Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
40 Treffer gefunden
Suchdauer: 0,02 Sekunden
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Anfang   zurück   weiter   Ende
   Betreff   Autor   Datum 
No new posts 3Sat MonaLisa Kinderklau, Kommerz, Kriminalität
(Quelle: Kinderklau-relaunched.de – Der ganz normale Wahnsinn der deutschen Jugendhilfe) 3Sat MonaLisa Kinderklau, Kommerz, Kriminalität Das Magazin MonaLisa, 3Sat, stellt in seinem Bericht unmissverständlich heraus, in den Städten Münster und Osnarbrück gibt es auffallend viele Fälle von Inobhutnahmen. Die bekanntesten Fälle: Der vom EGMR verurteilte Fall um die Kinder der Familie Conny und Josef Haase sowie der Kinderklau der Eltern Kutzner, der im Spielfilm In Sachen Kaminski aufgearbeitet und ebenfalls durch den EGMR verurteilt wurde. Im Fall der Familie Haase hat der Kinderklau, der durch das höchste europäische Gericht als solcher bestätigt wurde, kostete die Bundesrepublik und somit den Steuerzahler mehr als 800.000 Euro. Das Jugendamt entzieht Eltern Kinder, um sie dann an so genannten Profieltern zu vermitteln. Die Profieltern, wie sie der Konzern Backhaus im Dienste hat, sehen sich als professionelle „Eltern“, die künftig Eltern ersetzen. Profieltern werden pro Kind mit mehren Tausend Euro monatlich vergütet und haben nur selten ein kapitalvermehrendes Kind zur Verwahrung. Eine Herausnahme eines Kindes erfolgt bei Verdacht, nicht etwa bei erwiesener Erziehungsinkompetenz der Eltern. Prof. Dr. Wolfgang Jopt, Psychologe Universität Bielefeld, gerichtlicher Sachverständige für Familien- und Strafrecht: “Hier wird mit einer Flapsigkeit und Vorschnelligkeit Kinder von ihren Kindern getrennt, dass ich ohne Not davon spreche – in Einzelfällen (bezogen auf die Not) – dass hier staatlicher Kinderklau stattgefunden hat.“ Die Journalistin von MonaLisa: „Auch ist uns in dieser Region kein Fall bekannt, bei dem das Jugendamt den Versuch unternommen hätte, die neubeelterten Kinder den leiblichen Eltern zurück zu geben.“ Über die Entscheidung, ob ein Kind zu seinen Eltern zurückgeführt werden kann, befindet der Allgemeine Sozialdienst des zuständigen Jugendamtes, welches zur Entscheidungsfindung die Profieltern dazu befragt, ob aus deren Sicht eine Rückführung des Kindes zu den Eltern dem Kindeswohl entspräche. Gleichzeitig prüft Backhaus, welche Maßnahme das Kindeswohl des betroffenen Kindes am besten gewährleiste. Backhaus kommt auf die Einschätzung, dass das Kind am besten in den Einrichtungen von Backhaus selbst untergebracht wäre. Wo Kommerz durch die Verwahrung von Kindern winkt, ist die Kriminalität nicht weit und dem lukrativen Kinderklau ist Tür und Tor geöffnet. Backhaus dazu: „Wir würden es gerne billiger machen, wenn wir es könnten!“ Redaktion Kinderklau-relaunched dazu: „Wir würden es gerne glauben, wenn wir es könnten!“ Backhaus weiter: „In jedem Krankenhaus gibt es erst eine Diagnostik und wenn das Krankenhaus in der Lage ist, den richtigen Hilferahmen zu geben, dann tut es das. Und wenn nicht, dann geht es woanders hin. Und genauso ist es bei uns.“ Hier verkennt Backhaus die Tatsache, dass die Diagnostik in Krankhäusern auf wissenschaftlich herleitbaren und belegbaren Fakten beruht und nicht anhand von Mutmaßungen und Meinungen erstellt wird, wie es in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der Standard ist. Jugendamt Auftraggeber, Nutznießer und Kontrollinstanz zugleich Der MonaLisa Beitrag von 3Sat zeigt auf, dass das Jugendamt wesentliche Kernpositionen einnimmt. Es ist gleichzeitig Auftraggeber für Konzerne wie Backhaus, gleichzeitig die Kontrollinstanz. Jugendämter kontrollieren jedoch nicht nur seine Auftragsnehmer, sondern zugleich auch sich selbst. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass Auftragnehmer Provisionen an die Jugendämter zahlen, wenn Heimplätze belegt werden. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beziehen sich ganz konkret auf einen Heimleiter, der per Zeitungsannonce den Kontakt zu führenden Jugendamtspersonen sucht und darin Provision bei Heimplatzbelegungen zusagt. Von Medien ersuchte Interviewanfragen an Pressestellen der deutschen Jugendämter zu solchen und weiteren Vorkommnissen werden durch die Pressesprecher abgeschmettert. Per Gesetz, §1666a BGB, beinhaltet der Schutzauftrag der deutschen Jugendämter, dass sie die Familie zu unterstützen haben und dadurch das Kindeswohl zu stärken oder herzustellen. Kinderklau ist jedoch alles andere. Es ist die maximale Entfremdung von Kind und Eltern. Denn nicht Eltern werden in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt und gestärkt, sondern es erfolgt die Isolierung zwischen Kind und Eltern. Koryphäen der deutschen Jugendhilfe sind Nienstedt und Westermann, die den Begriff Neubeelterung geprägt haben. Aus ihrer Sicht sind nur Profieltern erziehungskompetent. Das kommt der Auslöschung der Eltern aus dem Leben der Kinder gleich, die wohlgemerkt, nicht aufgrund von erwiesenen Tatsachen in das „Schutzprogramm“ der deutschen Jugendämter aufgenommen werden. Die Eltern sind Störfaktoren im Neubeelterungsprozess und darüber hinaus. Dieser TV-Beitrag, der auf 3Sat ausgestrahlt wurde, bezieht sich regional auf die Städte Münster und Osnarbrück. Im gesamten Bundesgebiet sieht es nicht anders aus.
ordep74 07.05.13, 00:15
No new posts ZDF Frontal21: Deutsche Jugendhilfe ist profitorientiert
(Quelle: Kinderklau-relaunched.de – Der ganz normale Wahnsinn der deutschen Jugendhilfe) Deutsche Jugendämter haben den Schutzauftrag, das Wohl des Kindes im Zweifelsfall zu prüfen und bei Bedarf – tatsächlichem Bedarf – sicherzustellen. Ob ein Bedarf besteht, darüber befindet das regional zuständige Jugendamt. Es gibt keine unabhängige Instanz, die das Handeln von Jugendämtern, Gerichten und Gutachtern kontrolliert! Damit macht man den Bock zum Gärtner, denn das Wohl des Kindes ist eine rein kommerzielle Angelegenheit, die von profitorientierten Unternehmen im Auftrag der deutschen Jugendhilfe erledigt wird. Doch nicht nur die profitorientierten Unternehmen (Bericht Frontal 21 am Ende des Artikels) sind bei der vermeintlichen Sicherstellung des Kindeswohls eine komplette Fehlbesetzung, sondern auch das Jugendamt, das Gericht, die Verfahrenspflege, Pflegeeltern, Heimpersonal, der gerichtlich beauftrage Sachverständige. Die dort Beschäftigen sind nicht weniger profitorientiert, denn sie sichern sich ihren Job sowie ein lukratives Einkommen. Wir werden Ihnen die kompletten Zusammenhänge mit diesem Blog beweisen und bitten um sorgfältiges Lesen aller Artikel, um sich eine nicht korrumpierte Meinung bilden zu können. Jugendamt betreibt Geschäfte mit dem Wohl des Kindes Deutsche Jugendämter kommen ihrem Schutzauftrag nicht etwa aus Überforderung, dem öffentlichen Druck oder ähnlichen Gründen nach, sondern aus Habsucht, Profitgier und Eigennutz. Als das ZDF in der Sendung Frontal 21 über die Profitgier der deutscher Jugendämter berichtet wurde, war dies ein Schlag in das Gesicht all jener betroffenen Familie und all jener misshandelten und toten Kinder, die die deutsche Jugendhilfe auf dem Gewissen hat. Denn sie alle haben öffentlich auf die kriminellen Machenschaften der Jugendhilfe-Orgas, die profitorientiert Kinder behandelt und mit ihnen gehandelt haben, aufmerksam gemacht. Die verzweifelten Hilfeschreie der Eltern und Kinder wurden und werden abgetan als Spinnerei, psychische Erkrankung, Verschwörungstheorie. Kinder wie Eltern wurden und werden per richterlichen Beschluss zwangsentmündigt, weggesperrt, psychiatrisiert, bedroht, als Lügner abgestempelt, wenn sie diese Machenschaften aufdecken wollen. So auch, als die Mutter Stephanie Pallien über die Missstände im Kinder- und Jugenddorf sowie über die involvierten Jugendämter auf ihrer Website berichtet. Frau Pallien wurde unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 250.000 Euro + X aufgefordert, ihre „Behauptungen“ auf der Website zu unterlassen. Sie ist bei Weitem kein Einzelfall und derartige Verfahrensweisen erfahren alle Familien, die sich des Unrechts wehren. Das Jugendamt ist der Handlanger der Gerichte und zugleich Initiator jeden einzelnen Falles, der kommerziell maximal ausgeschlachtet wird. Anstatt konkrete Hilfe zu leisten, dass Familien (wieder) zusammen leben können und das Wohl des Kindes bei tatsächlichem Bedarf gewährleistet ist, so, wie es der per Gesetz geregelte Schutzauftrag fordert, kennen deutsche Jugendämter nur eins: Kinder aus Familien entfernen, um sie in die profitorientierte Gemeinschaft bestehend aus Jugendamt, Gericht, Verfahrenspflege, Pflegeeltern, Heimpersonal, Gutachter, Psychiatrie und Polizei hinein zu befördern und dort maximal lange zu behalten – in der Regel wenigstens bis zur Volljährigkeit und oft darüber hinaus durch die komplette Entmündigung des geklauten Kindes. Jugendämter missbrauchen ihren gesetzlichen Schutzauftrag, schauen dort weg, wo Eingreifen notwendig wäre (man braucht diese Fälle um der Bevölkerung vorzumachen, dass Jugendämter noch mehr Rechte brauchen), um dort Kapital zu machen, wo niemand mehr hinschaut. Vater, Mutter, Kinder und Verwandte werden traumatisiert und leiden ihr Leben lang. Eine Entschädigung oder Rehabilitation der Eltern findet niemals statt. Es kann jede Familie treffen. Denn jedes Kind ist Humankapital. Der nachfolgende Bericht von Frontal 21 – der übrigens das gesamte Ausland erreicht hat – legt nur die Spitze des Kinderhandels in ganz großem Stil offen.
ordep74 26.04.13, 03:41
No new posts Jugendamt Burscheid: Wieder eine Familie in den Fängen eines Jugendamtes -Größenwahn oder System?
