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öffentliche Petition zum Elternstreit

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Beiträge: 3

New PostErstellt: 25.03.10, 22:13  Betreff: öffentliche Petition zum Elternstreit  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen,

eines unserer Mitglieder hat nachfolgende Petition verfasst und in Papierform an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gesendet. Leider ist es nicht möglich, diese Petition in dieser Form als Online-Petition an den Bundestag zu senden, da im Onlineverfahren eine Beschränkung bzgl. der Anzahl der Zeichen vorgegeben ist.

Viele Grüße
Jürgen Griese


___________________________________________
petitionstext:
___________________________________________


An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin



Einzelpetition an den Deutschen Bundestag

Trennungskinderentlastungsgesetz / Familiengerichtsentlastungsgesetz / Frauengleichstellungsgesetz

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Streiten Eltern gerichtlich um das Aufenthaltbestimmungsrecht für ein oder mehrere Kinder, so ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht grundsätzlich bei jedem Kind zu halbieren und die Aufenthaltszeit des Kindes bei jedem Elternteil auf 50 Prozent festzulegen und sicherzustellen.

Nur in absoluten Ausnahmen (schwere Drogensucht, schwerer Alkoholismus, schwere Gewalt usw.) soll das Folgende gelten:

In dem Zuständigkeitsbereich eines Familiengerichtes ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht in 50 Prozent aller Fälle den Müttern und in 50 Prozent aller Fälle den Vätern zu geben. Die Familienrichter haben sich im Haus miteinander einvernehmlich um die Erfüllung dieser Quote zu kümmern.

Eltern, die dem ehemaligen Partner das Kind vorenthalten, werden mit Gefängnis ohne Bewährung bestraft. Es soll gelten: Pro Tag der Kindesvorenthaltung eine Woche Gefängnis ohne Bewährung.

Vorwürfe, die von einem Elternteil vor Gericht gegen den anderen Elternteil erhoben werden, müssen von dem Vorwerfenden hieb- und stichfest bewiesen werden. Können diese vom Vorwerfenden nicht bewiesen werden, ist von einem Rosenkrieg (Verleumdung, Rufschädigung, Rachehandlung usw) auszugehen und es ist sofort vom Gericht eine empfindliche Geldstrafe oder andere geeignete Maßnahmen gegen den Vorwerfenden zu verhängen.

Gründe:

Kinder werden durch eine Trennung der Eltern stark belastet. Wird von den Eltern um die Kinder juristisch gestritten, sind die Kinder hierdurch extrem stark belastet. Es ist von schwerwiegenden gesundheitlichen und sozialen Spätfolgen auszugehen.

Sinn dieses Gesetzes ist es, die Kinder im Trennungsfall konsequent davor zu schützen, Gegenstand des elterlichen Streites zu werden. Es ist bekannt, dass skrupellose Familienanwälte schwache Eltern zum gerichtlichen Streit anstacheln (Rosenkrieg). Kinder werden dann als Waffe vom einen Elternteil gegen den anderen benutzt. Dies muss sicher verhindert werden.

Der Elternteil, der bisher beruhigt glauben konnte oder dem vom Anwalt gesagt wurde, er könne beinahe sicher mit der Zuteilung des Aufenthaltbestimmungsrechts durch das Familiengericht rechnen, schwebt in Gefahr, aus niederen Beweggründen (Rache, Vergeltung, Kompensation von Trennungsschmerz usw.) dem ehemaligen Partner das Kind wegzunehmen oder vorzuenthalten. Das neue Gesetz verhindert dies.

Familiengerichte werden durch dieses Gesetz massiv entlastet. Sobald sich in der Anwaltschaft und danach bei den betroffenen Eltern herumgesprochen hat, dass es schwer bestraft wird, Kinder zu entziehen und sobald klar ist, dass ein Kind nach der elterlichen Trennung garantiert gleichgroßen zeitlichen Kontakt zu beiden Eltern hat, wird die Zahl und der Umfang der Verfahren vor den Familiengerichten sehr stark abnehmen.

Bei einer Eltern-Trennungsquote von rund der Hälfte ist schon lange nicht mehr hinnehmbar, dass es Anwälten erlaubt ist, in familienrechtlichen Verfahren eskalierend auf die Mandantschaft einzuwirken. Zurückhaltung wäre die Lösung. Das "Cochemer Modell" ist nicht ausreichend. Das neue Gesetz wirkt durchgreifender mäßigend.

Eltern, die nicht verstehen können oder wollen, sind durch die Gefängnisstrafe, davor abzuschrecken, die Kinder gegen den ehemaligen Partner als Waffe einzusetzen.

Weiterhin ist es eine schwere Diskriminierung von Frauen, dass ihnen durch Familiengerichte - in 90 Prozent aller Fälle - die Kindererziehung im Trennungsfall alleine auferlegt wird. Im Rahmen der Gleichstellung ist es zwingend notwendig, der Richterschaft dabei zu helfen, den Frauen ihr Recht auf eine Gleichbehandlung vor den Familiengerichten zu sichern.

Das Aufenthaltbestimmungsrecht ist hälftig zu teilen, so kann die destruktive Ideologie "Kinder gehören zur Mutter, Väter gehen arbeiten" überwunden werden. Diese Ideologie ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und sie erzeugt schweres Leid. Kinder wollen beide Eltern haben, sie brauchen beide.

Kein Kind möchte, dass einerseits seine Mutter mit dem Makel "alleinerziehend" stigmatisiert wird und oft dabei verarmt, oder dass das Kind als Partnerersatz missbraucht wird - und andererseits wird dem Kind der Vater vorenthalten. Schwere Belastungen für die Mutter-Kind-Beziehung und die Vater-Kind-Beziehung sind die bewiesene Folge. Zusätzlich sind schwere emotionale Schädigungen der Frau und/oder des Mannes möglich.

Das Schlimmste für Kinder ist der Streit der Eltern und einen Elternteil zu verlieren. Manche Gerichte und Anwälte wurden Teil des Problems, zu dessen Lösung sie berufen waren. Sie haben sich schuldig gemacht daran, dass Trennungsstreit zwischen Eltern weitergehen kann. Solange klar war, dass, wenn die Eltern um das Kind streiten, die Mutter beinahe schon automatisch das Aufenthaltbestimmungsrecht bekommt, solange haben skrupellose Anwälte Mütter dazu angestiftet, Streit herzustellen oder die Anwälte selbst haben durch ihre Schriftsätze die elterliche Destruktion mit zu verantworten. Nicht nur die Kinder und die Väter sind dadurch belastet, auch die Mütter haben sich dabei selbst schweren Schaden zugefügt.

Neues europäisches Recht kann unseren Kindern und den Eltern aus der bisherigen "familiengerichtlichen Falle" heraushelfen. Setzen wir es im Sinne dieser Petition schnell und streitverhindernd in nationales Recht um.

Das Gesetz ist sofort kostenneutral. Volkswirtschaftlich ist mittel und langfristig von einer erheblichen Schadensreduzierung auszugehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Schumacher
Administrator

Beiträge: 15
Ort: Vestenbergsgreuth

New PostErstellt: 26.03.10, 09:24  Betreff: Re: öffentliche Petition zum Elternstreit  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

leider hast Du das "alte" Forum aufgerufen und dort Deine Frage gestellt. Das alte Forum hat nur die Funktion, vom alten Link auf den neuen Namen weiterzuleiten.

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