, dieses elementar wichtige Thema hier zu Lande in den Fokus zu nehmen. Vielleicht erbarmen sich ja auch einige weitere Journalisten der Mainstreampresse, wie es die Kollegen in Großbritannien – verschiedener Publikationen taten. Kindesinhobhutnahmen aus intakten Familien unterliegen nicht mehr nur beweislosen Behauptungen – um so wichtiger ist die Zusammenarbeit. Zur erforderlichen Klärung der herrschenden Situation, lehnte die Pressestelle des Rheinisch bergischen Kreis ein Interview mit unserer Redaktion ab. Wessen Geisteskind mag sich wohl dahinter verbergen? “werden hier Unklarheiten einfach weggedealt” ? Wir werden den Fall aufmerksam verfolgen und fortsetzen! Axel Sauer
ordep74 26.04.13, 02:57
No new posts ZDF Frontal21: Deutsche Jugendhilfe ist profitorientiert
(Quelle: Kinderklau-relaunched.de – Der ganz normale Wahnsinn der deutschen Jugendhilfe) Deutsche Jugendämter haben den Schutzauftrag, das Wohl des Kindes im Zweifelsfall zu prüfen und bei Bedarf – tatsächlichem Bedarf – sicherzustellen. Ob ein Bedarf besteht, darüber befindet das regional zuständige Jugendamt. Es gibt keine unabhängige Instanz, die das Handeln von Jugendämtern, Gerichten und Gutachtern kontrolliert! Damit macht man den Bock zum Gärtner, denn das Wohl des Kindes ist eine rein kommerzielle Angelegenheit, die von profitorientierten Unternehmen im Auftrag der deutschen Jugendhilfe erledigt wird. Doch nicht nur die profitorientierten Unternehmen (Bericht Frontal 21 am Ende des Artikels) sind bei der vermeintlichen Sicherstellung des Kindeswohls eine komplette Fehlbesetzung, sondern auch das Jugendamt, das Gericht, die Verfahrenspflege, Pflegeeltern, Heimpersonal, der gerichtlich beauftrage Sachverständige. Die dort Beschäftigen sind nicht weniger profitorientiert, denn sie sichern sich ihren Job sowie ein lukratives Einkommen. Wir werden Ihnen die kompletten Zusammenhänge mit diesem Blog beweisen und bitten um sorgfältiges Lesen aller Artikel, um sich eine nicht korrumpierte Meinung bilden zu können. Jugendamt betreibt Geschäfte mit dem Wohl des Kindes Deutsche Jugendämter kommen ihrem Schutzauftrag nicht etwa aus Überforderung, dem öffentlichen Druck oder ähnlichen Gründen nach, sondern aus Habsucht, Profitgier und Eigennutz. Als das ZDF in der Sendung Frontal 21 über die Profitgier der deutscher Jugendämter berichtet wurde, war dies ein Schlag in das Gesicht all jener betroffenen Familie und all jener misshandelten und toten Kinder, die die deutsche Jugendhilfe auf dem Gewissen hat. Denn sie alle haben öffentlich auf die kriminellen Machenschaften der Jugendhilfe-Orgas, die profitorientiert Kinder behandelt und mit ihnen gehandelt haben, aufmerksam gemacht. Die verzweifelten Hilfeschreie der Eltern und Kinder wurden und werden abgetan als Spinnerei, psychische Erkrankung, Verschwörungstheorie. Kinder wie Eltern wurden und werden per richterlichen Beschluss zwangsentmündigt, weggesperrt, psychiatrisiert, bedroht, als Lügner abgestempelt, wenn sie diese Machenschaften aufdecken wollen. So auch, als die Mutter Stephanie Pallien über die Missstände im Kinder- und Jugenddorf sowie über die involvierten Jugendämter auf ihrer Website berichtet. Frau Pallien wurde unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 250.000 Euro + X aufgefordert, ihre „Behauptungen“ auf der Website zu unterlassen. Sie ist bei Weitem kein Einzelfall und derartige Verfahrensweisen erfahren alle Familien, die sich des Unrechts wehren. Das Jugendamt ist der Handlanger der Gerichte und zugleich Initiator jeden einzelnen Falles, der kommerziell maximal ausgeschlachtet wird. Anstatt konkrete Hilfe zu leisten, dass Familien (wieder) zusammen leben können und das Wohl des Kindes bei tatsächlichem Bedarf gewährleistet ist, so, wie es der per Gesetz geregelte Schutzauftrag fordert, kennen deutsche Jugendämter nur eins: Kinder aus Familien entfernen, um sie in die profitorientierte Gemeinschaft bestehend aus Jugendamt, Gericht, Verfahrenspflege, Pflegeeltern, Heimpersonal, Gutachter, Psychiatrie und Polizei hinein zu befördern und dort maximal lange zu behalten – in der Regel wenigstens bis zur Volljährigkeit und oft darüber hinaus durch die komplette Entmündigung des geklauten Kindes. Jugendämter missbrauchen ihren gesetzlichen Schutzauftrag, schauen dort weg, wo Eingreifen notwendig wäre (man braucht diese Fälle um der Bevölkerung vorzumachen, dass Jugendämter noch mehr Rechte brauchen), um dort Kapital zu machen, wo niemand mehr hinschaut. Vater, Mutter, Kinder und Verwandte werden traumatisiert und leiden ihr Leben lang. Eine Entschädigung oder Rehabilitation der Eltern findet niemals statt. Es kann jede Familie treffen. Denn jedes Kind ist Humankapital. Der nachfolgende Bericht von Frontal 21 – der übrigens das gesamte Ausland erreicht hat – legt nur die Spitze des Kinderhandels in ganz großem Stil offen.
ordep74 26.04.13, 03:41
No new posts 3Sat MonaLisa Kinderklau, Kommerz, Kriminalität
(Quelle: Kinderklau-relaunched.de – Der ganz normale Wahnsinn der deutschen Jugendhilfe) 3Sat MonaLisa Kinderklau, Kommerz, Kriminalität Das Magazin MonaLisa, 3Sat, stellt in seinem Bericht unmissverständlich heraus, in den Städten Münster und Osnarbrück gibt es auffallend viele Fälle von Inobhutnahmen. Die bekanntesten Fälle: Der vom EGMR verurteilte Fall um die Kinder der Familie Conny und Josef Haase sowie der Kinderklau der Eltern Kutzner, der im Spielfilm In Sachen Kaminski aufgearbeitet und ebenfalls durch den EGMR verurteilt wurde. Im Fall der Familie Haase hat der Kinderklau, der durch das höchste europäische Gericht als solcher bestätigt wurde, kostete die Bundesrepublik und somit den Steuerzahler mehr als 800.000 Euro. Das Jugendamt entzieht Eltern Kinder, um sie dann an so genannten Profieltern zu vermitteln. Die Profieltern, wie sie der Konzern Backhaus im Dienste hat, sehen sich als professionelle „Eltern“, die künftig Eltern ersetzen. Profieltern werden pro Kind mit mehren Tausend Euro monatlich vergütet und haben nur selten ein kapitalvermehrendes Kind zur Verwahrung. Eine Herausnahme eines Kindes erfolgt bei Verdacht, nicht etwa bei erwiesener Erziehungsinkompetenz der Eltern. Prof. Dr. Wolfgang Jopt, Psychologe Universität Bielefeld, gerichtlicher Sachverständige für Familien- und Strafrecht: “Hier wird mit einer Flapsigkeit und Vorschnelligkeit Kinder von ihren Kindern getrennt, dass ich ohne Not davon spreche – in Einzelfällen (bezogen auf die Not) – dass hier staatlicher Kinderklau stattgefunden hat.“ Die Journalistin von MonaLisa: „Auch ist uns in dieser Region kein Fall bekannt, bei dem das Jugendamt den Versuch unternommen hätte, die neubeelterten Kinder den leiblichen Eltern zurück zu geben.“ Über die Entscheidung, ob ein Kind zu seinen Eltern zurückgeführt werden kann, befindet der Allgemeine Sozialdienst des zuständigen Jugendamtes, welches zur Entscheidungsfindung die Profieltern dazu befragt, ob aus deren Sicht eine Rückführung des Kindes zu den Eltern dem Kindeswohl entspräche. Gleichzeitig prüft Backhaus, welche Maßnahme das Kindeswohl des betroffenen Kindes am besten gewährleiste. Backhaus kommt auf die Einschätzung, dass das Kind am besten in den Einrichtungen von Backhaus selbst untergebracht wäre. Wo Kommerz durch die Verwahrung von Kindern winkt, ist die Kriminalität nicht weit und dem lukrativen Kinderklau ist Tür und Tor geöffnet. Backhaus dazu: „Wir würden es gerne billiger machen, wenn wir es könnten!“ Redaktion Kinderklau-relaunched dazu: „Wir würden es gerne glauben, wenn wir es könnten!“ Backhaus weiter: „In jedem Krankenhaus gibt es erst eine Diagnostik und wenn das Krankenhaus in der Lage ist, den richtigen Hilferahmen zu geben, dann tut es das. Und wenn nicht, dann geht es woanders hin. Und genauso ist es bei uns.“ Hier verkennt Backhaus die Tatsache, dass die Diagnostik in Krankhäusern auf wissenschaftlich herleitbaren und belegbaren Fakten beruht und nicht anhand von Mutmaßungen und Meinungen erstellt wird, wie es in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der Standard ist. Jugendamt Auftraggeber, Nutznießer und Kontrollinstanz zugleich Der MonaLisa Beitrag von 3Sat zeigt auf, dass das Jugendamt wesentliche Kernpositionen einnimmt. Es ist gleichzeitig Auftraggeber für Konzerne wie Backhaus, gleichzeitig die Kontrollinstanz. Jugendämter kontrollieren jedoch nicht nur seine Auftragsnehmer, sondern zugleich auch sich selbst. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass Auftragnehmer Provisionen an die Jugendämter zahlen, wenn Heimplätze belegt werden. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beziehen sich ganz konkret auf einen Heimleiter, der per Zeitungsannonce den Kontakt zu führenden Jugendamtspersonen sucht und darin Provision bei Heimplatzbelegungen zusagt. Von Medien ersuchte Interviewanfragen an Pressestellen der deutschen Jugendämter zu solchen und weiteren Vorkommnissen werden durch die Pressesprecher abgeschmettert. Per Gesetz, §1666a BGB, beinhaltet der Schutzauftrag der deutschen Jugendämter, dass sie die Familie zu unterstützen haben und dadurch das Kindeswohl zu stärken oder herzustellen. Kinderklau ist jedoch alles andere. Es ist die maximale Entfremdung von Kind und Eltern. Denn nicht Eltern werden in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt und gestärkt, sondern es erfolgt die Isolierung zwischen Kind und Eltern. Koryphäen der deutschen Jugendhilfe sind Nienstedt und Westermann, die den Begriff Neubeelterung geprägt haben. Aus ihrer Sicht sind nur Profieltern erziehungskompetent. Das kommt der Auslöschung der Eltern aus dem Leben der Kinder gleich, die wohlgemerkt, nicht aufgrund von erwiesenen Tatsachen in das „Schutzprogramm“ der deutschen Jugendämter aufgenommen werden. Die Eltern sind Störfaktoren im Neubeelterungsprozess und darüber hinaus. Dieser TV-Beitrag, der auf 3Sat ausgestrahlt wurde, bezieht sich regional auf die Städte Münster und Osnarbrück. Im gesamten Bundesgebiet sieht es nicht anders aus.