(Quelle: Sternenklar.net) von Axel Sauer Für eine scheinbar glückliche Familie aus Burscheid ist nichts mehr wie es war. Das Amt für Jugend und Familie im Landkreis Rheinisch bergischer Kreis hat einer alleinerziehenden Mutter die Kinder entzogen. Seit fast neun Monaten kämpft die Mutter Anette Merten mit Ihren Eltern um den 5 jährigen Niklas und die 8 Monate alte Mila. “Opa hol mich hier raus”weinte der fünfjährige Niklas verzweifelt am Telefon, als er von Sozialmitarbeiterinnen des Jugendhilfebüro in Burscheid Inobhut genommen wurde! Verleumderische Aussagen einer Nachbarin der Kindesmutter, fehlerhafte Einschätzungen von Sachbearbeitern und zweifelhafte therapeutische Gutachten haben zu diesem unberechtigten Eingriff in das Familienleben geführt. “Die Großeltern beklagen – man habe ihrer Tochter zu Unrecht die Kinder weggenommen”. Nach unseren Recherchen stimmen die Angaben der Großeltern. Das Familiengericht in Leverkusen beschloß unter dem Einfluss des Jugendamtes, das die Kindesmutter von einer Psychiatrie in die nächste verbracht wurde. Auf Grund der beabsichtigten Kindesentfremdung durch Sozialmitarbeiterinnen kämpfen die Großeltern Familie Merten- Panitz darum, ihre Enkelkinder für die Zeit bis zur endgültigen Regelung des Aufenthaltsrechtes zu betreuen. Der Antrag auf familiäre Inobhutnahme wurde jedoch verweigert, weil ein Verfahrensbevollmächtigter meinte, das zwischen den Kindern und den Großeltern keinen Personenbezug bestünde. Gerade aber im familiären Sinne sollten Großeltern vor einem Fremdbezug die wichtigsten Bezugspersonen nach den Eltern sein, erzählt uns die Großmutter unter Tränen. Hier sollte sich der Verfahrensbevollmächtigte fragen”welche Personenbezüge es denn zwischen Kinderheimen, Pflegeeltern und den Inobhut- genommenen Kindern gibt? Ein Blick in das liebevoll eingerichtete Kinderzimmer der großelterlichen gepflegten Wohnung lässt keine Wünsche offen und verrät uns die fürsorgliche und häusliche Umgebung in dieser Niklas und Mila vorübergehend unbeschwert leben könnten, wenn Sozialmitarbeiterinnen das nicht mit aller Konsequenz zu verhindern wüssten. Jedoch wurde weder vom Jugendamt noch vom Familiengericht eine Begutachtung der Wohnverhältnisse angeordnet. Offensichtlich werden hier nicht die Interessen der Kinder gewahrt, sondern teure Pflege- und Heimplätze bevorzugt. Für die Fremdunterbringung der Kinder werden Eltern zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat und Kind in Rechnung gestellt. Rechnet man jedoch einen großzügig kalkulierten Kindergartenplatz bei 4 Stunden mit 300 Euro hoch, käme so ein Betreuungs-Satz für 24 Stunden mit 1.800 Euro raus. Jedoch haben Kindergartenkinder einen erhöhten Betreuungsaufwand im Vergleich zu einem Schulkind, welches 6 Stunden in der Schule ist und somit bei Fremdunterbringung keine weiteren Kosten verursachen dürfte. Trotz dieser enormen Kosten werden parallel Spenden gesammelt, dies ist Betrug am helfenden, gutglaubenden Spender. Bei einer geschätzten Kalkulation erwirtschaftet ein Heim mit ca. 200 Kindern einen Betrag von ca. 200.000 Euro. Auch das Verhalten der burscheider Kommune scheint viele Fragen aufzuwerfen, denn zuständig für das besorgnisserregende Verhalten einzelner Mitarbeiterinnen des Jugendhilfebüros will hier niemand sein. Stattdessen unterliegt die Familie der beiden Kinder ständigen Verweisen an weitere Dienststellen und alle weiteren Beschwerden an deutsche Ministerien wurden erfolglos abgeschmettert und für unzuständig erklärt. Auch der Bürgermeister der Stadt Burscheid Herr Stefan Caplan will sich gegenüber dem Jugendamt nicht verantworten und verweisst stattdessen die Familie an den zuständigen Landrat – CDU – Dr. Hermann- Josef Tebroke, dieser ebenfalls nicht weisungsbefugt scheint. Der kleine Niklas (5) muss in einer Wohngruppe im Heim leben obwohl die Mutter immer noch über ein Teilsorgerecht verfügt darf sie nicht entscheiden wo das Kind lebt. Das Sorgerecht für die mittlerweile 8 Monate alte Mila wurde ihr komplett entzogen. Das Kind sei jetzt bei einer gleichgeschlechtlichen Pflegefamilie untergebracht, berichtet uns die Mutter. Jugendämter nehmen bei Familiengerichten eine entscheidende Position ein wenn es um Kindesinobhutnahmen geht, daher wurde auch die Mutter der Kinder überhäuft mit Zwangsauflagen. Obwohl sie sich immer stets kooperativ zeigte, wurde die Großmutter in einem Schreiben vom Familiengericht sogar ermahnt ihre Tochter zur Mitarbeit zu drängen damit der Kindesrückführung nichts im Wege stünde. Stattdessen nutzte das Jugendamt die Gutgläubigkeit der Kindesmutter immer wieder aus und erwirkte so zweifelhafte Gutachten, welche die Erziehungsunfähigkeit der Mutter und eine psychische Störung des kleinen Niklas glaubhaft machen sollten. Die Süddeutsche.de zitiert” – Gutachten vor Familiengerichten haben die größte Macht die ein Papier über Menschen je haben kann, denn es entscheidet ob Eltern ihre Kinder genommen werden oder nicht. Auch nach unseren vorliegenden Beweismitteln sind Gutachter jedoch nicht selten schlecht ausgebildet und angewandte Tests oft mangelhaft. Auch in der Begutachtung von A. Merten und ihrem Sohn geht es nicht nur darum, was häufig in solchen Gutachten zu lesen ist sondern es soll auch aufgezeigt werden, was voreingenommene Sachverständige systematisch verschweigen. Die Aufgabe des Gutachters liegt nicht darin vom Jugendamt oder Familiengericht angeordnete Zwangsmaßnahmen eine Legitimation zur Inobhutnahme zu verschaffen. Vielmehr muss es Vorrang haben den Kindern das Verbleiben bei ihren leiblichen Eltern oder Familienangehörigen zu ermöglichen. Bei Bedarf sind den Familien geeignete Hilfen anzubieten, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen bzw. ihre elterlichen Fähigkeiten zu verbessern. Das Gutachten des voreingenommenen Sachverständigen im Fall der Kindesmutter” ist nach Überprüfung von zahlreichen Verstößen gegen die “Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten” gekennzeichnet. Augenfällig ist dabei insbesondere eine scheuklappenhafte Ermittlung der Grundlagen und eine nicht dem Prinzip der Differentialdiagnostik folgende Argumentation bzw. Bewertung der ermittelten Fakten. Zudem erhält es eine große Zahl fragwürdiger Annahmen, Spekulationen und Verdrehungen. Wer also heute noch Vertrauen in Familiengerichte und deren Gutachter hat, wird ganz schnell eines besseren belehrt, denn sowohl bei angeordneten Inobhutnahmen als auch in Umgangsverfahren wollen manche Richter vom Gutachter keine objektive Prüfung des Einzelfalls und eine darauf basierende neutrale Empfehlung, sondern wünschen von ihm schlicht und ergreifend die Bestätigung der Entscheidung, die sie an sich längst schon selbst getroffen haben. Wir können also davon ausgehen, dass Umgangsverfahren vielfach nichts anderes sind als Schauprozesse, die durch den Einsatz von Gutachtern grundlos verteuert und in die Länge gezogen werden. Außerdem weisen die Zitate auf, dass Familiensachen unter Federführung deutscher Familienrichter häufig nicht zu leugnende Züge absurden Theaters tragen. Die Familienrichterin der Familie A. Merten entschied sich gänzlich, das zweifellos mangelhafte Gutachten vom Facharzt Dr. med. L. aus Köln ohne Einwände anzuerkennen und der Mutter das Sorgerecht für ihre Tochter und das Teilsorgerecht für ihren Sohn zu entziehen. Weitere gerichtliche Auflagen zwangen die Kindesmutter im Laufe der Verfahrensinstanzen dazu, sich mit ihrer Tochter Mila in eine Psychiatrie in Hagen einliefern zu lassen, dort stellten die behandelnden Ärzte einen liebevollen Umgang zwischen Mutter und Tochter fest und beanstandeten keinerlei psychische Störungen. Auch der derzeitige behandelnde Facharzt für Psychiatrie in Ennepetal bescheinigte dem Gericht keinerlei Persönlichkeitsstörungen und beantragt eine erneute neutrale Begutachtung für die Mutter. Mehr als 207 000 Fälle von Kindesinobhutnahmen werden jährlich in Deutschland verzeichnet. Familienzerstörung mit System ? Dabei allein soll es nicht bleiben, denn Angehörige, Großeltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen sind davon betroffen, wenn Kinder in Obhut genommen werden. Rechnen wir pro Familie nur 4 Menschen, dann kommen wir auf 828.000 geschädigte Menschen pro Jahr alleine durch diese illegalen, die Menschenrechte und die Würde der Menschen verletzende Praktiken. Das ist zu vergleichen mit einer Kleinstadt die systematisch durch die deutsche Familienpolitik jährlich ausgelöscht wird, kritisiert der Autor aus der ClusterVisionMach2 Produktion Souveränität Deutschlands – Wider die Tyrannen. Eine der wichtigsten und mutigsten Kinderkämpferinnen in Deutschland dürfte die Autorin Dr. Karin Jäckel sein, die die Kindesentziehung als familiären Supergau bezeichnet. Auch der Heimkinderverband Deutschland HKVD der sich für Betroffene einsetzt, plant in Zusammenarbeit mit interessierten Partnern eine öffentliche Podiumsdiskussion. Deutschland wurde bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für grobe Verstöße gegen Menschenrechte im Bezug auf das neue Kindschaftsrecht gerügt und verurteilt. Die Zeit dafür ist reif, dieses elementar wichtige Thema hier zu Lande in den Fokus zu nehmen. Vielleicht erbarmen sich ja auch einige weitere Journalisten der Mainstreampresse, wie es die Kollegen in Großbritannien – verschiedener Publikationen taten. Kindesinhobhutnahmen aus intakten Familien unterliegen nicht mehr nur beweislosen Behauptungen – um so wichtiger ist die Zusammenarbeit. Zur erforderlichen Klärung der herrschenden Situation, lehnte die Pressestelle des Rheinisch bergischen Kreis ein Interview mit unserer Redaktion ab. Wessen Geisteskind mag sich wohl dahinter verbergen? “werden hier Unklarheiten einfach weggedealt” ? Wir werden den Fall aufmerksam verfolgen und fortsetzen! Axel Sauer
ordep74 26.04.13, 02:57
No new posts Nach Plauener Kindstod: Expertin kritisiert Jugendamt
von Roland Herold Leipzig. Die in Rerik geborene 64 Jahre alte Autorin Karin Jäckel beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Kindesentzug und Jugendämter. Nach der Tötung einer Neunjährigen durch deren Mutter in Plauen gibt es gegen die dortige Behörde Vorwürfe, das Kind nach Heimaufenthalten zu der Frau zurückgelassen zu haben, obwohl deren psychische Probleme bekannt waren. Frage: Nach dem Plauener Fall gerät erneut ein Jugendamt unter Beschuss: Ist diese Institution noch zeitgemäß? Karin Jäckel: Nein. Denn man kann ans Jugendamt Briefe schreiben, auf Knien rutschen oder toben - man hat immer nur den Weg zum Gericht, um eine Entscheidung überprüfen zu lassen. Und dieser Weg ist sehr, sehr lang. In der Zwischenzeit tritt zwischen getrennten Eltern und Kindern Entfremdung ein, bevor sie sich wieder sehen. Kann man sich dagegen wehren? Es gibt keine Beschwerdestelle, die neutral und außergerichtlich prüft, ob das, was das Jugendamt beschlossen hat, auch dem Kindeswohl dient. Schutz wird immer öfter als Kindesentziehung praktiziert. Dabei wird leider sehr oft vernachlässigt, dass Kinder ein natürliches Recht, ein Geburtsrecht auf Mutter und Vater haben und dass es Kinder nicht automatisch besser haben, wenn sie bei professionellen Ersatzeltern oder in Heimen aufwachsen und ihre Eltern nicht mehr sehen dürfen. Warum? Karin Jäckel Auch dort, also in Obhut des Jugendamts, kommen Kinder schrecklicherweise zu Schaden oder zu Tode. Häufig werden Fehler gemacht, weil die Mitarbeiter überfordert, überlastet und dazu auch noch schlecht ausgebildet sind. Was wäre die Lösung? Das Jugendamt sollte von Grund auf reformiert werden. Man müsste die Ausbildung der Mitarbeiter verbessern und die Aufgabenlast reduzieren. Vor allem sollte man die Familien nicht unter Generalverdacht stellen, wie das derzeit der Fall ist. Das klingt nach einer Aufgabe für die Politik? Die Politik müsste Studien fördern, die Familien in ihrem Gelingen und nicht nur in ihrem Misslingen zeigen. Bisher handelt man im Jugendamt "nach dem Gesetz, den Regeln des eigenen Hauses und dem eigenen Gewissen". Diese Ermessensspielräume verleiten zu Entscheidungen, die "aus dem Bauch" getroffen werden. Kann man dafür Mitarbeiter zur Verantwortung ziehen? Für die Folgen haften die Entscheidenden in aller Regel nicht, da sie nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten und gesetzlich verpflichtet sowie berechtigt sind, Kinder bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung oder Kindeswohlschädigung aus den Familien herauszunehmen und zwar ohne vorherigen Gerichtsbeschluss. Das Schlüsselwort ist dabei stets das "Kindeswohl", obwohl es sich dabei um eine nirgends definierte Worthülse handelt, die jedermann nach eigenem Ermessen auslegen und anwenden darf. Tut sich da was? Es gibt sehr viele Dinge, die schnell geändert werden müssten. Aber dazu besteht keine Bereitschaft. Im Gegenteil: Das Jugendamt hat in den vergangenen Jahren immer mehr Macht bekommen, statt dass sie beschnitten wurde.
