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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Anfang   zurück   weiter   Ende
   Betreff   Autor   Datum 
No new posts Re: Entführt - von Amts wegen
Hallo, mir geht es genauso. Mein Sohn wurde mir geklaut!!! Der Sachbearbeiter(Vollmer)vom JA Rottweil hasst Alleinerziehende Mütter und steht offen dazu, dass diese Mütter kein anrecht haben Kinder groß zu ziehen. Er hätte Mittel und Wege dieses Umzusetzten, ohne dass man ihm etwas anhaben kann. Wurde von ihm Krank geschrieben. Er bezahlte soger einen Gutachter dafür, dass er zu seinem (JA) wohle eine Krankheit über mich erfindet.Auch Richterin, Verfahrenspflegerin werden vom Staat bezahlt. Trotz Ärztliches widerlegen und Beweisen, bekomm ich mein Sohn nicht zurück. Hier wird ganz deutlich, dass es hier um ilegalen Kinderhandel geht!!! Der Staat nennt es "Kindeswohl"!!!!!!!
traurige Mutter 27.07.10, 18:15
No new posts Re: Seelisch erkrankte Eltern und Kindeswohlgefährdung
[quote:Gast]

FPR 2003 Heft 06   307 - 311  

Seelisch erkrankte Eltern und Kindeswohlgefährdung*

Dr. Günter Häfele, Berlin

Seelische Erkrankung bei Eltern kann auf die Erziehungsfähigkeit einen maßgeblichen Einfluss nehmen. Hierzu zählen Depressionen, Angsterkrankungen, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen. Elementare Bedürfnisse des Kindes nach Zuwendung, Versorgung, Anregung können unerfüllt bleiben. Mit Angriffen durch die Eltern, Grenzüberschreitungen, Einbeziehung in das Wahnsystem, Überforderung müssen sich diese Kinder auseinandersetzen. Psychopathologische Auffälligkeiten sind daher bei Kindern psychotischer Eltern gehäuft festzustellen. Hilfen greifen dann, wenn Institutionen wie Jugendhilfe, Psychiatrie, Justiz zusammenwirken. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, muss in das elterliche Sorgerecht eingegriffen werden. Gründe hierfür werden aufgezeigt.

I. Einleitung

Knapp ein Drittel aller teilweisen oder vollständigen Personensorgerechtsentzüge in Deutschland haben als Hintergrund eine seelische Erkrankung zumindest eines Elternteils. Bei ca. 6000 Personensorgerechtsentzügen pro Jahr ist mit etwa 1500 bis 1800 Fällen zu rechnen1. Seelische Erkrankung von Eltern kann also auf die Erziehungsfähigkeit der betroffenen Eltern einen maßgeblichen Einfluss nehmen. Andererseits gibt es Schätzungen, dass in Deutschland etwa 200000 bis 500000 Kinder und Jugendliche mit zumindest einem psychisch kranken Elternteil aufwachsen. Die psychische Erkrankung allein kann also nicht per se zu einer Kindeswohlgefährdung führen.

Gemessen an der großen Anzahl der betroffenen Minderjährigen ist es aber doch erstaunlich, dass sich die über die kinder- und jugendpsychiatrische Fachwelt hinausgehende Fachöffentlichkeit erst in den letzten Jahren intensiver mit der Thematik befasst. Kinderpsychiater haben sich des Themas zwar schon immer angenommen, z.B. Remschmidt2, aber selbst ambulante Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste der Gesundheitsämter, die die betroffenen Familien betreuen und beraten, sind sich der Tragweite des Problems - über den Einzelfall hinaus - ebenfalls erst in den letzten Jahren bewusst geworden. In der Beratungsstelle für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Gesundheitsamt Berlin-Reinickendorf wird geschätzt, dass etwa ein Drittel der vorgestellten Kinder und Jugendlichen mindestens einen psychisch kranken Elternteil haben 3. Auf einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft „Kinder- und Jugendpsychiatrie im Öffentlichen Gesundheitswesen“ 1998 in Kassel wurde zum ersten Male ausführlich im Kreis der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste die Lage der betroffenen Kinder diskutiert, als Ergebnis die Forderung mitgenommen, Kooperationsvereinbarungen mit der örtlichen Jugendhilfe und der Psychiatrie zu suchen. Es stellte sich heraus, dass die Thematik vor allem der Psychiatrie fast unbekannt war („Unsere Patienten haben keine Kinder“, so die Mitarbeiter einer großen Berliner Nervenklinik). Untersuchungen zeigen aber, dass Patienten in der psychiatrisch-stationären Behandlung sehr wohl auch Kinder zu versorgen haben. Forschungen gehen von 16,5%4 bis 18%5 der Patienten aus. Die Auswirkung der psychischen Erkrankung auf die betroffenen Kinder wird im klinischen Alltag der Erwachsenenpsychiatrie noch weitgehend unterschätzt6.

