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Pappabuddabauch
Meister Schrauber


Beiträge: 188


New PostErstellt: 14.03.12, 17:11     Betreff: Neue geplante Regelung für Frankreich

FRANKREICH:

Reflektierende Kleidung für Motorradfahrer ab 01.01.2013 Pflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 01. Januar 2013 müssen in Frankreich alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern

mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder)

mit einer Leistung von über 15 kW eine mit reflektierendem Material versehene

Bekleidung tragen. Die Juristische Zentrale informiert Sie im Folgenden über

die bislang hierzu bekannten, nach derzeitigem Informationsstand auch für ausländische

Motorradfahrer geltenden Regelungen:

Die Einzelheiten regelt die Verordnung vom 03. Januar 2012

2012 relatif aux équipements rétroréfléchissants portés par tous conducteurs ou passagers

d'une motocyclette d'une cylindrée supérieure à 125 cm³ ou d'un véhicule de

la catégorie L5e d'une puissance supérieure à 15 kW)

Nach Maßgabe dieser Verordnung kann das reflektierende Material ein- oder mehrteilig

sein und muss eine Fläche von mindestens 150 cm² aufweisen. Ist dieses Material

nicht bereits in die Bekleidung integriert, muss es separat über der Kleidung

getragen werden. Das reflektierende Material ist – gut sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer

– am Oberkörper ab der Schulterlinie zu tragen.

Wenn die reflektierende Fläche am Oberkörper nicht ausreicht, kann die Mindestfläche

ggf. auch durch eine zusätzliche reflektierende Armbinde erreicht werden. Das

Material muss – soweit bislang bekannt – lediglich in der Nacht reflektierend, aber

nicht fluoreszierend sein. Eine bestimmte Farbe ist nicht vorgeschrieben, man muss

auch keine gelbe, grüne oder rote Warnweste tragen. Theoretisch wäre es – nach

den derzeit vorliegenden Informationen – auch möglich, eine Jacke zu tragen, die bei

Dunkelheit auf einer Fläche von mindestens 150 cm² reflektiert, tagsüber aber unauffällig

schwarz, blau etc. bleibt.

Laut Information der

Innenministerium) werden die Vorgaben auch dann eingehalten, wenn man

reflektierende Armbinden verwendet. Da die handelsüblichen Armbinden aber offensichtlich

nur eine reflektierende Fläche von 120 cm² aufweisen, müssen hiervon mindestens

zwei Stück getragen werden.

(Arrêté du 3 janvier:Securité routière (Behörde für Verkehrssicherheit im französischen




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