ordep74 07.05.13, 00:15
No new posts Stadt Burgdorf macht Werbung für umstrittenes Psychologen-Ehepaar Nienstedt und Westermann aus Münst
(quelle: Presseportal für kostenlose Pressemeldungen) Autor: Heinz-Peter Tjaden Wer auf psychologischem Gebiet mit einer Trefferquote von 100 Prozent wirbt, ist ein Betrüger. Die gibt es nicht. Auch nicht bei der Diagnose und Heilung kindlicher Probleme. Dennoch tauchen jetzt auf den offiziellen Seiten der Stadt Burgdorf die Namen eines Psychologen-Ehepaares aus Münster auf, die so etwas behaupten. Sie heißen Nienstedt und Westermann, stellen sich im Internet so vor: "Das Psychologen-Ehepaar gilt in Fachkreisen als erste Adresse für die Diagnostik von fremdplatzierten Kindern, Adoptiv- oder Pflegekinder. Insgesamt haben sie über 1000 Fälle bearbeitet. Dadurch haben ihre Erfahrungen statistischen Charakter. Wegen ihrer Geradlinigkeit von den Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen oft kritisiert aber auch sehr unterschätzt, ist die Trefferquote bei der Diagnostik mit 100 % anzunehmen. Die neueren Forschungen der Neurobiologen im Hirnbereich bestätigten im nachhinein die Diagnostikansätze. Dadurch waren andere Kinderpsychologen und -psychiater gezwungen, sich der Denkweise von Nienstedt/Westermann anzunähern. Ihr Buch "Pflegekinder" ist daher als Standard anzusehen." Verwechselt werden in diesem Werbetext Ignoranz mit Gradlinigkeit, Unterschätzung mit berechtigter Kritik - und die Annäherung anderer an die eigene Denkweise, die unter Zwang erfolgt, klingt nicht nach vernunftbegabter Auseinandersetzung. Im Grundgesetz wird die Familie unter besonderen Schutz gestellt, Nienstedt und Westermann dagegen vertreten ein "Ersatzfamilienkonzept" und wollen, dass Kinder dauerhaft von ihren leiblichen Eltern getrennt werden, leibliche Eltern sollen sich von ihrer Rolle als Eltern verabschieden. Jugendämter, die diesem Konzept folgen, schreiben täglich neue Dramen, traumatisieren Kinder - und handeln gegen europäisches Recht, was ihnen regelmäßig ins Stammbuch geschrieben wird. Darüber steht nichts in dem Text, der jetzt auf den Burgdorf-Seiten erschienen ist, da klingt alles nach Friede, Freude und das Trauma eines Kindes bekommen wir auch weg: "Am Samstag, dem 21.04.2012 wurde von den Pflegekinderdiensten der Städte Lehrte und Burgdorf gemeinsam ein Seminar für alle Pflegeeltern zum Thema "Beziehungs- und Bindungserleben traumatisierter Kinder - helfender Umgang mit Pflegekindern" angeboten. Zu diesem Thema referierte Frau Dr. Martina Cappenberg, Dipl.-Psychologin und Gerichtsgutachterin. Über 50 Teilnehmer/-innen hörten ihren praxisbezogenen Ausführungen zu. Frau Dr. Cappenberg gelang es sehr gut, den Spagat zwischen einem sehr ernsten und bedrückendem Thema, Respekt zu zollen und doch humorvoll und anschaulich zum Thema zu berichten." Dr. Martina Cappenberg kommt ebenfalls aus Münster, gelegentlich verfasst sie auch Stellungnahmen nach Aktenlage. Außerdem sind in der Bundesrepublik Deutschland Zwangsgutachten verboten, werden von Familiengerichten aber immer wieder in Auftrag gegeben. Machen Eltern nicht mit, bekommen sie vom Jugendamt den Stempel "nicht kooperativ" und schon sind die Kinder weg - manchmal sogar mit unbekannter Adresse. Stellt sich jemand als Beistand auf die Seite der Eltern, kommt ein solcher Beistand auch nicht immer ohne Stempel davon. Steht "querulatorisch" drauf. Wie sehr diese Referentin das "Beziehungs- und Bindungserleben" aus den Augen verloren haben muss, kann man nur erahnen, wenn sie darüber hinweggeht. Außerdem wird das bereits erwähnte Psychologen-Ehepaar zumindest im Raum Münster für fast schon staatlich organisierten Kinderklau mitverantwortlich gemacht. Das sagt ein Professor der Bielefelder Universität...
ordep74 18.05.13, 15:47
No new posts Inobhutnahme – Jugendamt hat sich nicht an die Regeln gehalten
Eingriffe ins Sorgerecht von Eltern hat bei einer Gefährdung des Kindeswohls vor einer Inobhutnahme des Kindes ein Familienrichter zu entscheiden. Das Jugendamt muss vor der Inobhutnahme eines Kindes die Entscheidung eines Richters abwarten – es sei denn, dazu fehlt wegen akuter Gefahr tatsächlich die Zeit. Das Verwaltungsgericht sieht es sogar als Missbrauch an, wenn das Amt sich unter Umgehung des Familiengerichtes an Elternstelle setzt. Das Kind hatte blaue Flecken. Eine Mitarbeiterin des Kinderhauses FleX und seine Mutter brachten es in die Klinik. Das wenige Monate alte Kind kam als Frühchen auf die Welt. Es hatte an einer Schädigung des Gehirns gelitten. Es sollte regelmäßig untersucht werden. Die Ärzte wollten das Kind länger da behalten, da es die blauen Flecken auf der Stirn, der Wange und dem Brustkorb aufwies. Seine Mutter wollte das nicht. Ein Oberarzt über-zeugte sie aber mit dem Hinweis, dass er sonst Polizei und Jugendamt unterrichten werde. Also unterschrieb die Frau die Aufnahmepapiere. Massiv ins elterliche Sorgerecht eingegriffen Am selben Tag nahm das Jugendamt das Kind „aufgrund akuter Gefährdung des Kindes-wohls“ in Obhut. Das bedeutete, dass die Mutter es nicht zurückbekommen würde. „Hier hat sich das Jugendamt nicht an die Regeln gehalten“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Sturm. Eine Inobhutnahme sei „die letzte Maßnahme, die man ergreifen darf“, betonte er, und das muss vorher ein Richter entscheiden. Ein Familienrichter konnte aber erst fünf Tage später feststellen, dass die Inobhutnahme nicht gerechtfertigt war. Die Kritik des Amtsgerichtes fiel deutlich aus: „Das Jugendamt hat es für erforderlich gehalten, aufgrund eines blauen Flecks massiv in das elterliche Sorgerecht einzugreifen und das Kind aus der elterlichen Obhut herauszunehmen und fremd unterzubringen. Dies ist eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme, die auch nicht erforderlich war, um eine Gefährdung des Kindes abzuwenden“. Das Jugendamt habe ja „sogar einen Antrag auf teilweise Entziehung des Sorgerechts gestellt“, wunderte sich der Familienrichter. Bei einer späteren Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte ein Rechtsmediziner fest, dass die Blutergüsse des Kindes nicht Folge einer Misshandlung seien. „Dann wären umfangreichere Verletzungen gegeben“, erklärte Dr. Freislederer. Der sich bessernde Defekt im Gehirn war nach Ansicht der Ärzte vor der Geburt ent-standen: „Es ist auszuschließen, dass dieser Defekt durch eine Gewalteinwirkung von außen entstanden sei“. Eine Familienhelferin beobachtete außerdem, die Eltern begegneten ihren Kindern wohlwollend und liebevoll. Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig, stellte daher auch das Verwaltungs-gericht Gelsenkirchen klar. „Es spricht nichts für die Annahme einer dringenden Gefahr“, betonte Vorsitzender Richter Dr. Pesch. Das Kind war ja im Hospital, und die Mutter war mit den Untersuchungen der Ärzte einverstanden. „Jedenfalls war Zeit genug, eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen“, betonte der Richter. Das Jugendamt hält es aber offenbar für üblich, den Eltern erst die Kinder wegzunehmen und danach das Gericht entscheiden zu lassen, ob das korrekt war. Dies sei „die ständige Praxis des Jugendamtes“, argwöhnt Rechtsanwalt Matthias Nölting. Stadtsprecher Torsten Albrecht erklärt nach Rücksprache im Hause auch: „Wir akzeptieren das Urteil, aber das führt nicht dazu, dass wir unsere Praxis ändern.“ Kinder den Eltern in Eigenregie weggenommen Dabei hatte das Verwaltungsgericht erst vor wenigen Tagen erneut geurteilt, dass dies rechtswidrig ist. „Mit seinen Entscheidungen schloss sich das Gericht der von sämtlichen Familienrichtern des Amtsgerichtes und einer Vielzahl von Rechtsanwälten vertretenen Auffassung an, dass das Jugendamt geltendes Recht bricht, wenn es Kinder in Gefahren-situationen den Eltern in Eigenregie wegnimmt, obwohl die Zeit ausreichen würde, eine Anordnung des Amtsgerichtes herbeizuführen“, meinte Nölting. Richter Dr. Pesch war noch deutlicher: „Es ist – in einer Fallgestaltung wie hier – ein Missbrauch, sich unter Umgehung des Familiengerichts mit hoheitlichen Mitteln an Elternstelle zu setzen“. Quelle: peter-thoma.npage.de vom 04.04.2013
ordep74 22.05.13, 20:42
No new posts Familie zum Abschuss freigegeben – Kinder ins »Kinderdepot«!
(Quelle: http://www.inhr.net) von Viktor Farkas »Kindertagesstätten müssen her, damit die Frau auch gleich nach Eintritt der Mutterschaft voll im Berufsleben stehen kann!«, so tönt es aus Medien und von den Politikern. Nichts hingegen vernimmt man davon, dass solche Kinderdepots der Gesellschaft vehement schaden können. Genau das wurde aus Schweden ruchbar: Ungeschönte Informationen aus dem sozialen und sonstigen Vorbildland, das außerhalb des Ostblocks die längste Tradition von staatlich organisierten Tagesstätten für Kleinkinder aufweist. Fakten gemäß scheint sich besagte Tradition als das größte soziale und wirtschaftliche Desaster des Jahrhunderts zu entpuppen. Manche Kritiker des Krippensystems stellen daher die Frage, welcher Geist hinter einer solcher Entwicklung waltet, und welches Ziel die schwedische Regierungspartei bei der Herausgabe eines gesellschaftspolitischen Buches mit dem Titel Die Familie der Zukunft: eine sozialistische Politik für die Familie verfolgen mag. Ein Buch, in dem die Forderung erhoben wird, die emotionale, intellektuelle und materielle Entwicklung der Kinder in die Verantwortung des Staates zu stellen, wie man das eigentlich nur aus totalitären Regimes zu kennen glaubte. Kinder werden als »Hindernisse für die Emanzipation der modernen Frau« bezeichnet, was manche fatal an die Aussage eines früheren schwedischen Premierministers erinnert, der den Tod der Hausfrau verkündet hatte. Einer seiner Minister hatte damals bekräftigend ergänzt, die Hausfrau gehöre ins Museum. Eine große Tageszeitung formulierte diese Ansicht noch deutlicher: Hausfrauen seien »Verräter«. Konform mit dieser Ideologie fließen enorme Beträge in das System der schwedischen staatlichen Kindertagesstätten. Familien oder Alleinstehende, die ihre Kinder selbst aufziehen wollen, erhalten hingegen nichts. Sie haben stattdessen eine größere Steuerlast zu tragen als diejenigen, die sich dem System anpassen. Die Wirklichkeit des »schwedischen Paradieses« deckt sich mittlerweile immer weniger mit den damit verbundenen Visionen, die nach wie vor mit großem Aufwand propagiert und verwirklicht werden. Jedes Jahr verüben mehr als 100 Kinder Selbstmord, viele davon nicht älter als vier, fünf oder sechs Jahre. In Schweden, einem Land mit neun Millionen Einwohnern, ist die Kinderselbstmordrate damit gleich hoch wie in Deutschland mit 80 Millionen Einwohnern. Die Lehrer beklagen, dass sie viel Zeit aufwenden müssen, den Kleineren Benehmen und alltägliche Verrichtungen beizubringen, beispielsweise wie man