UruguayUndQuerbeet
Uruguay Land Leute Tourismus
Uruguay Land Leute Auswandern
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Tierhaltung in deutschen Mietwohnungen

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
ATA
Experte


Beiträge: 3160


New PostErstellt: 21.04.13, 11:29  Betreff: Tierhaltung in deutschen Mietwohnungen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Sollte in einem Wohnraummietvertrag eine Formularklausel stehen, die grundsätzlich die Haltung von Hunden oder Katzen ausschließt, so ist diese gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Es gibt kein generelles Verbot von Hund-/Katzenhaltung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Verbotsklausel verstößt gegen den Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters, so der Bundesgerichtshof.




____________________
Heinz Buschkowsky, ehemaliger Bürgermeister Berlin/Neukölln:
***Ich halte es nicht für normal, dass ein Land seine Grenzen aufmacht, jeden reinlässt, der kommt, egal ob er Papiere hat oder nicht, wir wissen nicht, wie er heißt, wir wissen nicht, ob er uns belügt, ob er die Wahrheit sagt, ob er nur durchreist, ob er durchreist und zurückkommt. Das sind doch chaotische Zustände. Das ist doch Taka-Tuka-Land

**Nicht jeder Moslem ist ein Terrorist. Aber jeder Terrorist ist ein Moslem.
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Donald
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 21.04.13, 14:07  Betreff: Re: Tierhaltung in deutschen Mietwohnungen  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: ATA
    Diese Verbotsklausel verstößt gegen den Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters, so der Bundesgerichtshof.
Ist ja alles schön und gut. Darf sich am Ende aber keiner wundern, wenn sich nur noch profitorientierte, die Buden verwahrlosende Immobilienkonzerne in dem Markt bewegen.

Abgesehen von einem möglichen höheren Verschleiß (zerkratzte Türen, etc.) darf sich jetzt der Vermieter auch noch um den Zoff zwischen den Mietern kümmern, weil dem einen das Kläffen vom Tööle des anderen auf den Zeiger geht. Prost Mahlzeit!!!


nach oben
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj