Wenn eine Schwachsinnige über das Grundgesetz redet...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
"Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."
Erstellt: 08.12.15, 02:10 Betreff: Re: Wenn eine Schwachsinnige über das Grundgesetz redet...druckenweiterempfehlen
Claudia Roth scheitert fulminant am Grundgesetz
BRDigung: In immer weiteren Bereichen des Bundestages scheint sich die Intelligenz vollständig zurückzuziehen, besonders augenfällig wird dies bei der Führungsriege des als Deutschlands teuerstes Kabarett geltenden Bespaßungs-Etablissements