Es kommt hinzu, dass die verschiedenen Versorgungssysteme gegenseitig erhebliche Vorbehalte haben. Die Jugendhilfe argumentiert zuweilen, die Psychiatrie missbrauche die Kinder zur Stabilisierung der Patienten: „Sie können der psychisch kranken Mutter nicht auch noch die Kinder wegnehmen“.

Umgekehrt aber ist oft aus der Psychiatrie die Befürchtung zu hören (die es eben doch mit Eltern als Patienten zu tun hat), dem kranken Menschen werde das Sorgerecht entzogen, wenn dem Jugendamt die seelische Erkrankung bekannt werde.

II. Seelisch kranke Eltern und ihre Kinder

Kinder psychisch kranker Eltern haben kein leichtes Schicksal. Wie sehr ihr Leben beeinflusst wird, zeigen Berichte Erwachsener, die als Kind ein solches Schicksal zu tragen hatten7. Oft zeigen die Kinder selbst kinderpsychiatrisch relevante Störungen, die behandelt werden müssen. Es ist bekannt, dass Kinder körperlich kranker Eltern in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt werden können8, umso mehr gilt dies, wenn Mutter oder Vater psychisch krank sind.

Nicht jeder seelisch kranke Mensch ist erziehungsunfähig. Mütter, die an einer chronischen Schizophrenie leiden, können sich durchaus sehr liebevoll um ihre Kinder kümmern. Das gilt für Mütter, die wissen, dass sie krank sind, und sich behandeln lassen. Die individuelle Situation der betroffenen Familie ist entscheidend bei der Frage, was für das Kind nötig ist. Es ist ein Unterschied, ob Vater oder Mutter erkrankt sind oder gar beide Eltern. Kranke Väter werden frühzeitig von den Familien getrennt, umgekehrt verlassen viele Väter die Familie, wenn die Mutter erkrankt. Es ist wichtig, wie alt das Kind ist, wer sonst in der Familie einen Ausgleich schaffen kann. Lebt der gesunde Elternteil in der Familie, hat dies nicht selten protektive Einflüsse auf das Kind. Belastungen, die zweifellos vorhanden sind, können bei einem Kind aber durchaus einen Zuwachs an Verantwortung, Selbstständigkeit, Vertrauen in die eigene Kraft bewirken.

Die Eltern, von denen hier die Rede ist, leiden u.a. an Störungen wie Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis, manisch-depressiven Erkrankungen (Schätzungen gehen allein von vier Millionen manisch-depressiv Erkrankten in Deutschland aus9, viele von ihnen werden Kinder haben), schweren Depressionen, Persönlichkeitsveränderungen. Fegert nennt als häufige psychische Störungen, die Einfluss auf die Kindesentwicklung haben: Depressionen und Angsterkrankungen, Schizophrenien und Persönlichkeitsstörungen10.

Anhand wichtiger Symptome der Schizophrenie soll erläutert werden, welche Auswirkungen diese auf die im Haushalt lebenden Kinder haben können:

a) Die Affektlabilität: Das Kind kann nie sicher sein, wie die Mutter reagieren wird, das eine Mal ist sie abweisend-gleichgültig, das andere Mal extrem heftig-impulsiv. Der Gefühlsausdruck passt verwirrend wenig zu dem entsprechenden Ereignis. Hilflosigkeit, Ratlosigkeit und Angst sind die Folgen.

b) Die Derealisation und Depersonalisation (Auflösen der Ich-Grenzen, Wahnideen, Beeinflussungserlebnisse, Denkstörungen wie Gedankenabreißen, Zwangsdenken etc.): Handlungen und Äußerungen des Erkrankten lassen beim Kind Verwirrung, panische Angst, Gefühle von Ausgeliefertsein zurück.

c) Der Autismus (d.h., Beziehungen abbrechen, sich in eine innere Welt zurückziehen): Für das Kind bedeutet dies Isolation der ganzen Familie, Vermeiden von Kontakten zu Freunden, Erleben der Außenwelt als feindselig.

Die Krankheit wird auch innerfamiliär tabuisiert. Mit der Enttabuisierung würden nämlich familiäre Defizite bloßgestellt, stellte sich die Frage des Sorgerechts, Befürchtungen vor Überforderung und Pathologisierung der Kinder kämen auf11. Die Folge: ein Rückzug auch vom Hilfesystem.

