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No new posts Wie kippe ich einen Beschluß des Familiengerichts zum Kindesumgang?
Wie in anderem Thema erläutert, hat die Familienrichterin beim zust. Fam.Gericht Beschlüsse gefasst, die eindeutig dem anzustrebenden Kindeswohl zuwiderlaufen. Um diesem Bechluss die Rechtskraft zu nehmen, müsste ich dagegen Beschwerde einreichen, damit auch dieser Vorgang beim zuständigen OLG landet, Gerade lese ich, dass vom zuständigen OLG folgendes festgelegt wurde: "Das Gesetz schreibt in einem Gerichtsverfahrne über das Umgangsrecht mit einem minderjährigen Kind grundsätzlich die Anhärung des Kindes vor. Hierbei handelt es sich um einen Verfahrensgrundsatz mit Verfassungsrang, der in erster Linie die REchte des von der Entscheidung betroffenen Kindes schützen soll." Heisst dies nun, dass die zuständige Familienrichterin entweder auf den Termin unvollständig vorbereitet war oder in Unkenntnis der Rechtslage entschieden hat. Beides müsste doch dazu führen, dass man diese Richterin und ihre Beschlüsse insgesamt ablehnt und ihre Entscheidungen rügt, oder?
Terbeck 23.08.10, 21:44
No new posts Was ist nur los mit Familiengericht
Parteiliche Beraterinnen beim Landkreis, parteiliche Sozialarbeiterin beim Jungendamt und als Krönung eine junge frauenlastige Richterin am Familiengericht. Was will man da unternehmen, besonders auch, wenn der Anwalt zu einem Schweiger mutiert, der möglichst nicht unangenehm auffallen wiss, sondern Allem und Jedem zustimmt, was dieser "Frauenversteher-Haufen" so entscheidet. Vierzehntägiges Umgangsrecht übers Wochenende für meinen Sohn (7 J.) wird von der Kindesmutter ständig torpediert; für die hälftigen Sommerferien hielt sie zunächst seinen Personalausweis zurück mit der diffamierenden Behauptung, ich wolle in die Emirate abhauen mit dem Kind. (Bin dt. Staatsbürger mit festem Wohnsitz und einem ungekündigten Beruf, in dem ich zwar regelmäßige Dienstreisen nach Dubai unternehme) Hatte meinem Sohn versprochen, ihn während der Sommerferien für ein paar Tage nach Dubai mitzunehmen, weil mir die Gesellschaft wegen meiner vielen Flüge eine kostenfreie Mitnahme meines Sohnes für einen bestimmten Zeitraum zugesagt hatte. Das hat Madame durch Verweigerung der Herausgabe des Ausweises bis zu einer gerichtl. Anordnung hinausgezögert, so dass diese Vergünstigung leider abgelaufen war. In den gegenseitigen Vereinbarungen war vierzehntägig die Wochenend-Regelung von Freitags 17 Uhr bis Sonntagsabends 19,00 Uhr bzw. während der Schulzeit 18,30 Uhr vereinbart.Für den der gerichtl. Anordnung auf Ausweisherausgabe folgenden Termin hatte die Familienrichterin einen Besuch des Jugendamtes bei Noch-Gattin und Kind angeordnet. Jugendamt hatte mich einbestellt zu einem Gespräch, in dem ich die Probleme mit Gattin und meine Befürchtung des Vorhandenseins eines PAS dargestellt und dringend darum gebeten habe, den Sohn einmal ohne seine Mutter zu sprechen. Wunsch wurde nicht erfüllt. Vielmehr schlug sich die Tante des JA auf die Seite der Kindesmutter, meinte mein täglich abendliches Telefonat mit meinem Sohn (wichtig für mich während des 1. Schuljahres und wegen unseres engen Kontaktes) auf ein einmal wöchentliches Telefonat einschränken zu können. Diesem folgte die Richterin und reduzierte den Rückgabetermin auf 17,45 Uhr am Sonntag. Bislang erfolgte die Rückbringung Sonntags nach dem Abendessen bei meinem Eltern um 19 bzw. 18,45 Uhr. Mein Anwalt hockte im Termin atmend herum und widersprach dieser Entscheidung trotz vorabendlicher Besprechung und Vereinbarung nicht. Als ich nun am Donnertagabend mit meinem Sohn telefonierte, fragte er mich natürlich, wann ich ihn morgen abholen würde. Wie immer antwortete ich, worauf er den Wunsch äußerte, dass ich ihn bereits nach der Schule abholen möge. Seine Mutter (die natürlich das Gespräch mithörte) verbot dies energiesch, worauf mein Sohn bitterlichst anfing zu weinen und mindestens 15 Minuten lang immer wieder rief: Bitte Mama, bitte bitte, Doch nein, rigoros abgelehnt und mit nachweislichen Lügen begründet. Wer gibt mir Tipps oder Hilfestellung, was kann ich unternehmen. Unser Trennungsjahr ist im Okt. gelaufen. Mein Hausratanteil wird nicht herausgerückt, im Hause wechseln die Lebensabschnittgefährten laufend, mein Sohn musste sich bereits den fünften Vornamen merken mit allem Drum und Dran. Ich brauche dringend Hilfe.
Terbeck 22.08.10, 15:18
 
 
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