ordep74 21.04.13, 23:08
No new posts Jugendamt in Deutschland: Kinderklaubehörde im Dienste der Pflegeindustrie
(Quelle:Nachrichtenspiegel-das nachdenkmagazin) Freitag, 15.3.2013. Eifel. Wie schreibt man Geschichten, die man gar nicht schreiben darf? Wie macht man auf Missstände aufmerksam, die zum Himmel schreien, aber nicht genannt werden dürfen? Was macht man mit Informationen, die einem unter dem Siegel der strikten Verschwiegenheit mitgeteilt werden – zum eigenen Schutz? Wie kann man sicherstellen, das die Quellen nicht doch entdeckt werden? Nun – man kann eine Geschichte erzählen. Fällt umso leichter, wenn man anonym ist. Meine Geschichte zum Beispiel – die kann ich erzählen. Ich bin geschieden – nach 23 Jahren Ehe beschloss meine Ex-Frau, das ich ein “Dreckskerl” sei (erfuhr ich durch Dritte) und das sie sich lieber umbringen würde, als auch nur noch einen Tag mit mir weiter zu leben – was sie dann auch mehrfach in die Tat umsetzte. Nun – ich bin auch kein Engel. Wir hatten sechs Kinder zusammen, ich wähnte mich in einer heilen Familienwelt, die viel Kosten verursachte. Wie andere Blödmänner auch, arbeitete ich bis zu 120 Stunden die Woche (das geht – für einen gewissen Zeitraum), um mein Gehalt zu verdoppeln – was mir immer mal wieder gelang. Kinder kosten halt Geld – und wenn man nicht beständig dem Staat auf der Tasche liegen möchte (was ja gerade in diesen Zeiten an Gotteslästerung und Majestätsbeleidigung grenzt), dann muss man schon was tun, um die ständigen Forderungen von Schule und Staat befriedigen zu können – erst recht, wenn der Staat einem beständig tiefer in die Tasche greift, wovon Hausbesitzer ein besonders lautes Lied singen können. Während einer Trennung und Scheidung stellt sich natürlich die Frage: was ist mit den Kindern? Und auf einmal bekommt man Kontakt zu einer Behörde, die man sonst nur vom Hörensagen kannte: dem deutschen Jugendamt. Nun – der Mehrzahl der Menschen ist dieses Amt unbekannt. Wer keine Kinder hat, der begegnet ihm nicht – es sei denn, da wurde mal wieder ein Pflegekind von der Pflegefamilie gefoltert, umgebracht oder zum Betteln geschickt. Solche Behandlung von Pflegekindern ist mir nicht neu. In den siebziger und achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts interessierte ich mich für alternative Lebensgemeinschaften (und tue es heute noch), da ich der Meinung bin, das Stämme die Stürme der Zukunft besser überstehen können als Einzelgänger. Während meiner Reisen stieß ich auch auf Modelle, die ich sehr bedenklich fand: das klassische Aussteiger-Bauernhof-Modell, finanziert durch … Pflegekinder. Viele Pflegekinder. Man sprach ganz offen davon, das die Kinder “nur wegen des Geldes” auf dem Hof waren, ansonsten störten sie nur das alternative Leben. Gut – es sah schön aus, wenn man von außen schaute: viele halbnackte Kinder rannten über den Hof und spielten mit den Tieren, während die Pflegeeltern gemütlich bei selbstgedrehter Zigarette und der nachmittäglichen Flasche Bier im Innenhof saßen: Idylle pur. Pflegefamilie ist – ich hoffe, ich verärgere hier niemanden mit meiner krassen Meinung – ein Job wie jeder andere auch. Im Deutschlandradio erfährt man etwas mehr darüber: “Dieses Geld, was die Pflegeeltern bekommen, ist zweigeteilt und zwar bekommen sie für ihren Aufwand, also für ihr bürgerschaftliches Engagement so etwas wie einen Erziehungsbeitrag, der auch nicht versteuert werden muss, es ist kein Einkommen in dem Sinne und das beträgt zur Zeit 219 Euro monatlich.” Dazu kommen die sogenannten kindbezogenen Aufwendungen, von denen sämtliche Ausgaben wie Kleidung, Spielzeug, Essen, Taschengeld, Sportverein, Musikunterricht etc. bestritten werden sollen. Die Pauschalen liegen zwischen 458 Euro bei Kindern bis 7 Jahren und 638 Euro für Pflegekinder im Teeniealter und variieren wie auch der Erziehungsbeitrag von Bundesland zu Bundesland nur unerheblich. Von solchen Summen können Kinder arbeitsloser Eltern nur träumen. Die müssen mit knapp einem Drittel der Bezüge auskommen … und bieten so schon mal einen Ansatzpunkt, das Kinder aus der Familie genommen werden, die ihnen nicht die nötige materielle Sicherheit geben kann. Wo sie dann hin kämen, gleicht einem Lottospiel: “Es gibt keine Vorgaben, keine gesetzlichen Vorgaben, wie das Pflegekinderwesen in den Jugendämtern, bei freien Trägern organisiert werden muss, das heißt von daher gesehen haben Sie hier auch in Deutschland einen bunten Flickerlteppich dazu, … wo es eben halt sehr, sehr unterschiedliche Ausgestaltungen des Pflegekinderwesens gibt und das führt oftmals auch schon doch zu einer großen Unübersichtlichkeit.” Spannend auch die Begründung, warum dieser manchmal tödliche “Flickerlteppich” so weitergelebt wird: Nach dem Methadon-Tod der elfjährigen Chantal in Hamburg ist das Kinderpflegewesen in Deutschland in die Kritik geraten. Für den Staat bleiben Pflegefamilien eine kostengünstige Betreungsform. “Eine kostengünstige Betreuungsform” – wie nennt man dann eigentlich die Hartz-IV-Situation von Kindern: eine absolut billige Endlagerung? Doch zurück zum Thema, das ich als persönliche Geschichte erzählen wollte, um damit das Thema etwas lebensnaher zu gestalten. Auch bei uns ging es um den Verbleib der Kinder – nachdem ein Versuch, weiter unter geänderten Rahmenbedingungen zusammenzuleben, gescheitert war. Man findet sich dann auf einmal vor einem Gericht wieder – einem ganz normalen Amtsgericht – wo dann plötzlich und unerwartet ein Jugendamtsmitarbeiter auftaucht und von Adoption spricht. Begründung: Keine. Nun – wir leben hier in der Eifel. Viele Narreteien der Moderne gehen an uns spurlos vorbei und auf die Phantasien einer Halbtagskraft aus der fernen Stadt gibt man hier nicht soviel. Da ich zudem ein sehr streitbarer Mensch bin und durch meine Mutter etwas sensibilisiert war, wollte ich auch gleich auf die Barrikaden gehen … bis ich eines Tages von wohlmeinender Stelle an die Seite genommen und unter dem Siegel der absoluten Verschwiegenheit darauf hingewiesen wurde, das Jugendämter nichts anderes als Kinderklaubehörden sind, die einen Bedarf neureicher Eltern an Nachwuchs zu befriedigen haben. Außerdem – so weiter – gibt es auch einen gewissen Druck von Seiten der Pflegekinderindustrie: viele Kostenkalkulationen funktionieren dort nicht, wenn nicht beständig Nachschub kommt. Der Rat kam von fachlich versierter Seite … und war mit viel Angst bezüglich meines Wohlergehens verknüpft, weshalb ich ihn ernst nahm. Immerhin zeigt auch eine Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2012, das man es hier mit einer stetig wachsenden Erscheinung zu tun hat: Im Jahr 2011 haben die Jugendämter in Deutschland 38 500 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 2 100 (+ 6 %) mehr als 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2007 (28 200 Inobhutnahmen) stieg sie um 36 %. Auf wundersame Weise wächst hier der Kinderklau in unvorstellbarem Maße … bedenkt man, das immer weniger Kinder geboren werden, so hätte man Wachstumszahlen, die absolut alamierend sein müssen. Woher stammt dieser Trend? Hat es sich bei bedürftigen Parteikollegen herumgesprochen, das Pflegekinder ein idealer Bestandteil der Eigenheimfinanzierung sein können? Oder werden Eltern immer blöder? In einem älteren Artikel der Zeit spricht der Sozialpädagoge Heribert Giebels über die Macht der Jugendämter: ZEIT: Wer kontrolliert das Jugendamt? Giebels: Es unterliegt keiner Kontrolle. Es gibt nur die Rechtsaufsicht, die von der Obersten Landesjugendbehörde, den Innen- oder Sozialministerien der Länder wahrgenommen wird. Außerdem gibt es eine interne Fachaufsicht oder Supervision im Jugendamt selbst. Ich weiß aber, dass bis in den Petitionsausschuss des Bundestages sehr, sehr viele Beschwerden aus der Bevölkerung eintreffen über die Arbeit der Jugendämter. Das ist in der Tat so: es gibt keine Kontrollbehörde für die Jugendämter in Deutschland. Hier kommt etwas vor, das es eigentlich nicht geben sollte – aber leider in unserem Staat die Norm ist: Der einzelne Sozialarbeiter im Jugendamt ist mit großer Macht ausgestattet, mit ihr kann er zerstören oder aufbauen. Dass diese Macht missbraucht wird, kommt immer wieder vor. Deshalb gerät das Jugendamt auch nach wie vor in den Ruf, ein rechtsfreier Raum zu sein. Das Jugendamt hat immer Recht, heißt es dann. Erinnert an die Macht der Jobcenter – doch gegen Jugendämter ist man noch hilfloser. ZEIT: Wie können sich Eltern wehren? Giebels: Dienstaufsichtsbeschwerden haben wenig Erfolg, man muss vielmehr die Rechtsaufsicht bemühen und die Gerichte anrufen. Aber die wenigsten Eltern haben die Mittel zu so einer Auseinandersetzung, und sie haben zudem Angst davor, dass ihr Kind den Konflikt ausbaden muss. Sie geben den Kampf irgendwann auf und versuchen, sich mit dem Verlust des Kindes abzufinden. Ohnmacht vor staatlicher Willkür. Der Artikel stammt aus dem Jahre 2007 – seitdem stiegen die “Inobhutnahmen” um 36%, tausende weiterer Eltern mussten sich mit dem Verlust ihrer Kinder anfreunden. Ich merkte auf einmal, das ich mich mitten in einem Minenfeld befand – einer Behörde ausgeliefert, die sich oft genug durch Inkompetenz, Verantwortungslosigkeit und skrupellosem Machtmissbrauch ausgezeichnet hatte. Und ich sollte auch merken, das dies Fakt war. Drei Prozesse gab es um meine jüngeren Kinder, drei verschiedene Richter verorteten die Kinder unabhängig voneinander bei dem Vater, der laut psychologischem Gutachten eines Psychologieprofessors und einer Sozialarbeiterin “eine ausgeglichene und emotional sehr stabile Persönlichkeit” ist, während die Erziehungsfähigkeit der Mutter nicht ganz den üblichen Vorstellungen entsprach: also landeten die jüngeren Kinder bei mir – was auch ihrem Wunsch entsprach. Dann kam der Tag, wo die Grundschule mich anrief – genauer gesagt, ein Sozialarbeiter, der in der Nachmittagsbetreuung arbeitete … aber auch Streetworker beim Jugendamt war. Der jüngere von beiden Kindern war auffällig geworden – er erkannte Lehrer und Betreuer nicht mehr, sah überall Blut im Schnee und hatte panische Angst vor Zombies, die ihn fressen wollten. Nun -die Kinder waren immer auffällig, wenn sie von der Mutter kamen, diesmal jedoch war es sehr heftig. Der Streetworker war sichtlich besorgt – und wollte von mir die Erlaubnis, das Jugendamt zu informieren … obwohl das mit seinem Nebenjob in der Schule nicht vereinbar war. Dumm wie ich war, gab ich sie ihm. Was dann folgte, war ein außerordentlich seltsames Erlebnis. Ich hatte sowieso einen Termin mit dem Jugendamt vereinbart und wollte mich über Hilfemöglichkeiten informieren. Was folgte, war kein Gespräch über die Verhaltensauffälligkeiten meiner Kinder sondern … eine Hausdurchsuchung. Man suchte bei mir die Horrorfilme, die mein Sohn bei der Mutter mit angesehen hatte – ein schon lange von mir kritisierte Zustand. Man fand natürlich nichts. Völlig undenkbar, was hätte geschehen können, wenn in der Menge der Datenträger, die hier lagern, belastendes Material gefunden worden wäre. Derselbe Mitarbeiter regte beim folgenden Prozess wieder das Thema Pflegefamilie an – völlig ohne Angaben von Gründen. Mein Anwalt fand ihn schlichtweg … sag ich jetzt nicht. Das Gericht nahm den Einwurf gar nicht zu Kenntnis. Ich beantragte in Folge erstmal eine Akteneinsicht beim Jugenamt – die Antwort kam prompt: ich wurde aufgefordert, für die bei mir lebenden Kinder Unterhalt zu zahlen – dafür hat man sich später allerdings entschuldigt. Das hier möglicherweise der “mit großer Macht ausgestattete” Jugendamtsmitarbeiter seine Finger mit im Spiel hatte, bleibt wilde Spekulation. Die Akteneinsicht war dann erst recht interessant – das erste, was ich sah, war eine Aktennotiz, die dringend entfernt werden sollte – was man wohl vergessen hatte. Sie besagte, das alle Unterlagen aus den Akten zu entfernen seien, die “mich nichts angingen” – das geschah dann wohl so gründlich, das einer von meinen Kindern hier gar keine Akte besaß – trotz mehrere Prozesse. Soviel Schlamperei ist eigentlich unglaublich … doch es kam noch besser. Der jüngste meiner Söhne, die bei der Mutter leben, war sehr verhaltensauffällig geworden – trotz einer vom Jugendamt installierten Familienhilfe. Dieser “Helfer” begnügte sich allerdings damit, alle fachärztlichen Diagnosen der behandelnden Ärzte kraft seiner Kompetenz als “Sozialarbeiter” außer Kraft zu setzen