Tragischerweise können Kinder zumeist gar nicht erkennen, dass es sich bei diesen Veränderungen der Eltern um ein krankhaftes Geschehen handelt. Besonders jüngere Kinder beziehen das Geschehen auf ihr eigenes Verhalten. Es resultieren Angst, Schuldgefühle, Scham. Angst als Lebensthema12, Angst vor dem erkrankten Elternteil (vor verwirrenden Verhaltensweisen des Elternteils, vor körperlichen Übergriffen, Misshandlung), Angst um den erkrankten Elternteil, Existenzangst, Angst, selbst zu erkranken. Schuldhaftes Verarbeiten des eigenen Handelns („hätte ich Mutter gestern doch bloß nicht geärgert, dann müsste sie nicht wieder in die Klinik“), Scham vor Nachbarn, Freunden, wenn der kranke Vater mal wieder die Hausbewohner beschimpft hat, vor äußerlichen Veränderungen, z.B. durch die Nebenwirkungen der Medikamente, durch mangelhafte körperliche Pflege. Das Familientabu, nach innen und nach außen, ist oft so ausgeprägt, dass die Kinder selbst dann, wenn sie in professioneller Hilfe sind, nicht wagen, über die Erkrankung der Eltern zu sprechen, aus Angst vor Folgen, die sie nicht überblicken.

Beindruckend war der Fall eines 14-jährigen Jugendlichen, der um die Erkrankung der Mutter wusste, nach einem Jahr Behandlung den Therapeuten immer noch im Unklaren ließ, was wirklich zu Hause geschah, stattdessen alle seine Probleme auf seine schulische Situation schob.

Elementare Bedürfnisse des Kindes nach emotionaler Zuwendung, (materieller) Versorgung, kognitiver Anregung können unerfüllt bleiben. Besonders bei kleinen Kindern kann es zu dramatischen Ereignissen bis hin zu existenzieller Bedrohung kommen. Körperliche Angriffe, massive Grenzüberschreitungen, Einbeziehung in die Konflikte der Eltern, in das eigene Wahnsystem, Überforderung durch Haushaltspflichten, durch Versorgung jüngerer Geschwister, Loyalitätskonflikte. Notfall-Management und Übernahme der Rolle der Eltern, Partnerersatz sind Alltag für diese Kinder13. Fast immer ist psychische Erkrankung, wenn sie andauert, mit einem sozialen Abstieg verbunden, ergeben sich finanzielle Probleme. Zeitweilige und dauerhafte Trennungen, fehlende Gesprächsmöglichkeiten belasten die Kinder zusätzlich.

Und dennoch ist hier festzuhalten:

Kinder brauchen ihre Eltern, auch wenn sie psychisch krank sind.

Kinder werden nicht zwingend selbst krank oder reagieren mit krankhaften Störungen. Dies gilt insbesondere, wenn der nicht erkrankte Elternteil bei guter Gesundheit ist und seine elterlichen Funktionen erfüllt14. Anthony war von der erheblichen Anzahl kreativer und gesunder Kinder beeindruckt in seiner Untersuchung15. Die Blickweise der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die in der Regel ja Kinder sieht, die bereits auffällig geworden sind, kann leicht zu falschen Schlüssen führen und die gesunden und kreativen Kinder übersehen16.

III. Folgen für das Kind

Die High-risk-Forschung zeigt auf, dass bei Kindern psychotischer Eltern gehäuft psychopathologische Auffälligkeiten festzustellen sind, sowohl im kognitiven als auch im emotionalen Bereich17. Störungen können schon früh auftreten. So verwandelt sich eine anfangs sichere Bindung von Kindern depressiver Mütter (die frühe Mutter-Kind-Interaktion ist für die Prävention späterer Störungen von besonderer Bedeutung) zwischen dem zwölften und 18. Monat in eine unsichere18. Das Wissen um die Störanfälligkeit kleiner Kinder ist allgemein verbreitet. Dass aber junge Menschen auch in der Adoleszenz höchst vulnerabel sind19, wird wenig beachtet. Es ist die Zeit, in der sich ein junger Mensch aufs Leben vorbereitet, „wer bin ich, wohin will ich“. Das Wissen um die psychiatrische Erkrankung von Mutter oder Vater beschäftigt den/die Jugendliche(n) auch dann, wenn der Elternteil schon lange keinen Kontakt mehr hat.

Ein 16-jähriger Jugendlicher wurde von seiner Heimeinrichtung vorgestellt, weil er schulische Leistungseinbrüche zeigte, sich immer mehr von anderen Jugendlichen zurückzog, Halt in einer kleinen religiösen Gemeinschaft suchte. Seine Mutter war chronisch an einer paranoiden Psychose erkrankt. Mit sechs Jahren war der Junge von der Mutter getrennt worden. Besuchskontakte blieben jedoch erhalten. Der Jugendliche befasste sich innerlich nur noch mit einem Thema: Werde ich ebenfalls erkranken? Habe ich nicht den gleichen Gang wie meine Mutter? Halte ich den Kopf beim Reden nicht ebenso schief? Er sprach aus Scham und Angst bis dahin mit keinem Menschen über seine Sorgen. Die Diagnostik ergab keinen psychopathologischen Befund. Beratung reichte aus.