das Besteck handhabt ohne sich zu verletzen, wie man Schnürsenkel zubindet oder ein Hemd zuknöpft. In den Schulen herrscht Gewalt. Eltern und Lehrer werden bedroht und zusammengeschlagen. Eine steigende Zahl der Kinder verlässt die Schule nach neun Jahren als funktionelle Analphabeten. Das Kinderkrippensystem auf dem Prüfstand Einige Zitate aus dem Bereich der Entwicklungs- und Verhaltenspsychologie: Ein Säugling/Kleinstkind bedarf für einen gesunden Start ins Leben, ja für das Überleben, einer verlässlichen Hauptbezugsperson (nicht zwangsweise der Mutter), zu der eine exklusive, primäre Bindung besteht, bzw. aufgebaut wird. Diese zentrale Rolle wird erfüllt durch eine Person, die in dieser Phase der raschesten neurophysiologischen Entwicklung des Menschen ein sicheres, von Empathie und Kontinuität gezeichnetes Reaktionsmuster zeigt. Dies wiederum ist Voraussetzung für das gesunde Erforschungsverhalten des Kindes und somit Basis für seine seinen Anlagen entsprechende kognitive sowie seine psychosoziale Entwicklung. Intelligenzminderung, Antriebsarmut aufgrund von Depression, Rohheit, antisoziales Verhalten, psychische Labilität bis zum Selbstmord, Drogensucht usw., die als Folge von mangelnder Bindung entstehen, können so vermieden werden (Erscheinungen, die in der DDR signifikant auftraten und in Skandinavien immer noch präsent sind). Historiker wissen, dass das Kinderbetreuungs-Großexperiment in den kommunistischen Ländern ein Desaster war. Gehirnforschung, Bindungsforschung, psychologische Forschung wissen auch warum: Weil ein Kind am besten gedeiht, wenn es in den ersten drei Jahren in der Obhut der Mutter ist. Wird es vorzeitig von dieser getrennt, sind nicht selten Bindungsschäden die Folge, die langfristige negative Auswirkungen auf die seelische Gesundheit, das Sozialverhalten und die Leistungskraft des Individuums haben. Gewiss gibt es Eltern, die ihrer Verantwortung nicht gewachsen sind. Ihr Anteil wird jedoch auf etwa fünf Prozent geschätzt. Massenbetreuung bedeutet zudem eine zusätzliche gesundheitliche Gefährdung des jungen Kindes. Atemwegserkrankungen, Gastroenteritiden usw. häufen sich. Je jünger ein Kind, desto bedrohlicher sind solche Erkrankungen. Da ein Krippenplatz mit mindestens 2.000 Euro pro Monat veranschlagt wird, ist der von Fachleuten geforderte Personalschlüssel von einer Betreuerin auf höchstens vier Kleinstkinder zwar wünschenswert, aber praktisch unbezahlbar. Fazit: Ungeachtet dieser Fakten werden Mütter politisch genötigt, ihre Nachkommenschaft in einem Alter, in dem die Mutter/Kind-Bindung extrem wichtig ist, Fremden zu überantworten. Dazu gesellt sich Propaganda in so gut wie allen Medien. »Nur-Mütter« werden als faul, unmodern, unprofessionell und arbeitsscheu dargestellt oder sind einfach »Verräter«. Da die Ächtung und der Druck zunehmen, spricht Frau nicht darüber, denn sie unterliegt der absurden, für manche geradezu unmenschlichen, aber unentwegt lauthals verkündeten Forderung »sich vom Kind zu emanzipieren«. Das Robert-Koch-Institut hat 2006 in einer Untersuchung ermittelt, dass die große Mehrzahl der Mütter junger Kinder nicht einer bezahlten Arbeit nachgeht. Bei Kindern bis ins Schulalter hinein wird Erwerbstätigkeit höchstens in Teilzeit ausgeübt. Die allerwenigsten Frauen arbeiten Vollzeit außer Haus – und sie wollen es auch nicht. Medizinisches und Erlebtes Interessant in dem Zusammenhang erscheint eine bescheidene ARD-Teletext-Meldung vom 27. Mai 2007, in der von Medizinern dringend geraten wird, Kleinkinder gegen Darmdurchfall zu impfen, da – wohlgemerkt! – in Kindertagesstätten und Kinderkrippen das Ansteckungsrisiko besonders hoch sei. Betont werden muss, dass es sich dabei um »Rota-Viren« handelt, die für extreme Durchfallerkrankungen bis hin zu tödlicher (!) Dehydrierung verantwortlich sind und deren schwerste Krankheitsverläufe in der Altersgruppe zwischen sechs Monaten und zwei Jahren stattfinden. Auch die hoch ansteckenden und für Kleinkinder sehr gefährlichen Noro-Viren sind zunehmend anzutreffen. Aus einer Tageszeitung: Mutter aus Österreich, die berufstätig sein muss, berichtet: »Mitunter weint mein zweijähriger Sohn schon im Auto, wenn er das Gebäude sieht. Dann ist er nicht mehr zu beruhigen. Seine Lieblingsdecke und sein Kuscheltier fest im Arm, schickt er sich jeden Tag in das Unvermeidliche …« Die Psychoanalytische Vereinigung Deutschlands warnt: »Zu lange Trennung von den Eltern bedeutet in der frühen Kindheit einen bedrohlichen Verlust der Lebenssicherheit, auch weil Sprach- und Zeitverständnis des Kindes noch nicht weit genug entwickelt sind, um Verwirrung oder Angst mit Erklärungen zu mildern. Trennungserfahrungen in frühem Alter werden im Körper gespeichert. Sie tauchen als Ängste wieder auf. Anhaltendes Weinen und Schreien, später Verstummen, Schlaf- und Essstörungen können Auswirkungen der so hervorgerufenen seelischen Überforderung sein. Kinder sind in diesem Altern noch nicht gruppenfähig. Weil ihnen in der Krippe eine konkrete Bezugsperson fehlt, können sie kein Grundvertrauen entwickeln und werden später von Beziehungsängsten geplagt, was sich in der Scheidungsrate widerspiegelt. Je länger die Kinder von den Eltern getrennt sind, desto höhere Werte des Stresshormons Cortisol sind bei ihnen nachweisbar, haben Wissenschaftler herausgefunden. Späteres aggressives Verhalten in der Schule könnte die Folge sein, was mithin die steigende Schulgewalt erklären mag. Ehemalige DDR-Krippenkinder können ein Lied von in der frühesten Jugend erworbenen Ängsten singen. Viele von ihnen verfolgt noch heute das Trauma, das sie erlitten haben, als sie im Alter von zwei bis drei Jahren ins dort allgegenwärtige Krippensystem kamen. Zitat einer jungen Frau: »Wenn meine Mutter mich in der Früh abgab und ging, hatte ich das Gefühl, ins Bodenlose zu fallen. Die Mutter geht und als kleines Kind weißt du nicht, wohin sie geht und ob sie wiederkommt. Du denkst, sie ist für immer weg. Ich schrie bis zur Besinnungslosigkeit. Dann setzte ich mich stundenlang in einen engen Leiterwagen ...« Die Betreffende wurde damals sehr krank. Erst als die Eltern sie aus der Krippe nahmen, normalisierte sich ihr Leben langsam wieder. Als Erwachsene ist sie überzeugt, dass die flächendeckende DDR-Krippenbetreuung bei Eltern das Verantwortungsgefühl für den eigenen Nachwuchs verringert, bzw. oftmals sogar zum völligen Verschwinden gebracht hat. Andernfalls wäre es wohl kaum in der Ex-DDR verbreitet gewesen, selbst im Falle der seltenen Arbeitslosigkeit Kinder ganztätig in der Einrichtung zu lassen, um ihnen kein Mittagessen kochen zu müssen. Ein Phänomen, das in den westlichen Krippen ebenfalls präsent sein soll. Krippenerzieherinnen berichten, selbst kranke Kinder würden abgegeben, weil den Eltern »das Gequengel auf den Nerv fällt«. In Österreich beklagen Kindergärtnerinnen, dass sogar ansteckende Krankheiten verheimlicht werden, wobei weniger Lieblosigkeit der Grund für die »Abschiebung« fiebernder Kleinkinder ist, sondern blanke Not, da arbeitende Elternteile um ihren Job fürchten, wenn sie zu oft Pflegurlaub nehmen. Selbst das ist wohl noch weit besser als gelegentliches Zu-Tode-Schütteln, wie es immer wieder vorkommt, wenn Männer von der Betreuung kreischender Kleinkinder überfordert sind. Manche befürchten einen dramatischen Anstieg von Kindesmisshandlungen, sollte tatsächlich ein »Papa-Monat« verpflichtend werden, wie ihn der österreichische Sozialminister immer wieder vorschlägt. Ende Januar 2008 ging eine besonders erschreckende Kindesmisshandlung durch die Medien: Ein 25-jähriger Vater hatte seine 17 Monate alte Tochter zu Tode geprügelt, weil sie seine Spielkonsole zu Boden geworfen hatte. All diesen Erfahrungen zum Trotz soll das Kinderkrippensystem europaweit etabliert werden, zu welchem Ziele die EU apodiktisch die Schaffung eines Betreuungsplatzes für jedes Kind verlangt. Manche fragen sich: »Soll die ganze EU nach DDR-Muster umgebaut werden?« Ein Leser schrieb in der größten österreichischen Tageszeitung unter dem Titel »Mutter ist unersetzlich!«: »Die Tierwelt zeigt uns aber ein ganz anderes Verhalten! Diese hat in der Aufzucht ihrer Kleinen immer genügend Zeit. Deshalb stellt sich die Frage in diesem Zusammenhang, sind die Tiere gescheiter als die EU-Politiker?« Fast noch provokanter: War Stalin gescheiter als die EU-Politiker? Wenig bekannt, aber interessant ist, dass in der UdSSR zu Stalins Zeiten die Frauen natürlich auch zu den Werktätigen gehörten und in der Industrie eingesetzt wurden. Im Gegensatz zum hochgejubelten westlichen Krippensystem gab es jedoch unter Stalins Ägide Kinderkrippen in den jeweiligen Fabriken, in denen die Frauen für die diversen Jahrespläne malochten. Und – jetzt kommt’s – die Arbeiterinnen waren verpflichtet, in den dafür dezidiert vorgesehenen Arbeitspausen bei ihren Kindern zu sein. Wer hätte das gedacht, wo man dem Massenmörder Stalin keine große Fürsorge seiner Bevölkerung gegenüber zuschreiben kann. Die einzige Erklärung für dieses System ist daher praktischer Nutzen. Als Fazit, so wird resümiert, scheinen Frauen mit dem geringsten »Brutpfleginstinkt«, die sich von ihren Kindern am leichtesten trennen, ohne dadurch in ihrer Arbeitsleistung beeinträchtigt zu sein, wie auch Kinder, denen lockere soziale Bindungen nichts ausmachen, am besten für die im Entstehen vermutete »One World« adaptiert zu sein, in der die Menschheit einer orientierungslosen Hammelherde gleicht.
ordep74 22.05.13, 21:52
No new posts Patchwork Familie begünstigt Mißbrauch