und durch eigene fachfremde zu ersetzen. Während seiner Tätigkeit bekam er gar nicht mit, das mein Sohn schulische Fehlzeiten von fünfzig Prozent hatte … was ich auch nur durch Zufall erfuhr. Auf Wunsch des Jugendamtes hatte ich mich von meiner Restfamilie zurückzuhalten, um keine Konkurrenz der Erziehungsstile aufkommen zu lassen, die – zugegebenermaßen – weit auseinanderlagen. Doch wie es der Zufall so mit sich brachte, gab es dann doch einen Kontakt zwischen der Schule und mir – und ich fiel aus allen Wolken, was sich dort schon alles abgespielt hatte: unter den wachsamen Augen des Jugendamtes. Als ich dann noch per Mail darüber informiert wurde, das mein Sohn (wenn überhaupt) meistens hungrig und mit knurrendem Magen in der Schule saß und sich deshalb kaum auf den Unterricht konzentrieren konnte, leitete ich das Schriftstück an das Jugendamt weiter – immerhin war ich offiziell über eine Kindswohlgefährdung informiert worden. Was machte das Jugendamt daraus? Ich sei keine vertrauenswürdige Quelle, so hieß es, und deshalb wurde die Angelegenheit nicht weiter verfolgt … jedenfalls so lange nicht, bis ich mit einer Schadensersatzklage drohte. Aus dem Kreis wird ähnliches berichtet, siehe Aachener Zeitung: Wenn Kinder in Stolberg von ihren Eltern vernachlässigt werden oder verwahrlosen, reagiert das Jugendamt oft zu spät – oder gar nicht. Das ist der Kern der Kritik, die Nicole Grabowski äußert. „Wir haben viel zu wenig Hilfe vom Jugendamt bekommen. Eine Zusammenarbeit war kaum möglich”, beklagt die stellvertretende Rektorin der Grundschule Donnerberg. In mehrere Fällen von Kindeswohlgefährdung habe es trotz wiederholter Anrufe keine Reaktionen des Jugendamtes gegeben. Bestätigt wird sie auch von Irmgard Remmert. „Es gibt zwar Beispiele einer guten Zusammenarbeit, aber es hat auch häufig Fälle gegeben, in denen wir keinen Rückruf bekommen haben”, erklärt die Leiterin der Grundschule Bischofstraße. Verwahrloste Kinder sind auch für die Inobhutnahme nicht so interessant – die Kinder eines Verkaufsleiters der Pharmaindustrie schon eher. Oder das Kind einer Studienrätin, siehe Passauer Neue Presse bei Moehnle. Wer an weiteren Fällen interessiert ist, wird bei Karin Jaeckel fündig. Dort findet man den Fall der Familie Haase, der meine Mutter seinerzeit so entsetzt hatte, das sich mich beständig auf dem Laufenden hielt, weshalb ich – wie gesagt – etwas sensibilisiert war. Dort wurde sogar das neu geborene Baby aus dem Krankenhaus geklaut, ein achtes Kind musste mit Hilfe des Schauspielers Matthieu Carriere geheim in Hamburg geboren werden, während die anderen Kinder im Nirgendwo verschwunden waren. Das Ergebnis des jahrelangen Kampfes Eltern gegen Jugendamt? Hier bei Karin Jaeckel: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland abermals wegen einer Sorgerechtsentscheidung verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag einem Paar aus Altenberge bei Münster in Westfalen Recht, dem deutsche Gerichte den Kontakt zu ihren Kindern untersagt hatten. Die Berliner Regierung muß dem Urteil zufolge den Klägern 45.000 Euro an Entschädigung zahlen. Und noch ein Ergebnis ist zu verzeichnen, siehe INHR: Die Eltern der heute 8 jährigen Sandra Haase sind entgegen der Angaben des Jugendamtes wohl auf. Nicht so die 14 jährige Tochter Lisa-Marie. Sie hat sich laut Medienberichten in SAT1 und RTL das Leben genommen, weil das Jugendamt ihre Familie unbegründet zerstört und sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der Familie Haase Recht gibt. Besonders pikant: ein Einblick in die Arbeit eines deutschen Jugendamtes: In einer Nacht und Nebenaktion werden die 7 Kinder am 18. Dezember 2001 den Eltern ohne Verabschiedung entrissen und auch untereinander getrennt. Ab dann müssen sich die Kinder alleine durchschlagen und in neuer Umgebung von Heim und Pflegefamilie sich selbst zurechtfinden. Der kleinen Sandra erzählt die Fürsorgerin gar ihre Eltern seien Tod, während sie das Mädchen in ein Erziehungsheim bringt. Ihrer 3 Jahre älteren Schwester Anna sagt man, die Eltern seien schlecht. Beiden Kindern wurde zudem gesagt, sie werden ihre Eltern nie mehr wieder sehen. Hat die Familie die Kinder wiederbekommen? Natürlich nicht: Die Kinder, bis auf Anna-Carina und Sandra-Christin, leben bis heute in Pflegefamilien und Heimen. Laura-Michelle, die als Säugling der Mutter abgenommen wurde, bekam sogar den Familiennamen der Pflegeeltern zugesprochen. Damals hatte ich den Fall der Familie Haase noch als Ausrutscher westfälische Dämlichkeit verbucht. Heute habe ich eigene Erfahrungen …. und die Daten des statistischen Bundesamtes machen mir Angst. Was läuft da ab in Deutschland? Hören wir dazu Holger M. Joecken – hier im Kommentar im Presseblog: Ein schöner Gedanke….”nur”ist es seit Jahren bekannt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland NICHT an die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention hält und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ,einfach ignoriert….. Die Herausnahme/Inobhutnahme von Kindern ist ein MILLIARDENGESCHÄFT und schafft Millionen von Arbeitsplätzen…. Ich selbst bin Vater eines inzwischen 11-jährigen Sohnes der vor über 4 Jahren,mit Polizeigewalt,aus unserer Wohnung gezerrt wurde… Seit mehr als 3 Jahren wird das Kind mit “Risperdal” behandelt…ein Psychopharmaka das nur unter strengster psychiatrischer Beobachtung verschrieben werden darf…und erst “offiziell” ab 16 Jahren zugelassen ist…. (Wer glaubt denn das eine “Jugendhilfeeinrichtung” über die Sachkenntnisse und über das Personal verfügt um die Medikation ordnungsgemäss durchzuführen???) Hört man öfter – das die geklauten Kinder mit Psychopharmaka ruhig gestellt werden. Doch es gibt noch ganz andere Dimensionen des Horrors … der auch meine Kinder hätte treffen können. Die FAZ zitierte einen Fall aus dem Jahre 2008: Ein Beispiel für eine der Petitionen, willkürlich herausgegriffen: Absender sind Frank und Sabine M. aus Mönchengladbach, sie schreiben: „Unsere Tochter Jessica, geb. 21. 05. 1997, lebt seit vier Jahren im Kinderheim Schloss Dilborn. Wie es dazu kam und aus welchem Grund wir Sie um Hilfe bitten, entnehmen Sie bitte dem folgenden Bericht.“ Es folgt ein dreißig Seiten langes Schreiben, in dem unter anderem geschildert wird, wie die sechsjährige Jessica nach einem stationären Aufenthalt in der Jugendpsychiatrie Viersen berichtet, ein Pfleger habe sie nachts aus dem Bett geholt. „Sie musste sich im Büro auf einen Stuhl setzen, er wollte ihr Papier in den Mund stopfen und sie anpinkeln. Er (. . .) drohte ihr: ,Wenn du deinen Eltern was erzählst, dann kommst du ins nasse kalte Grab, dann haben deine Eltern keine Jessica mehr.’“ Da sind wir jetzt von den Pflegefamilien weg und bei der Heimunterbringung angekommen – auch ein Riesengeschäft in Deutschland, an dem alle gut verdienen. Avaaz hatte sich seinerzeit der Thematik mal angenommen und eine Petition formuliert: Ich bitte um sofortige Prüfung aller in Deutschland Veranlassten Inobhutnahmen durch Jugendämter und Familiengerichte. Es hat den Anschein und ist beweisbar, dass der § 1666 BGB nur als Vorwand benutzt wird um Kinderheime zu füllen die Milliarden dadurch verdienen. Allein in Bayern besitzt die Erzdiözese München und Freising e. V. 60 Kinderheime mit über 15.000 Kinder wo Bund und Land pro Kind pro Monat zwischen 5000,- Euro und 8000,- Euro bezahlt. Allein in Deutschland werden pro Jahr 35 bis 40 Milliarden an Steuergelder ausgegeben. Familien wird das Umgangsrecht verboten und sogar in Ausland verschleppt. Ausländischen Kindern wird sogar die Heimatsprache untersagt. Aus diesem Grund bitte ich um eine schnellstmögliche Prüfung und das die Menschenrechte eingehalten werden, Kinder dürfen nicht dazu verwendet werden damit sich andere daran bereichern. Kinder brauchen Ihre Eltern. 5000 – 8000 Euro pro Kind … PRO MONAT. Und wenn so ein Heim erstmal steht, dann gibt es auch eine gewissen Fülldruck – immerhin laufen die Kosten immer weiter, ganz unabhängig von der Belegung: da gibt es unternehmerisches Risiko, für das in Deutschland immer der Staat einspringt. Das ist bei uns – anders als im Falle von Arbeitslosigkeit – halt so geregelt. 40 Milliarden Euro dafür, das immer mehr Kinder ihren Eltern weggenommen werden … zunehmend aus Gründen, die in mangelnder Wirtschaftskraft zu suchen sind, siehe nochmal FAZ: Im Dezember eskalierte die Lage, denn Siegfried Hoffmann beschwerte sich bei Jugendamt und Diakonie über „das arrogante und ignorante Vorgehen“ und weigerte sich, weitere Hilfe anzunehmen. Daraufhin kam Familienrichter Ulrich Vennemann ins Haus, sah sich um, monierte neben der räumlichen Enge „sehr beschränkte Budgets“ und „wechselnde Elternrollen“ (Siegfried Hoffmann und seine Frau teilen sich die Elternzeit) und ordnete ein Entwicklungsgutachten der Kinder an. Dieses Gutachten wird zurzeit erstellt. Außerdem legte er der Familie nahe, ihr schuldenfreies Eigenheim zu verlassen. Das Jugendamt bot von sich aus eine Wohnung in einem sozialen Brennpunkt an, dem Englischen Viertel in Soest. Der Anwalt, Jochen Libertus, ist entsetzt: „So einen massiven Fall habe ich noch nicht gehabt.“ Und doch ist dies kein Einzelfall. “Beschränkte Budgets” … was hätte man erstmal gesagt, wenn es sich um Kinder von Arbeitslosen gehandelt hätte? Die Geschichte der Familie Hoffmann ähnelt etwas meiner – auch dort kam das Jugendamt nur ins Haus, um eine Urkunde zu überbringen. Daraus wurde dann schnell mehr: Es folgte ein Hilfeplangespräch mit dem Amt, bei dem herauskam, dass der Vater ein weiteres Kinderzimmer herrichten sollte – was er auch tat. Doch dann stellte das Amt weitere Forderungen, und die gingen den Hoffmanns gegen den Strich: Sie sollten eine Zentralheizung einbauen, eine neue Haustür einsetzen, eine Spülmaschine kaufen, für die sie keinen Platz haben, und einen Trockner, obwohl sie schon einen besitzen und nicht benutzen … und sie sollten ein weiteres Zimmer als Kinderzimmer herrichten, obwohl dieses Zimmer gar nicht beheizbar ist. „Das habe ich sogar gemacht – um sie loszuwerden“, sagt Hoffmann. Doch ohne Erfolg. Merkt man ein wenig, warum die Kinderklauzahlen beständig ansteigen? Arme Menschen dürfen keine Kinder mehr haben – lieber zahlt der Staat 40 Milliarden an die Pflegeindustrie, anstatt mit diesem Geld die Kinderarmut ein für alle Mal auszumerzen. Es sind Horrorgeschichten, ich weiß. Davon findet man im Netz noch viel mehr – Familie Wichmann zum Beispiel, oder Crissy1958, Leserin des Stern oder auch jene Krankenpflegerin aus Bayern, deren Geschichte bei Medrum erzählt wird. Ich selbst – habe da noch Glück gehabt. Aber meine persönliche Geschichte gehört trotzdem hier hinein, weil sie zu dem Bild passt, das viele Menschen in Deutschland erleben – mit einer Steigerungsrate von 36 % (wohlwollend gerechnet). Wann – so möchte man fragen – holt man IHRE Kinder ab? Einen Grund braucht das Jugendamt nicht mehr … es reicht aber zur Not, das ein Nachbar, ein Lehrer oder eine Erzieherin einfach mal einen gewissen “Eindruck” haben – und schon freut sich die Kasse der Heime und Pflegeeltern wieder. Das erkärt auch, warum es so wenig Widerstand gegen den Kinderklau in Deutschland gibt: viele wissen gar nicht mehr, was Kinder sind … und die, die welche haben, möchten sie nicht in Heimen sehen, wo sie unter Drogen gesetzt und angepisst werden. Oder Sie lassen sich einfach scheiden – aus welchen Gründen auch immer. Es gibt aber auch noch eine gute Nachricht: es gibt in Deutschland immer weniger Adoptionen, siehe Kölner Stadtanzeiger. Damit verdient man halt kein Geld. Was mich angeht – nun, ich mache mir erstmal keine Sorgen. Ich habe den besten Anwalt der Welt, Zeit genug für Streit jederart … und Kinder, die zu alt sind, um noch von Interesse zu sein. Darum kann ich mir erlauben, den Mund aufzumachen und zu bestätigen: das, was dort am Rande der Nachrichtenwelt erscheint, ist ein Riesenskandal in Deutschland … über den man aber lieber nicht spricht, weil die Macht der Sozialarbeiter bis ins Zimmer der eigenen Kinder reicht … und die jederzeit über Nacht weggeholt werden können – wenn nicht wegen Armutsverwahrlosung, dann eben wegen Wohlstandsverwahrlosung. In Zeiten, wo beide Eltern arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen, ist da schnell was konstruiert … zum Schaden des Steuerzahlers und zum Wohle der Pflegeindustrie.