Nachgewiesen ist für Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis und für manisch-depressive Erkrankungen eine genetische Belastung. Sie liegt bei der Schizophrenie, wenn ein Elternteil erkrankt ist, bei einem zehnfach, wenn beide Eltern krank sind, 40-fach höheren Risiko, selbst zu erkranken. Bei der manisch-depressiven Erkrankung liegen die Zahlen noch höher.

Sonst lassen sich, bezogen auf die Ausgangslage keine gesicherten Voraussagungen machen, welche kinder- und jugendpsychiatrische Erkrankung zu erwarten wäre. Häufig sind jedoch zu diagnostizieren:

emotionale Störungen (vor allem Angstzustände),

Suizidideen und -versuche,

Lern- und Motivationsstörungen, wenngleich nicht wenige betroffene Kinder und Jugendliche in der Schule besonders ehrgeizig und gut sind,

Erschöpfungszustände und „Helfersyndrom“,

geringes Selbstwertgefühl,

psychosomatische Störungen.

Von entscheidender Bedeutung ist das soziale Umfeld. Wie alt ist das Kind? Geht es in den Kindergarten? Wie verhält sich die (weitere) Familie? Gibt es Ausgleich (Sport, Musik)? Welche sozialen Bezüge sind sonst vorhanden? Werden Kontakte, z.B. zu Gleichaltrigen, vom erkrankten Elternteil zugelassen?

Es wurde ein 17-jähriger Gymnasiast von dessen Lehrerin vorgestellt, weil er offensichtlich keinerlei freundschaftliche Beziehungen hatte. Er lebte mit seiner schizophrenen Mutter und seiner ebenfalls schizophrenen Großmutter völlig isoliert in einer Gartenlaube. Eine sozialpädagogische Betreuungshilfe war ausreichend, dem jungen Mann aus der Isolierung zu helfen.

IV. Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern

Die Bedingung, Hilfen einzuleiten, ist die Einsichtsfähigkeit des kranken Menschen und der Familie. Wissen die Eltern um die Situation ihres Kindes, werden sie in der Regel Hilfe zulassen. Die Ängste vor dem Hilfesystem für Kinder und Jugendliche sind aber auch in diesen Fällen groß: Angst vor möglichen Eingriffen in die Familie durch das Jugendamt, Angst auch vor der Kinder- und Jugendpsychiatrie, weil man sich zwar selbst psychiatrisch behandeln lässt, aber nicht will, dass die eigenen Kinder ebenfalls mit der Psychiatrie in Berührung kommen. Die Überzeugungsarbeit muss dort, wo die Eltern ohnehin sind, geschehen. Dies kann die behandelnde Ärztin, das Stationspersonal in der Klinik sein.

Von besonderer Bedeutung ist daher die enge Kooperation vor Ort, Erwachsenenpsychiatrie, Jugendhilfe, Schulbehörden, Kinder- und Jugendpsychiatrie, aber auch Familiengericht und Verfahrenspfleger, manchmal Anwaltspraxen, müssen zusammenwirken im Interesse des Kindes. Es gibt genügend Probleme zu lösen, nicht zuletzt auch datenschutzrechtliche. Die Erfahrung zeigt, wenn es gelingt, den erwachsenen, psychisch kranken Menschen als Partner zu gewinnen, dann ist viel gewonnen. Das Kindeswohl sollte aber immer im Mittelpunkt stehen.

Als Hilfen haben sich bewährt:

Aufklärungsarbeit; Tagungen; Informationsbroschüren20,

Gesprächsmöglichkeiten für das Kind; sehr oft könnte dies der Lehrer/die Lehrerin sein, diese sind aber nicht selten besonders unsicher,

aktive Freizeitgestaltung; Teilnahme an Gruppen; Anbieten eines „Schutzraums“, wenn die Belastungen zu groß zu werden scheinen,

altersgemäßes Aufklären des Kindes über die Erkrankung (Was geschieht mit der Mutter in der Klinik? Wie wirken die Medikamente? Kann ich mich anstecken?); nicht selten sind die Kinder entlastet, wenn sie erfahren, das seltsame Verhalten der Mutter ist Ausdruck einer Krankheit,

Erfahrungsaustausch mit anderen betroffenen Kindern/Jugendlichen,

Teilnahme am Leben in einer „normalen“ Familie, Wochenende bei Verwandten, in der Familie des Freundes,

Unterstützung bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen,

Hilfen durch das Jugendamt, insbesondere unterstützende Hilfen im Rahmen des SGB VIII, Erziehungsberatung, praktische Hilfen wie Organisation des Haushalts usw., Unterstützung des gesunden Elternteils, Unterstützung des erkrankten Elternteils bei der Suche nach einer geeigneten therapeutischen Hilfe für sich selbst, Unterbringung des Kindes, wenn erforderlich, in geeigneten Einrichtungen oder Pflegefamilien, Beratung und Mitwirkung bei familienrechtlichen Maßnahmen,

