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Kindesunterhalt wird an Tiere verfüttert

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Gast
New PostErstellt: 23.05.10, 13:23  Betreff: Kindesunterhalt wird an Tiere verfüttert  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo Allerseits...
habe mal ein paar Fragen an die Experten hier.
Ich bin ein geschiedener "Mangelfall" mit 3 Kindern. Meine Ex arbeitet, ich weiß es nichtmal genau, in Teilzeit, vielleicht auch nur 400.- Euro Job.
Ist auch egal, jedenfalls ist auch dort das Geld knapp.
Sie hält aber trotzdem einen Riesenhund und ca. 10 Katzen. Ich habe mal errechnet das diese Tier mindestens! 400.- Euro im Monat kosten! (Futter/Streu/Arzt/Steuer/versicherung)

Nun werde ich bald neu heiraten und meine Ex war schon mal beim Amt um sich zu informieren wie sie uns danach schröpfen kann. (Wie siehts da eigentlich bei ner Gütertrennung aus, zählt da trotzdem der Zugewinn?)

Ich sehe es aber nicht mehr ein das das eh knappe Geld an diese Scheißvieher verfüttert wird und die Kinder immer zu kurz kommen!
Nie ist Geld da für Kleidung, Klassenfahrten etc., da darf ich dann auch noch einspringen.

Es muss doch möglich sein sicherzustellen das der Kindesunterhalt auch dementsrechend eingesetzt wird???

VG
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Schumacher
Administrator

Beiträge: 15
Ort: Vestenbergsgreuth

New PostErstellt: 23.05.10, 13:42  Betreff: Re: Kindesunterhalt wird an Tiere verfüttert  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

Du schreibst hier in einem "Notforum". Das wurde nur eingerichtet, um User an das jetzt umbenannte Forum weiterzuleiten.

Das Forum, wo mehrere 1000 Leute sich aufhalten ist zu erreichen unter www.carookee.com/forum/elternforum .

Bitte melde Dich dort an und stelle dort Deine Fragen.

Um aber schon ein wenig Klarheit zu bekommen: was meinst Du mit: Nun werde ich bald neu heiraten und meine Ex war schon mal beim Amt um sich zu informieren wie sie uns danach schröpfen kann. (Wie siehts da eigentlich bei ner Gütertrennung aus, zählt da trotzdem der Zugewinn?)

Willst Du mit der neuen Ehefrau Gütertrennung machen um wegen der Heirat keinen höheren Unterhalt bezahlen zu müssen?

Der Unterhalt rechnet sich nach Deinem Nettoeinkommen. Bei einer Neuheirat bist Du - unterhaltsrechtlich - gezwungen mindestens die Steuerklasse 4 zu wählen.

Dadurch erhöht sich Dein Netto und evtl. auch Dein Unterhalt.

Wegen der Tiere würde ich vorschlagen, dass wir uns bei www.carookee.com/forum/elternforum darüber weiter unterhalten. Beschreibe dabei aber bitte auch die Wohnungsgröße bei der Ex usw.

Gruß
Ingrid

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