ordep74 21.04.13, 22:11
No new posts Türkei - Tochter sieht leibliche Mutter nach 7 Jahren
(Quelle: turkishpress-das türkische nachrichtenportal ) Tränen flossen, als die 18-jährige Elif Yaman nach nun 7 Jahren, in der nordwestlichen Stadt Sakarya wieder in die Arme der leiblichen Mutter fiel Der stellvertretende Premier Bekir Bozdag hatte das 7-jährige Märtyrium beendet und mit der Mutter von Elif Yaman in Sakarya auf die langersehnte Ankunft gewartet, berichteten türkische Medien kurz nach der Ankunft. Als die 18-jährige Elif das Foyer des Hotels betrat, flossen die Tränen. Nach 7 Jahren konnten sie sich endlich wieder in die Arme fallen. Vergessen waren die Erlebnisse, die Zeit nach der Zwangstrennung durch das Jugendamt. Die Trennung der leiblichen Eltern oder Elternteile von ihren eigenen Kindern ist in der türkischen Kultur weitaus einschneidender als man zunächst annimmt. Das war auch im Fall der Familie Yaman nicht anders, wie auch in vielen weiteren tausend anderen Fällen, die langsam ans Tageslicht kommen. Viele türkische Familien in Deutschland sind davon betroffen. Das Jugendamt schaltet sich ein, um den Schutz und das Rechts des Kindes zu gewährleisten, das Kindeswohl steht dabei an erster Stelle. Verwahrlosung, Gewalt, es gibt viele Gründe, warum das Jugendamt sich einschaltet und das Kind in die Obhut von Pflegeeltern gibt. Das war auch im Fall Yaman nicht anders, eines von geschätzten 3.000 Fällen, in denen türkische Familien betroffen sind. Es werden Vorwürfe laut, die Jugendämter würden willkürlich handeln, durch Gerichte im handeln bestätigt. Hinzukommt dann auch noch die Religion, die Herkunft, die dabei eine Rolle spielen. Vielleicht ist von allem etwas dran, vielleicht ist es auch in vielen Fällen gerechtfertigt, dass das KIndeswohl über alles gestellt wird. Aber ist damit den Kindern geholfen? Viele sehen das kritisch. Sie befürchten einschneidende psychologische Folgen für das Kind selbst. Aber auch die Eltern oder ein Elternteil, leiden darunter. 1991 heiratete Ayse Yaman und kam mit dem Ehemann nach Deutschland. Ein Jahr später kam die Tochter Elif auf die Welt. Die heile Welt brach aber kurz danach zusammen. Ayse und ihr Mann lebten sich auseinander, bald trennte sich Ayse von ihrem Mann, dann kam eins nach dem anderen. Als Elif 5 Jahre alt wird, zieht Ayse mit ihr in ein Frauenhaus ein. Streß, die Umgebung, sie verleiten die Mutter dazu die Tochter zu schlagen. Einmal habe sie zugeschlagen, erklärte sie 2007 gegenüber der Sabah-Avrupa. Der Vorfall wird gemeldet, das Jugendamt in Osnabrück schaltet sich ein und nimmt das Kind in Obhut. Ayse schlägt den juristischen Weg ein, will das Kind zurück bekommen, aber das stellt sich als langwierig heraus und auch das Jugendamt hat ihre Vorgaben und will die Mutter durch einen Psychologen untersuchen lassen. Erst dann will man darüber befinden, ob das Kind an die Mutter übergeben werden kann. Der Mutter wird von dem Psychologen aber attestiert, sie könne der elterlichen Pflichten nicht nachkommen. Sie besorgt sich einen weiteren Attest, die etwa anderes besagt, aber das Jugendamt hat ihr Urteil gefällt. Elif wird an eine Pflegefamilie übergeben, das Kind von der Mutter vollkommen abgeschirmt. Sie darf von da an kein Kontakt aufnehmen. Es gibt keine Adresse, keinen Namen und keine Telefonnummer von der Pflegefamilie. Ayse Yaman holt sich Hilfe, zunächst zwei Anwälte, dann bittet sie Hilfsvereine um deren Rat, erbittet Hilfe vom türkischen Aussenministerium. Man wird aktiv, aber das Gericht urteilt, das Kind bleibt bei den Pflegeeltern, einer katholischen Familie, wie Ayse Ende 2007 gegenüber türkischen Medien angibt. Auch die Anwälte sind besorgt, vermuten doch sie, dass das staatliche Willkür sei. Nicht nur dass die Pflegeeltern eine andere Religion haben, auch der Richter befindet, das Kind dürfe nicht weiter muslimisch erzogen werden. Für die Anwälte bedeutet das nichts anderes als Assimilationspolitik. Ein weiterer Schicksalsschlag macht es dann erheblich schwieriger, den juristischen Streit weiterzuführen. Sie wird aus Deutschland ausgewiesen, weil sie seitdem arbeitslos geblieben ist. Türkische Vereine die sich damit alltäglich befassen, beschwichtigen heute den Fall. Es liege auch an den Muslimen bzw. Türken selbst, solche Fälle erst nicht aufkommen zu lassen. Die Umut Yildizi e.V. in Neuss ist so eine Hilfsorganisation, die Familien türkischer Herkunft dazu animiert, sich als Pflegeeltern zur Verfügung zu stellen. Es liege schließlich an den Türken oder Muslimen selbst, diese Fälle selbst in die Hand zu nehmen, denn es gebe weiterhin einen erheblichen Mangel an Pflegeeltern. Dewegen würden sich auch die Ämter genötigt sehen, türkische Kinder in die Obhut Deutscher Familien zu geben. Noch habe sich unter den türkischen Migranten nicht herum gesprochen, das auch sie aktiv werden könnten, sie dabei finanziell entschädigt werden. Élif, die sich am gestrigen Abend nur in deutscher Sprache gegenüber der türkischen Presse erklären konnte, stellte auch klar, sie sei von der Pflegefamilie nicht unter Druck gesetzt worden. Nach 7 Jahren Trennung und all den Erlebnissen, ist auch alles vergessen, vergeben.
ordep74 15.04.13, 00:50
No new posts Türkische Mutter holt Jugendamt: Zwillinge seit 2 Jahren weg
(Quelle:turkishpress-das türkische nachrichtenportal ) Die türkische Regierung ist sich mittlerweile über die Problematik der Inobhutnahme von türkischen Kindern und Jugendlichen durch deutsche Jugendämter bewusst. Bekir Bozdağ spricht von Assimilierung und Missionierung zu Christen, Verbände von einer Industrie Der Fall einer Mutter beschäftigte lange Zeit die türkischsprachigen Medien in Deutschland. Inzwischen gehen türkische Elternvereine und Verbände über, die türkische Regierung auf den Plan zu rufen und die wittert darin eine Assimilierung von Kindern und Jugendlichen mit türkischen Migrationshintergrund. Der Vorwurf klingt erst einmal absurd, die Geschichten um betroffene türkische Eltern sind aber inzwischen Alltag. Man schätzt, das 23 Prozent der im Jahre 2012 von Jugendämtern in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen türkischen Ursprungs sind, Tendenz steigend. Bekir Bozdağ: "Assimillation und Missionierung" Der stellvertretende Ministerpräsident Bekir Bozdağ erklärte Mitte Mai, es befänden sich etwa 4.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland unter der Obhut von Pflegefamilien, karitativen Einrichtungen oder Kirchen. Bekir Bozdağ bezeichnete die Zahlen als alarmierend und die Erfahrungen der türkischen Eltern als ein einziges Drama. Gleichzeitig erhob er schwere Vorwürfe gegen die Jugendämter und sprach von einer gesteuerten Assimilierung. Psychologin Carola Storm-Knirsch: "Wir nennen es Industrie" Betroffene deutsche Eltern sowie Türkische Elternverbände bezeichnen die Arbeit der Jugendämter unverhohlen als eine Industrie. Um lebensfähig zu bleiben und die ihnen vom Haushalt zugesprochenen finanziellen Mitteln auch im nächsten Jahr zu erhalten, hätten diese regelrecht eine Industrie aufgebaut und müssten es am Leben erhalten, in dem sie das "Pensum" erfüllen. Daran verdienen nicht nur Einrichtungen, sondern Pflegeeltern oder freie Jugendamtsmitarbeiter. Allein in den letzten fünf Jahren ist die Inobhutnahme von Kindern um 36 Prozent gestiegen und die Kosten für ein einziges Kind, das in Obhut genommen wurde, kann bis zu 7.000,- im Monat betragen. Längst fordern Betroffene und Verbände eine Neuregulierung der Jugendamtsarbeit, um die menschenünwürdigen "Kindesentführungen" durch Ämter einzuschränken. Ursula von der Leyen: "Solche Entscheidungen sind für die Jugendämter immer eine Gratwanderung" Obwohl die ehemalige Bundesfamilienministerin von der Leyen bereits 2009 harte Kritik an der Praxis der Jugendämter übte, hat sich seitdem nichts verändert. Zwar sei die Inobhutnahme eine kurzfristige Massnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die daheim akut gefährdet seien, aber die Praxis zeige auch, dass es viele Fälle gebe, die jahrelang andauern würden. Mangelnde Empathie und schon ist das Kind weg Für die Inobhutnahme reicht allein schon eine mangelnde Empathie, die ein vom Jugendamt bestellter Mitarbeiter an der Mutter oder dem Vater diagnostiziert und schon wird das Kind ohne Ankündigung und Möglichkeit des Abschieds aus dem Familienkreis entrissen. So ereignete sich das jedenfalls bei Sevgül Erdal, der damals alleinerziehenden Mutter von Zwillingen. Da es in der Schule zunehmend Probleme gab; die Mutter bezeichnete es als Diskriminierung der Kinder durch die Lehrkräfte, holte sie sich Hilfe vom Jugendamt. Eine folgenschwere Entscheidung, mit der sie seit zwei Jahr nicht zurecht kommt. Erst hatte man einen Mitarbeiter des Jugendamtes in der Wohnung, der die Kinder gleich zu einer Therapie schickte, danach kam die Polizei, die aufgrund eines Gerichtsbeschluss die Kinder mitnahm. Seit 2 Jahren kann sie die Zwillinge nicht sehen Heute, nach 2 Jahren, ist die Mutter verzweifelter denn je, denn eines der Zwillinge will nicht bei der Pflegefamilie bleiben und unbedingt zurück, während das andere Kind bereits zum dritten male aus einer anderen Pflegefamilie ausgebrochen und seitdem verschwunden ist. Allein schon das Auseinanderreißen der Zwillinge an sich, stellt die Mutter auf eine große Probe, um nicht vollendst die Fassung zu verlieren. Die Prozedur zur Inobhutnahme durch Jugendämter sei schlicht und einfach nur noch als Automatismus zu bezeichnen, verurteilt dabei eine türkische Familie, die seit mehreren Jahren keinen Kontakt zu dem eigenen Kind hat. Alle bisherigen Bemühungen, das Kind per Gerichtsurteil zurück zu bekommen scheiterten demnach und das ist bisweilen nicht der einzige Fall, der Fragen aufwirft.
ordep74 15.04.13, 00:47
No new posts Jugendämter in Europa - Türkei interveniert
Beitrag von Ali Ria Ashley (Turkish Press-das türkische Nachrichtenportal) Die Türkei streitet für die Menschenrechte von Kindern und Eltern in Deutschland Ein Disput, der seines gleichen sucht, von den Medien in Deutschland aber kaum beachtet wird, geht in die nächste Runde. Die türkische Regierung will betroffenen Eltern nun rechtlich und materiell zur Seite stehen, damit betroffene ihre Rechte wahrnehmen können. Im Grunde genommen eine Blamage für jedes Land, welches sich als demokratisch bezeichnet. Die Türkei muss tatsächlich für die elementarsten Menschenrechte, für Kinder und deren Eltern, die in Deutschland leben, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sich einsetzen. Nach Angaben der türkischen Regierung haben Behörden in europäischen Staaten allein in den vergangenen Jahren mindestens 4000 türkisch stämmige Kinder und Jugendliche bei Pflegefamilien „Neubeeltert“. Solches Verhalten ist alles, aber unter keinen Umständen das Handeln eines Rechtsstaates Einer der Beispiele ist der Fall Yunus, der schon als Baby, türkischen Eltern entrissen und bei einem lesbischen Paar in den Niederlande "Neubeeltert" wurde. Grund: Der Junge kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus, ein übereifriger Arzt schöpfte "Verdacht" und alarmierte das Jugendamt. Dies behauptete sogleich, dass es sich bei den Verletzungen um Gewalt handeln würde, die Mutter hat dies jedoch stets verneint. Ein typisches Beispiel. Eltern bringen Kind zum Arzt oder Krankenhaus, Kind weg! Das Jugendamt hat eine Meinung zu einer Sachlage und es gibt kein zurück mehr. Das Jugendamt muss nichts beweisen oder belegen, es reicht eine Beurteilung oder eine Unterstellung mit irgendeinem Kunstbegriff (Kindswohlgefährdung, Erziehungsunfähigkeit, Überforderung, Unterforderung, Empathieunfähigkeit etc.) um ein Kind an sich zu reißen. Völlig legal versteht sich, durch deutsche Richter per Beschluss abgesegnet oder auch nicht, das Jugendamt hat in Deutschland offenbar IMMER recht, Betroffene nahezu recht- aber vor allem wehrlos. Wer sich dennoch wehrt, riskiert es mitunter entmündigt in einer Psychiatrie oder auch im Vollzug zu landen. Nicht wenige Betroffene sind auf der Flucht mit Ihren Kindern vor dem Jugendamt. Am 22.09.2011 berichtet RTL über eine sechsköpfige Familie, die sich in den Wäldern versteckt hielt, aus sorge man könnte ihnen ihre Kinder rauben. Die Sorge war und ist nicht unberechtigt, dass Jugendamt jagt mithilfe auch der Medien, der Polizei und Gerichten teilweise völlig unschuldige Bürger, deren einziges Verbrechen darin besteht, ihre Kinder nicht hergeben zu wollen. Doch dies ist, ob man es glauben will oder nicht, eine Straftat. Solches Verhalten ist alles, aber unter keinen Umständen das Handeln eines Rechtsstaates. Deutschland wird im Bezug auf die Menschenrechte von der UN mit einer mangelhaft benotet und wurde mehrfach in letzter Zeit wegen grober Verstöße gegen die Menschenrechte rechtskräftig verurteilt. Eines der bekanntesten und erschütternsten Fälle ist der um die Familie Hase aus Münster/Westf., wo Deutschland sogar zur Zahlung von Schmerzensgeld in erheblicher Höhe verurteilt worden ist. Offenbar ist es so, dass diejenigen, die am meisten über Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern klagen, es am nötigsten haben. Neben anderen Organisationen klagt auch Amnesty International über massive Menschenrechtsverletzungen in Deutschland. Jedoch