Untersuchungen, Beratungen, Hilfsangebote im Rahmen der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung, z.B. Hilfen in Krisensituationen. Hier lässt sich nutzen, dass sich die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowohl in der Jugendhilfe auskennt als auch mit psychiatrischen Erkrankungen vertraut ist,

Projekte wie z.B. Auryngruppen21, Patenschaften mit Pflegefamilien22, Präventionsprojekte wie KIPKEL23, Arbeit mit Müttern und Babys in einer Tagesklinik24, stationär-psychiatrische Behandlung von Müttern mit ihren Kindern nach Wochenbettpsychose und Wochenbettdepression25.
V. Kindeswohlgefährdung aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht

Der Kindeswohlbegriff ist als unbestimmter Rechtsbegriff anzusehen, der nicht allein durch juristische Mittel zu bestimmen ist und sich auf die komplexe Existenz des Kindes bezieht26. Selbst im BGB wird der Begriff erst im Zusammenhang mit einer Gefährdung des Kindeswohls (§ 1666 BGB) genannt. Das „Kindeswohl“ ist also ein mehrdeutiger und veränderlicher Sachverhalt, zu dem beispielsweise die emotionalen Bindungen des Kindes, die Beachtung seines Willens, die Bedeutung von Kontinuität und Stabilität, der Schutz seiner körperlichen, seelischen und geistigen Integrität und Entwicklung gehören27. Die UN-Kinderrechtskonvention nennt sechs große Bedürfnisbereiche: 1. Liebe, Akzeptanz und Zuwendung, 2. Stabile Bindungen, 3. Bedürfnis nach Ernährung und Versorgung, 4. Bedürfnis nach Gesundheit, 5. Bedürfnis nach Schutz vor Gefahren der materiellen und sexuellen Ausbeutung, 6. Bedürfnis nach Wissen, Bildung und Vermittlung reicher Erfahrung28. Zur Beurteilung, ob das Kindeswohl im Einzelnen gewahrt oder gefährdet ist, sollte das Fachwissen unterschiedlicher Disziplinen herangezogen werden. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie kann wichtige Aufgaben übernehmen. Sie kann ermitteln, ob seelische Belastungen der Kinder Hilfen oder ein Eingreifen erforderlich machen. Nicht vergessen werden dürfen die Kinder, die scheinbar gut funktionieren. Manchmal sind Betreuungen betroffener Familien lange nötig.

Es kam zu Kontakten mit Familie H, als die jüngste Tochter in der Grundschule durch Konzentrationsmängel, Tagträumen auffiel und die die Mutter behandelnde Psychologin des Sozialpsychiatrischen Dienstes die Familie überredete, alle drei Kinder (es gab noch zwei Söhne) im Jugendpsychiatrischen Dienst vorzustellen. Beide Eltern waren an einer chronischen Schizophrenie erkrankt. Aus dem Vertrauen, das sich mit der Familie herstellen ließ, ergab sich über Jahre hinweg eine Betreuung. Allerdings ließen sich die krankheitseinsichtigen Eltern stets psychiatrisch behandeln. Nie kam es zu einer Gefährdung des Kindeswohls. Die Kinder liebten ihre Eltern, die Großeltern gaben massive Unterstützung. Kritische Situationen, besonders Krankheitsrückfälle, konnten beherrscht werden. Nie stellte sich die Frage des Sorgerechts. Heute sind die Kinder erwachsen, zwei studieren, die Tochter leidet jetzt leider ebenfalls an einer schizophrenen Psychose.

Unter den Begriff Kindeswohlgefährdung fallen: missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, Vernachlässigung des Kindes, das unverschuldete Versagen der Eltern, die Kindeswohlgefährdung durch das Verhalten Dritter, der mangelnde Wille oder die mangelnde Fähigkeit der Eltern zur Gefahrenabwehr29. Vernachlässigung und Verwahrlosung, mangelnde emotionale Zuwendung, seelische und körperliche Misshandlung, Verhinderung altersgemäßen Umgangs, mangelnde Förderung der geistig-kognitiven Fähigkeiten des Kindes, Isolation und Entzug von vom Kind gewünschten familiären Beziehungen können gehäuft festgestellt werden, insbesondere dann, wenn der erkrankte Elternteil allein mit dem Kind lebt. Wenn Hilfen angenommen werden, heißt dies natürlich nicht, dass eine Kindeswohlgefährdung in jedem Falle ausgeschlossen ist. Wenn ausgleichende Hilfen nicht ermöglicht oder gar abgelehnt werden, ist die Frage der Kindeswohlgefährdung immer zu stellen. Bei kleinen Kindern kann sich z.B. mangelnde materielle und/oder emotionale Zuwendung gleichermaßen verheerend auswirken.