(Quelle: http://www.inhr.net) von Felizitas Küble Leibliche Eltern sind viel seltener Täter als „soziale“ Eltern Es gibt eine Reihe wissenschaftlicher Veröffentlichungen über das „Täterprofil“ in puncto sexueller Mißbrauch. Hier wird aufgezeigt, wie wichtig ein geregelter Zugang der leiblichen Eltern und auch Großeltern ist und eine wichtige Schutzfunktion im Sinne des Kindeswohls darstellt. Dazu zählen vor allem die Studien von Dr. Dirk Bange aus Hamburg, Mitherausgeber des „Handwörterbuchs Sexueller Mißbrauch“. In seiner Studie „Die dunkle Seite der Kindheit“ belegt der Autor, daß Religionszugehörigkeit keinen Einfluß auf die Mißbrauchs-Häufigkeit hat: sexueller Mißbrauch kommt in katholischen, evangelischen oder konfessionslosen Familien im wesentlichen im gleichen Ausmaß vor. Dasselbe schreibt Clara Wildschütte in ihrer Studie „Psychodynamik einer Mißbrauchsfamilie“. Von großer Bedeutung für die Häufigkeit sexuellen Mißbrauchs ist jedoch die Frage, ob die Täter biologische oder „soziale“ Eltern (neuer Liebhaber, Stiefeltern, Pflegeeltern) sind. So schreibt Sabine Neumann in ihrem E-Book „Sexueller Mißbrauch“ unter dem Abschnitt „Tätergruppen“, daß hierzu „vor allem Vaterfiguren gehören“ (neue Lebenspartner der Mutter, Stiefväter etc), hingegen der Anteil der leiblichen Väter erstaunlich gering ist: „Bei den Familienmitgliedern sind Väter am wenigsten an sexuellem Mißbrauch beteiligt: etwa zu 2%.“ Dr. Bange zitiert in seinem Buch „Die dunkle Seite der Kindheit“ eine Studie von Russel, die zu folgendem Ergebnis gelangt: Demnach wurde jedes sechste Mädchen, das einen Stiefvater hatte, von diesem vor ihrem 14. Lebensjahr sexuell mißbraucht, hingegen erfuhr „nur“ jedes fünfzigste Mädchen sexuelle Übergriffe vom leiblichen Vater (vgl. Bange 1992, S.126). Auch die linksliberale „Süddeutsche Zeitung“ räumte am 27.10.2008 ein, daß es mit den – vor allem im linken Lager vielgepriesenen – Patchwork-Familien in puncto Mißbrauch zappenduster aussieht. Der Artikel mit dem Titel „Wie böse ist die Stiefmutter?“ machte Schluß mit einigen modernen „Mythen“, wozu auch die besondere Wertschätzung des „sozialen“ Vaters gegenüber dem „biologischen“ gehört. Die SZ schreibt hierzu nüchtern bzw. ernüchternd: „Einige der wichtigsten Studien zum Thema Stiefeltern stammen von dem Forscher-Ehepaar Martin Daly und Margo Wilson von der McMaster-University in Hamilton, Kanada. Die Wissenschaftler hatten in den achtziger Jahren anhand von nordamerikanischen Kriminalstatistiken untersucht, ob Kinder in Familien mit Stiefmutter oder Stiefvater ein höheres Sterberisiko haben als in Familien mit nur leiblichen Eltern. Wie das Ehepaar berichtete, wurden Hinweise und Daten auf Unterschiede für Stief- und leibliche Kinder auch andernorts beobachtet. So wurden 32 Prozent der Kinder in England und Wales, die bei mindestens einem Stiefelternteil aufwuchsen, Opfer einer Misshandlung – und drei Prozent jener Kinder, die nur bei leiblichen Eltern lebten. Und in Finnland gaben 1996 fast vier Prozent der befragten fünfzehnjährigen Mädchen an, vom Stiefvater missbraucht worden zu sein, während 0,2 Prozent ihren leiblichen Vater beschuldigten.“ Diese Studie entlastet also biologische Väter mit „nur“ 0,2% Täterschaft noch stärker als die anderen erwähnten Untersuchungen. Ein mehr als peinliches Ergebnis für alle jene, die sich einbilden, auf der Höhe der Zeit zu sein, wenn sie „alternative Familienformen“ verherrlichen, heutzutage gern als „Patchwork“ bezeichnet: klingt es doch so locker und kreativ wie ein bunter Flickenteppich – im Unterschied zur normalen bzw „traditionellen“ Familie mit ihrem angeblich „festgefahrenen Rollenbild“ und fehlenden „Flexibilität“ etc. Diese Patchwork-Familien sind vor allem eine Folge der zahlreichen Ehescheidungen mit darauf folgenden neuen „Partnerschaften“ , Zweit- oder Dritt-Ehen. Hierzu schreibt der Neurologe und Psychiater Dr. Bertrand Flöttmann in seinem Buch „Steuerrecht des Lebens“: Scheidungskinder – Sorgenkinder! „Scheidung macht Kinder zu Opfern und Spielbällen der Eltern….Die Augenwischer verharmlosen das Unglück von Beziehungsabbrüchen. Sie wollen nicht wahrhaben, daß eine zerbrochene Familie keine Familie mehr ist. Scheiden tut weh….Eine verwöhnende Erziehung, Vernachlässigung und die schmerzhafte Trennung der Eltern führen zu psychischen Störungen beim Kind. Hierzu gehören erhöhte Aggressivität, neurotische Fehlhaltungen und verringerte soziale Kompetenz.“(S.139) Zum Thema Mißbrauch bei „sozialen Vätern“ schreibt der Psychiater: „Scheidung führt oft dazu, daß ein fremder Mann in die zerbrochene Familie tritt. Das Risiko des Kindes, einen sexuellen Mißbrauch durch den Stiefvater zu erleiden, steigt um das Sechs- bis Siebenfache im Vergleich zum leiblichen Vater.“ (S. 128) Wäre es nicht gerade jetzt – angesichts der aktuellen Mißbrauchsdebatte – hoch an der Zeit, über diese eindeutig belegten Zusammenhänge nachzudenken und die Patchwork-Familie endlich kritisch zu „hinterfragen“? Stattdessen wird die katholische Kirche einseitig attackiert, als sei sie eine „Hochburg des Mißbrauchs“. Dabei ist es gerade die kath. Kirche, die – ganz im Widerspruch zum Zeitgeist – an der Unauflöslichkeit der Ehe festhält und die Wiederverheiratung von Geschiedenen ablehnt. Als weitaus ehrlicher im Vergleich zur üblichen linken Szene erweist sich auch hier Deutschlands bekannteste Feministin Alice Schwarzer – und das bereits vor 8 Jahren: In ihrer Zeitschrift „Emma“ Nr.10/1992 schrieb sie in ihrem Editorial erstaunlichen Klartext und räumte offen ein, daß Fakten und Hintergründe in Sachen Patchwork sie zum „Umdenken gezwungen“ haben, auch hinsichtlich des vielgerühmten „neuen Vaters“ und der „freien Beziehungen“: „Was haben wir dafür gekämpft, daß Gefühle nicht nur zählen, wenn sie staatlich besiegelt sind – und als Familie nicht nur gilt, was durch Blutsbande verknüpft ist.“ Was früher auch für Alice Schwarzer kein Problem schien, wird nun kritischer gesehen: „Heute heiraten immer weniger Paare – und die Mehrheit aller Kinder muss damit rechnen, über weite Teile ihrer Kindheit mit mindestens einem nicht-biologischen, also einem sozialen Elternteil aufzuwachsen; seltener nach Adoption und meist nach Scheidung oder Trennung.“ Vom Traum zum Alptraum! Aus ist es mit dem Traum von den Vorzügen „alternativer Familienformen“, denn der Traum wurde zum Alptraum. Eines der „Lehrstücke“, die umdenken lassen, war die allzu wahre „Parabel vom großen Regisseur mit dem kleinen Mädchen“, genauer: die Story vom „sozialen“ Vater Woody Allen, der eine sexuelle Beziehung zu seiner Adoptivtochter Soon Yi einging, was erst nach vielen Jahren bekannt wurde. „Allen sieht “überhaupt kein moralisches Problem” – und Soon Yi zeigt sich an seiner Seite triumphierend der Presse. Da ist kein Zögern, kein Wort des Bedauerns, kein Mitleid und auch keine Scham. Wie skrupellos ist der 56-jährige Allen? Und wie kaputt ist die 20-jährige Soon Yi?“ Seelisch „kaputt“ ist auch die Mutter von Soon Yi, die mit Woody Allen ohne Trauschein zusammenlebte. „Allen und Farrow konnten es sich moralisch wie materiell leisten, unverheiratet zu sein und in zwei Wohnungen zu leben, diesseits und jenseits des Central Parks. Ihr Lebensmodell war zum Vorbild für das fortschrittliche Amerika geworden. Ihr Scheitern muss eine Warnung für alle sein.“ „Müssen Mütter aus dem Fall Allen den Schluss ziehen, dass soziale Väter gefährlich sind? In der Tat zeigen neue Statistiken: der sexuelle Missbrauch kommt in Pflegefamilien noch häufiger vor als in “Bluts”-Familien. Sicher, auch biologische und verheiratete Väter vergreifen sich an ihren Kindern, aber sie tun es wenigstens nicht triumphierend und im Licht der Öffentlichkeit.“ Wenn jemand etwas dazulernt, ist das immer gut – wenn er dies sogar öffentlich zugibt, noch besser. Alice Schwarzer hat auch in dieser Sachfrage bereits vor 8 Jahren weitaus klarer gesehen als viele andere, ganz zu schweigen von den vernagelten Patchwork-Schwärmern aus dem roten und grünen Spektrum.
ordep74 22.05.13, 21:56
No new posts 150 Kinder pro Jahr getötet - unter Aufsicht vom Jugendamt
(QUELLE: http://www.inhr.net) Schier unfassbare Zustände wurden jetzt in Deutschlands Jugendämter aufgedeckt. Mehr als 150 Kinder werden jedes Jahr erschlagen, oder zu Tode gequält – unter Aufsicht und Verantwortung der Jugendämter. Aber auch in Österreich herrschen fatale Zustände und Unfähigkeit. Genaue Zahlen kann man hierzulande gar nicht nennen. Man beruft sich auf den Datenschutz. Kinder werden den Eltern abgenommen, weil diese nicht in der Lage sind, sich ordentlich um das Wohlergehen der Sprösslinge zu kümmern. Entweder Pflege oder Förderung, die Versorgung mit Essen, zu wenig oder zu viel Aufmerksamkeit, kurzum, wenn es um die Abnahme von Kindern geht, ist das Jugendamt schnell und niemals um eine Ausrede verlegen. Was dann mit den Kindern passiert, bleibt oftmals völlig im Dunkeln und ist offenbar niemand mehr für das Wohl der Kinder zuständig. Das Jugendamt schiebt die Verantwortung auf die jeweiligen Pflegefamilien, oder Kinderheime. Die machen ihre Arbeit aus Sicht des Jugendamtes zuverlässig und beanstandungsfrei. Auf eine Anfrage seitens der FPÖ über allfällige Statistiken über Kosten, Ausbildung und Fortschritten bei den Förderungen der anvertrauten Kinder und Jugendlichen hüllt man sich seitens des Ministeriums in Schweigen. Tatsächlich gibt es kein Qualitätsmanagement, keine Statistiken und keine Nachweise über die Verwendung von weit mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Kinderheim-Industrie In Wahrheit kosten die Jugendwohlfahrt und ihre willfährigen Handlanger dem Steuerzahler ungeheuer viel Geld und sind niemandem Rechenschaft über die Verwendung der Mittel verantwortlich. Längst schon ist die ganze Jugendwohlfahrt zu einer gigantischen Industrie entartet und hat so eine ungeheure Zahl von dubiosen Figuren angelockt, die sich am Leid der Kinder ein Vermögen verdienen. Das Jugendamt ist machtlos, durchschaut die Machenschaften einzelner Organisationen der so genannten „Freien Jugendwohlfahrt“ gar nicht mehr und kann nur tatenlos zusehen und den Kopf in den Sand stecken. Buchhalter, Gastwirte, Glücksritter, Alkoholiker und Drogenabhängige, Kinderschänder und abgehauste Unternehmer finden sich als Verantwortliche in diesen Organisationen wieder und sollen die Förderung und Versorgung der abgenommenen Kinder sicherstellen. In Wahrheit geht es nur mehr um Gewinnmaximierung, das Kindeswohl spielt keine Rolle mehr. Grausame Geschichte Von Adolf Hitler gegründet, hat die Jugendwohlfahrt wohl so manche schwarze Stunde hinter sich und hat in der Vergangenheit ebenfalls machtlos weggeschaut, als in vergangenen Jahren tausende Kinder in den Heimen vergewaltigt, geschlagen und auch ermordet worden sind. Man wusste das alles nicht, man konnte ja nicht ahnen..., das sind die Ausreden für fehlende Kontrolle der vergangenen Jahre und werden wohl auch in einigen Jahren wieder zu hören sein, wenn die Missstände heutiger Tage in den Medien ihren Niederschlag finden werden. 2008 haben es zumindest schon die ersten zwei Gutachter geschafft, große mediale Präsenz zu erreichen. Nicht etwa durch große Leistungen, sondern durch tausende Falschgutachten, zerstörte Familien und Existenzen und Schaden in Millionenhöhe. Schlechte Ausbildung Zu diesem Übel kommt noch die grottenschlechte Ausbildung der Mitarbeiter der Jugendämter. Ein dreijähriger Schnellkursus soll ausreichen, um in wenigen Augenblicken eine Familie und die Interaktion untereinander einschätzen zu können. Akademisch ausgebildete Fachleute brauchen für eine solche Einschätzung wesentlich länger und liegen mit ihrer Meinung auch dann noch weit neben der Realität. Ist ein Kind einmal weg, dann wird alles unternommen, um Fehleinschätzungen zu vertuschen. Das wird oftmals auch durch die Pflegschaftsgerichte gedeckt, die auch gerne Fehlentscheidungen in Kauf nehmen, weil Richter nicht gerne in Konfrontation mit den Jugendämtern gehen wollen.