findet eine öffentliche Debatte hierüber nicht statt. Keine kritischen Stimmen, als sei alles in bester Ordnung. Es scheint in Deutschland ganz offensichtlich eine unterschwellige Zensur zu geben. Deutschland hat im Bezug auf die Menschenrechte ein gewaltiges Problem, allein was Jugendämter und Familiengerichte betrifft Worum geht es eigentlich? Es geht unter Tausenden Fällen neben dem Fall Yunus auch um das bestürzende Schicksal dreier weiterer Kinder türkischer Herkunft, die vom Jugendamt in Obhut genommen worden sind. Das Besondere dabei ist auch hier, dass diese türkischstämmigen Kinder nach Informationen des türkischen Untersuchungsausschusses bei homosexuellen Paaren in Belgien „Neubeeltert“ wurden. Nie waren Kinder so schnell wie heute in den Fängen der Jugendämter, nie waren Eltern und Bürger dieser Behörde gegenüber so recht und machtlos. Es reicht schon die Beurteilung eines vom Familiengericht einsetzten "Sachverständigen" bzw. "Gutachters", der die Meinung vertritt, dass die Eltern „Emphathie-unfähig“ wären, also sie sein „Gefühlskalt“. Eine gemeinere Unterstellung kann es kaum geben, aber genau das ist die Normalität: Verdächtigungen, Mutmaßungen und Unterstellungen oder irgendwelche Behauptungen seitens des Jugendamtes. Emphathieunfähigkeit, ebenfalls ein regelrecht vergewaltigter Begriff, deren sich das System Jugendamt und Familiengericht ordentlich bedient. Warum eigentlich? Die gängige Praxis seid Jahren ist, um freundliche Worte zu verwenden, erschreckend um nicht zu sagen besorgniserregend: Das Jugendamt in Deutschland ist faktisch allmächtig, kann seit der Reform des Kindschaftsrechts durch die ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ohne Richterbeschluss oder Entscheidung, Kinder mit der Begründung an sich reißen, das „Kindswohl“ sei gefährdet. Was aber dieser nebulöse Begriff „Kindswohl“ sein soll, darüber streiten sich die Gelehrten bis heute. Es gibt keine klare Definition, wie denn auch? „Das Kindswohl“ ist aber vor allem ein Begriff, mit dem das Jugendamt Kinder aus Familien entreißt, ähnlich wie mit dem Kunstbegriff: „Erziehungsfähigkeit“. Hierbei geht das Jugendamt und Familiengericht davon aus, dass man „Erziehungsfähigkeit“ messen könne. Das ist Schlichtweck absurd! Diesen Kunstbegriff "Erziehungsfähigkeit" gibt es diesen weder in der Psychologie noch in der Pädagogik noch in der Soziologie noch sonst wo in seriösen Arbeitsbereichen, wo es um den Menschen geht. Die Inobhutnahme der Kinder geschieht in aller Regel ohne Vorankündigung und plötzlich, z. B. nach einer anonymen Meldung, wo es heißen könnte, das Kind würde „sexuell“ missbraucht oder würde misshandelt oder lebe in einer verwahrlosten Wohnung etc. Es genügt aber auch schon mal ein blauer Fleck im Gesichtsbereich, was bei tobenden und lebendigen Kindern ja nun einmal vorkommen kann und das Kind ist weg, so wie im Fall Yunus. Und auch wenn das Gericht der Meinung ist, dass das Kind wieder zu den Eltern solle, darf das Jugendamt das Kind einfach behalten. Es heißt dann, das Kind sei mittlerweile den leiblichen Eltern gegenüber „Entfremdet“ und eine Zurückführung in die eigene Familie wäre nicht im Sinne des „Kindswohls“. Die Palette der Argumente ist teilweise so lang wie haarsträubend. Das Jugendamt, eine von den Nationalsozialisten gegründete verwaltende Behörde Es gibt Eltern, die haben einen Gerichtsbeschluss, das besagt, dass das Kind wieder zu den Eltern solle, aber Sie bekommen ihr Kind entgegen des Urteils, trotzdem nicht wieder. Die Eltern brauchen sich in Deutschland nicht machtlos gegenüber dem Jugendamt zu fühlen, sie sind es de facto. Es gibt keinerlei Kontrolle über dem Jugendamt in Deutschland. Das Jugendamt, eine von den Nationalsozialisten gegründeter Behörde, nimmt, oft allein aufgrund einer anonymen Meldung, Kinder „Inobhut“. Fakt ist: Die Kinder werden aus den Schulen oder aus Kindergärten plötzlich und ohne Vorankündigung oder Ähnliches herausgenommen. Meistens unter dramatischen Szenen, wo Kinder unter Schreien und Weinen weggezerrt werden, was keine Seltenheit ist. Aber auch die gewaltsame Herausnahme von Kindern aus Familien mit vorgehaltener Schusswaffe durch die Polizei incl. aufbrechen von Türen, ist ebenfalls keine Rarität. Zu diesen unfassbaren Aktionen des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei muss diese Behörde nicht mal das Gericht anrufen. Das Jugendamt entscheidet über das Schicksal von Familien ohne eine Kontrollinstanz. Ein unfassbarer Zustand, den es so in keinem anderen Land in der ganzen Welt gibt. Warum ist das eigentlich so? Es gibt keinerlei Kontrolle über das Jugendamt Die von der Verfassung garantierten Bürgerechte werden in vielen fällen mit Füßen getreten ohne jegliche Konsequenzen für die Täter bzw. für die Personen, die das Recht brechen oder beugen. Deutsche Gerichte lässt dies offensichtlich völlig kalt, es gibt so gut wie keinerlei negative Konsequenzen für Jugendamtsmitarbeiter oder Familienrichter, auch wenn das Recht ganz offensichtlich zum Nachteil der betroffenen Eltern gebeugt oder gebrochen wird. Das System Jugendamt und Familiengericht ist offenbar immun gegen jegliche Strafverfolgung. Ein Skandal, der aber keine Öffentlichkeit findet. Warum eigentlich nicht? Wie kommt es, dass dieses heiße Thema keinen Zugang in die öffentlichen Debatten findet? Eine mehr als berechtigte Frage. Nach der Reform der Kinderschutzgesetze kann das Jugendamt in Deutschland, auch auf bloßem verdacht hin, zum Beispiel auf angeblichem Missbrauch, Kinder in Obhut nehmen, was es auch tut und zwar Tausendfach. Jahr um Jahr, Monat für Monat, Tag für Tag und jeden Tag sind es statistisch gesehen rund 100 Kinder. Man mag das einfach nicht glauben wollen. Allein im Jahre 2011 haben Jugendämter in Deutschland 38.500 Kinder Inobhut genommen und Zehntausenden Eltern das komplette Sorgerecht sowie das Aufenthaltbestimmungsrecht entzogen. Dies bedeutet, dass die oft völlig verzweifelten Eltern durch deutsche Richter bzw. Gerichte, komplett entrechtet wurden und täglich werden. Dies mit einer Flapsigkeit und Dreistigkeit, das einem das Blut in den Adern gefriert. Teilweise werden mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten, den faktisch wehrlosen Eltern, sämtliche Elternrechte bzw. die von der Verfassung garantierten Bürgerrechte entzogen, obwohl das Kind nie verwahrlost war, obwohl das Kind Kern gesund ist, obwohl die Eltern alles gemacht haben, was das Jugendamt forderte. Dass hier etwas Unfassbares mitten unter uns in Deutschland durch eine Behörde und Familiengerichte passiert, will in Deutschland niemand hören. Alle schauen weg, das ist die Realität derzeit in Deutschland, wenn es um das Jugendamt und die unfassbar hohen Zahlen im Bezug auf die Inobhutnahmen geht Verzweifelte betroffene versuchen im Internet auf sich aufmerksam zu machen, treffen sich bei Demonstrationen, aber die Medien, allen voran ARD, ZDF und das WDR schauen konsequent weg. Gibt es doch eine Zensur in Deutschland? Offensichtlich schon, jedenfalls meinen dies Tausende betroffene Eltern, aber auch Fachleute, die sich auf die Seite der Betroffenen Eltern geschlagen haben. Familienrichter entziehen in einer bisweilen abstoßenden Weise wie am Fließband Eltern sämtliche Rechte im Bezug auf ihr Kind. Dies oft nachweislich völlig unverständlich, da die Kinder weder wirklich gefährdet oder verwahrlost waren. Die deutschen Gerichte nehmen es teilweise als erwiesen an, dass das sogenannte Kindswohl gefährdet sei und dann ist das so. Den Eltern werden nicht nur ihre Kinder geraubt, sondern auch ihre elementarsten Menschenrechte. Es ist kaum ein Fall bekannt, wo die Eltern ihre Kinder wieder bekommen haben, nachdem es in die Hände des Jugendamtes gelangt war. Deutschland wurde auch bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für grobe Verstöße gegen Menschenrechte im Bezug auf das neue Kindschaftsrecht verurteilt. Dies beeindruckt aber weder das Jugendamt noch deutsche Gerichte bzw. die so genannten „Familiengerichte“, noch schert es die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft oder Politiker. Strafanträge gegen Richter, die das Recht beugen oder brechen oder gegen Jugendamtsmitarbeiter werden, in 99 Prozent der fälle sofort eingestellt. Als ob alle Angst hätten? Vor was? Oder sollen wir lieber fragen: Vor wem, dass nicht mal die mutigsten Politiker dieses heiße Thema im Bundestag behandeln wollen? Alle schauen weg, das ist die Realität derzeit in Deutschland, wenn es um das Jugendamt und die unfassbar hohen Zahlen im Bezug auf die Inobhutnahmen geht. Auch Entscheidungen vom allerhöchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, beeindruckt die Akteure im Jugendamt oder Familienrecht wenig oder gar nicht, genauso wie Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte. Das Recht wird im familiengerichtlichen Verfahren ad absurdum geführt. Von einem fairen Verfahren kann in den aller meisten fällen, nicht die Rede sein Als ob im Familiengerichtsverfahren komplett andere Regeln gelten würden, wie in anderen Bereichen des deutschen Rechts. Und so ist es auch, dass das in sich geschlossenes System „Familiengericht und Jugendamt“, keine Zuschauer wünscht. So werden die Verhandlungen IMMER unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Zeugen unerwünscht. Presse? Unerwünscht. Nicht selten werden betroffene Eltern durch Ihre Anwälte in der Verhandlung fallen gelassen, wie eine heiße Kartoffel. Nur die wenigsten Anwälte im Familienrecht setzen sich auch wirklich für ihre Klienten ein, so betroffene Eltern, die sich verzweifelt im Internet äußern, da kaum eine Zeitung bereit ist, deren Anliegen zu thematisieren. Es wird von Zuständen berichtet, die man einfach nicht glauben kann, so grotesk spielen sich in familiengerichtlichen Verfahren die Dinge ab. Viele der betroffenen Eltern beklagen zudem, dass sie kein faires Verfahren hatten. Bei den familiengerichtlichen Verfahren dürfen die oft völlig verzweifelten Eltern keine Zeugen vorstellen, keine „Entlastenden“ Aspekte darbringen, sie werden oft völlig unschuldig, bewusst schwerster Straftaten beschuldigt, aber Sie dürfen sich nur sehr beschränkt verteidigen, wenn überhaupt. Schließlich soll ja „geholfen“ werden. Es stellt sich die Frage wobei? Die Regeln in der ZPO, der zivilen Prozessordnung, greifen an dieser Stelle ebenfalls nicht. Eltern, denen die Kinder weggenommen wurden, betroffene Eltern sagen nicht selten „geklaut“ wurden, wird vorgeworfen bzw. Sie werden beschuldigt, das sogenannte Kindswohl gefährdet zu haben, wobei kein Mensch erklären kann, was man darunter zu verstehen hat, was das überhaupt sein soll. Zwar werden Hilfen angeboten, auch vom Jugendamt, bevor es zu solchen gravierenden Einschnitten kommt - diese „Hilfen“ sind dann sogenannte SPFH, sozialpädagogische Familienhilfen. Diese bekommen Ihr Geld für Ihre Arbeit in aller Regel nicht direkt vom Jugendamt, sondern von einem der so genanten „Träger“. Diese sind die Diakonie, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz oder ähnliche karitative Vereine, die selber Kinderheime und Ähnliches unterhalten. Hierzu muss bemerkt werden, dass das Kinder einem Kinderheim rund 7 bis 8 Tausend Euro pro Monat einbringen und Pflegeeltern bis zu 4 bis 5 Tausend Euro bekommen kann. Wenn Kinder aber ins Ausland gebracht werden, gibt es bis zu 14 Tausend Euro pro Kind und Monat. Ein lohnendes Geschäft. Bundesweit ist zu beobachten, dass in aller Regel der Vater als gefährlich bzw. als Gefahr für das Kind dargestellt wird und die Kindsmutter bzw. die Mutter allen möglichen psychischen Störungen, Süchte oder „Zwangshandlungen“ vorgeworfen wird. Die Akteure sind der Meinung, dass Sie im Recht sind, obwohl Sie selber tausendfach das Recht brechen.
ordep74 15.04.13, 00:31
No new posts sexueller Missbrauch....
Wie sage ich meinen herrschsüchtigen Pflegeeltern das ich als ca 10oder 12 jähriger JUnge mehrfach von meinem pädophilen Nachbarn und einem bekannten von ihm sexuell missbraucht worden bin?
ordep74 10.04.13, 12:18
No new posts geschlechtsumwandlungen bei chinesischen kindern
(quelle: chin.Tageszeitung) Die chinesische Mafia ist auch für Menschenhandel bekannt, unter anderem für Kinderraub rund 2,5 Millionen Kinder pro Jahr verschwinden in china, ohne das sie jemals wieder gefunden werden. Oft werden sie für Billiglohnarbeiten missbraucht oder an reiche kinderlose Paare verkauft,weil aber Mädchen in china weniger wert sind als jungen werden von korrupten Chirurgen Geschlechtsumwandlungen durgeführt.Die Operation dauert ca. 4 bis 8 Stunden und ist abhängig von der Prozedur und der vom Chirurgen angewendeten Technik. Viele dieser NSC-Kids (NAP SEX CHANGE) sterben übersetzung: xian sung tao
ordep74 24.02.13, 00:52
No new posts Beobachtungen von Pflegekindern bei Pflegeeltern
-glasiger und ausdrucksloser Blick.Vieleicht rollen die Augen nach hinten oder die Lider flattern -die Pflegeeltern sprechen von sich selbst in der Mehrzahl oder in der dritten Person -das Gedächtniss zeigt Ausfälle oder andere Probleme -die Stimmungslage wechselt extrem auch ohne Anlass
ordep74 02.02.13, 21:48
No new posts Ein "Kurzpflegekind",was ist das?
in arbeit.....
ordep74 02.02.13, 20:28
No new posts Deutsche Jugendämter abschaffen?
