Rechtliche Gleichstellung nicht-ehelicher Partnerschaften
Am 10. Januar 2008 trat das sog. "Konkubinatsgesetz" ("Ley de Unión Concubinaria" in Kraft, durch das nicht-eheliche Lebensgemeinschaften rechtlich Ehen gleichgestellt wurden, wenn die beiden Partner mindestens fünf Jahre ununterbrochen zusammen gelebt haben (hier der spanische Originaltext: Ley 18.246). Dadurch wurde eine gesellschaftliche Realität anerkannt, leben doch gut ein Drittel der Paare in Uruguay ohne Trauschein zusammen.
Die Gleichstellung bezieht sich auf die Bereiche Gütergemeinschaft, Sozialversicherungen, Renten und Pensionen, Erbrecht und Kindererziehung. Um die Gleichstellung zu erhalten, müssen sich die Paare im Standesamt registrieren lassen und sind dann auch dazu verpflichtet das Ende einer Beziehung bekannt zu geben.
Der Gesetzesentwurf war bereits im Jahr 2005 in's Parlament eingebracht worden. Nach jahrelanger Diskussion verabschiedete das Repräsentantenhaus das Gesetz dann am 28. November 2007 (s. El Expectador v. 28. 11. 2007). Der Senat folgte wenig später, am 18. Dezember.
Das und noch mehr rechtliches findet Ihr hier:
http://uruguay-magazin.com/Politik/Bilanz-der-Regierung-Tabare-Vazquez-V-Das-neue-Uruguay-Teil-3.html
LG
Tschicki