ordep74 22.05.13, 22:02
No new posts Prof Uwe Jopt:Im Jugendamt arbeiten wohlmeinende Laien
(QUELLE: http://www.inhr.net) Deutschland ist schon fünfmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil Familien unter falschen Entscheidungen von Jugendämtern und Familienrichtern gelitten haben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltet deshalb in der kommenden Woche ein Expertengespräch zum Thema Eltern und Jugendämter. Ein Teilnehmer ist Prof. Dr. Uwe Jopt von der Uni Bielefeld. Christian Althoff sprach mit dem Diplompsychologen und Sachverständigen. Es gibt Jugendämter, die Ihre Kritik fürchten. Haben Sie generell etwas gegen diese Behörden? Prof. Uwe Jopt: Überhaupt nicht! Ich nenne sie auch die Kinderschutzpolizei. Jugendämter sind sehr wichtig, um Kindern zu helfen, die in Not sind, die nicht gut versorgt oder sogar misshandelt werden. Im vergangenen Jahr sind in Deutschland etwa 28 000 Kinder aus ihren Familien geholt worden. Ist das nicht eine erschreckend hohe Zahl? Prof. Uwe Jopt: Die Jugendämter haben ihre Gründe. Die weitaus meisten Mitarbeiter dort entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen. Und wenn man an Fälle wie den toten Kevin denkt, dann sage ich: Besser ein Kind zu viel als eines zu wenig aus der Familie holen. Aber? Prof. Uwe Jopt: Das ganz große Problem in Deutschland ist: Was passiert eigentlich nach der Kindeswegnahme? Da liegt ganz, ganz viel im Argen. Da leiden etliche Kinder oft jahrelang, obwohl das vermeidbar wäre. Wie kommt es dazu? Prof. Uwe Jopt: Das Gesetz sieht vor, dass entzogene Kinder in der Regel wieder zu ihren Eltern kommen, wenn sich dort die Verhältnisse gebessert haben. Viele Jugendämter tun aber alles, damit Kinder nicht zurückgeführt werden. Das fängt damit an, dass sie die Kinder zu Pflegeeltern geben, die sehr oft gescheiterte Adoptionsanwärter sind. Ich habe selbst erlebt, dass Jugendamtsmitarbeiter zu Pflegeeltern gesagt haben: Gehen Sie davon aus, dass die Mutter das Kind nicht wiederbekommt! Es ist nur allzu menschlich, dass Pflegeeltern so ein Kind nie wieder hergeben wollen und es deshalb der leiblichen Familie entwöhnen. Zumal die Jugendämter das noch unterstützen, indem sie den leiblichen Eltern oft für Monate untersagen, ihr Kind zu sehen.Dann kommt es irgendwann zu so genannten begleiteten Kontakten. Das ist manchmal der reinste Wahnsinn! Da sitzen die Pflegemutter und Jugendamtsmitarbeiter um das Kind herum, und dann wird der leiblichen Mutter gesagt: Jetzt interagieren Sie mal! Die Mutter geht verunsichert auf ihr Kind zu und sagt: Ich bin es, deine Mama! Und im selben Moment wird die Frau auch schon von einer Jugendamtsmitarbeiterin gestoppt, die mit dem Abbruch des Kontakts droht, sollte die Mutter ihr Kind weiter so verunsichern. Denn für das Kind, so erfährt die Mutter, sei ja die Pflegemutter inzwischen zur Mama geworden. Die Folgen einer Trennung sind also für das Kind dramatisch? Prof. Uwe Jopt: Und wie! Eine Trennung ist ein massives Trauma. Viele Kinder werden danach auffällig. Sie haben Angstträume, nässen ins Bett und werden aggressiv. Für einen Kinderpsychologen sind das ganz normale Reflexe auf die Trennung. Aber Jugendämter werten dieses Verhalten oft als Beweis für angeblich schlechte Bedingungen im Elternhaus und fühlen sich bestätigt. Es ist auch ganz natürlich, dass sich ein kleines Kind, das bei Pflegeeltern aufwächst und seine leibliche Mutter sehr lange nicht sehen durfte, beim ersten Wiedersehen an die Pflegemutter klammert. Daraus folgern viele Jugendamtsmitarbeiter unzulässigerweise, dass das Kind keinen Kontakt zu seiner Mutter möchte. Aber die Jugendamtsmitarbeiter sind doch ausgebildet. Müssten sie das Verhalten der Kinder nicht richtig deuten können? Prof. Uwe Jopt: Das ist das zweite große Problem. In Jugendämtern arbeiten sehr vielewohlmeinende Dilettanten. Das möchte ich nicht boshaft, sondern kritisch verstanden wissen. Viele haben an der Fachhochschule Sozialpädagogik studiert und werden dann mit der verantwortungsvollsten Aufgabe betraut, die es überhaupt in einer Stadt- oder Kreisverwaltung gibt: Über die Zukunft von Kindern zu entscheiden. Dafür aber fehlt diesen Menschen jede kinderpsychologische Ausbildung. Selbst in einem Psychologiestudium wird Entwicklungspsychologie meist mit einer Vorlesung und zwei Seminaren abgefeiert. Das ist viel zu wenig. Wie haben Sie sich denn Ihre Kompetenz angeeignet? Prof. Uwe Jopt: Ich werde bald 65, und ich habe mein Leben lang gelernt. Sehr viel auch aus meinen Fehlern. Ich erinnere mich an einen Fall, da lebten die getrennten Eltern in zwei Wohnungen nebeneinander. Sie stritten sich trotzdem jeden Tag aufs Schlimmste, und mittendrin war die fünfjährige Tochter. Ich dachte, ich müsste die Situation für das Kind entspannen und habe dem Vater empfohlen, in ein anderes Haus zu ziehen. Als ich dem Mädchen das erzählt habe, war es nicht etwa erleichtert, sondern fing bitterlich an zu weinen. Ich hatte versucht, den Fall mit Erwachsenenlogik zu lösen. Dabei hätte ich mich in das Kind versetzen müssen. Und das ist es, was ich heute immer wieder versuche. Wer aus Fehlern lernen will, muss zu Eigenkritik fähig sein... Prof. Uwe Jopt: ...und die vermisse ich bei vielen Jugendämtern. Ich erstelle pro Jahr etwa 60 Gutachten, aber bis heute kenne ich nicht einen Fall, in dem sich ein Amt bei Eltern entschuldigt hat. Dabei gibt es hanebüchene Dinge! Ich kenne ein Jugendamt, das hat einer Mutter drei Kinder weggenommen, weil sie die Kleinen angeblich nicht ausreichend gefördert hat. Irgendwann kam heraus, dass die Kinder seit ihrer Geburt geistig behindert waren, und die Mutter sehr wohl alles getan hatte, was ihr möglich war, um die Kleinen zu fördern. Heute hat sie die Kinder wieder, aber glauben Sie nicht, dass die Behörde sich entschuldigt hat! Die Jugendämter argumentieren, ihre Entscheidungen seien ja schließlich von Richtern bestätigt. Prof. Uwe Jopt: Für die Kindesentziehung trifft das ja auch zu. Aber danach findet keine Kontrolle mehr statt. Das Sorgerecht hat dann oft ein Verwaltungsmitarbeiter, der im schlimmsten Fall der Vormund mehrerer hundert solcher Kinder sein kann. Es wird doch niemand im Ernst glauben, dass dieser Beamte sich so um das einzelne Kind kümmert wie das Eltern tun würden! Zum Thema Familienrichter ist außerdem zu sagen: Ein Richter ist kein Kinderpsychologe. Er braucht für seine Entscheidung eine Grundlage, und das sind nun mal Stellungnahmen von Jugendämtern und gelegentlich auch von zweifelhaften Gutachtern. Warum zweifelhaft? Prof. Uwe Jopt: Jeder, der etwa Pädagogik oder Psychologie studiert hat, kann sich Gutachter nennen. Es gibt sogar Heilpraktiker, die das tun. Niemand kontrolliert, ob und wie sich diese Leute weitergebildet haben. Ich selbst bilde deshalb seit Jahren Psychologen zu Gutachtern aus. Das ist nicht mal gerade so zu machen, das dauert 18 Monate. Die CDU/CSUBundestagsfraktion veranstaltet in der kommenden Woche eine Anhörung zum Thema Jugendämter, an der Sie teilnehmen. Worum geht es da? Prof. Uwe Jopt: Natürlich bekommen auch Politiker immer wieder Briefe von Eltern, denen die Kinder weggenommen worden ist. Es wird überlegt, ob man Clearingstellen einrichten soll, die zwischen Ämtern und Eltern vermitteln. Was halten Sie davon? Prof. Uwe Jopt: Nicht so viel. So ein Ombudsmann steckt ja selbst nicht tief in der Materie drin, sondern hört nur das, was beide Seiten ihm vortragen. Was ist also Ihr Vorschlag? Prof. Uwe Jopt: In den Jugendämtern muss sich etwas ändern. Die Mitarbeiter müssten intensiv weitergebildet und dann ein bis zwei Gehaltsstufen höher eingruppiert werden. Warum geschieht das nicht? Prof. Uwe Jopt: Vereinzelt sind schon Ansätze da. Es gibt Jugendämter in Deutschland, die laden mich zu Weiterbildungsveranstaltungen ein. Es gibt aber auch Ämter, die sagen dem Familienrichter: Wenn Sie den Jopt beauftragen, verweigern wir unsere Mitarbeit.
ordep74 22.05.13, 22:05
No new posts Pressesperre: Migranten vergewaltigen deutsche Mädchen
(QUELLE: http://www.inhr.net ) In Deutschland häufen sich die Verbrechen dramatisch und immer öfter sind dabei Migranten im Spiel. Ein 16-jähriges Mädchen wurde in Mainz von drei Türken derart brutal vergewaltigt, dass es vier Tage in Lebensgefahr schwebte, einen künstlichen Darmausgang erhalten musste und nie mehr Kinder gebären kann. Wie die Kriminaldirektion Mainz in einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz mitteilt, wurde am 15.02.2012 um 23:30 Uhr ein unvorstellbar grausames Verbrechen an einem wehrlosen Mädchen begangen. Es war ein bestialischer Akt der Barbarei: Ein 16-Jähriges Mädchen wurde in einem Parkhaus in Worms gequält, geschlagen und mehrfach vergewaltigt. Doch das reichte den Peinigern nicht. Sie haben das Mädchen mit einer Flasche vergewaltigt und anschließend den Flaschenkopf abgebrochen und ihn eingeführt, wodurch ihr Darm durchtrennt und ihre Gebärmutter aufgeschnitten wurde. Bewusstlos, schwer verletzt und unbekleidet wurde das Mädchen aufgefunden. Nur durch eine Notoperation konnte sie gerettet werden. Die Folgen: Aufgrund der schweren, irreparablen Verstümmelung im Genitalbereich wurde ihr ein permanenter künstlicher Darmausgang gelegt. Sie wird nicht mehr im Stande sein ein normales Leben zu führen, ein Sexualleben zu haben, eine Familie zu gründen und Kinder zu bekommen. Das Gebot der Stunde ist, das Mädchen seelisch zu unterstützen und ihr eine psychologische Betreuung zu geben. Die Familie muss ständig für sie da sein und ihr signalisieren, dass sie gebraucht wird und sie immer jemanden hat, der sie liebt, da eine sehr hohe Suizidgefahr besteht: In einem ähnlich gearteten Fall hat sich ein Mädchen versucht das Leben zu nehmen und musste deshalb in eine Psychiatrie eingewiesen werden. Die Täter waren zwei 17-jährige und ein 19-jähriger mit türkischem Migrationshintergrund, wobei einer jedoch bei dem Verbrechen “lediglich” zusah. Vergewaltigungen sind im islamischen Kulturkreis gar nicht so ungewöhnlich. Die Behörden sind mit der Situation total überfordert und können die Bürger offenbar nicht mehr entsprechend schützen. In Köln etwa sind 70 – 80% der Vergewaltiger türkischer Abstammung. Der genaue Grund für diese Entwicklung ist wenig klar und hängt möglicherweise mit einer Kombination aus religiös bedingter Frauenverachtung, einer übertriebenen Machokultur und dem bagatellisieren der Vergewaltigung deutscher Frauen in ihrem sozialen Umfeld zusammen. Doch dieses Verbrechen ist selbst für diesen Personenkreis ungewöhnlich brutal. Die Medien, bis auf einige Lokalzeitungen, berichten nicht über diesen Fall, weil es klare Anweisungen gibt, dass bei schweren Verbrechen mit Migrantenbeteiligung nicht berichtet werden darf. Bewährungsstrafe für türkischen Vergewaltiger Migrantenbonus in Reinform: Ein 45 Jahre alter Türke, der zwei Frauen vergewaltigt hat, muss nicht ins Gefängnis. Eines seiner Opfer ist schwer krank. Der Türke nutzte es einfach aus, als die Frau einen Asthma-Anfall hatte. Der Türke muss nur 2.400 Euro Schmerzensgeld zahlen und nahm das Urteil jetzt glücklich lächelnd an. Mit so viel Milde hatte keiner im Saal gerechnet. Denn der Türke hatte in einem Fall eine Frau in einem S-Bahn-Abteil bei Weinstadt vergewaltigt. Die Richter der 18. Strafkammer fanden das interessant. Und der Türke hatte bei anderer Gelegenheit eine 26-jährige asthmakranke Frau aus Ludwigsburg vergewaltigt, als sein Opfer gerade einen schweren Asthmaanfall bekam und somit wehrlos war. Der Türke gestand, weil ihm der Richter als Gegenleistung fürs Geständnis die Bewährungsstrafe in Aussicht stellte. Und im Urteil wurde der Türke auch noch für sein Geständnis ausdrücklich gelobt. Es bleiben laut Urteil 2.400 Euro Schmerzensgeld für die Frau, die der Türke irgendwann in kleinen Raten abstottern soll. Das ist die Perversion des Rechtssystems, das nicht mehr zu funktionieren scheint, berichtete die Ludwigsburger Kreiszeitung am 13. April 2011. Freudenfest unter Roma-Familien: Deutschlands brutalster Vergewaltiger läuft frei herum – das Opfer ist in der Psychiatrie Ein zugewanderter Roma-Mitbürger hat eine der brutalsten bekannten Vergewaltigungen verübt. Und das Landgericht Arnsberg hat den Haftbefehl »außer Vollzug« gesetzt. Täter Muslija B. nutzte das zur Flucht und läuft nun frei herum. Sein Opfer befindet sich derweilen in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Am Landgericht Arnsberg hatten Richter und Schöffen über einige besonders abartige zugewanderte Vergewaltiger zu urteilen. Da war der 1976 im Kosovo geborene Haljilj B., ein Mitbürger der Volksgruppe der Roma, der nicht lesen und schreiben kann, seit 1990 in Deutschland lebt, wegen ständigen Schulschwänzens von der Schule verwiesen wurde, 1995 eine Deutsche heiratete und mit ihr zwei Kinder zeugte, dann mit einer Serbin in Düsseldorf zwei Kinder zeugte und danach ein weiteres Kind in Wuppertal. Der Analphabet ist in Deutschland wegen Diebstahls und Betruges vorbestraft. Und da war ein weiterer Täter, ein Verwandter, der 1982 im Kosovo geborene tiefgläubige Roma-Muslim Muslija B., der ebenfalls keine Schulbildung, keine Berufsausbildung, aber viele Kinder vorzuweisen hat. In der Nähe des nordrhein-westfälischen Ortes Schmallenberg haben die beiden gemeinsam mit ihrem Verwandten Seljman B. ein junges deutsches Mädchen unvorstellbar brutal vergewaltigt: vaginal, anal und oral. Das Mädchen wimmerte vor Todesangst. Und weil es die Zähne vor Schmerzen bei der analen Vergewaltigung zusammenbiss, schlug ihr einer der Roma-Mitbürger so lange auf den Kopf, bis sie den Mund für den Oralverkehr öffnete. Wir ersparen uns hier weitere Einzelheiten. Das junge Mädchen kam unmittelbar nach der bestialischen Vergewaltigung in die DRK-Kinderklinik in Siegen. Es unternahm später einen Selbstmordversuch. Sein Leben ist wohl für immer ruiniert. Das Mädchen ist nun in einer geschlossenen kinderpsychiatrischen Klinik. Muslija B. hat sich in das Kosovo abgesetzt, die Arnsberger Kammer gewährte ihm zunächst einmal Haftverschonung. Seine Frau erhielt fast 10.000 Euro vom deutschen Steuerzahler als »Rückkehrhilfe« – danach gab es mit dem Geld der deutschen Steuerzahler erst einmal eine große Party. Die Öffentlichkeit soll das alles besser nicht erfahren, denn das alles könnte ja mögliche Vorurteile gegen bestimmte Mitbürger schüren. Die Qualitätsmedien schauen – politisch korrekt – tapfer weg und gehorchen der Medienzensur.
