Leistungsschutzrecht Von Pressetexten sollten künftig besser alle die Finger lassen
Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen. Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren.
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http://www.zeit.de/digital/internet/2012-06/leistungsschutzrecht
Zitat aus dem Text:
Vor allem ist da die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung: Zu "nicht gewerblichen Zwecken" dürfen Presseerzeugnisse auch künftig verbreitet werden, heißt es in dem Entwurfstext. Was aber meint das? In der Begründung des Entwurfs stehen mehrere Beispiele, die sich vor allem mit Blogs befassen. Demnach kann Bloggern nur geraten werden, künftig keine Zeitungen mehr als Ausriss, Kopie et cetera einzubinden.
Denn die private Nutzung ist zwar erlaubt. Aber schon ein Werbebanner oder ein Flattr-Knopf auf dem eigenen Blog sind demnach eine gewerbliche Nutzung, egal ob es um Gewinn geht oder nicht.
Weil hier, wie auch in vielen anderen Foren oder Blogs Werbung eingebastelt wurde, waere das schon gewerblich, obwohl wir Foren- oder Blogbetreiber da keinen Einfluss haben!