Eine Mutter mit einer schweren Zwangserkrankung im Rahmen einer Multiplen Sklerose wollte ihren Säugling besonders „gesund“ ernähren. Sie wandte so strikte Diätvorschriften an, dass der Säugling in einen körperlich bedrohlichen Zustand geriet, der zum Glück durch die kontrollierende gemeinsame Betreuung der Familie durch den Kinderarzt, die Jugendhilfe, den Jugendgesundheitsdienst und die behandelnde Psychologin abgewendet werden konnte. Eine Trennung des Kindes von der an sich liebevollen aber hilflosen Mutter war nicht erforderlich.

Eine 40-jährige Mutter, die wegen der Betreuung des älteren körperbehinderten Sohnes schon längere Zeit bekannt war, veränderte sich in ihrer Persönlichkeit so schleichend, dass die Erkrankung an einer paranoiden Psychose erst spät erkennbar war. Ihr kleiner, zuletzt etwa zweijähriger Sohn, fiel zunehmend durch einen bemerkenswert depressiven Ausdruck auf. Er lächelte nie, auch auf Zuwendung nicht, verhielt sich sehr passiv. Wenn man sich dem Kind zuwandte, fauchte die Mutter: „Wer hat Ihnen erlaubt, mein Kind anzufassen?“ Auf die Frage, „Warum schaut ihr Sohn denn so traurig?“, entgegnete sie: „Habe ich Ihnen das Recht gegeben, meinen Sohn zu untersuchen?“ Bei einem Telefonat mit der Mutter quengelte der Kleine im Hintergrund, die Mutter schrie den knapp Zweijährigen an: „Wenn du Beziehungskisten mit deinem Bruder hast, dann klär´ das mit ihm und nicht mit mir.“ Auf Grund einiger anderer Ereignisse kam es unter dramatischen Umständen zu einer Trennung der Mutter von ihren Kindern und nach entsprechender Begutachtung durch eine gerichtlich bestellte Psychologin zum Entzug des Personensorgerechts, hauptsächlich, weil sich die Mutter konstant weigerte, für sich und die Kinder Hilfe anzunehmen. Eine Krankheitseinsicht fehlte auch nach längerfristigem erzwungenen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik.

Psychisch erkrankte Eltern beziehen manchmal ihre Kinder in ihr Wahnsystem ein. So ergeht z.B. die Aufforderung, nichts draußen zu essen, weil alles vergiftet sei. Oder es werden gemeinsame Anstrengungen unternommen, durch umfangreiche „Schutzmaßnahmen“ feindselige Einflüsse der Außenwelt fernzuhalten. Loyalitätsgefühle verhindern, dass sich die Kinder jemand Außenstehendem anvertrauen. Es gibt nicht selten Grenzüberschreitungen, die Intimsphäre des Kindes wird verletzt, das Recht auf Ruhe und Erholung missachtet („Du interessierst dich nur für dich, deine arme kranke Mutter kann ja verrecken!“). Bedürfnisse nach einer adäquaten Beschulung werden nicht anerkannt.

Eine schizophrene Mutter schickte ihren Sohn nicht mehr zur Schule, weil ihr das Erziehungskonzept nicht passte.

Eine Mutter mit zwei Söhnen, die an einer schweren Persönlichkeitsstörung litt, warf jede Nacht gegen vier Uhr morgens ihre Söhne aus dem Bett, weil sie mit ihnen reden wollte. Vor Übermüdung verschliefen die Kinder regelmäßig den Schulbeginn und gingen schließlich gar nicht mehr hin.

Es erscheint an dieser Stelle wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Verhalten der Eltern aus den Fallbeispielen krankheitsbedingt, unverschuldet ist. Gegenüber dem Elternrecht ist das Kindeswohl jedoch das eindeutig höhere Rechtsgut.
VI. Eingriff in das elterliche Sorgerecht

Nach § 1666 BGB müssen zum Eingriff in das elterliche Sorgerecht folgende Voraussetzungen vorliegen:

a) das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes muss gefährdet sein,

b) einer der vier im Gesetz genannten Tatbestände (Sorgerechtsmissbrauch, Vernachlässigung, unverschuldetes Versagen, Verhalten eines Dritten) muss erfüllt sein,

c) die Eltern sind nicht gewillt oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden30.

Alle mit Kindern befassten Institutionen sind gefordert, das Wohl des Kindes im Auge zu behalten, wenn bekannt wurde, dass ein Elternteil psychisch krank ist oder (wie dies sehr häufig der Fall ist) vermutet wird, das Kind lebe unter diesen besonderen Bedingungen. Besonders sorgfältig müssen Kinder begleitet werden, bei denen bereits kinderpsychiatrisch relevante Störungen aufgetreten sind.

In Kooperation mit der Erwachsenenpsychiatrie sollte geklärt werden, welche individuelle Bedeutung die Erkrankung auf das Kind haben kann. Dies setzt voraus, dass Datenschutzprobleme geklärt sind. Es ist z.B. möglich, dass eine Mutter, die phasenweise erkrankt, vertraglich festlegt, was im Akutfall mit den Kindern zu geschehen hat. Sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, Gefahren abzuwenden, dann ist ein Eingriff in das Sorgerecht in der Regel nicht zu vermeiden.