ordep74 22.05.13, 22:28
No new posts Deutschland: Elfjährige von Muslimen brutal vergewaltigt – Täter frei
(QUELLE: http://www.inhr.net ) Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht. Kindesmissbrauch Muslime Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der islamischen Tradition sogar ausdrücklich eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung zeigen oder wegsperren? Einen ethnischen Deutschen hätte man garantiert für viele Jahre ins Gefängnis gesteckt. Die Muslime aber müssen nicht einmal Sozialstunden abarbeiten und auch keine Geldstrafe zahlen. Schließlich müssen wir für solche Traditionen jetzt Verständnis haben, oder? Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes Verständnis für die islamische Tradition der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten Muslime wurden nur zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Kein beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder Anstifter muss ins Gefängnis. Stellen Sie sich beim nachfolgenden Fall, der sich tatsächlich genauso abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber berichtet. Und die Täter säßen jetzt garantiert alle lange Zeit hinter Gittern. Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Doch die Familie wollte an der islamischen Tradition festhalten, einigte sich mit Verwandten darauf, dass ein 21 Jahre alter Moslem aus der Familie eine 11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte. Die 11-Jährige aus Lübeck wollte aber keinen Geschlechtsverkehr mit dem asozialen Analphabeten, der nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht integrieren will. Es gab nach der ersten Entführung des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker Land keinen Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen und forderten ihn auf, das Kind dann halt zu vergewaltigen. Der Sohn gehorchte. Später wurde das Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam - alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat die Vergewaltigung und die Anstiftung zum Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen gestanden. Das sei halt alles so »muslimische Tradition«. Die neue Osnabrücker Zeitung schreibt zu dem Prozess: »Eine Tat, die auch nach Feststellungen der Verteidiger der drei Angeklagten durch nichts zu entschuldigen ist. Das betonte auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.« Doch dann passierte das, was Migranten aus dem islamischen Kulturkreis in Deutschland ständig passiert: Sie wurden von den Richtern sofort wieder laufen gelassen. Nur Bewährungsstrafen! Der zusätzliche Hammer: Die Kriminellen müssen weder Sozialstunden abarbeiten noch eine Geldentschädigung zahlen, die Zeitung schreibt: »Eine von der Anklagevertreterin zusätzlich geforderte Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro lehnte das Gericht ab. Alle drei sollten jeweils das Geld in monatlichen Raten von 25 Euro zu Gunsten einer sozialen Einrichtung abstottern. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Vorsitzende Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum haben. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil die Drei dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stehen.« Hätte man einem ethnischen Deutschen nach einer Kindesvergewaltigung neben dem Gefängnis auch Geldstrafe und Sozialarbeit erspart, damit er mehr »finanziellen Spielraum« hat und theoretisch als Arbeitsloser für »mögliche Jobangebote zur Verfügung« steht? Es gibt eben inzwischen offenkundig zweierlei Recht in Deutschland. Und ethnische Deutsche sind vor Gericht Menschen zweiter Klasse. Vielleicht hat einer der Osnabrücker Richter ja eine minderjährige Tochter oder Enkelin. Wenn die demnächst von einem zugewanderten Muslim wie im oben geschilderten Fall entführt und vergewaltigt wird, dann kann man den Richtern nur einen Rat geben: Bringen Sie den Fall erst gar nicht zur Anzeige. Denn bei muslimischen Kindervergewaltigern entscheiden die Gerichte heute zwar im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes. Den Tätern wird nichts passieren, wenn sie die Kinder oder Enkel der Richter vergewaltigen. Es sei denn, die Täter sind ethnische Europäer nicht-muslimischen Glaubens. So ist das heute in der Unrechtsrepublik Deutschland. In Massen importieren wir Ballast und Probleme. Doch viele von uns wollen die Folgen nicht zur Kenntnis nehmen. Wenn die Probleme unübersehbar werden, dann sprechen wir von »Einzelfällen«. Tauchen wir deshalb mit einem weiteren Fall ein in die Realität. Eine Realität, die ein Vorgeschmack auf das ist, was unseren Kindern bei solchen Richtern noch bevorstehen wird. Schauen wir uns einen weiteren muslimischen "Einzelfall" doch einmal näher an. Einen »Einzelfall«, der aus Gründen der politischen Korrektheit von deutschen Medien bislang verschwiegen wurde. Die Eltern von Manuela H. sahen die Zukunft bis zum 3. Juli 2009 wahrlich positiv. Doch an jenem Tag wurde ihre junge Tochter im sauerländischen Schmallenberg auf der Straße von Zigeunern angesprochen. Es waren Menschen aus dem islamischen Kulturkreis – Roma aus dem Kosovo. Im Elternhaus hatte man Manuela von klein auf beigebracht, dass man solche Roma nicht »Zigeuner« nennen sollte. Man darf über Jahrhunderte entstandene Beurteilungen heute nicht länger offen sprechen. Und so hat sich die kleine Manuela völlig unbefangen mit den Roma unterhalten. Die deutschsprachigen Medien wollen nicht, dass man über Schicksale von Menschen wie Manuela H. berichtet. Denn die Legende von der »kulturellen Bereicherung« würde dann wohl schnell wie ein Kartenhaus zusammenstürzen. Im Falle der Manuela H. haben die Roma eine der brutalsten jemals bekannt gewordenen Vergewaltigungen verübt. Und das Landgericht Arnsberg hat den Haftbefehl »außer Vollzug« gesetzt. Täter Muslija B. nutzte das zur Flucht und läuft nun frei herum. Er kann seine »Potentiale« nun weiter frei entfalten. Sein Opfer Manuela H. befindet sich derweilen in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Die Medien verschweigen Fälle wie den der Manuela H. - wie ist das möglich? Am Landgericht Arnsberg hatten der Vorsitzende Richter Erdmann, Richter Teipel, Richterin Werthmann und die Schöffen wenige Tage vor Weihnachten 2009 über einige besonders abartige Vergewaltiger zu urteilen (Landgericht Arnsberg Aktenzeichen II-2 KLs-292 Js 318/09-22/0). Da war der 1976 im Kosovo geborene Haljilj B., ein Mitbürger der Volksgruppe der Roma, der nicht lesen und schreiben kann, seit 1990 in Deutschland lebt, wegen ständigen Schulschwänzens von der Schule verwiesen wurde, 1995 eine Deutsche heiratete und mit ihr zwei Kinder zeugte, dann mit einer Serbin in Düsseldorf zwei Kinder in die Welt setzte und danach ein weiteres Kind in Wuppertal. Der Analphabet ist in Deutschland wegen Diebstahls und Betruges vorbestraft. Und da war ein weiterer Täter, ein Verwandter, der 1982 im Kosovo geborene gläubige Muslim Muslija B., der ebenfalls keine Schulbildung, keine Berufsausbildung, aber viele Kinder vorzuweisen hat. In der Nähe des nordrhein-westfälischen Ortes Schmallenberg haben die beiden gemeinsam mit ihrem Verwandten Seljman B. die kleine Manuela unvorstellbar brutal vergewaltigt: Vaginal, anal und oral. Das Mädchen wimmerte an jenem 3. Juli 2009 vor Todesangst. Und weil Manuela die Zähne bei der analen Vergewaltigung vor Schmerzen zusammenbiss, schlug ihr einer der muslimischen Roma so lange auf den Kopf, bis sie den Mund für den Oralverkehr öffnete. Wir ersparen Ihnen hier weitere Einzelheiten. Die Roma haben dem Mädchen danach nicht nur das Mobiltelefon, mit dem es nach dem Martyrium hätte Hilfe rufen können, sondern auch noch ihre schwarze Leggins geraubt. Das Kind kam nach der bestialischen Vergewaltigung mit schwersten Verletzungen stationär in eine Siegener Kinderklinik. Es unternahm einen Selbstmordversuch. Sein Leben ist wohl für immer ruiniert. Manuela H. ist in einer geschlossenen kinderpsychiatrischen Klinik. Die Kosten dieser »Bereicherung« durch die »Potentiale« unserer lieben Roma-Mitbürger wollen wir hier erst gar nicht ansprechen. Was aber sollen die Eltern und Verwandten über den Umgang des Landgerichts Arnsberg mit den zugewanderten Vergewaltigern aus den Reihen der »Rotationseuropäer«, gegen die wir keine Vorurteile haben sollen, sagen? Die deutschen Eltern mussten sich beim Prozess gegen die Vergewaltiger wenige Tage vor Weihnachten 2009 von den Richtern anhören, das die Roma – Zitat - »Untersuchungshaft erlitten haben und aufgrund des Anklagevorwurfs und ihrer familiären Situation als haftempfindlich anzusehen« sind. Der Vorsitzende Richter Erdmann, Richter Teipel und Richterin Werthmann haben nicht nur diesen Satz am Ende des Urteils eigenhändig unterschrieben. Die Verwandten von Manuela mussten sich von den Richtern auch noch anhören, dass »beide Angeklagte unter ungünstigen Umständen aufgewachsen sind und migrationsbedingte Schwierigkeiten und Probleme zu überwinden hatten bzw. haben«. Durch Beschluss der Kammer wurde der Haftbefehl gegen eine Meldeauflage außer Vollzug gesetzt. Roma-Mitbürger Muslija B. wurde zwar wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Doch er freute sich über die Großzügigkeit der netten deutschen Richter, die ihm zunächst einmal »Haftempfindlichkeit« bescheinigt hatten – und nutzte die Befreiung aus der Untersuchungshaft zur Flucht. Seine Ehefrau hat bald darauf vom deutschen Steuerzahler rund 10.000 Euro als »Rückkehrprämie« bekommen und sich mitsamt den fünf Kindern des Vergewaltigers Muslija B. in das Kosovo abgesetzt. Dort wurde nach dem Autor vorliegenden Informationen mit dem deutschen Geld erst einmal eine große Party gefeiert. Vielleicht hat man dabei ja lachend gesungen »Lustig ist das Zigeunerleben«. Das abartig vergewaltigte Mädchen wird vielleicht nie wieder lachen können. Es hat, so die vorliegenden Informationen, inzwischen einen zweiten Selbstmordversuch hinter sich. Im Namen des Volkes ließ die Richterkammer Muslija B. wegen »Haftempfindlichkeit« laufen. Aber geschah das auch mit Rückendeckung der Bevölkerung? Wer schützt die Deutschen eigentlich vor solchen Richtern? Haben sie etwa keine Kinder? Und was denken solche Richter eigentlich, wenn sie morgens in den Spiegel schauen? Freuen sie sich auf die multikulturell »bereicherte« Zukunft? Wenn diese Richter Werte hätten, dann würden sie sich öffentlich bei der Familie des Opfers entschuldigen, ihr Amt aufgeben und auf ihre Gehälter und späteren Pensionen verzichten. Im Kreise der Roma würden Gutmenschen wie die Arnsberger Richter dann im wunderschönen Kosovo sicherlich auch schnell eine neue multikulturelle Zukunft finden. Wir alle sind eben umgeben von verweichlichten feigen Gutmenschen, die es verlernt haben, bei Zuwanderern mit Rückendeckung der deutschen Bevölkerung – und nicht nur in deren Namen - unsere Werteordnung hochzuhalten und gegen Verstöße hart durchzugreifen. Oder haben Sie schon mal gehört, dass deutsche Vergewaltiger wegen ihrer »Haftempfindlichkeit« auf freien Fuß gesetzt werden? Willkommen in der Unrechtsrepublik Deutschland, die unsere Richter immer mehr zu einer Bananenrepublik machen. Kopp | Udo Ulfkotte
ordep74 22.05.13, 22:31
No new posts Eltern klagen gegen die Justizkorruption