Das deutsche Volk sollte sich langsam mal die Frage stellen, warum man den Begriff „Kindeswohl“ nicht gegen die Begriffsbildung die „besten Interessen des Kindes“ ersetzt. Ich werde es im voraus schon mal erklären: die besten Interessen des Kindes lassen keinen Interpretationsspielraum! Und unter einem Gummibegriff „ Kindeswohl“ werden vorsätzlich politische Ziele verfolgt. Das Jugendamt dient sich selbst,nicht dem Staat! , handelt wie ein Arbeitgeber, der mittlerweile zu offensichtlich Heime und andere Trägereinrichtungen bedient und diese Träger legen die Akte immer so an, dass sie immer weiter an den Kindern verdienen können....man kann auch sagen das ,das Jugendamt zum Kinderhändler mutiert ist, seine ursprüngliche funktion verfehlt, und zu oft total versagt!!
ordep74 19.01.13, 22:45
No new posts Deutsches Jugendamt verschweigt Pflegekind 12 Jahre lang Herkunftsfamilie
Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten Mit Hilfe von Ämtern(insbesondere Jugendämtern, Amtsgerichten und Polizei) ,werden in der Bundesrepublik Deutschland ,Vor und Nachnamen von Pflegekindern verändert, sie erhalten eine neue Identität (ohne das pflegekind zu fragen oder mit ihm darüber zu sprechen,das ist IDENTITÄTSBETRUG!!) ,dies geschieht oft im Säuglingsalter oder bei der Einschulung ("zum Wohle des Kindes"). Aufgrund fehlender Erfahrung im Umgang damit und unter dem Vorwand es wäre das Recht des Pflegekindes dieses zu erfahren, wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Jugendamtsmitarbeitern(studierte Sozialpädagogen) diese Namensänderung dem Pflegekind mitgeteilt,(im Alter von 12 Jahren,weil nach meinung von Diplompsychologen,das menschliche Gehirn ein Bewusstsein entwickelt hat, mit dem es solch einen Wahnsinn verarbeiten kann!!!) ("zum Wohle des Kindes"),dadurch wird die Identität des Pflegekindes zerstört,das sich im Glauben befindet das Kind der Pflegeeltern zu sein, es wird in die Rolle des Pflegekindes gedrängt, was extreme (traumatisierende) Auswirkungen hat,oft ein Leben lang!!! Ich ,der Autor dieses Beitrags, (selbst ehemaliges Pflegekind=Betroffener) schreibe hier aus eigener Erfahrung und halte dies für ein JUSTIZVERBRECHEN!!!, (es ist Folter!!,schwere Körperverletzung und Verstoss gegen die Menschenrechte!!! (die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR) „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ – Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. es gibt mittlerweilen Studien darüber in denen herusgefunden wurde, "das das Mitteilen der Namensänderung, "NICHT SO GUT" für das Pflegekind ist da ein Identitätsverlust statt findet, bis hin zu geistigen Störungen,Komplexe und Aggression!!!!!!, weitere Beiträge hier auf dieser Webseite: -Beamtenwillkür/Namensänderung bei Pflegekindern -Beamtenwillkür reloaded -"Geldmaschine" Pflegekind -Situation "Pflegekind" abschaffen?
ordep74 03.12.12, 20:11
No new posts Situation "Pflegekind" abschaffen ?
Autor: ordep74 ich finde man sollte die Situation "Pflegekind" abschaffen, -weil es für viele Pflegekinder eine zu grosse seelische Belastung ist...., -weil es nix halbes und nix ganzes ist, genauso wie 1 Euro Jobs oder Leiharbeit...., -weil Pflegekinder mit zwei Familien oft überfordert sind..., -weil Kinder keine Pflegekinder sein wollen,sondern ganz normale Kinder..., -weil man nicht als Pflegekind geboren wird,sondern man wird dazu gemacht..., -weil es nicht mehr zeitgemäss ist...., -weil der kinderklau gestoppt werden muss..., -weil KINDERHANDEL (36300 Inobhutnahmen im Jahr 2010) in der Bundesrepublik Deutschland nach §236 StGB verboten ist!!...., -weil Rückführungen oft gar nicht stattfinden....., -weil Pflegekindern der Kontakt zu den Herkunftseltern oft von den Pflegeeltern verboten wird,das wird vom Jugendamt noch unterstützt, so haben Pflegekinder später niemanden mehr!!!...(wie in meinem Fall,meine Pflegeeltern hatten nie kontakt zu meinem leiblichen Eltern)..., -weil Kinder zu VOLLWAISEN gemacht werden!!!..., -weil Pflegekinder um ihre Identität betrogen werden!!..., -weil mit Pflegekindern illegale,geisteskranke Experimente gemacht werden (z.B.Namensänderungen,siehe meinen Beitrag:Beamtenwillkür),alles zum Wohle des Kindes,was in Warheit Folter ist!!!...., -weil Folter in Deutschland verboten ist!!! „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ – Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. -weil Traumatas oft mit dem Begriff SENSIBEL bagatellisiert werden...., -weil Pflegekinder oft hochintelligent sind,was aber von Pflegeeltern meist gar nicht bemerkt und gefördert wird,weil diese kinder nicht so geliebt werden wie eigene...., -weil Pflegekinder oft als grauenvoll und schwer gestört dargestellt werden....(was erwartet man von einem Pflegekind das nicht bei seinen Eltern sondern oft bei Pflegeeltern leben muss,die nichtmal die eigenen Kinder richtig im Griff haben...)..., -weil Pflegeeltern auch nicht immer nur "lieb und nett" sind...., -weil Pflegeeltern das Pflegekind oft einschüchtern (wenn du nicht brav bist,geben wir dich weg/kommst du ins Heim,deine Eltern sind tot)...., -weil Pflegeeltern sich oft am Sparbuch der Pflegekinder bereichern..., -weil auch Pflegeeltern sich scheiden lassen,das Pflegekind ist dann doppelt und dreifach bestraft und kommt NIE zur Ruhe...!!! (gerne wird dann auch dem Pflegekind die schuld gegeben..."DU bist schuld an der Scheidung,weil du so ein grauenvolles Kind bist!")....., -weil Pflegekinder von geschiedenen Pflegeeltern,die bei der Mutter leben ,oft vom pädophilen Nachbarn sexuell missbraucht und mit Mord bedroht werden wenn es sich jemand anvertrauen sollte.....(Pflegekinder sind leichte Opfer für pädophile,die merken gleich das der Vater fehlt und wenn das kind labil ist)....., -weil Pflegeeltern oft niederträchtig sind und ihre Macht ausnutzen..., -weil ein Kind keine Ware ist, die man hin und her schieben kann...., -weil schlechte Eltern hart bestraft werden müssen!!....., -weil man den Eltern helfen muss,statt Kinder zu entziehen...., -weil oft bei JA-Beamten aufgrund von zu geringer Intelligenz eine Verflachung des IQ zu befürchten ist ,was für alle beteiligten verheerende Folgen haben kann!!!..... -weil „Pflegeeltern“, wie Sie sie nennen, mehr oder weniger professionelle Dienstleister sind, und eben keine Eltern. Sie bieten gegen Bezahlung Kindern, die nicht zur Adoption freigegeben wurden, ein familiäres Lebensumfeld...., -weil keiner mit Kindern Geld verdienen darf...., -weil alleine schon der Begriff "Pflegekind" ein Unwort ist...., -weil ein Kind erzogen und nicht "gepflegt" werden muss...., -weil Pflegekinder oft durch ihre "Pflege" zur UnSelbständigkeit erzogen werden..., -weil Pflegekinder oft gar nicht von den Pflegeeltern beachtet werden,erst wenn sie um die Aufmerksamkeit buhlen und kriminell werden,dann werden sie aber noch dafür bestraft,man sollte diese Pflegeeltern zum Psychologen schicken..., -weil es nicht reicht dem Pflegekind Nahrung und saubere Kleidung zur Verfügung zu stellen..., -weil viele EX-Pflege/Heimkinder aufgrund ihrer Kindheit niemals ein "normales" Leben führen können,auf der Strasse bzw. in prekären Lebensverhältnissen leben oder sich umbringen..., -weil schon zuviele Pflegekinder gestorben sind..., -weil Adoption vernünftiger ist...., -weil die Fehler immer beim Pflegekind gesucht werden ,und nicht bei den Pflegeeltern...., -weil schwer gestörte Pflegeeltern oft die Augen verdrehen und sich den Kopf an der Wand blutig schlagen bis zur Bewustlosigkeit..., -weil Pflegekinder oft ein LEBEN lang traumatisert sind !!!...., -weil Pflegekinder entwurzelt, entfremdet werden, und im erwachsenenalter labil ,ambivalent, beziehungsunfähig sind...., -weil sich das Pflegekind immer an die Pflegefamilie anpassen muss....., -weil ein Pflegekind IMMER der FREMDE ist...., -weil Pflegeeltern keine JUNKIES sein dürfen...., -weil Pflegeeltern oft Drogen nehmen und lügen...., -weil Pflegeeltern oft AGGRESSIV und überfordert sind..., -weil es in Warheit oft gar nicht um das Pflegekind geht, sondern um die Pflegeeltern selbst ,die sich nur nach aussen profilieren wollen!!( seht her was für gute Menschen wir sind, wir haben diesem Kind (Vorzeigepflegekind) das Leben gerettet !,meistens haben Pflegeeltern Berufe wie:Lehrer,Politiker oder im medizinischen Bereich...) -weil Pflegekinder KEINE Erbanschprüche haben...., -weil Pflegekinder weniger Rechte haben...., -weil Pflegekinder oft keinen Führerschein und ein Auto von den Pflegeeltern zum 18ten Geburtstag bekommen, wie leibliche kinder,sondern"entsorgt" werden,indem man sich einfach nicht mehr um sie kümmert,mit dem Argument :du bist doch jetzt erwachsen,bezahle deine Bedürfnisse selbst!!!...., -weil Kinder kein "Forschungsprojekt" sein dürfen ,wie z.B. bei der Universität in SIEGEN , die da mit Pflegekindern spricht...., -weil man sich folgende frage stellen muss: Wenn es Berufspflegeeltern (Profis) gibt,gibt es dann auch Berufspflegekinder? klingt verrückt oder ? weil es verrückt IST!!! -weil ich es für unmenschlich,barbarisch und PERVERS halte...., -weil die Würde des Menschen unantastbar ist...., -weil ICH ordep74 selbst ein Pflegekind gewesen bin...., weitere Beträge auf dieser WEB-Seite: -Beamtenwillkür/ Namensänderungen bei Pflegekindern -Beamtenwillkür reloaded -"Geldmaschine" Pflegekind
ordep74 09.11.12, 01:18
No new posts Sozialbehörde prüft Drogentest für Pflegeeltern
(quelle:HAMBURGER ABENDBLATT) Sozialbehörde prüft Drogentest für Pflegeeltern Nach dem tragischen Tod der elfjährigen Chantal aus Wilhelmsburg, die vor knapp zwei Wochen an einer Methadon-Vergiftung gestorben ist, wollen die Sozial- und Gesundheitsbehörde die Regeln zur Auswahl von Pflegefamilien überprüfen. Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) kann sich in diesem Zusammenhang auch vorstellen, Drogentests einzuführen, wie sie in anderen deutschen Großstädten wie Berlin oder Köln längst üblich sind. Erst am Donnerstag hatte sich herausgestellt, dass die Pflegeeltern von Chantal drogenabhängig sind. "Wenn es um die Auswahl von Pflegeeltern geht, dürfen Personen mit einer Drogenkarriere künftig keine Chance mehr haben, ein Pflegekind zu bekommen", sagte Scheele. Deshalb werde seine Behörde die bestehenden Regeln künftig so gestalten, dass Familien, bei denen es Anhaltspunkte für Drogenkonsum oder eine kriminelle Vergangenheit gibt, keine Pflegekinder mehr anvertraut werden. Zudem soll die Innenrevision der Bezirksaufsicht beauftragt werden, das Vorgehen der Behörden im vorliegenden Fall genau zu überprüfen, kündigte Scheele an. Der Leiter des Bezirksamts Mitte, Markus Schreiber (SPD), will vorerst keine persönlichen Konsequenzen aus dem Fall Chantal ziehen. Derzeit komme ein Rücktritt für ihn nicht infrage, sagte er dem Abendblatt. meine persönliche Meinung zu diesem Artikel: man sollte pflegeeltern auch einen umfassenden psychologischen Test unterziehen..und besser kontrollieren.wer weiss schon ob das Pflegekind seinen freien willen leben darf....später und überhaupt: freie berufswahl...wie es sich kleidet.. und ob dem Pflegekind später von den Pflegeeltern geholfen wird wenn es mal Probleme hat im erwachsenenalter.....oder nur bevormundet wird.. von den achso tollen Pflegeeltern..die sich vieleicht noch heimlich auf deren namen ein sparbuch eröffnen und das geld selbst einstecken...pfui (alles erlebt !!) wenn die pflegeeltern in einer kleinen stadt wohnen ,dann zahlt auch der mann von der sparkasse das geld an die aus.....