Spätestens jetzt ist das Familiengericht einzuschalten. Leider ist hier aber festzustellen, dass manche Jugendämter viel zu lange warten, bis sie sich an das Gericht wenden. Es wird u.a. argumentiert, „die Probleme sind nicht groß genug“, „da geschieht ja sowieso nichts“, „das wollen wir den Eltern nicht antun“. Es wird übersehen, dass Gespräche beim Familiengericht mit der betroffenen Familie zum einen nicht selten dazu führen können, dass die Eltern endlich doch Hilfen zulassen, zum anderen für die Kinder als Entlastung empfunden werden, dass sie trotz aller Loyalitätskonflikte in ihrer Not wahrgenommen werden. Manchmal erleben kranke Eltern den Eingriff des Familiengerichts sogar selbst als Entlastung.

Eine Mutter, erkrankt an einer paranoiden Psychose, zeigte über Jahre hinweg eine hochambivalente Beziehung zu ihrem jetzt 13-jährigen Sohn. Bei geringen Anlässen kam es zu hoch-dramatischen Auseinandersetzungen, die regelmäßig mit Klinikeinweisung der Mutter und akuter Suizidalität des Jungen endeten. Es kam im Laufe der Zeit zu einer ganzen Reihe von Fremdunterbringungen des Kindes. Kaum waren Mutter und Sohn getrennt, wuchs die Sehnsucht zueinander. Immer wieder kehrte der Junge nach kurzer Zeit zur Mutter zurück. Als das Jugendamt eine langfristige Trennung empfahl, wusste die Mutter, dass sie diese nur aushält, wenn ihr zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, aus Angst, ihr Sohn könne sie wieder überreden, ihn nach Hause zu holen. Dies erwies sich in der Folge als hilfreich. Es entstand eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, der Jugendhilfe und der Jugendpsychiatrie.

Wann stehen die Chancen auf wirksame Hilfen schlecht? Wann wird ein Eingriff in das Sorgerecht in der Regel nicht zu vermeiden sein?

Bei fehlender Krankheitseinsicht

bei häufigen Krankheitsschüben

bei Suizidalität

bei schwerer Interaktionsstörung, die vom anderen Elternteil nicht ausgeglichen werden kann

bei der Unfähigkeit, Hilfen anzunehmen

bei abnorm verzerrter elterlicher Wahrnehmung

bei Misshandlung und/oder Vernachlässigung

bei (deutlicher) Entwicklungsverzögerung des Kindes31.
Häfele: Seelisch erkrankte Eltern und Kindeswohlgefährdung  FPR 2003 Heft 06  312  Vorheriger Seitenumbruch
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VII. Zusammenwirken der Fachkräfte bei Beeinträchtigung des Kindeswohls

Jugendhilfe, Psychiatrie, Justiz, gegebenenfalls der Schulbereich u.a. müssen zusammenwirken, soll der durch seelische Erkrankung betroffenen Familie wirksam geholfen und der Beeinträchtigung des Kindeswohls entgegengewirkt werden. Dabei ist es erforderlich, dass sich jeder seiner Rolle bewusst ist. Auch wenn sich die Aufgaben von Jugendhilfe, Justiz (Familiengerichte, anwaltliche Vertretung), Gutachterinnen und Gutachtern deutlich unterscheiden, haben sie doch jeweils das Kindeswohl und das Elternrecht unparteiisch im Auge zu behalten. Keiner kann sich eindeutig nur auf die Seite des Kindes schlagen. Die Einführung eines Anwalts für das Kind, der als Verfahrenspfleger an die Stelle des gesetzlichen Vertreters tritt und allein Sprachrohr des Kindes zu sein hat32, hat sich sehr bewährt.

Es sollte gezeigt werden, in welcher besonderen Lage Kinder seelisch kranker Eltern aufwachsen. Kinder als Angehörige werden vor allem von der Erwachsenenpsychiatrie noch nicht ausreichend wahrgenommen. Die Kooperation zwischen den Institutionen muss verbessert werden. Einfühlsamkeit und Zuwendung zum Kind in Not, Ernstnehmen seiner Bedürfnisse, Schutz und Hilfe können aber durchaus mit einem Verständnis für die kranke Mutter, den kranken Vater einhergehen. In der Regel wissen kranke Eltern, wann man es gut mit dem Kind meint und es vor den bizarren Handlungen der kranken Eltern schützen muss. Das Familiengericht muss rechtzeitig beteiligt werden. Der Entzug des Sorgerechts ist bei der Gefährdung des Kindeswohls oft nicht zu vermeiden.

*Der Autor ist in der Beratungsstelle für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Gesundheitsamt Berlin-Reinickendorf tätig.