( QUELLE: http://www.inhr.net ) Familien in Gefahr - Kinder in Not! GWG-Gutachter unter Egon Bachler missbrauchen Monopolstellung und kassierten für unwissenschaftliche Gutachten Eltern kräftig ab. Bachler steht in Linz vor Gericht, der Rechtsusschuss des Bayerischen Landtags folgt Vorschlag von Möhnle und prüft "Kammer für Gerichtspsychologie" München. Jede Dritte Ehe in Deutschland zerbricht. Können sich die Eltern nicht einigen, folgt häufig der juristische „Kriegszustand“. Kinder sind dann oft nur noch Mittel zum Zweck, werden als "Waffe" missbraucht und geraten ständig zwischen die "Fronten" ihrer streitenden Eltern. Jedes Jahr werden in Deutschland 218.000 Ehen geschieden, erleben 170.000 minderjährige Kinder die Hölle auf Erden - den Zerfall ihrer Familie. Diese Zahlen sind der Mittelwert aus einem statistisch erfassten Zeitraum von zehn Jahren (1998 - 2008). 1.7 Millionen minderjährige Kinder betroffen In dieser Zeitspanne erfolgten in Deutschland 2.178.433 Millionen Scheidungen. 1,7 Millionen minderjährige Kinder müssen sich in zerrütteten, kaputten Familien zurecht finden - eine alarmierende Zahl. Sie lässt nur ahnen, wie viel Leid, Verzweiflung, Not und Armut sich dahinter verbergen. Weit über 600.000 Verfahren wurden allein 2005 an Deutschlands Familiengerichten (553.183) und Oberlandesgerichten (58.670) abgehackt. Wo so viel gestritten wird, gibt es viele Sieger und Besiegte - Verlierer sind aber immer die Kinder. Wenn sich Eltern nicht einigen können, wenn Väter und Mütter um das Wohl ihrer Kinder streiten, muss das Familiengericht entscheiden und eine Lösung finden. Doch jede gerichtlich festgelegte Lösung ist schlechter, wie die einvernehmliche Lösung der Eltern. In kaum einem anderen Justizbereich wird so viel gelogen und betrogen, sind so viele Emotionen, Instinkte und Ängste im Spiel, wie an Familiengerichten. Ist die Sache erst einmal vor Gericht, rufen die Familienrichter meist nach einem Gutachter. Plötzlich ist ein Gutachter quasi oberster "Richter" im Familienstreit. Die Richter wählen ihn aus, erteilen ihm einen Auftrag und richten sich in der Regel nach seinen Vorgaben. Aber wer garantiert die Qualität der Gutachter? Wer wacht darüber, ob sie die herrschenden wissenschaftlichen Standards einhalten! Jährlich werden 5,5 Milliarden Euro an Familiengerichten verstritten Fast unbemerkt hat sich um die Familiengerichte in Deutschland ein gewaltiger Marktplatz entwickelt, auf dem sich Anwälte, Gutachter, Umgangs- und Verfahrenspfleger tummeln. Sie buhlen um die Gunst der Richter, um an Verfahren beteiligt zu werden. Anwälte arbeiten mit Richtern am Liebsten Vergleiche und Vereinbarungen aus, dann steigt ihr Salär. Der durchschnittliche Gebührenstreitwert eines Verfahrens liegt in Deutschland bei ca. 10.000,- Euro (genau 9.823,-). Legt man die 553.183 Verfahren an Familiengerichten 2005 in Deutschland zugrunde, ergibt sich ein Gebührenstreitwert von rd. 5,5 Mrd. Euro Der tatsächliche Wert dieses neuen Marktes liegt jedoch viel höher. In diesen Milliarden-Markt stößt nun das Geschäftsmodell der GWG (Gesellschaft wissenschaftlicher Gerichts- und Rechtspsychologie), mit Sitz in München. Sie bietet den Richtern Gutachter an wie im Discount: einfach, schnell, problemlos. Es gibt sogar einen „GWG-Gutachter-Katalog“, der bei vielen Richtern auf dem Tisch liegt. Jeder GWG-Sachverständige wird mit einer Seite vorgestellt. Ein besonders agiler Gutachter der GWG, der schon mehrfach negativ aufgefallen ist, hat als Kunststoffschlosser angefangen, später Psychologie studiert und produziert heute Gutachten am Fließband. GWG-Gutachter mit Monopolstellung in Bayern Die GWG hat ihr Geschäftsmodell auf die Familiengerichte zugeschnittenen und sich in Bayern bereits ein Monopol erkämpft. Wie das Justizministerium am 11. April 2008 dem Landtagsabgeordneten Josef Ranner (CSU) auf Anfrage miteilte, gibt es im OLG-Bereich München ganze zwei Landgerichte, in denen die GWG weniger wie 50% der Gutachten erstellt. Die meisten Landgerichte und ihre Amtsgerichte geben Zahlen von über 50% an oder sprechen von „mehr als die Hälfte“, „überwiegend“ oder „durchaus in größerer Zahl“. Das Amtsgericht Passau gibt 75% der Aufträge an die GWG, das Familiengericht Ingolstadt sogar 90% und Pfaffenhofen schaltet „regelmäßig“ die GWG ein. Die GWG hat zwar ihre Zentrale in der Landeshauptstadt München, betreibt jedoch rd. 40 Niederlassungen in Deutschland, Österreich und den USA. Sie ist schon fast ein „global Player“ in Sachen Begutachtung. Allein an der Münchner Zentrale sind rd. 30 Gutachter tätig, in ganz Deutschland sind es etwa 120. Ständig ist die GWG bestrebt, ihr Geschäftsmodell auszuweiten. Nicht nur in Familienstreitigkeiten sollen GWG-Gutachter tätig werden, auch auf medizinische Fragen, Mediation, Therapie und in der Verfahrenspflege will die GWG den Gerichten gutachterliche Antworten geben. Die Qualifikation der GWG-Gutachter ist vielfach in Abrede gestellt worden. Nicht nur von den betroffenen Eltern - die nur noch staunen, über das, was sie dort über sich selbst erfahren müssen, das nur wenig mit der Realität zu tun hat -, sondern auch von fachlicher Seite. Prof. Dr. Wolfgang Klenner, Grandseigneur der Psychologie in Deutschland, kritisiert die mangelnde Wissenschaftlichkeit der GWG-Gutachten. Dr. Phil. Werner Leitner, Mitglied der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und tätig an den Universitäten Bamberg und Leipzig, wirft der GWG und ihren Gutachtern Einseitigkeit und unwissenschaftliches Vorgehen vor. Qualität der GWG-Gutachten bereits 2001 kritisiert Bereits 2001 hat Dr. Werner Leitner in einem Fernsehinterview in „Plusminus“ sowie in einem Beitrag in Familie und Recht "zur Mängelerkennung in familienpsychologischen Gutachten" auf die Problematik der GWG-Gutachten aufmerksam gemacht. In einer Untersuchung verglich er 26 stichprobenartig entnommene GWG-Gutachten mit einer Kontrollgruppe von 26 Nicht-GWG-Gutachten. Dr. Leitner: „Seither wurden in einzelnen GWG-Gutachten zwar manche Kritikpunkte ansatzweise berücksichtigt, die Qualität dieser Gutachten ist aber insgesamt noch lange nicht zufriedenstellend.“ Viele der darin eingesetzten Testverfahren erfüllen auch heute noch nicht die 2002 eingeführte DIN Norm, mit der ein einheitlicher Qualitätsstandard geschaffen wurde. Das Problem ist, dass die Einhaltung dieser Standards nicht überwacht wird. Dr. Leitner: „Hier gilt es mittels einer Kammer eine entsprechende Berufsaufsicht zu gewährleisten und auch von einer solchen Kammer akzeptierte Fortbildungen anzubieten, wie es beispielsweise bei der Psychotherapeutenkammer praktiziert wird.“ Über zwei Dutzend Petitionen gegen die GWG im Bayerischen Landtag Beschwerden über die mangelhafte wissenschaftliche Qualifikation der Gutachten häufen sich. Im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags gab es 2009 über 2 Dutzend Petitionen betroffner Eltern, in denen über die einseitigen, unwissenschaftlichen, ja zum Teil kriminellen Methoden der GWG-Gutachter geklagt wird. In der Ausschusssitzung vom 12. November 2009 wurde die Petition von Michael G. Möhnle behandelt, mit der er sich am 12. Januar 2009 schon zum zweiten Mal über die GWG beschwerte und als Maßnahme gegen die Praktiken der GWG eine unabhängige "Kammer für Gerichtspsychologie" forderte, wie schon zuvor auf einer Pressekonferenz am 17. Juli 2008 in München. Mindeststandards für Gutachten im Sorgerechtsstreit Am 28. Mai 2009 hat sich der Rechts- und Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags mit zahlreichen Petitionen gegen die GWG beschäftigt. Der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) hob hervor, dass alle Gutachten, die von Gerichten angefordert werden, wissenschaftlichen Ansprüchen genügen sollten. Vernünftig sei es auch, dass für bestimmte Fachgebiete wissenschaftliche Standards festgelegt würden. Es sei zu überlegen, ob für die Gutachtenerstellung bei Sorgerechtsentscheidungen Mindeststandards eingeführt werden sollten. Darüber hinaus sollte das Justizministerium in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen, dass der Landtag gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Familiengerichten und Gutachterfirmen für bedenklich halte, heißt es im Protokoll der Ausschusssitzung. Gemeinsame Arbeitskreise oder Werbung für Fortbildungsveranstaltungen in den Gerichten ließen Zweifel an der Unabhängigkeit der Gutachterauswahl der Gerichte aufkommen. Der Ausschuss ist dieser Linie einstimmig gefolgt. Justizministerium soll Vorschlag einer "Kammer für Gerichtspsychologie" prüfen In seiner Sitzung vom 12. November 2009 hat der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz das Problem der GWG-Gutachten erneut aufgegriffen. Einstimmig folgte der Ausschuss dem Vorschlag des Petenten Michael G. Möhnle, vom 12.01.2009, eine "Kammer für Gerichtspsychologie" einzurichten. Dem Bayerischen Justizministerium wurde dieser Vorschlag zur Prüfung übermittelt. Aber die GWG-Praktiken führen nicht nur in Bayern und Deutschland zu heftigen Protesten der Eltern. Auch im Nachbarland Österreich sind bereits parlamentarische Anfragen gegen die GWG im Nationalrat gestellt worden. Sie betreffen deren einseitige und unwissenschaftliche Begutachtung. Inzwischen hat sich dort ein Verein „Kindergefühle“ gegründet, der die Eltern verteidigt und die Kinder schützt: www.kindergefuehle.at Wie die Oberösterreichischen Nachrichten am 05. September 2009 berichteten, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Gutachter der GWG. Zahlreiche betroffene Eltern haben Anzeige gegen ihn erstattet. Ihm wird Beweisfälschung und Betrug vorgeworfen: Gerichtsgutacher muss zum Verhör GWG kassiert mindestens 40% der Gutachter-Honorare Es ist nicht in Ordnung, wenn die Gutachter, die im Auftrag der Justiz arbeiten, selbst nur 50 - 60 % der Vergütungen als Honorare überwiesen bekommen. Die betroffenen Eltern erhalten ihre Rechnungen von der Landesjustizkasse. Die Landesjustizkasse überweist dann die Gelder an die GWG-Zentrale, die wiederum den Gutachtern ihren Anteil zukommen lässt. Mit dieser Vorgehensweise dokumentieren die Gutachter ihre Abhängigkeit von einer gewinnorientierten Gesellschaft, die ihnen Aufträge beibringt, sie mit Büros und Schreibkräften ausstattet, für sie wirbt und sie fortbildet. Sein Honorar erwirtschaftet sich der Sachverständige als Gutachter des Gerichts. Das Gericht wiederum gibt die Kosten an die betroffenen Eltern weiter. Die Eltern bezahlen demnach also nicht nur den Gutachter, sondern auch die GWG - wissen das die Eltern vorher? Gutachterkosten bis zu 25.000 Euro! Aber nicht nur die mangelhafte wissenschaftliche Arbeitsweise der GWG und anderer Gutachter stößt bei vielen Eltern auf heftige Kritik. Viele Gutachter nutzen ihre Machtposition skrupellos zu ihren Gunsten aus, heizen bestehende Konflikte sogar noch an, um ihre Kosten zu erhöhen und beschäftigen andere Kollegen gleich mit: Nicht selten schlägt ein GWG-Gutachter einen weiteren GWG-Gutachter zur Klärung des Falles vor. Die Kosten explodieren! 