Bundeskabinett beschließt neues Leistungsschutzrecht
Abkupfern kostet Geld – Presseverlage sollen Geld dafür verlangen können, wenn andere ihre Online-Artikel kommerziell nutzen. Das sieht ein heute verabschiedeter Kabinettsentwurf vor. Von Ulrich Clauß
Presseverlage sollen das ausschließliche Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies sieht der Entwurf für ein Leistungsschutzgesetz vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Mit dem Leistungsschutzrecht sollen nun auch Zeitungs- und Zeitschriftenverlage Geld dafür verlangen können, wenn ihre Online-Artikel und andere Beiträge kommerziell genutzt werden.
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http://www.welt.de/politik/deutschland/article108852433/Bundeskabinett-beschliesst-neues-Leistungsschutzrecht.html
Na, der Schuss koennte auch nach hinten losgehen!