Naja, also jetzt mal ehrlich. Ich glaube nicht das ein Sachverständiger nach einem Unfall einen riesen Zauber wegen ein paar Blinkergläsern macht wenn diese eine E-Nr. haben. Ob diese Nr. nun wirklich zu den Blinkergläsern passt oder nicht wird der sicherlich nicht im Kopf haben. Und ich kann mir auch nicht vorstellen das ein Sachverständiger weiß, das es für die FJ offiziell keine weißen bzw. schwarzen Blinkergläser gibt. Also denke ich mir, das der nach einem Blick auf die Blinkergläser und dem erblicken einer E-Nr. alles für rechtens hält.
Viel mehr Sorgen würde ich mir machen wenn ich eine offene FJ fahren würde, im Schein aber (nur um ein paar Euro zu sparen) 72 KW stehen hätte. Das gibt dann aber richtig Ärger. Dagegen ist das mit den Blinkergläsern Kindergeburtstag.
Gruß Henry