15.000 bis 25.000 Euro sind so keine Seltenheit. Bezahlen müssen die betroffenen Eltern, die durch den Familienkonflikt finanziell bereits am Rande des Abgrunds sind. So geraten Familien in Gefahr und Kinder in Not. Eltern werden kriminalisiert, Kinder traumatisiert Eltern aus dem gesamten Bundesgebiet sind betroffen. Sie kochen vor Zorn über ihre Ohnmacht gegenüber den Machenschaften der GWG. Viele wurden willkürlich kriminalisiert, psychiatrisiert, entmündigt, entrechtet und ihre Kinder traumatisiert. Sie sehen sich einer Allianz verschiedenster Interessen gegenüber, vertreten durch Gutachter, Verfahrens-, Umgangspfleger und Jugendämter. Oft kommt diese Allianz überein, den Fall so zu regeln, dass Väter aus der Verantwortung ihren Kindern gegenüber herausgedrängt werden - ihnen wird lediglich die Rolle des Zahlmeisters und Versorgers zugedacht. Mütter laufen Gefahr, dass ihnen ihre Kinder weggenommen und in Heime und Anstalten gesteckt werden. Um das Wohl der Kinder geht es häufig nicht mehr. Eltern werden abgezockt Eltern werden skrupellos zur Kasse gebeten. Dem Petenten Michael G. Möhnle wurden für die familienpsychologische Begutachtung seiner Familie mittels zwei Gutachten, einem Sondergutachten und einer Verfahrenspflegerin insgesamt über 24.000 Euro in Rechnung gestellt - obwohl das Oberlandesgericht München eine Gutachterin wegen Befangenheit abgelehnt hat. Die Richterin hatte ein Einsehen und hat die horrende Summe über einen Kostenfestsetzungsbeschluß reduziert. Einem Vater aus Pfaffenhofen wurden für ein 36-seitiges GWG-Gutachten 6.500 Euro in Rechnung gestellt. Dafür hätte er seine Tochter vier Mal im Jahr sehen dürfen. Sieben gescheiterte Umgänge - durchgeführt vom „Anwalt des Kindes e. V“ in München - in dem ebenfalls der Leiter der GWG, Dr. Dr. (Univ. Prag) Josef Salzgeber in der Geschäftsführung sitzt, kosteten ihn 4.000 Euro Nach diesem gescheiterten Umgang wurde ihm ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit seiner Frau vorgeschlagen, Kostenpunkt erneut 4.000 Euro. Der Vater zog die Notbremse, er stieg aus. GWG-Gutachten erfüllen nicht einmal Mindeststandards der Wissenschaft Wie unwissenschaftlich die GWG arbeitet stellte bereits die „Giessener Akademische Gesellschaft“ im September 2009 in der wissenschaftlichen Überprüfung zweier GWG-Gutachten fest. Ergebnis: Das Gericht könne sich nicht auf die Gutachten zur Regelung des Sorgerechts verlassen. Das vorliegende Gutachten erfülle „nicht einmal die Mindeststandards für wissenschaftliche Gutachten“. Verfasst und verantwortet wird diese wissenschaftliche Stellungnahme von Dr. Phil. Philip Churchill, ehem. Professor für Psychologie, University of Maryland, der Psychologin Andrea Jacob als Projektleiterin und Prof. Dr. A. Christidis, in der wissenschaftlich methodischen Beratung. Wörtlich heißt es: “Wie die Gutachterinnen zu ihren Ergebnissen gelangt sind, ist weder erklärt noch nachvollziehbar. Die Art und Weise, wie die Gutachten verfasst wurden, legt vielmehr die Vermutung nahe, dass darin psychologisch nicht begründbare Voreingenommenheiten der Gutachterinnen ihren Niederschlag gefunden haben.“ Auch Michael G. Möhnle hat im Sorgerechtsstreit um seine Kinder das gerichtlich bestellte GWG-Gutachten und das zusätzlich in Auftrag gegebene HNO-Sondergutachten, das ebenfalls von einem GWG-Sachverständigen durchgeführt wurde, wissenschaftlich überprüfen lassen. Schließlich wurde ihm 2006 ohne Angabe von Gründen die Verantwortung für die Hörversorgung seiner von Geburt an hörbehinderten Tochter entzogen, die er vorher über zehn Jahre äußerst erfolgreich wahrgenommen hatte. Dr. Werner Leitner, Erziehungswissenschaftler, psychologischer Psychotherapeut und inzwischen Privatdozent für heilpädagogische Psychologie an der Universität Köln, hat am 15. Februar 2010 eine „Wissenschaftliche Stellungnahme“ zu dem GWG-Gutachten vom 21. April 2008 vorgelegt. Überprüft wurde auch das HNO-Sondergutachten. Ergebnis für beide GWG-Gutachten: Sie sind unwissenschaftlich erstellt, erfüllen nicht die gängigen wissenschaftlichen Standards und der Gutachter verstößt mehrfach gegen die Richtlinien der Deutschen Psychologenvereinigung. Wörtlich heißt es: „Insgesamt ist das so vorgelegte Gutachten mit dem HNO-Sondergutachten als Grundlage für eine objektive richterliche Entscheidung nicht geeignet.“ Inzwischen hat Möhnle beide wissenschaftlichen Stellungnahmen dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag zugeleitet. Der Petent hat den Ausschussvorsitzenden gebeten, beide wissenschaftlichen Stellungnahmen, mit denen insgesamt vier GWG-Gutachten geprüft wurden als Beleg dafür zu nehmen, dass der Vorschlag zur Einführung einer unabhängigen „Kammer für Gerichtspsychologie“, den der Ausschuss am 12.11.2009 einstimmig aufgegriffen hat, auch aus wissenschaftlicher Sicht mehr als gerechtfertigt ist. Drohende Kommerzialisierung der Familienjustiz stoppen Selbst in hochentwickelten Rechtsstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland können Fehlentwicklungen vorkommen. Eine Fehlentwicklung ist sicherlich die, dass eine Gutachtergesellschaft ihr Geschäftsmodell skrupellos auf Kosten der Familien und Kinder durchsetzt und ausweitet. Hier herrscht dringend Handlungs- und Reformbedarf! Eltern und Kinder müssen vor einer drohenden Kommerzialisierung der Familiengerichte in Schutz genommen werden. Wie rigoros Gutachter gegen Eltern vorgehen, wurde jedoch nicht nur im Bayerischen Landtag an Dutzenden von Beispielen dokumentiert, sondern bereits am 17. Juli 2008 in München öffentlich angemahnt. Zusammen mit den Landtagsabgeordneten Blasius Thätter und Josef Ranner (CSU) sowie der Dipl. Psychologin Gaby Cziepluch, dokumentierten der Initiator Michael G. Möhnle, die Studienrätin Sonja Mang, der BMW-Produktmanager Andreas Buske und die Schriftstellerin Esther von Krosigk ihre skandalösen Fälle auf einer Pressekonferenz im Hofbräukeller. Unter dem Motto: „Vier 4 Kids – Eltern klagen gegen die Justiz“ forderten sie einen sofortigen "Stopp in der Kommerzialisierung der Familienjustiz". Richter brauchen qualifizierte Gutachter Innerhalb weniger Wochen erhielt der Initiator dutzende und zum Teil ungeheuerliche Fälle von betroffenen Eltern, die durch Gutachten der GWG und daraus resultierenden Entscheidungen der Gerichte und Jugendämter verursacht wurden. Sowohl Anwälte als auch Psychologen beklagen die momentane Rechtssituation in Deutschland. Daher wurde auf der Pressekonferenz am 17. Juli 2008 ein 12-Punkte-Katalog vorgestellt, mit dem die bestehende Situation verbessert werden soll. Unter anderem wurde gefordert: „Für die Qualitätssicherung und sachgerechte Durchführung von psychologischen Gutachten ist es dringend erforderlich, die bisherige Regelung in den §§ 407a bis 412 ZPO (Zivilprozessordnung) zu verbessern und dabei sowohl die Tätigkeit als auch die Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit genauer zu definieren, wie es bei Ärzten oder Anwälten geltende Praxis ist.“ In Zukunft sollten die Gutachter eine Approbation (Zulassung) besitzen, die sie von einer „Kammer für Gerichtspsychologie“ erhalten. Sie überwacht die Einhaltung der Qualitätsstandards. Eine Einrichtung dieser Art, würde der fortschreitenden Kommerzialisierung der Familiengerichte Einhalt gebieten. Sie ist sowohl im Sinne der Eltern, als auch im Interesse der Richter, die auf qualifizierte und objektive Gerichtspsychologen angewiesen sind. Gesetzgeber muss Familien schützen Natürlich müsste der Gutachter für seine Tätigkeit selbst verantwortlich sein und dafür haften. Wird beispielsweise sein Gutachten von einer Beschwerdeinstanz für nicht tauglich oder befangen erklärt, sollte für dieses Gutachten kein Honorar verlangt werden dürfen. Würden allein diese Reformpunkte umgesetzt, wäre dem Missbrauch und der Geschäftemacherei bald ein Ende gesetzt. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, Eltern und Kinder durch die hier vorgeschlagenen Maßnahmen vor den vorherrschenden Praktiken zu schützen. Er erfüllt damit Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie. Michael G. Möhnle
ordep74 22.05.13, 22:47
No new posts Wir haben keine Liebe mehr: Der Zusammenbruch beginnt
(Quelle: http://www.inhr.net) Gerade komme ich vom Tanken. Vor der Kasse eine lange Schlange. Brüllend laut das Radio: NDR 2. Der Sprecher mit Alarm in der Stimme: Deutschland habe zu wenige Krippenplätze. Die Länder kämen beim Kita-Ausbau nicht schnell genug voran, verkündet er hektisch. Dann wird Bundesfamilienministerin Schröder zitiert: »Die Länder selbst hätten sich 2007 gemeinsam mit der Regierung das Ziel gesteckt, bis zum Jahr 2013 für 750.000 Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz bereitzustellen. Das Bundesgeld sei da und die Zeit dränge.« In diesem Moment weiß ich: Jetzt sind sie alle verrückt geworden. Denn sie glauben, was sie sagen. Keine Liebe Sie glauben, es sei gut, Kleinstkinder aus ihrem Zuhause zu reißen und in überfüllte Krippen zu stecken. Sie glauben, sie täten den Kleinen etwas Besonderes, während sie in Wahrheit deren Herzen verwunden. Sie glauben offenbar auch, alle Mütter und alle Väter wünschten sich das. Ignorierend, dass die meisten es aus Geldnot, aus Verzweiflung tun müssen: Ihre Kinder weggeben. Und weiter glauben die da oben in der Hauptstadt, sie hätten auch das Recht, diesen Kollateralschaden anzurichten. Durch Geldentzug und politischen Druck. Und die Medien? Ach, die Medien, ihre Vertreter haben doch selbst längst jeglichen Glauben verloren. In vorauseilendem Gehorsam kriechen sie vor jedem neuen politischen Plan her und ebnen mit ihrem bleichen Geist devot den Weg für neue Grausamkeiten. Gestern war ich beim Geburtstag einer Freundin. Zu Gast war auch eine Gymnasiallehrerin. Sie hat gerade ihren ersten Burn-out hinter sich, obwohl sie noch nicht vierzig Jahre alt ist. Ihre Hände zittern schon wieder: Die Nervosität beginnt erneut. Sie kommt nicht gegen die Kinder an. Sie sind zu laut, zu undiszipliniert, rücksichtslos. Die Eltern schimpfen auf die Lehrer, schließlich hätten diese einen Erziehungsauftrag. Sie selbst müssten ja arbeiten. Da wird man sich doch wohl auf die staatlichen Erziehungsinstitutionen verlassen können! Und ihr eigener Erziehungsauftrag? Schulterzucken: Keine Zeit. Und: Dafür gibt es ja Lehrer und Schulen. Unsere Kinder funktionieren nicht mehr. Zu wenig Liebe, schon in frühstem Stadium, später ebenso. Vorgestern sagten sie im Fernsehen: 30.000 Ausbildungsplätze bleiben in Deutschland unbesetzt. Die Jugendlichen seien unterqualifiziert. Es fehle an den untersten Benimm- und Wissensregeln. Soziales Verhalten? Fehlanzeige. Rechnen, Schreiben, Lesen? Sechs. Setzen! Oder rausgehen. Sie werden Ausgestoßene sein, die vielen jungen Menschen, denen niemand je bei den Hausaufgaben half, denen niemand Regeln beibrachte, Verantwortung und Respekt. Weil sie die meiste Zeit ihrer Kindheit einsam waren. Diese Gesellschafts-Aliens können nicht einmal etwas dafür. Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Wer keine Liebe lernt, wird sie nicht geben können. Wer keine Aufmerksamkeit erhält, hat sie später auch nicht für andere. Wer rücksichtslos hin- und hergestoßen wurde, wird rücksichtslos gegen andere werden. Wem nie in seiner Seelennot geholfen wurde, der wird auch anderen Menschen nicht helfen. Seine Seele bleibt kalt. Seine Empathie versiegt. Seine Liebe stirbt. Gibt es noch eine Umkehr? Sind wir noch zu retten? Wohl kaum. Denn sie werden weiter glauben, es sei richtig, was sie tun, die da oben. Sie haben keine Fragen, keine Zweifel. Sie werden weitermachen bis zum Zusammenbruch. Wer jahrelang kämpfte, kommt gegen diese Dummheit nicht mehr an. Er wartet. Auf das Riesenchaos. Es wird kommen. Unsere Kinder werden diesen Kampf verlieren. Kopp | Eva Herman
ordep74 22.05.13, 23:05
 
 
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