ordep74 22.05.12, 17:42
No new posts "Geldmaschine" Pflegekind
Autor: ordep74 ------------------------------------------------------------------------------------ In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet. Hiermit mache ich von diesem Grundrecht gemäß der Deutschen Verfassung Gebrauch. Artikel 5 (verkürzt) (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt. ------------------------------------------------------------------------------------ Jugendämter,Heime und Pflegefamilien sichern sich ihren "Arbeitsplatz", und der Staat vergrössert seine "Macht" , Am 17.08.2008 sendete das ZDF in seinem Magazin frontal 21 einen Beitrag zum Thema Jugendämter Im Filmbeitrag heißt es ab 3:15 min: Sprecher: "Sind die Kinder erst im Heim, ist die Behörde die Verantwortung los. Davon profitieren viele Einrichtungen, die wirtschaftlich auf eine gute Belegung angewiesen sind. Bis zu 7.000 EUR monatlich bringt ein Heimplatz." In rund 9.500 Fällen übertrugen im Jahre 2009 die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein. Umgerechnet in Geld, um das es dabei geht: Wenn man davon ausgeht, daß pro Kind durchschnittlich monatlich 1.400 Euro an die Pflegefamilien gezahlt wird, so haben wir es mit der stattlichen Summe von 159.600.000,00 € (9500 (Fälle)*12*1400)zu tun. Bei einem geschätzten durchschnittlichen Honorar je Gutachten von rund 10.000,00 Euro beläuft sich das Geld, das jährlich in diesen Fällen an Gutachter gezahlt wird, insgesamt um die 95 Millionen Euro. Davon ein beträchtlicher, statistisch nicht genau erfasster Anteil an den bayerischen Monopolisten GWG sowie deren “Kooperationspartner”. ich habe im Internet von Pflegeeltern gelesen die 7 (in worten : SIEBEN) Pflegekinder haben. Diesen Pflegeeltern wurde sogar schon von einem Jugendamtsleiter ein längerer Vortrag darüber gehalten, dass es Pflegeeltern gäbe, die sich am Pflegegeld und den Zusatzleistugen bereichern würden ! ! ! „Pflegeeltern“, wie Sie sie nennen,sind professionelle Dienstleister , und eben keine Eltern. Sie bieten gegen Bezahlung Kindern, die nicht zur Adoption freigegeben wurden, ein familiäres Lebensumfeld. wollen die einem wirklich weissmachen, das sie das aus rein christlicher Nächstenliebe tun? (ich möchte niemanden was böses unterstellen, wenn es so ist, ist es wohl eine gute sache , sind durch ihre langjährige Erfahrungen bestimmt sogenannte "Profi-ELTERN",deswegen.. aber ich halte es für bedenklich, alleine der monatliche Erziehungsbeitrag von 202 euro pro Pflegekind beträgt 1414 euro , (lassen wir alle Pflegekinder unter 7 Jahre sein,da ich ihr alter nicht kenne) plus Unterhaltsbedarf macht das 4368 euro monatlich !!! Wenn einer 3 Jobs hat , macht er das bestimmt nicht weil er so gerne arbeitet oder weil er unausgelastet ist.... 2.3. Finanzielle Leistungen Der Unterhalt der Vollzeitpflege ist nach §39 SGB VIII geregelt. Es gibt Pauschalbeträge, die in drei Gruppen gegliedert sind. Die Staffelung erfolgt nach Altersgruppen. Wie hoch die entsprechenden Beträge sind, legt das jeweilige Landesjugendamt fest. Hier die aktuelle Leistungsgliederung (Stand 01.01.2006) des Landesjugendamtes Rheinland- Pfalz: Altersgruppe, Unterhaltsbedarf+ Erziehungsbeitrag 202 euro= Gesamt 0 bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 422,+ 202,= 624,-- 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 484,+ 202,= 686,-- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 586,+ 202,= 788,-- (http://www.lsjv.rlp.de – August 2007) Die Pauschalbeträge umfassen den gesamten Lebensbedarf des Kindes. Darunter fallen alle Kosten für den Verzehr, Taschengeld, Kleidung, Friseur, Pflegemittel, Telefon, Reparaturen, usw. Die Pflegepauschalen können bei Vorlage von Unfallversicherungszahlungen und Alterssicherungsbeiträgen für das Kind erhöht werden. Der Erziehungsbeitrag ist ein geringes Entgelt für die Pflegeeltern. Hierüber können die Pflegepersonen frei verfügen. Die Krankenhilfe wird nach §40 SGB VIII geregelt. Nicht anerkannte Verfahren (z.B. Heilpädagogische Verfahren) werden nicht finanziert. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Diese können auf Antrag der Pflegepersonen und nach Ermessen des zuständigen Jugendamtes gewährt werden: Art Vorraussetzungen Höhe der Zahlung Erstausstattung des Zimmers (Möbel und Bettzeug) Einmalzahlung auf Antrag und nach Bedarf 1500 Euro Bekleidungserstausstattung Einmalzahlung auf Antrag oder nach Bedarf 0,5 % der Pflegegeldpauschale Leistungen für wichtige Anlässe (Taufe, Konfirmation, Kommunion,...) bei wichtigen Anlässen auf Antrag oder nach Bedarf 200 Euro Gruppenreisen mit Jugendgruppen, Kirchenverbänden, Vereinen, etc. Einmalzahlung pro Jahr auf Antrag 200 Euro Urlaubsreisen mit den Pflegeeltern Einmalzahlung pro Jahr auf Antrag 300 Euro Weihnachtsbeihilfe Einmalzahlung pro Jahr ohne Antrag 0,07 % der Pflegegeldpauschale (http://www.lsjv.rlp.de – August 2007 ps: Ich bin selbst bei einer Pflegefamilie aufgewachsen und mir wurde von meinem Pflegevater erzählt, das meiner leiblichen Mutter nur wichtig gewesen wäre, das sie das Kindergeld bekommt.... weitere Beiträge: (hier auf dieser WEB-SEITE) -BEAMTENWILLKÜR -BEAMTENWILLKÜR reloaded -Situation "Pflegekind" abschaffen?
ordep74 02.05.12, 13:48
No new posts Sind Pflegekinder mit zwei Familien überfordert?
ich denke JA!! weil "normale kinder" nur einen vater und nur eine mutter haben und nicht doppelt soviel,bei scheidungen in der pflegefamilie sind es dann noch mehr Pflegeeltern die einfach durchrotiert werden...
ordep74 02.05.12, 13:41
No new posts beamtenwillkür reloaded
ich habe mir erlaubt ein streitgespräch mit einem admin von einer webseite für pflegeeltern zu kopieren um deutlich zu machen , das in der BRD nix mehr geglaubt wird,und zitierte weisheiten von gandhi und arnd gibts gratis!!! ------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------- In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet. Hiermit mache ich von diesem Grundrecht gemäß der Deutschen Verfassung Gebrauch. Artikel 5 (verkürzt) (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt. ------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------- PN=Persönliche Nachricht PT=Pflegetochter PK=Pflegekind PE=Pflegeeltern HORST=admin (name geändert) HORST: Hallo Ordep74. Was war deine Intention, diesen Blödsinn hier zu posten? Inhaltlich ist das in Teilen ziemlicher Unsinn. Nebenher ist der Ton etwas reißerisch und damit wird das ganze völlig unglaubwürdig für mich. Also: Was steht dahinter? Warum müssen wir das lesen? Vielleicht kannst du uns das noch erklären, sonst löschen ich diesen Blödsinn wieder. _________________ Liebe Grüße ... horst -------------------- Wer an Wunder glaubt, vollbringt sie. Ernst Moritz Arndt. -------------------- gast: Danke horst,ich konnte auch nur den Kopf schütteln. _________________ LG gast Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht! Mahatma Gandhi Ich kann nur dazu sagen das eine Namensänderung auch zum Wohl des Kindes nicht einfach so gemacht wird. ordep74: ihr müsst das nicht lesen, ich finde es nicht in ordnung wie mit mir umgegangen wurde da ich das opfer bin und mich betrogen fühle, mit diesem artikel möchte ich zeigen was expflegekinder mit meinem jahrgang ertragen mussten.... und wenn einer denkt das ich lüge kann er von mir gerne eine kopie meiner petition bekommen die ich (es ist exakt der beitrag den ich hier gepostet habe) im deutschen bundestag eingereicht habe.... mit dem ergebniss ,das der bundestagsausschuss kein gesetz gefunden hat welches ein mitteilen der namensänderung begründen könnte...... mit mir wurde nie darüber gesprochen das ich ein pflegekind bin, ich bin mit 1,5 jahren in die pflegefamilie gekommen..... und wie im beitrag geschrieben....kam das dann im alter von 12 jahren bei mir zur sprache...... glaubt ihr denn ich erfinde sowas? ps: ich bin 1974 geboren und man hatte damals noch keine erfahrung mit pflegekindern, ein jeder mit gesundem menschenverstand weiss das man sowas ,was mit mir gemacht wurde nicht mit einem menschen machen kann, niemand kommt als pflegekind auf die welt, man wird dazu gemacht, meine pflegeeltern wurden von den JA-Beamten erpresst!!!! (O-Ton: ,"wenn ihr es dem pflegekind nicht sagt,tun wir es,es ist sein RECHT!!") (wie brutal und skrupellos muss ein Mensch sein um so etwas zu tun???) tagliche anrufe gab es bei mir zuhaus von diesen Beamten ob sie es mir schon gesagt haben, meine Pflegeeltern wollten es mir nicht sagen, das der beitrag reisserisch rüberkommt war auch meine volle absicht, man soll wissen was für menschenverachtende schweinereien das jugendamt so draufhat, das jugendamt hat in meinem fall einen klaren rechtsbruch begangen..... susi: Hallo Das war vor 37 Jahren, da wurde noch nicht so genau auf die Kinderseele geschaut, heute muss man eher dafür kämpfen das PK wenn sie es möchten den Namen der PE bekommen. Früher wurde auch nie offen über Adoption gesprochen, auch das ist anders heute. Oder sollte so zum Wohle des Kindes sein. Du hast schwer damit zukämpfen was dir passiert ist. Und ich wünsche dir alles gute. _________________ Alles liebe susi Es wäre halt für alle Seiten transparenter gewesen wenn du dich vor einem solch gewaltigen Posting einmal vorgestellt hättest . Dann nähmlich hättest du als Schreiber und wir als Antworter ein klareres Bild von unserem Gegenüber , seiner Geschichte und seiner Haltung zu dem ein und anderen . Was dir damals passierte tut mir sehr leid! LG gast: Hallo, ja - jetzt mit Erklärung kann ich verstehen, was Du mitteilen willst. Auch mir tut es leid, was Du erlebt hast. Wie susi schon schreibt, auch das Thema Adoption war ja ein Tabu-Thema. Unsere ehemalige SA sagte auch neuen Eltern, die einen Säugling bekamen, auf die Frage, wann sie es dem Kind denn passenderweise sagen sollte, dass es ein PK sei: "Ab dem 1 Tag - dann haben sie Übung wenn es mal danach fragt oder sie es für alt genug halten" :-) Unsere PT war 4 Jahre alt, da gab es kein Geheimnis, da hätten wir auch nicht gewollt. LG gast HORST: Hi. Hier meine Antwort auf eine PN von Ordep74. Da er seine PN auch hier weiter oben veröffentlicht, mache ich auch meine Antwort öffentlich. ----------------------------- copy -------------------------------------------------- Hi. Wenn du hier solche Dinge in einem solchen Ton verbreitest, wie z.b. Zitat: Jugendamt die SUPERBEHÖRDE!!, Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten, dann können das ehrverletzende Behauptungen sein. Dafür hafte ich, nicht du !!! Ich habe gerade wieder so ein Verfahren am Hals, weil jemand meint, seine Dinge in die Welt posaunen zu können, wie er meint. Das kann man ganz und garnicht. Wenn das jetzt ein Mitarbeiter des zuständigen JAs liest, dann bekommst du und auch ich eine Abmahnung und Unterlassungserklärung, das kostest so schlappe 1.000,-€. Wie gesagt, ich habe das als Admin nicht das erste Mal. Zur Sache selbst. Ich habe auch mehrere PK bei denen eine Namensänderung durchgeführt wurde. Sie sind sehr zufrieden damit. Wenn du nicht wusstest, dass du ein PK bist, dann haben deine PE schwer versagt. Das hat nichts mit der Namensänderung und dem JA zu tun, sondern ausschließlich mit deinen PE. Ich zweifele auch stärkstens an, dass du eine Traumatisierung durch eine Namensänderung erlitten hast. Das halte ich für absoluten Blödsinn. ------------------------------------------ ende ------------------------------------------- Ich werde jetzt dieses Thema schließen denn solche Äußerungen: Zitat: das der beitrag reisserisch rüberkommt war auch meine volle absicht, man soll wissen was für menschenverachtende schweinereien das jugendamt so draufhat, das jugendamt hat in meinem fall einen klaren rechtsbruch begangen..... sind zum einen sachlich falsch, und menschlich m.E. nicht tragbar. Einen solchen Ton will ich in diesem Forum nicht haben. Kipp also bitte deinen Müll in der Zukunft woanders ab. _________________ Liebe Grüße ... HORST -------------------- Wer an Wunder glaubt, vollbringt sie. Ernst Moritz Arndt. --------------------
ordep74 22.12.11, 22:20
No new posts beamtenwillkür/ Namensänderung bei Pflegekindern
Autor: ordep74 BEAMTENWILLKÜR/ NAMENSÄNDERUNGEN BEI PFLEGEKINDERN , oder WIE WIRD EIN KIND EIN PFLEGEKIND? Jugendamt die SUPERBEHÖRDE!!, Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten Mit Hilfe von Ämtern(insbesondere Jugendämtern, Amtsgerichten und Polizei) ,werden in der Bundesrepublik Deutschland ,Vor und Nachnamen von Pflegekindern verändert, sie erhalten eine neue Identität (ohne das pflegekind zu fragen oder mit ihm darüber zu sprechen,das ist IDENTITÄTSBETRUG!!) ,dies geschieht oft im Säuglingsalter oder bei der Einschulung ("zum Wohle des Kindes"). Aufgrund fehlender Erfahrung im Umgang damit und unter dem Vorwand es wäre das Recht des Pflegekindes dieses zu erfahren, wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Jugendamtsmitarbeitern(studierte Sozialpädagogen) diese Namensänderung dem Pflegekind mitgeteilt,(im Alter von 12 Jahren,weil nach meinung von Diplompsychologen,das menschliche Gehirn ein Bewusstsein entwickelt hat, mit dem es solch einen Wahnsinn verarbeiten kann!!!) ("zum Wohle des Kindes"),dadurch wird die Identität des Pflegekindes zerstört,das sich im Glauben befindet das Kind der Pflegeeltern zu sein, es wird in die Rolle des Pflegekindes gedrängt, was extreme (traumatisierende) Auswirkungen hat,oft ein Leben lang!!! Ich ,der Autor dieses Beitrags, (selbst ehemaliges Pflegekind=Betroffener) schreibe hier aus eigener Erfahrung und halte dies für ein JUSTIZVERBRECHEN!!!, (es ist FOLTER!! ,schwere Körperverletzung und Verstoss gegen die Menschenrechte!!! (die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR), „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ – Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. es gibt mittlerweilen Studien darüber in denen herusgefunden wurde, "das das Mitteilen der Namensänderung, "NICHT SO GUT" für das Pflegekind ist da ein Identitätsverlust statt findet, bis hin zu geistigen Störungen,Komplexe und Aggression!!!!!!,
ordep74 18.07.10, 03:25
 
 
40 von 40 Ergebnisse Anfang   zurück   weiter   Ende
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj