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Erlaubt sind ein Satz und ein Link - Leistungsschutzrecht

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Tschicki

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Beiträge: 48185
Ort: Dep.Maldonado/Uruguay



New PostErstellt: 15.06.12, 20:21  Betreff: Erlaubt sind ein Satz und ein Link - Leistungsschutzrecht  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Ein Erlebnis, das zeigt, wie die Zeit nach dem neuen Leistungsschutzrecht aussehen kann.

http://www.heise.de/tp/blogs/5/152215



[editiert: 15.06.12, 20:29 von Tschicki]

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Tschicki

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New PostErstellt: 15.06.12, 20:30  Betreff: Re: Erlaubt sind ein Satz und ein Link - Leistungsschutzrecht  drucken  weiterempfehlen

Leistungsschutzrecht Von Pressetexten sollten künftig besser alle die Finger lassen

Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen. Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren.

weiterlesen

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-06/leistungsschutzrecht

Zitat aus dem Text:

Vor allem ist da die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung: Zu "nicht gewerblichen Zwecken" dürfen Presseerzeugnisse auch künftig verbreitet werden, heißt es in dem Entwurfstext. Was aber meint das? In der Begründung des Entwurfs stehen mehrere Beispiele, die sich vor allem mit Blogs befassen. Demnach kann Bloggern nur geraten werden, künftig keine Zeitungen mehr als Ausriss, Kopie et cetera einzubinden.

Denn die private Nutzung ist zwar erlaubt. Aber schon ein Werbebanner oder ein Flattr-Knopf auf dem eigenen Blog sind demnach eine gewerbliche Nutzung, egal ob es um Gewinn geht oder nicht.

Weil hier, wie auch in vielen anderen Foren oder Blogs Werbung eingebastelt wurde, waere das schon gewerblich, obwohl wir Foren- oder Blogbetreiber da keinen Einfluss haben!



[editiert: 15.06.12, 20:34 von Tschicki]

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Tschicki

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New PostErstellt: 15.06.12, 20:43  Betreff: Re: Erlaubt sind ein Satz und ein Link - Leistungsschutzrecht  drucken  weiterempfehlen

Und noch so eine Stufe zur Internetbegrenzung/-ueberwachung, dieses Mal (zunaechst) aus Grossbritannien

Vorratsdaten Britische Regierung will alle Netzverbindungen überwachen

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-06/briten-internet-ueberwachung



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Tschicki

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New PostErstellt: 15.06.12, 20:55  Betreff: Re: Erlaubt sind ein Satz und ein Link - Leistungsschutzrecht  drucken  weiterempfehlen

Hier noch ein letzter Link fuer heute zum Thema

Leistungsschutzrecht Diesen Text bitte zitieren und verlinken

Ein Gesetzentwurf, viele offene Fragen. Internetnutzer fürchten das Leistungsschutzrecht und lehnen den Entwurf des Justizministeriums ab. Eine Sorge ist berechtigt: Viele Definitionen sind vage, da werden Richter im Einzelfall interpretieren müssen.

weiterlesen

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-was-das-gesetz-bedeutet-a-839094.html



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