Servus,
es währe mir neu das 2 Räder mit Abgasreinigungsanlagen steuerlich bevorzugt werden.
Ich kenne nur KraftStG § 9 Steuersatz und da steht:
1) Die Jahressteuer beträgt für
- Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR
macht bei einer FJ mit 1188 ccm 88.- im Jahr
hier noch gefunden:
KraftStG § 8 Bemessungsgrundlage
Die Steuer bemisst sich
- bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen;
- bei Wohnmobilen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen;
- bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen. Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht ist bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern
dem nach spielt es im Augenblick absolut keine Rolle ob das Kraftrad einen Kat hat, nur reinen Sauerstoff hinten rausblast oder dreckig wie *** sind. Steuer ist für alle gleich.
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Gruß vom Bodensee
Stephan