Tja, was sagt der TÜV dazu... (Bin zwar beim "grünen TÜFF" , aber ich gebe trotzdem meinen Senf dazu...)
Unsere Mopeds haben in der Regel noch eine nationale ABE erhalten (EG - Betriebserlaubnis gabs erst ab Mitte der 90er Jahre). Das heißt, dass bei allen Bauteilen noch das alte, nationale Recht anzuwenden ist, u.a.
- Kotflügel / Spritzschutz hinten über die gesamte Reifenbreite und max. 150 mm über der Hinterachsmitte (erinnert euch an die alten Enduros mit den riesigen Plastiklappen hinten, um diese Maße einzuhalten...)
- Spiegel müssen mindestens 60 mm2 haben, brauchen aber kein E - Prüfzeichen
- etc., etc., etc.
Alle Fahrzeuge, die eine EG - Betriebserlaubnis haben (ab ca. Mitte der 90er) müssen dem EG - Recht entsprechen, also :
- Spiegel mindestens 68 mm2 und E - Prüfzeichen
- ABER : Radabdeckungen / Kotflügel sind nicht beschrieben (haben die wohl vergessen...), somit gibt es hier keine Vorgaben!
In der Praxis wird es aber vielfach "geduldet" ;-)), wenn hinten die Radabdeckung ... naja... nennen wir es mal "optimiert"... wird und diese letztendlich nur aus Kennzeichen (mit Halter) besteht (Achtung : Der Rückstrahler ist aber immer noch vorgeschrieben!!) - das EG - Recht wird hier zugrunde gelegt.
Wie gesagt - rechtlich m.E. nicht ganz einwandfrei, aber in der Praxis gibt es (meistens) keine Probleme.
Gruß
Tilliman