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UruguayUndQuerbeet
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Autor |
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DIFI2
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 15.04.12, 04:49 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Wovon redet ihr überhaupt?
In Deutschland, Europa, Uruguay und allen Rechtsstaaten gibt es einen Vorvertrag. Da bekommt nur der Notar das Geld. Da kann sich keiner bereichern. Wie Peter es schon beschreibt ist auch hier der Notar der es verwaltet. Da gibt es keinen Scheck, der nur Papierwert sein könnte. Noch nie was von Notaranderkonto gehört?
Geldwäsche funktioniert anders.
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Tschicki
Administrator
Beiträge: 48192 Ort: Dep.Maldonado/Uruguay
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Erstellt: 15.04.12, 05:42 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Zitat: DIFI2
Wovon redet ihr überhaupt?
In Deutschland, Europa, Uruguay und allen Rechtsstaaten gibt es einen Vorvertrag. Da bekommt nur der Notar das Geld. Da kann sich keiner bereichern. Wie Peter es schon beschreibt ist auch hier der Notar der es verwaltet. Da gibt es keinen Scheck, der nur Papierwert sein könnte. Noch nie was von Notaranderkonto gehört?
Geldwäsche funktioniert anders.
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Hallo Difi, das gehoert alles zu dem Gewirre was aus unterschiedlichen Postings entstand, lass das mal beiseite. In Deutschland laeuft es so: Der Notar holt zuerst die Grundbucheinsicht ueber das zu verkaufende Grundstueck ein (ist auch in Uruguay sicher so), dann wird der Kaufvertrag beurkundet (nix Vorvertrag), zuerst wird die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, das heisst, der Kaeufer wird vorgemerkt als kuenftiger Eigentuemer, sind Belastungen auf dem Grundstueck wird zugleich bei Bearbeitung des Kaufvertrages eine entsprechende Pfandfreigabe oder Loeschungserklaerung eingeholt. In der Regel ist es so, dass der Kaufpreis DIREKT auf das Konto des Verkaeufers ueberwiesen wird, wenn die entsprechenden Lastenfreistellungserklaerungen dem Notar vorliegen. Sind noch Belastungen in Form einer Grundschuld etc. eingetragen, dann wird der entsprechende Betrag vor Kaufpreiszahlung an die Glaeubigerbank ueberwiesen, der danach verbleibende Kaufpreisrest an den Kaeufer bzw. auf dessen Bank. Die Kaufpreishinterlegung auf ein Notaranderkonto wird nur ganz selten praktiziert, zumindest in den 16 Jahren wo ich in einem Notariat (in Bayern) gearbeitet habe. LG Tschicki
[editiert: 15.04.12, 05:48 von Tschicki]
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DIFI2
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 16.04.12, 03:41 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Mag sein das hier ein Zusammenhang fehlt. Kann auch die Teilung nicht nachvollziehen.
Aber in Frankreich, Dom, Spanien und auch hier in Uruguay gab es erst einen Vorvertrag mit einer Anzahlung. Wenn man nicht mehr wollte war das Geld futsch oder wenn der Verkäufer nicht mehr wollte gab es die doppelte Anzahlung.
Richtig, in Deutschland ging es zum großen Teil ohne diesen Umweg. Obwohl ich da nur Bauerfahrungen habe. Es bedeutet ja nur eine Reservierung. Aber alles und wirklich alles, lief über Notare. Und immer lief es über Notaranderkonten. Wenn jemand meint er könnte dieses Glied der Kette sparen ist selber schuld.
LG, Difi
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ATA
Experte
Beiträge: 3160
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Erstellt: 16.04.12, 12:46 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Zitat: DIFI2
Und immer lief es über Notaranderkonten. |
Das ist der sichere Weg. Aber nicht zwingend! Es geht auch, wenn der Verkäufer dem Notar mitteilt, dass er den Kaufpreis lt. Kaufvertrag erhalten hat, um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu veranlassen.
____________________ Heinz Buschkowsky, ehemaliger Bürgermeister Berlin/Neukölln: ***Ich halte es nicht für normal, dass ein Land seine Grenzen aufmacht, jeden reinlässt, der kommt, egal ob er Papiere hat oder nicht, wir wissen nicht, wie er heißt, wir wissen nicht, ob er uns belügt, ob er die Wahrheit sagt, ob er nur durchreist, ob er durchreist und zurückkommt. Das sind doch chaotische Zustände. Das ist doch Taka-Tuka-Land
**Nicht jeder Moslem ist ein Terrorist. Aber jeder Terrorist ist ein Moslem.
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Tschicki
Administrator
Beiträge: 48192 Ort: Dep.Maldonado/Uruguay
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Erstellt: 16.04.12, 17:29 Betreff: Re: Residenz am Meer
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Das ist in D so ATA. Der Verkaeufer schickt dem Notar eine schriftliche Mitteilung, dass er den Kaufpreis erhalten hat und somit der Kaufvertrag zur endgueltigen Umschreibung des Verkaufsobjektes auf den Kaeufer umgeschrieben werden kann. In Uruguay laeuft es etwas anders, das stimmt auch (s. Peter und Difi), wissen wir ja auch alle. LG Tschicki PS. Hallo Difi, das Thema Geldwaesche stand nicht in Verbindung mit Kaufvertraegen in Uruguay sondern eben wieder mit dem ersten Thema das ATA ansprach. Daher kam auch das ganze Wirrwarr, weil 2 Themen ineinandergriffen.
[editiert: 16.04.12, 17:32 von Tschicki]
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