1Schone, Die Unterstützung der Familie hat Vorrang, in: Mattejat/Lisofsky, … nicht von schlechten Eltern, 2001, S. 107.

2Remschmidt (Hrsg.), Psychopathologie der Familie und kinderpsychiatrische Erkrankungen, 1980.

3Vgl. auch Remschmidt/Mattejat, Kinder psychotischer Eltern, 1994, S. 12.

4Sommer/Zoller/Felder, Prax. Kinderpsychol. Kinderpsychiat. 50 (2001), 501.

5Bohus/Schehr/Berger-Sallawitz/Novelli-Fischer/Stieglitz/Berger, Psychiatr. Prax 25 (1998), 136.

6Bohus/Schehr/Berger-Sallawitz/Novelli-Fischer/Stieglitz/Berger, Psychiatr. Prax 25 (1998), 137.

7Beeck, Ohne Netz und Boden, 2001.

8Riedesser/Schulte-Markwort, Deutsches Ärzteblatt 38 (1999), C1750 bis 1754.

9Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störungen, Deutsches Ärzteblatt 42 (2003), C533.

10Fegert, Sucht und psychische Erkrankungen der Eltern, in: Salgo/Zenz/Fegert/Bauer/Weber/Zitelmann (Hrsg.), Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche, 2002, S. 194.

11Staets/Hipp, Prax. Kinderpsychol. Kinderpsychiat. 50 (2001), 571.

12Wagenblaß, Prax. Kinderpsychol. Kinderpsychiat. 50 (2001), 522.

13Vgl auchWagenblaß, Prax. Kinderpsychol. Kinderpsychiat. 50 (2001), 522 (515f.).

14Bohus/Schehr/Berger-Sallawitz/Novelli-Fischer/Stieglitz/Berger, Psychiatr. Prax 25 (1998), 135.

15Anthony, Kinder manisch-depressiver Eltern, in: Remschmidt (Hrsg.; o. Fußn. 2), S. 33.

16Sollberger, Psychiatr. Praxis 29 (2002), 121.

17Schone/Wagenblaß, in: Institut für soziale Arbeit e.V. (Hrsg.), Soziale Praxis, 2001, S. 11; Mattejat, Kinder mit psychisch kranken Eltern, in: Mattejat/Lisofsky (o. Fußn. 1), S. 67; Remschmidt/Mattejat, Prax. Kinderpsychol. Kinderpsychiat. 43 (1994), 295.

18Lüders/Deneke, Prax. Kinderpsychol. Kinderpsychiat. 50 (2001), 553.

19Bohus/Schehr/Berger-Sallawitz/Novelli-Fischer/Stieglitz/Berger, Psychiatr. Prax 25 (1998), 135.

20Dachverband psychosozialer Hilfsvereinigungen e.V., Bonn, o.J.

21Diercks, Prax. Kinderpsychol. Kinderpsychiat. 50 (2001), 560ff.

22Szylowicki, in: Institut für Soziale Arbeit (o. Fußn. 17), S. 103ff.

23Staets/Hipp, Prax. Kinderpsychol. Kinderpsychiat. 50 (2001), 569ff.

24Lüders/Deneke, Prax. Kinderpsychol. Kinderpsychiat. 50 (2001), 552ff.

25Hartmann, Prax. Kinderpsychol. Kinderpsychiat. 50 (2001), 537ff.

26Suess/Fegert, FPR 1999, 157.

27Fegert/Zitelmann, Beiträge aus Pädagogik, Psychologie und Kinderpsychiatrie, in: Salgo/Zenz/Fegert/Bauer/Weber/Zitelmann (Hrsg.; o. Fußn. 10), S. 102f.

28Suess/Fegert, FPR 1999, 157 (159).

29Münder/Mutke/Schone, Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz, 2000, S. 23.

30Schone, Die Unterstützung hat Vorrang, in: Mattejat/Lisofsky (o. Fußn. 1), S. 111f.

31Lüders/Deneke, Prax. Kinderpsychol. Kinderpsychiat. 50 (2001), 555f.

32Balloff, FPR 1999, 221.


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traurige Mutter 26.07.10, 17:18
No new posts Kampf gegen den Staat nach Kindesenzug!
Mein Sohn wurde mir vom JA Rottweil weggenommen,um eigene Fehler zu vertuschen. Werde einfach Krank geschrieben und aus dem Weg geräumt! Mein Sohn wird in der "Pflegefamilie" mißbraucht. Anzeigen werden bei der Polizei belächelt und man steht allem Machtlos gegenüber! Meine Anwälte werden rechtlich die Hände gebunden,sie sind selber schockiert über diese Vorgehnsweisen des JA, Richter,... Weiß mir keinen Rat mehr und habe große Angst um meinen Sohn(6 Jahre)!!! Wer kann mir noch helfen???????????????????????
traurige Mutter 26.07.10, 16:57
 
 
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